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Zitat von: LwPersFw am 30. Oktober 2024, 11:51:26So ist es, ich habe DAMALS meine Übergangsgebührnisse mit Steuerklasse 1 erhalten. Den Rest habe ich mir durch die 183-Tage-Regelung zurückgeholt. Ging mit einem guten Steuerberater problemlos.
Ob Ihnen das stinkt hilft doch nicht weiter
Es ist für ALLE so geregelt ... also entweder beherzigen Sie unsere Ratschläge, oder lassen es...
Zitat von: Frittenbude am 30. Oktober 2024, 11:31:06
Ihr sagt, es ist immer automatisch 6.
Zitat von: Frittenbude am 30. Oktober 2024, 11:31:06
Pauschal automatisch 6 zu machen stinkt ja schon wieder danach, als will man bürokratiefaulen und unwissenden (Ex-)Soldaten mehr Geld abknüpfen.
Zitat von: Frittenbude am 29. Oktober 2024, 21:05:06
ja, zum einen habe ich zum Beginn der Übergangsgebührnisse aber noch einen Wonnsitz in D ...
Zitat von: Frittenbude am 28. Oktober 2024, 18:24:09
Die äußerst nette Dame des Auslandssozialdienstes hat mir heute gesagt, dass man eigentlich per Post gefragt wird, ob man weitere Einkünfte hat, also ob die ÜG nach Steuerklasse VI versteuert werden müssen oder nach 1.
Zitat von: Frittenbude am 26. Oktober 2024, 12:10:14eine Anwartschaft brauche ich ja nur, wenn ich mal zurückkehre und zu viel verdiene oder über 55 bin, ansonsten muss mich eine GKV ja aufnehmen.
Das ist jetzt wieder äußerst interessant. Denn die Dame des Sozialdienstes sagte mir, von meinen ÜG werden Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, aber ich müsse mich da um nichts kümmern, weil BVA das halt wie ein AG direkt vor Auszahlung abführt.
Im zweiten Satz heißt es, BMVG zahlt Beiträge aus ÜG im Rahmen der Nachversicherung. Was heißt das? Nachversichert werde ich ja bei Entlassung aus der Bundeswehr. Der Satz klingt jetzt für mich so, als ob doch Beiträge von ÜG abgeführt werden. ist für mich nicht klar zu verstehen, was der Satz heißen soll.
Zitat von: Frittenbude am 26. Oktober 2024, 13:53:44
Ich verstehe dieses Juristen/Beamtendeutsch normal recht gut, aber in dem verlinkten Beitrag versteh ich fast nur Bahnhof. So eindeutig ist das für mich nicht.
Wie ich das lese, werden von den Brutto-ÜG doch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist das also doch korrekt?.
Zitat von: FoxtrotUniform am 26. Oktober 2024, 10:25:31Ich weiß den Beitrag zu schätzen, das hat aber wenig mit meiner anstehenden Situation zu tun, da es hier eine einfache Auswanderung war und bei mir ein "digitaler Nomadenstatus" entstehen wird.
Einer meiner Soldaten ist nach DZE in die USA ausgewandert (Ehepartner mit amerikanischer Staatsbürgerschaft). Hier konnten ganz normal Übergangsgebührnisse bezogen werden.
Zitat von: LwPersFw am 26. Oktober 2024, 09:49:03Das ist jetzt wieder äußerst interessant. Denn die Dame des Sozialdienstes sagte mir, von meinen ÜG werden Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, aber ich müsse mich da um nichts kümmern, weil BVA das halt wie ein AG direkt vor Auszahlung abführt.
Für die Rentenversicherung gilt:
Siehe hier
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60219.msg704308.html#msg704308
Zitat von: LwPersFw am 26. Oktober 2024, 09:49:03eine Anwartschaft brauche ich ja nur, wenn ich mal zurückkehre und zu viel verdiene oder über 55 bin, ansonsten muss mich eine GKV ja aufnehmen.
Denn außerhalb EU erlischt i.d.R. die Möglichkeit der GKV-Mitgliedschaft (Ausnahme: Anwartschaft).
Zitat von: LwPersFw am 26. Oktober 2024, 09:49:03Das ist ja der Grund, warum ich mir hier eine zweite Meinung einhole. Im ersten Gespräch, so zeigt sich ja erneut, war die Dame auch öfter mal Kreide holen während der Ausbildung.
Empfehlung:
Warten Sie das Beratungsgespräch ab, dann noch offene Fragen klären.
Zitat von: LwPersFw am 26. Oktober 2024, 09:49:03Was der Zusatz soll, weiß ich nicht so recht.
Allgemeiner Hinweis:
Sie leben in einer bürokratischen Welt... überall auf der Welt...
Dies führt dazu das nicht immer alles so funktioniert wie man dies persönlich gern hätte...
Oder man muss mit den ggf. negativen Folgen leben...