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Zusammenfassung

Autor jepoleon
 - 16. November 2006, 17:15:28
also im aktuellen? reibert (2006) sind die handflammpatronen noch beschrieben...

[...]
   2.
   Die Handflammpatrone besteht aus der Patronenhülse und der Abzuseinrichtung, die fest miteinander
   verbunden sind.

   Die Patronenhülse gelboliv gefärbt, erdbeerrot beschriftet und hat einen rehbraunen Farbring. Die Abzugs-
   einrichtung ist rehbraun.
[...]
Autor StOPfr
 - 11. November 2006, 16:01:07
Zitat von: Timid am 11. November 2006, 14:48:54

Zitat von: StOPfr am 10. November 2006, 23:41:11Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Gesehen (und bestaunt ;D ) habe ich sie schonmal, aber noch nicht live erlebt. Und erst vor kurzem hatte ich noch eine Vorschrift dazu gesehen gehabt (inklusive Handgranaten, und die GraPi ist da glaube ich auch mit drin).

Ich gehe damit mal auf Mischmasch, denn mit dem Thema Mitfahrzentrale bring ich die Handflammpatrone nur noch über Himmelfahrt in Verbindung   ;D...
Autor Timid
 - 11. November 2006, 14:48:54
Zitat von: knalltuete am 10. November 2006, 23:29:36Es ist grundsätzlich nicht verboten bei der mitfahrzentale mitzufahren, aber nur im Dienstanzug? Oder eben in Zivil?

Und zum Heimatort (und zur Wohnung) mit geringen Umwegen (z.b. fix Einkaufen gehen) mit dem Tarn-Feldanzug?

Wie Andi schon schrieb: Auf dem Weg zwischen Heimat- und Dienstort oder umgekehrt darfst du auch den Feldanzug, Tarndruck tragen, mit den genannten Einschränkungen. Den Dienstanzug auch darüber hinaus eigentlich immer außerhalb des Dienstes (so es keine anderslautenden Befehle durch Vorgesetzte, die ZDv 37/10 oder das angesprochene Soldatengesetz [Stichwort: Teilnahme an politischen Veranstaltungen] gibt).

Ach ja: Das alles gilt aber natürlich nur, wenn das Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes erlaubt ist ;)  Und dafür bedarf es eines entsprechenden Unterrichts über das Verhalten als Soldat in der Öffentlichkeit, was teilweise mit der sogenannten "Grußabnahme" kombiniert ist und teilweise auch erst ganz am Ende der Grundausbildung geschieht. Aber dazu gibt es schon genug andere Threads, die sich über die Suchfunktion finden lassen  ;)

Zitat von: StOPfr am 10. November 2006, 23:41:11Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Gesehen (und bestaunt ;D ) habe ich sie schonmal, aber noch nicht live erlebt. Und erst vor kurzem hatte ich noch eine Vorschrift dazu gesehen gehabt (inklusive Handgranaten, und die GraPi ist da glaube ich auch mit drin).
Autor StOPfr
 - 10. November 2006, 23:41:11
Zitat von: Andi am 10. November 2006, 23:24:46
Würde mich fast mal interessieren das Teil zu lesen. Ist ja schon fast ein militärgeschichtliches Dokument aus einer "wilden" Zeit. ;)

@ Andi:

Das ist der älteste Reibert, den ich besitze. Den gebe ich nicht aus der Hand, weil er dann nass wird (...vom Tränen lachen).
Das gute Stück hat noch den Titel "Der Dienstunterricht im Heere". Ganz spannende Lektüre  :D.
Ich brauche das Teil für historische Waffen- und Fahrzeugkunde. Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Dann aber bitte zurück zum Thema oder - falls ein Admin zuschaut - verschieben.

Autor Andi
 - 10. November 2006, 23:31:31
Wenn du auf dem Heimweg oder auf dem Weg zum Dienst hin bist darfst du auch gerne bei der Mitfahrzentralfahrt mit Feldanzug mitfahren.

Gruß Andi
Autor knalltuete
 - 10. November 2006, 23:29:36
Also fass ich mal zusammen:

Es ist grundsätzlich nicht verboten bei der mitfahrzentale mitzufahren, aber nur im Dienstanzug? Oder eben in Zivil?

Und zum Heimatort (und zur Wohnung) mit geringen Umwegen (z.b. fix Einkaufen gehen) mit dem Tarn-Feldanzug?

