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War eine meldung an den Disziplinarvorgesetzten Falsch?

Begonnen von Justus147, 29. Juli 2024, 16:30:10

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Justus147

Guten Tag,

ich (Stabsunteroffizier) habe vor einigen Tagen meinem Disziplinarvorgesetzten gemeldet dass ein Kamerad (SaZ 2) mir im Dienst erzählt hat dass er angetrunken mit dem Auto gefahren ist und von der Polizei angehalten wurde. Des weiteren hat er mir erzählt dass er froh war, dass die Polizei nur einen Alkoholtest und keinen Drogentest gemacht hat.
Er musste seinen Führerschein sofort abgehen usw..
Das hat er auch dem DV selbst erzählt. Den Teil mit den Drogen hat er Kamerad dem Chef nicht erzählt.

War es richtig von mir den DV darüber in Kenntnis zu setzten dass der Kamerad vermutlich noch andere Substanzen außer Alkohol zu sich nimmt? Seit dem redet mein Chef nicht mehr mir mir, guckt mir nur noch böse an und beschwert sich dass ich ihm Arbeit gemacht habe.

Grüße


KlausP

Das wird doch den DV sowieso erreichen. Bei einer Trunkenheitsfahrt wird grundsätzlich eine Blutprobenentnaangeordnet und dabei sollte nicht nur der Alkohol- sonder auch ein eventueller Drogenkonsum festgestellt. Und das erreicht den DV und nicht nur ihn!) dann über MiStra und damit muss der DV sowieso tätig werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Fallli78

Das stimmt so nicht ganz. Bei der Kontrolle durch die Polizei,  muss der Betroffene nicht sagen, dass er Soldat ist. Wenn der Kamerad einem was im Vertrauen erzählt und der jenige es weiter dem DV meldet,  hat es aus meiner Bewertung einen bitteren Beigeschmack.

slider

Zitat von: Fallli78 am 30. Juli 2024, 07:36:31
Das stimmt so nicht ganz. Bei der Kontrolle durch die Polizei,  muss der Betroffene nicht sagen, dass er Soldat ist. Wenn der Kamerad einem was im Vertrauen erzählt und der jenige es weiter dem DV meldet,  hat es aus meiner Bewertung einen bitteren Beigeschmack.

Ich verstehe, was du meinst aber bei Verschweigen von Drogenkonsum hört es bei mir auch auf. Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.

LwPersFw

Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15

Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.


Niemand muss sich selbst belasten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine außerdienstliche Maßnahme eine direkte Auswirkung auf den Dienstbetrieb hat/haben kann und ein Gesetz, eine Regelung, ein Erlass, etc. die Meldung an den DV fordern.

Bsp. : Ein Soldat mit Dienstfahrerlaubnis erhält ein außerdienstliches Fahrverbot > Meldepflicht gem. A2-1050/10-0-20



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

slider

Zitat von: LwPersFw am 30. Juli 2024, 11:04:11
Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15

Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.


Niemand muss sich selbst belasten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine außerdienstliche Maßnahme eine direkte Auswirkung auf den Dienstbetrieb hat/haben kann und ein Gesetz, eine Regelung, ein Erlass, etc. die Meldung an den DV fordern.

Bsp. : Ein Soldat mit Dienstfahrerlaubnis erhält ein außerdienstliches Fahrverbot > Meldepflicht gem. A2-1050/10-0-20

Ich meine nicht den Kameraden, der die Polizeikontrolle hatte, sondern den Kommentarersteller direkt.
Angenommen es passiert etwas unter Drogeneinfluss im Dienst und ich wusste, dass der betreffende Kamerad regelmäßig oder sogar konkret vor/im Dienst Drogen nimmt/genommen hat. Könnte man das mir zum Vorwurf machen, wenn ich es nicht gemeldet habe?

F_K

Eher nicht.

Eine Meldung darf und sollte aber erfolgen - und darf von niemandem negativ gewertet werden.

Fallli 78

Nein kann man nicht. Du bist keine Ermittlungsbehörden, der die Frage beantworten soll/muss  ob der Soldat überhaupt ein Diensvergehen begangen hat.

LwPersFw

Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 14:55:27
Zitat von: LwPersFw am 30. Juli 2024, 11:04:11
Zitat von: slider am 30. Juli 2024, 08:44:15

Ich bin da rechtlich auch nicht sattelfest aber eventuell könnte man dem TE sogar was anhängen, wenn er es nicht meldet.


Niemand muss sich selbst belasten.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine außerdienstliche Maßnahme eine direkte Auswirkung auf den Dienstbetrieb hat/haben kann und ein Gesetz, eine Regelung, ein Erlass, etc. die Meldung an den DV fordern.

Bsp. : Ein Soldat mit Dienstfahrerlaubnis erhält ein außerdienstliches Fahrverbot > Meldepflicht gem. A2-1050/10-0-20

Ich meine nicht den Kameraden, der die Polizeikontrolle hatte, sondern den Kommentarersteller direkt.
Angenommen es passiert etwas unter Drogeneinfluss im Dienst und ich wusste, dass der betreffende Kamerad regelmäßig oder sogar konkret vor/im Dienst Drogen nimmt/genommen hat. Könnte man das mir zum Vorwurf machen, wenn ich es nicht gemeldet habe?

