Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 17. April 2025, 05:51:29
Dann ist sie wahrscheinlich nur anzeigepflichtig. Genaueres sagt die Vorschrift aus.
Autor AntonZ1975
 - 16. April 2025, 21:29:50
Die Nebentätigkeit ist unentgeltlich, ich zahle mir kein Gehalt aus und erhalte auch kein Geld/geldwerten Vorteil durch die Holding.

Lediglich über die Gewinnausschüttung der Firma erhalte ich das Geld (Kapitalerträge, also so wie Aktien/Dividenden).
Autor Ralf
 - 16. April 2025, 16:36:37
Ich empfehle, die A-1400/12 dazu zu lesen.
Ist die Tätigkeit entgeltlich?
Hier mal ein paar Auszüge daraus. Du wirst nicht drumherumkommen, dich dort einzulesen.
ZitatUnentgeltliche Nebentätigkeiten der Dienst Leistenden sind genehmigungsfrei, sofern kein Fall
des § 99 Abs. 1 Satz 2 BBG bzw. § 20 Abs. 1 Satz 2 SG vorliegt.
Eine Nebentätigkeit ist entgeltlich, wenn für sie eine Vergütung (d. h. jede Gegenleistung in
Geld oder geldwerten Vorteilen) gezahlt wird, die über Leistungen nach § 4 Abs. 2 BNV hinausgeht.
Aufsichtsratstätigkeiten fallen grundsätzlich unter § 99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BBG bzw.
§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SG.
...
Und daraus ergibt sich dann, ob sie genehmigungs- oder anzeigepflichtig ist-
Autor AntonZ1975
 - 16. April 2025, 16:20:53
Guten Tag,

Ich habe einmal eine Frage und zwar habe ich eine Holding-Gmbh (nicht operativ tätig), bei der ich Geschäftsführer bin. Diese Holding verwaltet hat Beteiligungen an drei anderen Unternehmen.

Muss ich diese ebenfalls bei der Bundeswehr angeben? Ich selbst bin nicht tätig in den anderen Unternehmen und muss auch als Geschäftsführer der Gmbh nichts machen bis auf die Steuererklärung am Ende des Jahres unterschreiben.

Danke schonmal :)