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Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45Da gehe ich im Prinzip voll mit, aber wo ziehst du dann die Grenze? Gibt es z.B. eine dienstliche Notwendigkeit, einen unerfüllten Kinderwunsch zu behandeln? Oder warum wird an so vielen anderen Stellen das Prinzip "Vorsorge ist besser als Nachsorge" gefahren, hier aber nicht? Wir hatten ein Team (alle U30), die jedes Jahr für drei Tage mit zwei Dienst-Kfz ins BWK (Strecke einfach 160km) gependelt sind, um sich allen möglichen Vorsorge-Untersuchungen zu unterziehen. Wenn ich mir anschaue, was da auf allen Seiten an Kosten entstehen, ist das für den Staat scheinbar in Ordnung, auch wenn in dem Alter keine dieser Untersuchungen durch die GKV vorgesehen ist. Dann muss man sich nur mal anschauen, was mitunter so unter dem Deckmantel des betrieblichen Gesunheitsmanagements getrieben wird.
Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
ZitatBei einer Krankenkasse zahle ich Beiträge und die Krankenkassen konkurrieren miteinander, auch im Hinblick auf Service etc.Mit Service, bzw. dem niedrigschwelligen Zugang zu ebendiesem, ist es bei der utV wirklich nicht weit her.
ZitatKein Arbeitgeber tut dies.Sonst heißt es doch auch immer, dass die Bundeswehr kein normaler Arbeitgeber ist.
ZitatDass die (unentgeltliche) Impfung allen Ernstes als verbotene Nebentätigkeit angesehen werden könnte, ist allerdings wohl auch abstrus. Den WDA oder das TDG will ich sehen, der daraus ein Dienstvergehen konstruiert. Das ist abwegig.Das erscheint mir ebenfalls sehr abstrus.
Zitat von: Pericranium am 26. Oktober 2024, 08:42:10Auch wenn ich deinen Punkt sehe, ist auch das in dieser Pauschalität nicht richtig. Kann dir gerne meine persönlichen Versicherungsbedingungen zitieren
Und zum Thema noch:
Gerade was die zahnärztliche Versorgung betrifft, ist man durch die uTV zig mal besser dran als jeder zivile Bürger.
Zitat von: F_K am 16. Oktober 2024, 10:55:13
.. und der Arztbesuch für Soldaten findet IN der Dienstzeit statt, inklusive Übernahme der Fahrkosten.
Zitat von: Pericranium am 25. Oktober 2024, 22:55:32Ja, weil die BW das so will und mir vorschreibt, wo ich hinzufahren habe. Ein ziviler Arbeitgeber sagt mir nicht, zu welchem Facharzt in mehreren Stunden Entfernung ich fahren muss. Und im Neukrank-Fall muss ich zivil, wie schon geschrieben, erst am 3. Tag überhaupt aus dem Bett, was unweigerlich zur Genesung beiträgt, wenn man halt nur mal 1-2 Tag nen fiebrigen Kopf hat.
Als Soldat muss man teils lange zu einem BWK fahren (wobei man als Truppenarzt eigentlich auch zum zivilen Arzt überweisen kann idR), aber man bekommt sogar die Fahrtkosten für medizinische Behandlung erstattet. Wäre mir neu, dass das eine Krankenkasse im zivilen macht...
Zitat von: justice005 am 26. Oktober 2024, 03:23:45Doch, eigentlich gibt es die Notwendigkeit und den Zusammenhang:
@dunstig: Warum ich es richtig finde, dass der Soldat die Impfungen selbst zahlen muss? Weil es eben tatsaechlich keinerlei dienstliche Notwendigkeit gibt und es keinerlei Zusammenhang mit dem Dienst gibt.
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50Aus Interesse: Darf ich fragen wieso? Ich kann ja die Trennung zwischen Dienst/Privat nachvollziehen, aber nahezu alle großen gesetzlichen Krankenkassen haben dies scheinbar als sinnvoll erachtet und erstatten zumeist 100% der Kosten, obwohl es nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zählt. Bei Soldaten kommen dann ja noch solche Themen wie Pflicht zur Gesunderhaltung sowie Duldungspflicht für den Basisimpfschutz hinzu. Zumindest für mich spüre ich da eine gewisse Ambivalenz in der Thematik.
Mal ne frage aus reiner Neugier: ich finde es ja gut und richtig, dass Soldaten Impfungen für private Reisen selbst zahlen müssen.
Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2024, 18:49:50Auch das hat sich in unserem SanZ von Zeit zu Zeit geändert. Anfangs wurde noch geimpft, dann irgendwann garnicht mehr. Irgendwann gab es ein Rezept, womit ich als Selbstzahler den Impfstoff in der Apotheke abholen konnte und konnte mich dann im SanZ impfen lassen. Irgendwann ging auch das nicht mehr und bin vollständig als Selbstzahler zum zivilen Arzt gegangen. Da wurde dann selbst vorab vom SanZ die Leistung der Impfberatung, welche Impfungen denn für die geplante Reise sinnvoll wären, verweigert.
Aber davon unabhängig: wer konkret macht denn die Impfung? Muss man sich dafür einen zivilen Arzt suchen?? Man hat ja schließlich keinen anderen Arzt als den Truppenarzt?
