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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 13. Juni 2024, 16:08:28
Zitatokay signifikante positive Aspekte sehr ich da keine wenn ich ehrlich bin
Dazu hatte ich geschrieben:
ZitatWas kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.
Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 15:18:28
Zitat von: Ralf am 13. Juni 2024, 13:54:49
ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.
ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.

Okay signifikante positive Aspekte sehr ich da keine wenn ich ehrlich bin also im Bezug auf die Beförderung aber im  Bezug darum wie die Bewerbung läuft ja da sehe ich welche die da wäre : Das der  DV jetzt entscheidet ob man die Eignung bekommt oder nicht und das Die AEU weg gefallen ist. Das Mit dem Wegfall der AEU missfällt ja auch einigen wieder wie ich hörte.

Ob du das nun ernst nimmst oder nicht mit dem Dienstgrad das bleibt natürlich dir überlassen. Ich für meinen teil weiß es ja das dem so ist.
Ich findest dennoch nicht ganz fair wie der Dienstherr es im Bezug auf den Dienstgrad regelt oder vorgibt es handzuhaben aber so gehen Meinung nun mal auseinander.
Für mich steht der Mensch und des Können und sein Erfahrung im Vordergrund und nicht irgendein Dienstgrad, den der macht den Menschen nicht besser oder schlechter in meinen Augen.
Autor Ralf
 - 13. Juni 2024, 13:54:49
ZitatIch find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
Zu dem Punkt hatte ich einiges geschrieben, dass es eben signifikante positive Aspekte in dem Vorgehen gibt. Die blendest du aus und kaprizierst dich nur auf den Dienstgrad. Kann man machen, sollte man jedoch nicht.
ZitatJa mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
Von daher kann ich das nicht ernst nehmen.
Autor KlausP
 - 13. Juni 2024, 13:49:23
Zitat... Hierzu zählt auch das Durchlaufen der Dienstgrade einer Laufbahn gem. AR 1430/49 Nr.2014 i. V m. der SLV Anl 2 (Uffz/StUffz). ...

Aha. Da sieht das nun genau anders aus, als ich es aus der SLV herausinterpretiert habe. Das kommt davon, wenn man keinen Zugriff mehr auf Vorschriften hat.
Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 12:57:52
Zitat von: KlausP am 13. Juni 2024, 11:32:59
Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...

Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.

Danke

Ja werde nochmal nachfragen bezüglich welcher Lehrgänge Laufbahnrelevant sind und hoffen der Personenkreis kanns mir sagen.
Ich hatte in der alten EInheit mal gefragt aber da konnte man mir das so Pauschal nicht beantworten.

Achso sie meine das man auch nach bestehen direkt zum Feldwebel befördert werden kann?

hier der letzte punkt bzw. vorletzte meiner Belehrungsniederschrift:

Eine Beförderung wird dann erst mit Bestehen aller laufbahnrelevanten Lehrgänge und Erlangung der Beförderungsreife erfolgen. Hierzu zählt auch das Durchlaufen der Dienstgrade einer Laufbahn gem. AR 1430/49 Nr.2014 i. V m. der SLV Anl 2 (Uffz/StUffz). Die Möglichkeit einer nachträglichen Entscheidung, nun doch vor Bestehen der Laufbahnlehrgänge befördert werden zu wollen, wird ausgeschlossen.
Autor KlausP
 - 13. Juni 2024, 11:32:59
Vielleicht sollte sich Ihr Perser (oder noch besser Ihr Spieß) mal schlau machen, welche Laufbahnlehrgängen das in Ihrem konkreten Fall eigentlich sind.

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt in § 18 (2):

Zitat... 2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden. ...

Und da ist es meiner Meinung nach egal ob man mit Bestehen der Laufbahnprüfung OStGefr (FA) oder StUffz (FA) war.
Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 11:17:53
Ich danke dir für deine Antwort erst einmal.

Ja mir geht's nicht um den Dienstgrad der ist mir in erste Line egal es ging mir mehr um die Sicherheit sonst hätte ich mich ja nicht für den OSG entschieden.
aber natürlich habe ich durch meine Entscheidung auch Nachteile wie längere zeit bis ich befördert werde und daraus ja auch zeit die verloren geht bis beurteilt werden kann und alles oder seh ich das falsch.
Ich find es halt nicht ganz so fair vom Dienstherrn und es wird einige bestimmt auch verunsichern oder abhalten vom Laufbahn Wechsel.
debetieren wird man befördert wenn man alle laufbahnrelvanten Lehrgänge geschafft hat was das genau heißt konnte man mir auch nicht beantworten.
ob damit gemeint ich KOA 1 und 2 und die ZAW oder wirklich alle weil dann ist man ja mit Beförderung erst 4 5 Jahre später dran das kann ja auch nicht richtig sein.

