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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 21. Juni 2025, 05:28:42
Autor F_K
 - 20. Juni 2025, 17:13:34
Bleiben wir beim Thema:

"Aktive" Soldaten haben EINEN Dienstherrn, können also KEINEN zweiten Dienstherrn haben.

Ein "Wechsel" zu einem anderen Dienstherren (hier Polizei) geht also nur NACH der Entlassung aus dem Dienstverhältnis als Soldat.

Eine "Raubernennung" (die früher mal möglich war) ist rechtlich nun nicht mehr möglich.

Aufgrund politisch gewolltenm Personalaufwuchs sind Verkürzungen der Dienstzeit NICHT gewollt, haben keinen dienstlichen Zweck - sind also, bis auf seltene Ausnahmen, unmöglich.
Autor Ralf
 - 20. Juni 2025, 16:01:24
ZitatDen Punkt mit dem (bzw. damals der) Wehrbeauftragten kann ich voll bestätigen. Ich habe da ebenfalls mit eine Eingabe, die Personalangelegenheiten betraf, sehr schlechte, unbefriedigende Erfahrungen gemacht.
Es gibt halt auch Personalentscheidungen, die laufen korrekt und sachgerecht. Da gibt es eben nichts dran nachzubesseren. Nur weil einem der Wunsch nicht erfüllt wird, ist doch eine Entscheidung nicht schlecht oder die Erfahrung schlecht?!  ::)
Und die WB ist nicht dafür da, alle glücklich zu machen, sondern für strukturellen Nachbesserungsbedarf oder aber auch Ungerechtigkeiten, also Wahrung der Grundrechte.
Autor SolSim
 - 20. Juni 2025, 15:46:25
Sie dürfen bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass Sie sich als SaZ für eine bestimmte Zeit verpflichtet und einen Eid abgelegt haben.

Im Einzelfall kann der Dienstherr ihrem Begehren folgen, muss es aber nicht.

Drum prüfe, wer sich zeitlich bindet.
Autor Plattschi89
 - 20. Juni 2025, 15:40:47
Aus Interesse: Warum soll dich denn nach einem DU-Verfahren der Öffentliche Dienst erledigt haben? Im Hinblick auf die Polizei kann ich das nachvollziehen, aber nach einem DU-Verfahren in der Bundeswehr ist man doch nicht automatisch für beispielsweise eine Stelle in einer Kommunalverwaltung disqualifiziert?

Den Punkt mit dem (bzw. damals der) Wehrbeauftragten kann ich voll bestätigen. Ich habe da ebenfalls mit eine Eingabe, die Personalangelegenheiten betraf, sehr schlechte, unbefriedigende Erfahrungen gemacht.
Autor Primetime82
 - 20. Juni 2025, 08:26:53
Guten Morgen,

ich kann dir sagen, das es alles andere als Leicht sein wird dein Vorhaben gegenüber BAPersBw durchzusetzen. Ich versuche schon seit 2021 aus der Bundeswehr auszusteigen. Erst Stellenzusage bei der Polizei Brandenburg gehabt. Antrag gestellt "Abgelehnt" Beschwerde geschrieben "Abgelehnt" Das hatte zur Folge das ich den Stellenzuschlag verloren habe. Zweiter Versuch beworben beim BKA als Beamter, mit viel hin und her sollte ich als Beamter auf Lebenszeit verbeamtet werden. Es wird alles abgelehnt. Klage dagegen ist eingereicht. Die Massgeblichen Paragrafen sind §55 Abs.1 i.v.m §46 Abs 3a SG....Alles KANN nix muss. Das zuständige Referat die dein Antrag bearbeitet IV1.2 Recht wird definitiv deinen Antrag ablehnen. Begründung "Kein dienstliches Interesse". Wir haben uns für unser Vorhaben absolut die falsche Zeit ausgesucht. Das vorgegebene Mainset ist keiner geht geht frühzeitig aus der BW. Zumindestens nicht Freiwillig von seitens BAPersBw. Die Polizei wird sich mit dem BAPersBw mitgeteilt dem Zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen und dieser (Kamerad) ist ein harter Brocken das kann ich dir sagen. Wehrbeauftragten brauchst du auch nicht schreiben kannst du dir sparen, was Personalangelegenheiten angeht alles Makulatur. Die Hacken sich nicht die gegenseitig die Augen aus.

