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Zitat von: Fallli78 am 31. Juli 2024, 17:39:29
Es gibt in diesem Fall keinen Verdächtigen. Es kann nur einen Beschuldigten geben. Wir sind hier in einem Disziplinarverfahren. Es gibt hier zur Zeit auch keinen Richter. Der Ankläger/Richter ist zur Zeit der DV des beschuldigten Soldaten.
Zitat von: Fallli78 am 31. Juli 2024, 12:39:12
Der Teilnehmer hat vom Hörensagen irgendwas erfahren. Damit zum DV zu rennen ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig.
Ich bleibe dabei, dass das Verhalten des TE nicht kameradschaftlich ist. Es wird im Vertrauen was erzählt, was auch nicht erwiesen ist und der Soldat rennt sofort zum DV.
Chef im Keller brannte das Licht und ich habe es ausgemacht.
Zitat von: Fallli78 am 31. Juli 2024, 12:39:12Hörensagen? Der Betroffene hat es ggü. dem TE selbst geäussert hat.
Der Teilnehmer hat vom Hörensagen irgendwas erfahren. Damit zum DV zu rennen ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig.
Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 14:55:27Zitat von: LwPersFw am 30. Juli 2024, 11:04:11Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15
Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.
Niemand muss sich selbst belasten.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine außerdienstliche Maßnahme eine direkte Auswirkung auf den Dienstbetrieb hat/haben kann und ein Gesetz, eine Regelung, ein Erlass, etc. die Meldung an den DV fordern.
Bsp. : Ein Soldat mit Dienstfahrerlaubnis erhält ein außerdienstliches Fahrverbot > Meldepflicht gem. A2-1050/10-0-20
Ich meine nicht den Kameraden, der die Polizeikontrolle hatte, sondern den Kommentarersteller direkt.
Angenommen es passiert etwas unter Drogeneinfluss im Dienst und ich wusste, dass der betreffende Kamerad regelmäßig oder sogar konkret vor/im Dienst Drogen nimmt/genommen hat. Könnte man das mir zum Vorwurf machen, wenn ich es nicht gemeldet habe?
Zitat von: Fallli 78 am 30. Juli 2024, 15:02:12
Nein kann man nicht. Du bist keine Ermittlungsbehörden, der die Frage beantworten soll/muss ob der Soldat überhaupt ein Diensvergehen begangen hat.
Zitat von: LwPersFw am 30. Juli 2024, 11:04:11Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15
Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.
Niemand muss sich selbst belasten.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine außerdienstliche Maßnahme eine direkte Auswirkung auf den Dienstbetrieb hat/haben kann und ein Gesetz, eine Regelung, ein Erlass, etc. die Meldung an den DV fordern.
Bsp. : Ein Soldat mit Dienstfahrerlaubnis erhält ein außerdienstliches Fahrverbot > Meldepflicht gem. A2-1050/10-0-20
Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15
Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.
Zitat von: Fallli78 am 30. Juli 2024, 07:36:31
Das stimmt so nicht ganz. Bei der Kontrolle durch die Polizei, muss der Betroffene nicht sagen, dass er Soldat ist. Wenn der Kamerad einem was im Vertrauen erzählt und der jenige es weiter dem DV meldet, hat es aus meiner Bewertung einen bitteren Beigeschmack.