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Zitat von: F_K am 13. April 2025, 15:34:18Wie gesagt, kann es auch mit Tattoos erfolgreich sein.
Zitat von: F_K am 13. April 2025, 15:17:29Nunja,
Taten haben Folgen - und Tattoos haben bleibende Folgen - aber es gibt ja noch genug andere Gründe für das Scheitern.
Viel Erfolg.
Zitat von: F_K am 13. April 2025, 14:56:33Eine "Vorprüfung" findet in der Regel NICHT statt, dazu ist ja das Verfahren vor Ort vorgesehen.
Zitat von: Ralf am 13. April 2025, 14:01:47Nein, es ist nicht Aufgabe des KarrBer, ein Bewerbungsverfahren abzubrechen, er berät nur. Die Entscheidung trifft das KarrC iRd der Eignungsfeststellung.
Mglw. kann es ein Ausschlussgrund sein, je nach Art und Umfang. Schließlich müssen die Tätowierungen auch abdeckbar sein.