Pro seht für dich: Dein Problem mit der SÜ was für dich zur Folge hat, dass du den DP nicht besetzen kannst bzw. nicht sollst. Es bleibt dir jetzt drei Möglichkeiten:

1. Antrag §55 Abs.3 SG Härtefall (hier wird ein strenger Maßstab angelegt)
2. KDV-Antrag hmmmm, wenn man zur Polizei will, wobei kommt auf die Polizeibehörde an, ob das ein Problem ist.
3. DU-Verfahren, dann hat sich das mit Öffentlichen Dienst erledigt. Du hast nach Entlassung durch DU das Recht und nach ablauf von 36 Monaten eine Neubewertung  durchzuführen zu lassen und die DU aufheben zulassen. Allein das DU-Verfahren innerhalb der BW kann unter Umständen 12-18 Monate dauern. Vlt. Auch schneller.

Wenn du mehr Fragen hast gerne PN.
Autor langhantelschütze
 - 19. Juni 2025, 22:15:41
Worum genau soll sich das Update denn drehen?
Autor Ralf
 - 19. Juni 2025, 18:10:30
Der TE war zuletzt 2019 aktiv.
Autor Schnitter
 - 19. Juni 2025, 16:56:33
Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 18:21:41
Zitat von: HosaBrack am 21. August 2019, 16:43:44
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Richtig.


Moin wollte mal fragen ob du ein Update hast.
Würde auch gern vom aktiven zur Polizei wechseln, war leider noch nicht beim BFd.

Gruß
Autor Mudi
 - 21. August 2019, 18:21:41
Zitat von: HosaBrack am 21. August 2019, 16:43:44
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.

Richtig.
Autor HosaBrack
 - 21. August 2019, 16:43:44
Zitat von: Captain Kugelfang am 21. August 2019, 13:46:54
Auch wird es fraglich ob du mit dem angesprochenen Migrationshintergrund aus einer auf der Liste geführten Staat in den gehobenen Dienst kannst. Hier werden dich vermutlich, ähnliche oder gar die selben Probleme antreffen.

Dennoch gutes gelingen!

Wenn er nicht gerade zum BKA will, wohl kaum. 99% der Polizeidienstposten entsprechen keiner sicherheitsempfindlichen Tätigkeit. Insofern keine VS, keine SÜ.
Autor Mudi
 - 21. August 2019, 15:51:29
Zitat von: LwPersFw am 21. August 2019, 15:33:36
Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.

Danke für die Antwort.
Das werde ich mal machen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Autor LwPersFw
 - 21. August 2019, 15:33:36
Lassen Sie sich zuerst von Ihrem zuständigen BFD-Berater ausführlich zur Thematik Wechsel über BFD-Anspruch in eine Ausbildung zum Polizisten beraten.
z.B. Anwendung des § 55 Abs 1 Satz 2 und Satz 3 SG
Wie sind diese Vorgaben konkret anzuwenden ?? >>  A-1420/7 "Ernennung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit zu Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst"
Lässt sich dies realisieren, wenn die PST z.B. einer Dienstzeitverkürzung zustimmt ? Wie muss der Antrag gestaltet sein ?



Wenn diese Variante in Betracht kommt... beantragen Sie ein Personalgespräch.

Inhalt:

Weitere Verwendung ohne Ü2 ? Was denkt sich die Personalführung ?
vs
Man folgt Ihren Vorstellungen ... und stimmt einer Dienstzeitverkürzung zu, da Sie nicht mehr so verwendet werden können wie gedacht.
Umsetzung so ... wie mit dem BFD-Berater besprochen.
Autor SolSim
 - 21. August 2019, 15:31:45
Einen Antrag kann man immer stellen. Allerdings muss dieser nicht befürwortet werden.
Autor Mudi
 - 21. August 2019, 15:29:57
Zitat von: wolverine am 21. August 2019, 14:47:47
Zitat von: Mudi am 21. August 2019, 13:38:29
Kann man nahtlos mit erfolgreichem Bestehen der Einstellungstest überhaupt in einen gehobenen Dienst der Polizei , wenn man noch Soldat ist ? War es nicht mal so, dass man einem Beamten( oder Beamten auf Zeit etc..) den Weg nicht verwehren darf, wenn man eine höhere Laufbahn ( in dem Fall der gehobene Dienst der Polizei ) anstrebt ?
Nein

Danke.
Das heißt es müsste ein Verkürzungsantrag gestellt werden. Zumindest auf die Hälfte meiner Dienstzeit,  gab es da nicht Möglichkeiten?