Zitat von: dunstig am 24. Oktober 2024, 17:12:55Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09Ich will dir nicht widersprechen, aber das ist natürlich schon ein wenig polemisch. Die wenigsten werden sich wohl vorab mit den Besonderheiten und Feinheiten der utV auseinandergesetzt haben.
Oder anders ausgedrückt ... wem die vom Gesetzgeber - also den Politikern im Deutschen Bundestag - der Bundeswehr vorgegebenen gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben nicht gefallen - darf halt nicht zur Bundeswehr...
Was ich aber mitbekomme (und von mir selbst auch so abgewogen), ist, dass die utV bei manchen durchaus ein Kriterium bei der Pro/Contra Entscheidung zwischen "Bei der Bundeswehr bleiben" und "Als Fachkraft in der Wirtschaft anfangen" ist und da doch eher auf der Contra-Bw-Liste landet. Sicherlich kein Hauptentscheidungskriterium wie z.B. das Gehalt oder die Standortsicherheit sowie die berufliche Freiheit, aber durchaus schon ein Punkt. Abgewogen wird hier zugegebenermaßen meist gegen die PKV. Aber gerade in organisatorischen Aspekten (nicht Leistungsumfang) ziehe ich hier auch die GKV bzw. die Regelungen ziviler Arbeitgeber vor. Arzt am Wohnort, Krankmeldung beim Arzt ab dem 3. Tag, etc. Auch bei unseren Seiteneinsteigern hat das doch häufig für Verwunderung/Verärgerung geführt.Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09Wobei die anderen Bereiche des ÖD häufig nicht den Besonderheiten der utV für Soldaten unterliegen. Bei mir z.B. konkret hieß das: Standort hat kein eigenes SanZ, zuständiges SanZ vom Wohnort 80km entfernt, Neukrankmeldung ab dem 1. Tag um 7 Uhr vor Ort, Überweisungen selbst für Routineuntersuchungen nur ins 2h entfernte BwK, wofür dann noch ein ganzer Arbeitstag draufgeht und Dienst-Kfz geblockt sind (manchmal zusätzlich noch für einen Fahrer), statt max. einer halben Stunde, keine Impfungen für private Reisen und von der Organisation des SanZ vor Ort garnicht zu reden. Ständig wechselnde behandelnde Ärzte, stundenlanges Versuchen, jemanden am Empfang zur Terminvergabe zu erreichen oder umsonst Hinfahren, weil Termine ausfielen, aber nicht abgesagt wurden, etc. Aber das ist dann eher ein lokales Problem als ein systematisches.
Dto ... bezogen auf alle anderen Bereiche des ÖD ...
Persönliches Highlight war, dass ich mit Lebensmittelvergiftung flach lag, einfach nur 1-2 Tage Ruhe gebraucht hätte und definitiv nicht in der Lage war, ein Kfz zu bewegen. Entsprechendes habe ich dem Leiter SanZ kommuniziert. Telefonische Krankschreibung ging damals noch nicht. Da wurde dann extra ein Fahrer 80km zu mir nach Hause geschickt, damit er mich zum Arzt fährt, dort wartet und wieder zurück bringt. Nur damit der Arzt mir genau die 1-2 Tage Ruhe bestätigt. Großartiger Einsatz von Ressourcen.
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09Ich will dir nicht widersprechen, aber das ist natürlich schon ein wenig polemisch. Die wenigsten werden sich wohl vorab mit den Besonderheiten und Feinheiten der utV auseinandergesetzt haben.
Oder anders ausgedrückt ... wem die vom Gesetzgeber - also den Politikern im Deutschen Bundestag - der Bundeswehr vorgegebenen gesetzlichen/rechtlichen Vorgaben nicht gefallen - darf halt nicht zur Bundeswehr...
Zitat von: LwPersFw am 16. Oktober 2024, 11:12:09Wobei die anderen Bereiche des ÖD häufig nicht den Besonderheiten der utV für Soldaten unterliegen. Bei mir z.B. konkret hieß das: Standort hat kein eigenes SanZ, zuständiges SanZ vom Wohnort 80km entfernt, Neukrankmeldung ab dem 1. Tag um 7 Uhr vor Ort, Überweisungen selbst für Routineuntersuchungen nur ins 2h entfernte BwK, wofür dann noch ein ganzer Arbeitstag draufgeht und Dienst-Kfz geblockt sind (manchmal zusätzlich noch für einen Fahrer), statt max. einer halben Stunde, keine Impfungen für private Reisen und von der Organisation des SanZ vor Ort garnicht zu reden. Ständig wechselnde behandelnde Ärzte, stundenlanges Versuchen, jemanden am Empfang zur Terminvergabe zu erreichen oder umsonst Hinfahren, weil Termine ausfielen, aber nicht abgesagt wurden, etc. Aber das ist dann eher ein lokales Problem als ein systematisches.
Dto ... bezogen auf alle anderen Bereiche des ÖD ...
Zitat von: Andi81 am 16. Oktober 2024, 10:35:21Im Monat...
Es gäbe ja die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Dann nutzt man alle Vorteile der gesetzlichen Krankenkassen für den geringfügigen Betrag von zwischen 400 und 780 Euro