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Hilfe: Sicherheitsüberprüfung VS Reservedienstleistender

Begonnen von Jocko, 17. Juli 2024, 14:21:12

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Jocko

Ich habe Fragen zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen bei Reservedienstleistungen:

Seit der Novellierung des Soldatengesetzes muss zur Durchführung einer Reservedienstleistung mindestens eine Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 (SÜ1) vorliegen. Da bei meiner Einstellung als Mannschaftssoldat im Jahr 2015 keine SÜ durchgeführt wurde und ich seit meinem Dienstzeitende 2016 problemlos Reservedienstleistungen ausüben konnte, war ich von der plötzlichen Aufforderung zur Sicherheitsüberprüfung sehr überrascht. Mir wurde klar gemacht, dass ab sofort keine Reservedienstleistungen mehr ohne mindestens SÜ1 durchgeführt werden dürfen. Natürlich habe ich diese Überprüfung umgehend eingeleitet. Nun warte ich seit November 2023 auf das Ergebnis und möchte im kommenden Jahr gerne an Lehrgängen teilnehmenn und so langsam werde ich nervös, ob das dieses Jahr noch hinhaut...

Ich bin mir bewusst, dass Reservisten beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) nachrangig behandelt werden. Hat jemand von euch Erfahrungen, wie lange eine SÜ1 bei Reservisten normalerweise dauert?

Gibt es eine Möglichkeit, eine höhere Priorität bei der Überprüfung zu erhalten?

Gibt es Ausnahmeregelungen, die es erlauben, an Lehrgängen ohne Kontakt zu Kriegswaffen teilzunehmen?

Wo und wie kann man eine Auskunft darüber erhalten, wann mit einem Ergebnis der SÜ zu rechnen ist?


panzerjaeger

ZitatGibt es Ausnahmeregelungen, die es erlauben, an Lehrgängen ohne Kontakt zu Kriegswaffen teilzunehmen?

Ja, gibt es.
Bitte sprechen Sie Ihren S1 beim Beorderungstruppenteil an.

Beste Grüße,
der Panzerjäger

Ridge

die normale Bearbeitungsdauer für meine Ü2 wären 1 1/2 Jahre gewesen. Ich hatte Glück und mein zuständiger S1 fand einen Weg, dass ganze auf 8 Monate zu drücken. Aber wie überall steht und fällt das mit der Personalstärke. Gibt halt überall zu wenig Personal.

xnos

Aus zwingenden Gründen kann eine Sicherheitsüberprüfung priorisiert werden.

Eine Ausnahmegenehmigung für eine Reservedienstleistung ohne Waffen-/Schießausbildung ist möglich:

,,Eine Sicherheitsüberprüfung kann aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen ausnahmsweise unterbleiben. Steht der Bundeswehr nicht genügend fachlich ausgebildetes Bestandspersonal zur Verfügung, muss gewährleistet sein, dass nach einem Abwägungsprozess zwischen den grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen und der Erfüllung eines Auftrags kurzfristig dafür fachlich geeignete Reservistinnen und Reservisten zur Gewährleistung der Auftragserfüllung auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Dienstleistung herangezogen werden können. [...]
Die Ausnahmeregelung ist allerdings dann, wenn diese zum Zugang zur Kriegswaffen führt, besonders restriktiv anzuwenden. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung darf nicht zu einer Aushöhlung des Gesetzeszwecks führen."

https://www.bmvg.de/resource/blob/5029448/9c444e345aac08c88c7fdb6b1d870838/20210211-dl-gesetzesentwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-data.pdf

Jocko

Danke für die Antworten.

Verstehe also wie immer keine Regel ohne Ausnahme, jedoch mit nur wenig Aussicht auf Erfolg...

Ich hoffe dem BAMAD werden bald mehr Ressourcen zu verfügung gestellt.


Jocko

Neben der Möglichkeit, als Reservist mit noch ausstehender SÜ und Ausnahmegenehmigung am Dienst ohne Kriegswaffen teilzunehmen, scheint es noch eine weitere Ausnahme zu geben: Wenn der Reservist bereits vor dem Stichtag beordert war, greift offenbar eine Übergangsregelung. Hat jemand dazu genauere Informationen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder Vorschrift?

xnos

Zitat von: Jocko am 16. September 2024, 18:39:00
Wenn der Reservist bereits vor dem Stichtag beordert war, greift offenbar eine Übergangsregelung.

Woher hast du diese Information?

Das bezweifle ich stark. Ich hatte nämlich sehr gekämpft, um an einer Dienstleistung im Rahmen einer Schießausbildung teilzunehmen - wir waren uns einig: Beorderungstruppenteil, anfordernde Dienststelle und ich. Ich war GWDLer, bin beordert, war zehn Monate zuvor kurz vor der Einführung der BeoHSÜ auch schon dabei, aber es gab kein Durchkommen.

tdn

Zitat von: Jocko am 16. September 2024, 18:39:00
Neben der Möglichkeit, als Reservist mit noch ausstehender SÜ und Ausnahmegenehmigung am Dienst ohne Kriegswaffen teilzunehmen, scheint es noch eine weitere Ausnahme zu geben: Wenn der Reservist bereits vor dem Stichtag beordert war, greift offenbar eine Übergangsregelung. Hat jemand dazu genauere Informationen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung oder Vorschrift?

Gibt bzw. definitiv gab es, allerdings nur wenn eine bereits abgelaufene SÜ vorhanden ist. Ausstehend nur wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit SÜ bestanden, das sind dann aber, soweit ich weiß, nur bestimmte, wenige Einzelfälle. Der S2 weiß mehr.

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