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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 23. Mai 2024, 14:42:12 »

Unproomns "Logik" enthält keine Logik.

Es ist eine Rechtsfrage - die die Väter des GG natürlich bedacht haben, so 4 Jahre nach einem Weltkrieg - genauso wie die Frage, wie Deutschland wieder "in einen Krieg geht".

Der TE ist untauglich, steht also weder für Wehr- noch für Ersatzdienst zur Verfügung.
Autor: dunstig
« am: 23. Mai 2024, 12:15:43 »

Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann.
Unabhängig davon, ob KDV bei Untauglichkeit bearbeitet wird, verstehe ich deine Logik nicht. Wenn dem Antrag auf KDV (immerhin ein im GG verankertes Recht) stattgegeben wird, warum sollte der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung getroffen wurde, irgendeine Rolle spielen bzw. keine Gültigkeit entfalten können? Nur weil andere in Friedenszeiten evtl. ihre Rechte nicht kannten?
Autor: Unproomn
« am: 23. Mai 2024, 10:37:21 »

Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.

Du hast damit juristisch natürlich vollkommen recht. Natürlich behandelt meine Antwort eher eine andere Dimension des Komplexes.

 
Zitat
Und die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...

Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann. Denn dann könnte man kaum den theoretisch offenbar 20%, die es versäumt haben, den auch auszufüllen, auch nicht vermitteln, warum sie an die Front müssen, nur weil sie 2005 mal den GWD gemacht oder 2022 als Ausgleich zum Job den Quereinstieg gewählt haben.

Ich meine damit, in diesem Fall würde wohl die gesamte bestehende Regelung völliger Freiwilligkeit aus tiefster Friedenszeit kassiert werden (müssen). Entweder die meisten oder niemand. Meines Wissens nach wurde in der Zeit des Kalten Krieges das ja auch deutlich restriktiver gehandhabt.   
Autor: LwPersFw
« am: 23. Mai 2024, 07:07:40 »

... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...

Mir ist im Jahr 2024 nur die Motivation dahinter nicht ganz klar. Es gibt momentan keine aktive Wehrpflicht, zwischen 2011 und 2024 wurde niemand gemustert, der nicht eh zur Bundeswehr wollte und in den Jahren davor war das auch mehr oder weniger reine Freiwilligkeit.

Wo liegt dann der Sinn dahinter, proaktiv zum KarrC zu gehen, um sich mustern zu lassen, aber eigentlich nur, damit man dann den KDV-Antrag stellen kann und der dann in jedem Falle bei der richtigen Behörde landen soll? Scheinbar doch nur, damit man völlig sicher in einer Statistik landet und von Anfang an Ruhe hat. Und da glaube ich, würde einiges anders laufen, sollte das ganze Thema tatsächlich irgendwann "heiß" werden.


Sie verfolgen aber schon die aktuellen Äußerungen der verantwortlichen Politiker ?

"Der Russe kommt in ein paar Jahren..."
"Wir müssen jetzt "kriegstüchtig" werden...!"
etc, etc ...

So was macht vielen Angst ... ob berechtigt oder nicht ...


Und was hat das ggf. zur Folge... ?


Aktuelle Focus-Umfrage

"Mehr als 50% würden sich nicht an Kampfhandlungen im Kriegsfall beteiligen

Angenommen, Deutschland wird militärisch angegriffen.
Würden Sie sich aktiv an Kampfhandlungen zur Verteidigung beteiligen?


Ja, auf jeden Fall  22%

Eher ja 10%

Unentschieden 11%

Eher nein 13%

Nein, auf keinen Fall 44%

Befragungszeitraum: 11.03.2024 - 12.03.2024
Befragte: 5008
Grundgesamtheit: Deutschland
Stichprobenfehler: 2,5 %"

Quelle: Grafik: FOCUS online  Quelle: Civey & FOCUS online
https://www.focus.de/politik/deutschland/mehr-als-2800-leser-kommentare-mit-der-waffe-in-der-hand-fuer-deutschland-kaempfen-nein-und-noch-mal-nein_id_259775864.html


Und die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...



Das Verfahren ist hier beschrieben:

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst

U.a. dort zu lesen:

"Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) - nicht beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - zu stellen.

Das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen dem Bundesamt zu, wenn die gesundheitliche Eignung festgestellt worden ist."



Autor: F_K
« am: 22. Mai 2024, 20:14:06 »

Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.
Autor: Unproomn
« am: 22. Mai 2024, 16:19:24 »

... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...

Mir ist im Jahr 2024 nur die Motivation dahinter nicht ganz klar. Es gibt momentan keine aktive Wehrpflicht, zwischen 2011 und 2024 wurde niemand gemustert, der nicht eh zur Bundeswehr wollte und in den Jahren davor war das auch mehr oder weniger reine Freiwilligkeit.

