Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 19. Juni 2024, 13:40:34
Zitat... Kann ich diesen einfach ohne Antrag aufnehmen, da ich ja keine militärische Dienstleistungspflicht mehr habe  oder muss der weiterhin über den DV beantragt und genehmigt werden? ...

Auch wenn Sie vom militärischen Dienst freigestellt sind sind Sie immer noch ,,aktiver Soldat", nämlich so lange, bis Ihre aktuelle Dienstzeitfestsetzung abläuft.
Falls Sie nämlich Ihr Studium abbrechen sind Sie wieder verpflichtet, sich zur Dienstausübung bei Ihrer Einheit zu melden.

Ob Ihr Minijob als Nebentätigkeit genehmigt oder nur angezeigt werden muss müssten Sie im entsprechenden Erlass nachlesen.

Autor BFD2024
 - 19. Juni 2024, 12:45:13
Ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum
----------------------------

Hallo zusammen,

ich bin OSG und im alten BDF-Recht und somit befinde ich mich in der Freistellung vom militärischen Dienst innerhalb der Dienstzeit und absolviere ein Studium. Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen interessanten Minijob während des Studiums aufzunehmen.
Bei aktiven Soldaten muss dieser ja in den meisten Fällen genehmigt werden. Da ich keinen Zugriff auf Vorschriften habe, freue ich mich auf Rückmeldungen!

Wie verhält es sich hierbei? Kann ich diesen einfach ohne Antrag aufnehmen, da ich ja keine militärische Dienstleistungspflicht mehr habe  oder muss der weiterhin über den DV beantragt und genehmigt werden?

Vielen Dank!