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Frage nach notwendigen RDL-Tagen für ein Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von StierNRW, 06. Oktober 2018, 15:45:36

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ROA2022

Als ROA adW kann ich ja keine ATB ZgFhr Off / Pilot o.ä. haben.
Es soll nach Abschluss der Ausbildung zunächst "nur" ATN EinsOffz zuerkannt werden.

F_K

Eben.

Daher KEIN Tätigkeitsabzeichen.

Tätigkeitsabzeichen sind im Heer Ausbildungs- und Verwendungsreihen zugeordnet (oder wie immer es jetzt genannt wird).
Manche Tätigkeiten werden außerhalb von AVR Reihen "gemacht", dass kann jeder Offizier - wir z. B. EinsOffz.

Daher gibt es dafür KEIN Tätigkeitsabzeichen - ist ja auch "logisch" - keine Fachexpertise in einer AVR.

ROA2022

Okay, danke für die Erläuterung.
Nachfrage: Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Tätigkeitsabzeichens könnte man erfüllen, wenn man nach Abschluss der Module die Ausbildung/ATN PersOffz o.ä. absolviert/erwirbt. Richtig?

F_K

Bitte die aktuelle Vorschrift lesen. (liegt mir nicht vor).

Aber NOCHMAL - es hängt nicht an einer "ATB" wie z. B. "PersOffz" - sondern an der Zuordnung des Soldaten zu einer Ausbildungs- und Verwendungsreihe - und DANN einer entsprechenden Tätigkeit in dieser AVR.

Alsio - wenn Ich (Infanterie Offz und in dieser AVR) die ATB PersOffz machen (ist ja "nur" ein Lehrgang, und ein theoritisches Beispiel) dann kann ich NICHT ein entsprechendes TA erhalten, weil ich ja in meiner AVR verblieben bin - und da ist ein TA zugeordnet.

AVR Wechsel sind zwar möglich und kommen auch vor - wegen des hohen Ausbildungsaufwandes aber selten - und gerade erfahrene Offiziere werden dann zunehmend auf DP verwendet, die eben nicht mehr nur einer AVR zugeordnet sind.

.. und ja - ROA (adw) werden eben KEINER AVR zugeordnet und auch nicht so verwendet - daher kein TA.

Es gibt eben keinen "Rechtsanspruch" auf ein TA - nicht jeder Soldat hat eines ...

ROA2022


Patrick H.A.R.

Stellt sich dann aber die Frage was ist wenn man unter 14 Tagen Wehrübung pro Jahr landet? Zählt das dann einfach garnicht? Konkretes Beispiel (wieder ZMZ) da ist seitens der Landeskommandos die Erwartungshaltung, dass ZMZ Leute in den Kreisverbindungskommandos ca. 10 Tage pro Jahr leisten sollen.
Hält man sich strickt an diese Vorgabe, dann könnte man Theoretisch 20 Jahre jedes Jahr seine geforderte RDL ableisten und würde trotzdem nicht auch nur 1 Jahr fürs Tätigkeitsabzeichen angerechnet bekommen. Das kann doch so auch nicht richtig sein.

LwPersFw

Zitat von: Patrick H.A.R. am 21. April 2025, 21:00:23...dann könnte man Theoretisch 20 Jahre jedes Jahr seine geforderte RDL ableisten und würde trotzdem nicht auch nur 1 Jahr fürs Tätigkeitsabzeichen angerechnet bekommen.
Das kann doch so auch nicht richtig sein.


So ist aber die aktuelle Sachlage.

Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...

Aber... zumindest Bronze kann vergeben werden! Siehe folgend...


"Voraussetzung für die Aushändigung eines Tätigkeitsabzeichens ist die

• erfolgreiche Teilnahme an einer militärfachlichen Ausbildung (als Teil einer Laufbahnausbildung, einem Training oder einer Ausbildung am Arbeitsplatz),
• der damit verbundene Erwerb einer Qualifikation (vormals ,,TIV-ID") sowie
• eine diesbezügliche fachbezogene Verwendung

in der Bundeswehr oder bei ausländischen Streitkräften (dieser Dienst umfasst die Verwendung in einer Fachtätigkeit
in der Truppe, in Ausbildungseinrichtungen, Stäben, Ämtern oder sonstigen Dienststellen sowie im BMVg).

Als fachbezogene Verwendung zählt auch die Zeit der Ausbildung für die Fachtätigkeit, nicht jedoch
ein Hochschul-/Fachhochschulstudium, eine Fachschulausbildung oder eine Zivilberufliche Aus- und
Weiterbildungsmaßnahme (ZAW-Maßnahme).

Die Tätigkeitsabzeichen sind von den zuständigen Stellen in Heer, Luftwaffe und Marine durch
ergänzende Regelungen nach den jeweils gültigen Tätigkeitsklassifizierungen den Verwendungen für
die Uniformträgerbereiche zuzuordnen.


Für Reservisten und Reservistinnen gelten die gleichen Bedingungen.

Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Dienstleistungen nach dem IV. Abschnitt des SG angerechnet.
Dabei werden 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Dienstleistung als ein Jahr gewertet.

Die zeitliche Voraussetzung für Tätigkeitsabzeichen der Stufe I, die an eine sechsmonatige fachbezogene Verwendung geknüpft sind,
ist demnach nach Ableisten von mindestens sieben oder mehr Dienstleitungstagen eines Kalenderjahres erfüllt."



D.h. wenn die sonstigen o.g. Bedingungen erfüllt sind...

Gilt für die zeitlichen:

ggf. aktive Dienstzeit in der Verwendung, wenn vorliegend

plus / oder eben nur

+ Bronze > 7 Tage RDL in einem Kalenderjahr

+ Silber > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 5 Jahren (die 5 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)

+ Gold   > 14 Tage RDL pro Kalenderjahr in 10 Jahren (die 10 Jahre müssen nicht aufeinander folgen)


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Patrick H.A.R.



Wer als RDL ein Tätigkeitsabzeichen möchte ... was ja primär nicht in Verantwortung des ÜbTrT liegt ... muss eben freiwillig längere RDL leisten...

[/quote]

Das mag in anderen Verwendungen ja ohne weiteres möglich sein, für den Bereich ZMZ aber eben schwierig, denn der Bedarf nach einer längeren RDL seitens des Dienstherren muss ja auch da sein... Als JägerUffz im Bataillon gibt's immer was zu tun als ZMZ Offz/Uffz im KVK wird es irgendwann halt dünn mit weiterem Bedarf an Diensttagen pro Kalenderjahr, da sind 10 in manchen kleineren Landkreisen schon hochgegriffen.

Der Dienstherr stellt einen mit dieser Regelung im vorliegenden Fall dann vor folgende "Wahl" (natürlich ist es eigentlich keine Wahl):

1.) Man erkennt an, dass es über die 10 Tage pro Jahr realistisch Betrachtet eigentlich keinen weiteren Bedarf an einer längeren RDL gibt, was rechnerisch dazu führt, dass einem nach 20 Jahren fachbezogener Verwendung im KVK (10 Tage x 20 jahre = 200 Tage Wehrübung) sage und schreibe 7 Tage für den Erwerb des BROZENEN Tätigkeistabzeichens angerechnet werden.

ODER

2.) Man überzeugt den Leiter des KVK bei der übergeordneten Stelle (aktuell RegStTerrAufg) höheren Bedarf an RDL-Zeiten als eigentlich nötig anzumelden, sodass man nach 10 Tagen eigentlich schon nicht mehr weiß, was man akut noch sinnvolles machen soll, aber halt nochmal vier Tage länger im Landratsamt verbringt.
Ergibt dann über 20 Jahre 80 sinnlose Tage pro Soldat, die Steuergelder verschwenden und volkswirtschaftlichen Schaden anrichten (weil man in der Zeit seiner eigentlichen zivilen Arbeit nicht nachkommt), nur um bei der Verleihung der Tätigkeitsabzeichen nicht mit jemandem gleichgestellt zu werden, der das seit INSGESAMT 7 Tagen macht...

Klasse Regelung, ich sehe da überhaupt kein Konfliktpotential...



Nur aus Spaß noch ein paar kleine, theoretische Rechenspiele, um die Thematik etwas deutlicher zu machen:

Szenario 1:

Es gibt in DEU 412 Landkreise/ Kreisfreie Städte.

Natürlich gibt es größere und kleinere Landkreise (und dementsprechend eventuell mehr oder weniger Bedarf an RDL-Tagen im jeweiligen KVK) ->
Also sagen wir mal knapp die Hälfte davon hat über die 10 Tage hinaus KEINEN höheren Bedarf an RDL-Tagen (denke tatsächlich es werden sogar mehr als die Hälfte sein, aber for the sake of the argument rechnen wir mal mit grob der Hälfte, also 200 Landkreise)

In diesen 200 KVKs sitzen laut STAN je 10 Soldaten, also insgesamt 2000 Soldaten (natürlich wird so gut wie keins dieser KVKs tatsächlich Soll-Stärke haben, aber sagen wir mal das gleicht sich mit der potentiell zu niedrig angesetzten Zahl von 200 KVKs wieder aus).

Sagen wir diese 2000 Soldaten leisten im Schnitt 15 Jahre Dienst als Reservist im KVK (mit 20 zum Bund gekommen, SaZ 12, dann erstmal 5 Jahre keine Lust auf RDL, also mit 40 erstes Engagement als Reservist und dann mit Unterbrechungen RDLs bis bis zum 57 Lebensjahr).

Macht insgesamt (2000 Soldaten x 10 Tage x 15 Jahre) 300.000 Wehrübungstage.

Angerechnet für Tätigkeitsabzeichen werden nach dieser Regelung von diesen 300.000 Tagen ganze 14.000 Tage (7 Tage x 2000 Soldaten).