Sorry für die nervigen Fragen ;)
Autor Andi
 - 10. November 2006, 23:24:46
Würde mich fast mal interessieren das Teil zu lesen. Ist ja schon fast ein militärgeschichtliches Dokument aus einer "wilden" Zeit. ;)
Autor StOPfr
 - 10. November 2006, 23:23:21
Zitat von: Andi am 10. November 2006, 23:00:13
Nein, aus was für einer Zeit stammt die denn? 68er?

@ andi

Nicht ganz, aber ziemlich gut getroffen   ;D  ;D

Autor Andi
 - 10. November 2006, 23:00:13
Nein, aus was für einer Zeit stammt die denn? 68er?

Gruß Andi
Autor StOPfr
 - 10. November 2006, 22:18:29
Ich habe gerade mal eine zugegeben schon ältere Vorschrift ausgegraben, an die wir uns seinerzeit zu halten hatten:

Außer Dienst darf der Dienstanzug nur getragen werden, wenn dies aus praktischen Gründen vor oder nach Ausübung des Dienstes notwendig ist (z.B. dienstfreier Tag während einer Übung).

Gilt das eigentlich immer noch? 
Autor Andi
 - 10. November 2006, 21:47:39
Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:24:53
Ich wollte damit nur andeuten, das man nicht einfach mit Uniform quer durch Deutschland fahren darf, solange es kein dienstlicher Auftrag ist. Stimmt das oder hat man und da quatsch erzählt?

Für den Feldanzug, Tarndruck stimmt das, aber den Dienstanzug kann jeder Soldat auch in der Disco anziehen, wenn er will und wenn es keine anderslautenden (Standort-)Befehle gibt.

Gruß Andi
Autor peppie
 - 10. November 2006, 21:24:53
Zitat von: Andi am 10. November 2006, 21:10:47
Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:00:21
ZitatUnd darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)

Wenn jemand in Buxtehude wohnt würde ich davon ausgehen, dass auch er den Feldanzug, Tarndruck auf dem Nachhauseweg tragen darf.

Gruß Andi

Ich wollte damit nur andeuten, das man nicht einfach mit Uniform quer durch Deutschland fahren darf, solange es kein dienstlicher Auftrag ist. Stimmt das oder hat man und da quatsch erzählt?
Autor Andi
 - 10. November 2006, 21:10:47
Zitat von: peppieno am 10. November 2006, 21:00:21
Naja, mir wurde in der AGA beigebracht das die Uniform nur auf dem direkten Wege, von der Kaserne nach hause und von zu Hause bis zur Kaserne getragen werden darf.

Das wäre der Feldanzug, Tarndruck und der direkte Weg darf durchaus bei McDonalds oder beim Einkaufen unterbrochen werden. Den Dienstanzug darf ein Soldat immer tragen, wenn dem keine anderweitigen (Standort-)Befehle oder z.B. das Soldatengesetz entgegenstehen.

ZitatUnd darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)

Wenn jemand in Buxtehude wohnt würde ich davon ausgehen, dass auch er den Feldanzug, Tarndruck auf dem Nachhauseweg tragen darf.

Gruß Andi
Autor peppie
 - 10. November 2006, 21:00:21
Naja, mir wurde in der AGA beigebracht das die Uniform nur auf dem direkten Wege, von der Kaserne nach hause und von zu Hause bis zur Kaserne getragen werden darf. Und darunter fällt meines Wissens nicht per Anhalter nach Buxtehude.. Aber ich hab auch grad keine ZDv da um das zu Prüfen ;)
Autor Andi
 - 10. November 2006, 20:54:24
Zitat von: Dennis812 am 10. November 2006, 14:29:21
Und was das "posen" grundsätzlich angeht, so sollte einem FeldjägerOffz das, was ich meine, durchaus bekannt sein! Ich verweise auf Kameraden in Bahnhöfen o.ä., die bisweilen nicht unbedingt dem Bild der BW in der Öffentlichkeit entsprechen etc, weil sie beispielsweise mir "Rasierklingen" unter den Armen und Zigarette hinter dem Ohr umhertrollen.

Nur das ich solange davon ausgehe, dass sich ein (uniformierter) Soldat in der Öffentlichkeit zu benehmen weiß, bis er mir das Gegenteil bewiesen hat!

Das Tragen der Uniform ist nicht nur Privileg sondern auch gutes Recht eines jeden Soldaten.

Gruß Andi