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Zitatokay signifikante positive Aspekte sehr ich da keine wenn ich ehrlich binDazu hatte ich geschrieben:
ZitatWas kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.
Zitat von: Ralf am 13. Juni 2024, 13:54:49ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.
ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.
ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.
Zitat... Hierzu zählt auch das Durchlaufen der Dienstgrade einer Laufbahn gem. AR 1430/49 Nr.2014 i. V m. der SLV Anl 2 (Uffz/StUffz). ...
Zitat von: KlausP am 13. Juni 2024, 11:32:59
Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.
Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...
Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.
Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...
ZitatNaja muss ich mal Juristisch nachhaken.Meine nicht maßgebliche persönliche Meinung ist, dass das Ausschöpfen von juristischen Spielräumen nicht die Aufgabe der PersFhrg ist, sondern eine für beiden Seiten bestmögliche Personalentwicklung ist. Und auch, wenn vielleicht in deinen Augen der Dienstgrad mehr zählt, man das also juristisch ausschöpfen könnte, sind die aufgezeigten Personalentwicklungsnachteile eben auch da.
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?
Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).