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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 28. April 2025, 16:30:49
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2025, 08:29:07Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...

Ich aber 3650 Tage ...  ;)


Fun fact: der perfekte Reservist gibt aber in den 140 Tagen mehr für selbstbeschaffte EliteSpecialKommandoCoolGuyFactorAusrüstung aus als Du in 3650 Tagen und macht damit unsere Wirtschaft glorreich und kriegstüchtig, das muss man auch würdigen  ;)
Autor bayern bazi
 - 23. April 2025, 22:03:02
Zitat von: Patrick H.A.R. am 23. April 2025, 11:39:51
Zitat von: bayern bazi am 22. April 2025, 19:57:46bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden

bei den KVK ist ja oft der Fall das mal  schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen

bei uns zB

die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung  usw .)

Dann ergibt es ja auch wieder Sinn. Andernfalls hätte man sich schon wieder Fragen können, warum man denn ein Tätigkeitsabzeichen für den Bereich ZMZ stiftet, wenn man die höheren Stufen davon im Regalfall gar nicht erreichen kann, weil die Bedarfslage an RDL das nie und nimmer hergibt.

Ist auch meine Erfahrung, dass DVag das gros der Vorhaben im KVK darstellen.
Bei uns im KVK hat da bisher niemand weiter über diese Möglichkeit nachgedacht, weil keiner sonderlich großes Interesse an dem Tätigkeitsabzeichen hatte. Aber kann ja durchaus sein, dass wir auch mal wieder Zuwachs bekommen (hoffentlich, Platz wäre genug  :( ), der das schon gerne hätte.

Danke für die hilfreiche Antwort!

kleiernm Tip;)

alles selber mit plotten - eure Perser schreiben DVag nicht auf und führen Liste

- also Liste mit Datum - Thema und Kopie der Zuziehung sammeln

 - dann können die Tage angerechnet werden ( auch für Beförderungen wichtig !!! )
Autor Patrick H.A.R.
 - 23. April 2025, 11:39:51
Zitat von: bayern bazi am 22. April 2025, 19:57:46bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden

bei den KVK ist ja oft der Fall das mal  schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen

bei uns zB

die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung  usw .)

Dann ergibt es ja auch wieder Sinn. Andernfalls hätte man sich schon wieder Fragen können, warum man denn ein Tätigkeitsabzeichen für den Bereich ZMZ stiftet, wenn man die höheren Stufen davon im Regalfall gar nicht erreichen kann, weil die Bedarfslage an RDL das nie und nimmer hergibt.

Ist auch meine Erfahrung, dass DVag das gros der Vorhaben im KVK darstellen.
Bei uns im KVK hat da bisher niemand weiter über diese Möglichkeit nachgedacht, weil keiner sonderlich großes Interesse an dem Tätigkeitsabzeichen hatte. Aber kann ja durchaus sein, dass wir auch mal wieder Zuwachs bekommen (hoffentlich, Platz wäre genug  :( ), der das schon gerne hätte.

Danke für die hilfreiche Antwort!
Autor Patrick H.A.R.
 - 23. April 2025, 11:05:29
Zitat von: F_K am 23. April 2025, 09:43:20Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein TA.

Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf RD.

ISSO.

Und weder habe ich einen Rechtsanspruch auf das eine noch auf das andere gefordert.

Ich habe lediglich meine Überraschung über eine unnötige und in meinen Augen auch unfaire Regelung zum Ausdruck gebracht.
Auf mich persönlich hat das Thema keinen Einfluss, ich habe zwei Tätigkeitsabzeichen und werde keins davon für ein ZMZ-Abzeichen ablegen.

Es braucht sich aber auch keiner wundern, dass die Personallage bei der Reserve so ist wie sie ist, wenn man den Leuten bereits bei der niedrigsten Form der Wertschätzung (ein Stück gestanztes Blech für 50 Cent) ohne Not solche Steine in den Weg legt und aktive Soldaten Reservisten und ihre Interessen derart belächeln.

Das kann man mit den dicken Daumen in den Hosenträgern und einem "ISSO" abtun. Besser oder sinnvoller wird's dadurch nicht  ;)
Autor Patrick H.A.R.
 - 23. April 2025, 10:50:59
Zitat von: LwPersFw am 23. April 2025, 08:29:07
Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.


So ist es  :)

Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...

Ich aber 3650 Tage ...  ;)







Äpfel/Birnen  ;)

Reservistendienest mit aktivem Dienst zu vergleichen kann man machen, ist aber halt sinnlos, weil offensichtlich andere Grundvoraussetzungen.

