Autor: dunstig
« am: 15. Mai 2024, 11:36:19 »Die Übergangsbeihilfe kommt taggleich mit der ersten Zahlung der Übergangsgebührnisse. D.h. zum letzten des Monats, in dem man noch Dienst hat.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Kam die Beihilfe Ende November oder zum Entlassungstag?@Didi: Die Übergangsbeihilfe sollte doch aber aber Ende November für Dezember kommen und nicht Ende Dezember. Daher wundert es mich, da ich auch immer noch keinen Bescheid erhalten habe.Die Übergangsbeihilfe wird immer zum Entlassungstag gezahlt und nicht mit den Dienstbezügen des Entlassungsmonats.
Die Bescheide können technisch bedingt frühestens am 22. November versandt werden.
@Didi: Die Übergangsbeihilfe sollte doch aber aber Ende November für Dezember kommen und nicht Ende Dezember. Daher wundert es mich, da ich auch immer noch keinen Bescheid erhalten habe.Die Übergangsbeihilfe wird immer zum Entlassungstag gezahlt und nicht mit den Dienstbezügen des Entlassungsmonats.