Szenario 2:

Um allen die Möglichkeit des Erhalts des goldene Tätigkeitsabzeichen zu ermöglichen, werden pro Soldat 10 Jahre lang 4 Tage höherer Bedarf pro Jahr angemeldet als eigentlich notwendig (um auf die 14 Tage zu kommen), ergibt:

2000 Soldaten x 4 Tage x 10 Jahre = 80.000 Tage Steuergeldverschwendung und volkswirtschaftlicher Schaden.

Natürlich sind das alles nur theoretische Gedankenspiele, die viele Faktoren notgedrungener Weise außenvor lassen (beispielsweise ist es ja schwer zu ermitteln, wie vielen Soldaten das komplett egal ist mit dem Tätigkeitsabzeichen), aber es zeigt ganz schön wie vorbei an der Realität diese willkürliche Grenze von 14 Tagen pro Kalenderjahr ist und welche Probleme es mit sich bringt, das 13 Tage innerhalb eines Kalenderjahres halt stumpf als 0 gewertet werden, wenn wir über die Tätigkeitsabzeichen reden. 

Ralf

Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.
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bayern bazi

#69
bei den 14 Tagen Dienstleistung/Jahr für das TA KÖNNEN auch DVag´s, welche auf dem Dienstposten geleistet werde mit angerechnet werden

bei den KVK ist ja oft der Fall das mal  schnell für einen Tag eine DVag ausgestellt wird weil es sich nicht Zeitlich erübrigt die RDL zu beantragen

bei uns zB

die letzen Jahre immer so um die 6 Tage RDL (ohne besondere Lehrgänge) + bis zu 15 Tage DVag (von Besuchen bei Ausbildungsvorhaben von HiOrg / Übungen / Tagungen / IGF- KLF / Teilnameh an öfentlichen Veranstaltung  usw .)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Thufir

Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:

,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".

Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.

Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.

LwPersFw

Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.


So ist es  :)

Denn ich habe mich ja auch nicht beschwert das ein RDL in 10 Jahren nur real 140 Tage für das TätAbz GOLD dienen muss, wenn er keine Vordienstzeiten hat...

Ich aber 3650 Tage ...  ;)





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Es gibt KEINEN Rechtsanspruch auf ein TA.

Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf RD.

ISSO.

Patrick H.A.R.

Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Darfst du gerne so sehen. Die allermeisten Reservisten waren aber auch mal aktive Soldaten, die sich mit LV/BV bzw. Auslandseinsätzen auseinander setzen mussten.

Wenn du die Diskussion affig findest, dann ist das dein Recht, ich wäre aber vorsichtig so zu tun den Leuten unterschwellig Dinge zu unterstellen...


Patrick H.A.R.

Zitat von: Thufir am 22. April 2025, 23:27:48
Zitat von: Ralf am 22. April 2025, 10:18:39Als aktiver Soldat, der sich u.a. auch mit den Vorbereitungen für mögliche LV/BV-Szenarien beschäftigen darf und muss, mutet eine Diskussion über "Tätigkeitsabzeichen" schon recht seltsam an. Trägt vielleicht auch nicht dazu bei, dass man von Verständnis für manche RDL bekommt.

Ich formuliere das oben gesagte nur etwas anders:

,,Als ein aktiver Soldat der die Voraussetzungen für die Verleihung mindestens eines Tätigkeitsabzeichens ohne weiteres eigenes Zutun erfüllt, finde ich es recht seltsam dass Reservisten über die Voraussetzungen der Verleihung eines Tätigkeitsabzeichens diskutieren".

Kann man so sehen. Trägt aber nicht zum kameradschaftlichen Verständnis bei.

Dass ,,Patrick H A R" etwas zuviel Emotion hat und etwas zuviel Text schreibt ist unbenommen. Die Situation ist, wie sie ist. Das ist vielleicht nicht völlig gerecht, aber das muss es auch nicht sein.

Mir geht es da tatsächlich nicht mal um mich. Ich hätte gar keinen Platz an der Uniform für ein weiters Tätigkeitsabzeichen, weil ich schon 2 habe.
Das trifft aber schlicht nicht auf jeden zu und ich verstehe Kameraden, die Enttäuscht sind, wenn ihr Engagment wegen einer meines Erachtens unglücklichen Regelung nicht mal durch ein Stück Blech gewürdigt.

Ich weiß nicht wie's in anderen Landkreisen so aussieht, aber die KVKs bei uns können sich jetzt nicht gerade mit Personal totschmeißen. In dem Kontext finde ich solche Regelungen schlicht nicht hilfreich.

Ich erinnere mal daran, dass dem Reservisten durch seine RDL selten ein Vorteil entsteht, sondern sie es aus Überzeugung tun.
Das kann man auch mal würdigen meines Erachtens.

Von einem ,,Recht auf ein Tätigkeitsabzeichen oder auf RD" habe ich nie gesprochen.



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