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Minijob während Freistellung vom aktiven Dienst?

Begonnen von BFD2024, 19. Juni 2024, 12:45:13

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BFD2024

Ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum
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Hallo zusammen,

ich bin OSG und im alten BDF-Recht und somit befinde ich mich in der Freistellung vom militärischen Dienst innerhalb der Dienstzeit und absolviere ein Studium. Jetzt habe ich die Möglichkeit, einen interessanten Minijob während des Studiums aufzunehmen.
Bei aktiven Soldaten muss dieser ja in den meisten Fällen genehmigt werden. Da ich keinen Zugriff auf Vorschriften habe, freue ich mich auf Rückmeldungen!

Wie verhält es sich hierbei? Kann ich diesen einfach ohne Antrag aufnehmen, da ich ja keine militärische Dienstleistungspflicht mehr habe  oder muss der weiterhin über den DV beantragt und genehmigt werden?

Vielen Dank!

KlausP

Zitat... Kann ich diesen einfach ohne Antrag aufnehmen, da ich ja keine militärische Dienstleistungspflicht mehr habe  oder muss der weiterhin über den DV beantragt und genehmigt werden? ...

Auch wenn Sie vom militärischen Dienst freigestellt sind sind Sie immer noch ,,aktiver Soldat", nämlich so lange, bis Ihre aktuelle Dienstzeitfestsetzung abläuft.
Falls Sie nämlich Ihr Studium abbrechen sind Sie wieder verpflichtet, sich zur Dienstausübung bei Ihrer Einheit zu melden.

Ob Ihr Minijob als Nebentätigkeit genehmigt oder nur angezeigt werden muss müssten Sie im entsprechenden Erlass nachlesen.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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