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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jocko am 16. September 2024, 18:39:00
Neben der Möglichkeit, als Reservist mit noch ausstehender SÜ und Ausnahmegenehmigung am Dienst ohne Kriegswaffen teilzunehmen, scheint es noch eine weitere Ausnahme zu geben: Wenn der Reservist bereits vor dem Stichtag beordert war, greift offenbar eine Übergangsregelung. Hat jemand dazu genauere Informationen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder Vorschrift?
Zitat von: Jocko am 16. September 2024, 18:39:00
Wenn der Reservist bereits vor dem Stichtag beordert war, greift offenbar eine Übergangsregelung.
ZitatGibt es Ausnahmeregelungen, die es erlauben, an Lehrgängen ohne Kontakt zu Kriegswaffen teilzunehmen?