Zitat von: Fallli 78 am 30. Juli 2024, 15:02:12
Nein kann man nicht. Du bist keine Ermittlungsbehörden, der die Frage beantworten soll/muss  ob der Soldat überhaupt ein Diensvergehen begangen hat.



Es kommt auf den Einzelfall an.

Jeder Angehörige der Bundeswehr ist grundsätzlich verpflichtet, Wahrnehmungen und Ereignisse, die Anhaltspunkte auf ein Meldepflichtiges Ereignis,
dass in der Regelung A-2600/10 , Kap 3, angeführt ist, darstellen oder beinhalten können, unverzüglich an die jeweils zuständigen Vorgesetzten zu melden.

Eine solche Pflicht besteht nicht, falls die Meldung zu einer ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder strafrechtlichen Selbstbelastung führen würde.


Wer diese Pflicht verletzt, muss ggf. mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Beispiel siehe hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67854.msg746554.html#msg746554

Beförderungsverbot für die Dauer von 24 Monaten, verbunden mit einer Kürzung der Dienstbezüge um 1/5 für die Dauer von 12 Monaten !


(Die im Urteil genannte A-2640/34 wurde umbenannt in A-2600/10)





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Fallli78

Der Teilnehmer hat vom Hörensagen irgendwas erfahren. Damit zum DV zu rennen ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig. Ich bleibe dabei, dass das Verhalten des TE nicht kameradschaftlich ist. Es wird im Vertrauen was erzählt,  was auch nicht erwiesen ist und der Soldat rennt sofort zum DV. Chef im Keller brannte das Licht und ich habe es ausgemacht.

seltsam_

Zitat von: Fallli78 am 31. Juli 2024, 12:39:12
Der Teilnehmer hat vom Hörensagen irgendwas erfahren. Damit zum DV zu rennen ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig.
Hörensagen? Der Betroffene hat es ggü. dem TE selbst geäussert hat.

Fallli78

Und? Welche Beweiskraft hätte es? Gegen welchen Paragraphen hat der Soldat verstoßen?Evtl  7 und 17.3. Da steht es Aussage gegen Aussage. Es ist nicht erwiesen,  dass der Soldat Drogen konsumiert hat. Trunkenheit am  Steuer?  Muss/soll der Soldat diszipliniert werden? 

BulleMölders

Sorry, aber hier wird schon wieder soviel in die Fallschilderung hinein interpretiert, dass die geschilderten Fakten gar nicht mehr Betrachtet werden.

Fakt, der Kamerad des TE wurde bei einer Trunkenheitspfad von der Polizei erwischt. Der Kamerad selber war froh über den nicht gemachten Drogentest. Die Trunkenheitsfahrt wurde vom Kamerad selber dem DV gemeldet. Der TE hat dem DV den Teil mit den Drogen erzählt. Was genau der TE dem DV erzählt hat, wissen wir nicht. Aber meiner Meinung nach ist genau das wichtig zu wissen um sich ein Urteil über das Verhalten des TE zu bilden.

Ich finde die Reaktion des DV viel bedenklicher als die "Tat" des TE. Nicht mehr mit dem TE reden und mit bösen Blick strafen, weil dem DV Arbeit beschert wurde, ist das die richtige Reaktion eines DV?
Wobei auch hier natürlich zu beachten ist, dass wird nur die einseitige Schilderung und Wahrnehmung des TE kennen. Vieleicht empfindet er es auch nur so.

LwPersFw

Zitat von: Fallli78 am 31. Juli 2024, 12:39:12
Der Teilnehmer hat vom Hörensagen irgendwas erfahren. Damit zum DV zu rennen ist aus meiner Sicht sehr grenzwertig.
Ich bleibe dabei, dass das Verhalten des TE nicht kameradschaftlich ist. Es wird im Vertrauen was erzählt,  was auch nicht erwiesen ist und der Soldat rennt sofort zum DV.
Chef im Keller brannte das Licht und ich habe es ausgemacht.

Sie haben von den Vorgaben der von mir genannten Regelung kein Wissen ... treffen aber eine feststellende Wertung.

1. Zu melden sind "Anhaltspunkte" die zumindest einen Verdacht rechtfertigen
    Hier, wie von @BulleMölders richtig herausgestellt : der Soldat hat sich selbst offenbart und den Drogenkonsum eingeräumt.
    Der TE hat sich also nicht etwas ausgedacht, oder von 3. Geäußertes übernommen.

2. Sind Verstöße mit Bezug auf Betäubungsmittel in Kap 3 der o.g. Regelung aufgeführt.

D.h. auch Sie unterliegen in solch einem Fall der Meldepflicht.

Tun Sie es nicht und es kommt raus ... müssen Sie dann auch mit den ggf. eintretenden persönlichen Folgen leben...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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