Autor F_K
 - 23. April 2025, 10:43:22
Es gibt nunmal eine Rechtslage - und der folgen wir durch treuesten dienen.
Autor Patrick H.A.R.
 - 23. April 2025, 10:18:27
Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:

,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".

Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.

Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.

Mir geht es da tatsächlich nicht mal um mich. Ich hätte gar keinen Platz an der Uniform für ein weiters Tätigkeitsabzeichen, weil ich schon 2 habe.
Das trifft aber schlicht nicht auf jeden zu und ich verstehe Kameraden, die Enttäuscht sind, wenn ihr Engagment wegen einer meines Erachtens unglücklichen Regelung nicht mal durch ein Stück Blech gewürdigt.

Ich weiß nicht wie's in anderen Landkreisen so aussieht, aber die KVKs bei uns können sich jetzt nicht gerade mit Personal totschmeißen. In dem Kontext finde ich solche Regelungen schlicht nicht hilfreich.

Ich erinnere mal daran, dass dem Reservisten durch seine RDL selten ein Vorteil entsteht, sondern sie es aus Überzeugung tun.
Das kann man auch mal würdigen meines Erachtens.

Von einem ,,Recht auf ein Tätigkeitsabzeichen oder auf RD" habe ich nie gesprochen.


Autor Patrick H.A.R.
 - 23. April 2025, 10:03:08
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Darfst du gerne so sehen. Die allermeisten Reservisten waren aber auch mal aktive Soldaten, die sich mit LV/BV bzw. Auslandseinsätzen auseinander setzen mussten.

Wenn du die Diskussion affig findest, dann ist das dein Recht, ich wäre aber vorsichtig so zu tun den Leuten unterschwellig Dinge zu unterstellen...

Autor F_K
 - 23. April 2025, 09:43:20
Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein TA.

Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf RD.

ISSO.
Autor LwPersFw
 - 23. April 2025, 08:29:07
Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.


So ist es  :)

Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...

Ich aber 3650 Tage ...  ;)





Autor Thufir
 - 22. April 2025, 23:27:48
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:

,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".

Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.

Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.
Autor bayern bazi
 - 22. April 2025, 19:57:46
bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden

bei den KVK ist ja oft der Fall das mal  schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen

bei uns zB

die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung  usw .)
Autor Ralf
 - 22. April 2025, 10:18:39
Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
Autor Patrick H.A.R.
 - 22. April 2025, 08:56:38


Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...

[/quote]

Das mag in anderen Verwendungen ja ohne weiteres möglich sein, für den Bereich ZMZ aber eben schwierig, denn der Bedarf nach einer längeren RDL seitens des Dienstherren muss ja auch da sein... Als JägerUffz im Bataillon gibt's immer was zu tun als ZMZ Offz/Uffz im KVK wird es irgendwann halt dünn mit weiterem Bedarf an Diensttagen pro Kalenderjahr, da sind 10 in manchen kleineren Landkreisen schon hochgegriffen.

Der Dienstherr stellt einen mit dieser Regelung im vorliegenden Fall dann vor folgende "Wahl" (natürlich ist es eigentlich keine Wahl):

1.) Man erkennt an, dass es über die 10 Tage pro Jahr realistisch Betrachtet eigentlich keinen weiteren Bedarf an einer längeren RDL gibt, was rechnerisch dazu führt, dass einem nach 20 Jahren fachbezogener Verwendung im KVK (10 Tage x 20 jahre = 200 Tage Wehrübung) sage und schreibe 7 Tage für den Erwerb des BROZENEN Tätigkeistabzeichens angerechnet werden.

ODER

2.) Man überzeugt den Leiter des KVK bei der übergeordneten Stelle (aktuell RegStTerrAufg) höheren Bedarf an RDL-Zeiten als eigentlich nötig anzumelden, sodass man nach 10 Tagen eigentlich schon nicht mehr weiß, was man akut noch sinnvolles machen soll, aber halt nochmal vier Tage länger im Landratsamt verbringt.
Ergibt dann über 20 Jahre 80 sinnlose Tage pro Soldat, die Steuergelder verschwenden und volkswirtschaftlichen Schaden anrichten (weil man in der Zeit seiner eigentlichen zivilen Arbeit nicht nachkommt), nur um bei der Verleihung der Tätigkeitsabzeichen nicht mit jemandem gleichgestellt zu werden, der das seit INSGESAMT 7 Tagen macht...

