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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Bumblebee am 25. August 2024, 21:38:22Ständige Erreichbarkeit heißt... Ständig erreichbar zu sein. Auch das kann man befehlen (-> SAZV) - hierraus entstehen keine Ansprüche für den Soldaten.
Zitat von: Bumblebee am 25. August 2024, 21:38:22
Der neunmalkluge Spruch "aber nicht auf meinem Privathandy" ist schnell rausgerutscht - ich rate jedem, vorher scharf drüber nachzudenken, ob Ihr wirklich Lust habt, die ganze (Frei-)Zeit ein zweites, dienstliches Mobiltelefon mit euch rumzuschleppen.
Zitat von: Bumblebee am 25. August 2024, 21:38:22
Um hier ein potentielles Missverständnis auszuräumen:
- Ständige Erreichbarkeit heißt... Ständig erreichbar zu sein. Auch das kann man befehlen (-> SAZV) - hierraus entstehen keine Ansprüche für den Soldaten.
......
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Zitat von: FoxtrotUniform am 23. August 2024, 16:39:08
Gut, dann kann diese Frage hier nicht beantwortet werden, da der Hintergrund fehlt. Grundsätzlich ist dein Disziplinarvorgesetzter oder der von ihm Beauftragte der einzige richtige Ansprechpartner.
Zitat von: FoxtrotUniform am 23. August 2024, 15:37:12
Vielleicht bin ich auch oldschool, aber ich verstehe die Frage gar nicht. Das gebietet doch das soldatische Grundverständnis.