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mitfahrzentrale ?

Begonnen von knalltuete, 10. November 2006, 00:16:35

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StOPfr

Zitat von: Andi am 10. November 2006, 23:00:13
Nein, aus was für einer Zeit stammt die denn? 68er?

@ andi

Nicht ganz, aber ziemlich gut getroffen   ;D  ;D

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Andi

Würde mich fast mal interessieren das Teil zu lesen. Ist ja schon fast ein militärgeschichtliches Dokument aus einer "wilden" Zeit. ;)
the rest is silence...

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knalltuete

Also fass ich mal zusammen:

Es ist grundsätzlich nicht verboten bei der mitfahrzentale mitzufahren, aber nur im Dienstanzug? Oder eben in Zivil?

Und zum Heimatort (und zur Wohnung) mit geringen Umwegen (z.b. fix Einkaufen gehen) mit dem Tarn-Feldanzug?

Sorry für die nervigen Fragen ;)

Andi

Wenn du auf dem Heimweg oder auf dem Weg zum Dienst hin bist darfst du auch gerne bei der Mitfahrzentralfahrt mit Feldanzug mitfahren.

Gruß Andi
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StOPfr

Zitat von: Andi am 10. November 2006, 23:24:46
Würde mich fast mal interessieren das Teil zu lesen. Ist ja schon fast ein militärgeschichtliches Dokument aus einer "wilden" Zeit. ;)

@ Andi:

Das ist der älteste Reibert, den ich besitze. Den gebe ich nicht aus der Hand, weil er dann nass wird (...vom Tränen lachen).
Das gute Stück hat noch den Titel "Der Dienstunterricht im Heere". Ganz spannende Lektüre  :D.
Ich brauche das Teil für historische Waffen- und Fahrzeugkunde. Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Dann aber bitte zurück zum Thema oder - falls ein Admin zuschaut - verschieben.

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Timid

Zitat von: knalltuete am 10. November 2006, 23:29:36Es ist grundsätzlich nicht verboten bei der mitfahrzentale mitzufahren, aber nur im Dienstanzug? Oder eben in Zivil?

Und zum Heimatort (und zur Wohnung) mit geringen Umwegen (z.b. fix Einkaufen gehen) mit dem Tarn-Feldanzug?

Wie Andi schon schrieb: Auf dem Weg zwischen Heimat- und Dienstort oder umgekehrt darfst du auch den Feldanzug, Tarndruck tragen, mit den genannten Einschränkungen. Den Dienstanzug auch darüber hinaus eigentlich immer außerhalb des Dienstes (so es keine anderslautenden Befehle durch Vorgesetzte, die ZDv 37/10 oder das angesprochene Soldatengesetz [Stichwort: Teilnahme an politischen Veranstaltungen] gibt).

Ach ja: Das alles gilt aber natürlich nur, wenn das Tragen der Uniform außerhalb des Dienstes erlaubt ist ;)  Und dafür bedarf es eines entsprechenden Unterrichts über das Verhalten als Soldat in der Öffentlichkeit, was teilweise mit der sogenannten "Grußabnahme" kombiniert ist und teilweise auch erst ganz am Ende der Grundausbildung geschieht. Aber dazu gibt es schon genug andere Threads, die sich über die Suchfunktion finden lassen  ;)

Zitat von: StOPfr am 10. November 2006, 23:41:11Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Gesehen (und bestaunt ;D ) habe ich sie schonmal, aber noch nicht live erlebt. Und erst vor kurzem hatte ich noch eine Vorschrift dazu gesehen gehabt (inklusive Handgranaten, und die GraPi ist da glaube ich auch mit drin).
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StOPfr

Zitat von: Timid am 11. November 2006, 14:48:54

Zitat von: StOPfr am 10. November 2006, 23:41:11Ein kleines Beispiel ist die Handflammpatrone. Kennt bestimmt niemand mehr  ;)

Gesehen (und bestaunt ;D ) habe ich sie schonmal, aber noch nicht live erlebt. Und erst vor kurzem hatte ich noch eine Vorschrift dazu gesehen gehabt (inklusive Handgranaten, und die GraPi ist da glaube ich auch mit drin).

Ich gehe damit mal auf Mischmasch, denn mit dem Thema Mitfahrzentrale bring ich die Handflammpatrone nur noch über Himmelfahrt in Verbindung   ;D...
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jepoleon

also im aktuellen? reibert (2006) sind die handflammpatronen noch beschrieben...

[...]
   2.
   Die Handflammpatrone besteht aus der Patronenhülse und der Abzuseinrichtung, die fest miteinander
   verbunden sind.

   Die Patronenhülse gelboliv gefärbt, erdbeerrot beschriftet und hat einen rehbraunen Farbring. Die Abzugs-
   einrichtung ist rehbraun.
[...]

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