Klasse Regelung, ich sehe da überhaupt kein Konfliktpotential...



Nur aus Spaß noch ein paar kleine, theoretische Rechenspiele, um die Thematik etwas deutlicher zu machen:

Szenario 1:

Es gibt in DEU 412 Landkreise/ Kreisfreie Städte.

Natürlich gibt es größere und kleinere Landkreise (und dementsprechend eventuell mehr oder weniger Bedarf an RDL-Tagen im jeweiligen KVK) ->
Also sagen wir mal knapp die Hälfte davon hat über die 10 Tage hinaus KEINEN höheren Bedarf an RDL-Tagen (denke tatsächlich es werden sogar mehr als die Hälfte sein, aber for the sake of the argument rechnen wir mal mit grob der Hälfte, also 200 Landkreise)

In diesen 200 KVKs sitzen laut STAN je 10 Soldaten, also insgesamt 2000 Soldaten (natürlich wird so gut wie keins dieser KVKs tatsächlich Soll-Stärke haben, aber sagen wir mal das gleicht sich mit der potentiell zu niedrig angesetzten Zahl von 200 KVKs wieder aus).

Sagen wir diese 2000 Soldaten leisten im Schnitt 15 Jahre Dienst als Reservist im KVK (mit 20 zum Bund gekommen, SaZ 12, dann erstmal 5 Jahre keine Lust auf RDL, also mit 40 erstes Engagement als Reservist und dann mit Unterbrechungen RDLs bis bis zum 57 Lebensjahr).

Macht insgesamt (2000 Soldaten x 10 Tage x 15 Jahre) 300.000 Wehrübungstage.

Angerechnet für Tätigkeitsabzeichen werden nach dieser Regelung von diesen 300.000 Tagen ganze 14.000 Tage (7 Tage x 2000 Soldaten).

Szenario 2:

Um allen die Möglichkeit des Erhalts des goldene Tätigkeitsabzeichen zu ermöglichen, werden pro Soldat 10 Jahre lang 4 Tage höherer Bedarf pro Jahr angemeldet als eigentlich notwendig (um auf die 14 Tage zu kommen), ergibt:

2000 Soldaten x 4 Tage x 10 Jahre = 80.000 Tage Steuergeldverschwendung und volkswirtschaftlicher Schaden.

Natürlich sind das alles nur theoretische Gedankenspiele, die viele Faktoren notgedrungener Weise außenvor lassen (beispielsweise ist es ja schwer zu ermitteln, wie vielen Soldaten das komplett egal ist mit dem Tätigkeitsabzeichen), aber es zeigt ganz schön wie vorbei an der Realität diese willkürliche Grenze von 14 Tagen pro Kalenderjahr ist und welche Probleme es mit sich bringt, das 13 Tage innerhalb eines Kalenderjahres halt stumpf als 0 gewertet werden, wenn wir über die Tätigkeitsabzeichen reden. 
Autor LwPersFw
 - 22. April 2025, 06:25:22
Zitat von: Patrick H.A.R. am 21. April 2025, 21:00:23...dann könnte man Theoretisch 20 Jahre jedes Jahr seine geforderte RDL ableisten und würde trotzdem nicht auch nur 1 Jahr fürs Tätigkeitsabzeichen angerechnet bekommen.
Das kann doch so auch nicht richtig sein.


So ist aber die aktuelle Sachlage.

Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...

Aber... zumindest Bronze kann vergeben werden! Siehe folgend...


"Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die

• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer Qualifikation (vormals ,,TIV-ID") sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

in der Bundeswehr oder bei ausländischen Streitkräften (dieser Dienst umfasst die Verwendung in einer Fachtätigkeit
in der Truppe, in Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Ämtern oder sonstigen Dienststellen sowie im BMVg).

Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch
ein Hochschul-/Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine Zivilberufliche Aus- und
Weiterbildungsmaßnahme (ZAW-Maßnahme).

Die Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen.


Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen.

Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des SG angerechnet.
Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet.

Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige fachbezogene Verwendung geknüpft sind,
ist demnach nach Ableisten von mindestens sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt."



D.h. wenn die sonstigen o.g. Bedingungen erfüllt sind...

Gilt für die zeitlichen:

ggf. aktive Dienstzeit in der Verwendung, wenn vorliegend

plus / oder eben nur

+ Bronze > 7 Tage RDL in einem Kalenderjahr

+ Silber > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 5 Jahren (die 5 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)

+ Gold   > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 10 Jahren (die 10 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)