Wo liegt dann der Sinn dahinter, proaktiv zum KarrC zu gehen, um sich mustern zu lassen, aber eigentlich nur, damit man dann den KDV-Antrag stellen kann und der dann in jedem Falle bei der richtigen Behörde landen soll? Scheinbar doch nur, damit man völlig sicher in einer Statistik landet und von Anfang an Ruhe hat. Und da glaube ich, würde einiges anders laufen, sollte das ganze Thema tatsächlich irgendwann "heiß" werden.
Autor: F_K
« am: 22. Mai 2024, 16:07:15 »

... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...
Autor: Unproomn
« am: 22. Mai 2024, 16:05:17 »

Ihr werdet doch nicht meinen, dass für den Fall, dass die NATO zusammengebrochen ist und es an die eigene Grenze geht, dann 80% der Bevölkerung lässig einen KDV-Antrag stellen oder sich wegen Asthma wehrdienstunfähig stellen lassen und im Bunker Wasserflaschen verteilen dürfen. Ich frage mich, wie das gerade in der Ukraine gehandhabt wird.

Das ganze ist natürlich momentan völlig irrelevant und wird es hoffentlich auch immer bleiben. Daher verstehe ich aber auch das Bestreben nicht, jetzt sogar als Ungedienter unbedingt einen KDV-Antrag durchbringen zu müssen, nur, damit man völlig sicher in irgendeiner Kartei landet.
Autor: F_K
« am: 22. Mai 2024, 15:45:25 »

Der TE ist untauglich - damit entfällt auch jeglicher Ersatzdienst.

Entweder der Antrag wird vom KC weitergeleitet, oder er macht es selber - der Antrag wird dann am Verfahrenshindernis Untauglichkeit scheitern.
Autor: thelastofus
« am: 22. Mai 2024, 15:33:17 »

Zitat
Ich glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt

Die werden halt im Zivilschutz eingesetzt, auch wenn man den in den letzten Jahren auch sehr kastriert und zum Katastrophenschutz umgestrickt hat in vielen Fällen.
Wobei diejeningen die sich im Katschutz verpflichtet hatten in den Letzten Jahren der Wehrpflicht auch sehr wenig waren.

Und Zivildienst war/ist ja auch ein weites Feld (gewesen). Da war von Altenpflege bis zum Dienst in einem Waldkindergarten viel dabei. Wie man dann letzterere einsetzen will?


Zitat
Alles andere ergäbe ja auch wenig/keinen Sinn.

Interessant das man dennoch gemustert wird. Das ist ja nicht gerade kostendeckend. Hätte man vermutlich auslassen können wenn man den Antrag direkt an der entsprechenden Stelle gestellt hätte, statt beim Karrierecenter (so verstehe ich es zumindest das es so war)

Wobei auch Frauen nach §12a Abs 4 für  für Lazarette usw. verpflichtet werden können. Wäre mal interessant zu wissen, ob die auch das vorbeugend verweigern könnten.

Autor: LwPersFw
« am: 22. Mai 2024, 15:18:12 »

Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.

Ich glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt. Als ob dann jeder, der 2005 Abi gemacht und damals keinen Bock auf Anbrüllen lassen und Kaserne hatte, heute damit fein raus wäre. Insofern spielt das glaube ich keine Rolle, was in der Vergangenheit oder heute jemand hier macht/gemacht hat. Aber wems Freude macht... :D


Wer anerkannter KDV ist ... oden eben wird ... ist aus dem militärischen Dienst/Dienst mit der Waffe raus. Und bleibt es... solange das (Grund-) Gesetz nicht geändert wird.

"§ 1 KDVG Grundsatz

(1)
Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1
des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin
oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

(2)
Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des
Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten
."


und...

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

"(2)

Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des
Ersatzdienstes vorsehen muß
, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht."


Autor: Unproomn
« am: 22. Mai 2024, 14:23:27 »

Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.

Ich glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt. Als ob dann jeder, der 2005 Abi gemacht und damals keinen Bock auf Anbrüllen lassen und Kaserne hatte, heute damit fein raus wäre. Insofern spielt das glaube ich keine Rolle, was in der Vergangenheit oder heute jemand hier macht/gemacht hat. Aber wems Freude macht... :D
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 22. Mai 2024, 14:05:10 »

Ok, also nur eine prophylaktische Maßnahme. Alles andere ergäbe ja auch wenig/keinen Sinn.
Autor: Steve87
« am: 22. Mai 2024, 12:38:39 »

Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 22. Mai 2024, 12:07:32 »

Mal eine ganz dumme Frage: Warum braucht es heute KDV? In Zeiten der Wehrpflicht klingt das ja noch plausibel, sich den Dienstverrichtungen so entziehen zu können, aber in der heutigen Zeit?
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