Autor Ralf
 - 13. Juni 2024, 10:53:28
Ich an deiner Stelle würde das so annehmen, denn die Beratung dahingehend ist richtig und auch gut.
Was kann passieren, wenn du als StUffz scheiterst?
Man sucht für dich irgendeine Verwendung, egal ob sie dir gefällt oder auch nicht, denn ein ist sicher: du wirst auf einem etatisierten DP zu führen sein, nicht irgendwo auf DPäK.
Wo - auch regional - dieser DP ist, ist dann eher Zufall.
ZitatNaja muss ich mal Juristisch nachhaken.
Meine nicht maßgebliche persönliche Meinung ist, dass das Ausschöpfen von juristischen Spielräumen nicht die Aufgabe der PersFhrg ist, sondern eine für beiden Seiten bestmögliche Personalentwicklung ist. Und auch, wenn vielleicht in deinen Augen der Dienstgrad mehr zählt, man das also juristisch ausschöpfen könnte, sind die aufgezeigten Personalentwicklungsnachteile eben auch da.
Das sollte man sich mal überlegen. Auch vielleicht, ob man als StUffz rumlaufen möchte trotz eigen verschuldetem Scheitern in der Ausbildung. Ich würde mich dann für den Dienstgrad schämen und andere StUffz für dich wohl auch.

Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 09:07:39
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Ja Ausbildung das ist ja erst seid ein paar Jahren so vorher wurde man einfach festgesetzt und gut war vielleicht eine AAP oder halt Nicht. Klingt hart aber ich bin der Meinung das entsprach damals der Realität.
Mal die AGA und SGA Außen vor.


Ja da ich über 4 Jahren bin denke ich auch das es nicht passt.
Auch wenn im Gesetzt steht es auch nach vier Jahren geht aber ich bin der Auffassung das es da immer wieder um festgesetzte Kameraden gibt die im Zeit Intervall fest gesetzt werden wie es normal der fall ist.

Ja frisch FA stimme ich zu. undbeschadet ja habe ich auch gelesen aber ob es hier passt.

Naja muss ich mal Juristisch nachhaken.

Mir geht's auch nicht darum zu scheitern sondern einfach nur um zu wissen ob ich hier schlecht beraten wurde.
der Dienstgrad spielt so erstmal auch keine rolle für mich nur finde ich es halt schade wenn ich den SU sein können und sicher sein können das meiner Dienstzeit nix passiert als das ich OSG bin und sicher.
Geht ja auch um die folge Jahre das ich dann jeden Dienstgrad bzw. Uffz 1 Jahre und Stuffz ein Jahr noch durchlaufen muss.

Trotzdem danke
Autor F_K
 - 13. Juni 2024, 08:54:15
@ LwPersFw:

Richtig - aber er ist "frisch" FA - und "unbeschadet" sind FA zu entlassen, wenn diese die Anforderungen nicht erfüllen.
Autor LwPersFw
 - 13. Juni 2024, 08:43:43
Zitat von: F_K am 13. Juni 2024, 07:51:39
Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).

Dieser Aspekt spielt hier aber keine Rolle - da der TE schon über den 4 Jahren ist.



Autor F_K
 - 13. Juni 2024, 07:51:39
Wie?

Genauso wie wenn ein SaZ 12 Mannschafter nach Ausbildung auf seine volle Dienstzeit festgesetzt wird - bei Nichteignung wird er in den ersten 4 Jahre.entlassen - Festsetzung auf 12 Jahre ist da egal (!).
Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 06:49:40
Ich danke ihnen!
Ja in dachte halt hier würde jemand so einen fall kennen oder hätte mehr wissen im Bezug auf so einer Situation.
Ja werde ich das wohl mal checken lassen in wie weit der 55 4 passt. Natürlich lese ich ihn auch in erste Line so nur denke ich mir halt wie will er meine festgesetzte zeit aushebeln aber vielleicht hab ich ja auch alles richtig gemacht mit dem Verzicht.

Ich danke
Autor F_K
 - 13. Juni 2024, 06:37:02
Ist eine Frage der Interpretation des 55 4 - kann man auch so lesen, dass die "Nichteignung" eben zur Entlassung führt - also der Laufbahnwechsel / Anwärterstatus eine Entlassungsmöglichkeit erzeugt - muss ein Jurist beantworten.
Autor Driki
 - 13. Juni 2024, 06:29:16
Natürlich möchte ich den SaZ 25 Feldwebel allein schon wegen der Chance BS werden zu können.
Darum geht's mir in der frage ja auch nicht sondern nur ob ich den Verzicht nicht hätte unterschreiben müssen und wäre so oder so save gewesen.
Ja akademisch ist die frage schon aber nach meinem Rechtsempfinden ist mein Verzicht ja hinfällig da man mir diesen Verzicht gar nicht hätte anbieten dürfen bzw. müssen dahingehend war es ja eine fehl Beratung wie ich finde.
darum meine frage hier.

danke