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Zusammenfassung

Autor young_seneca
 - 09. Juli 2025, 19:35:52
Vielen Dank! Jetzt weiß ich Bescheid. Ich bin auch das Arbeitsschutzgesetz durchgeflogen. Ich schicke einfach den Einberufungsbescheid sobald ich den habe
Autor KlausP
 - 09. Juli 2025, 16:37:04
Keinesfalls kündigen! Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorgelegt haben, unterliegen Sie dem Kündigungsschutz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz - und das solange bis die Bundeswehr Ihre Dienstzeit auf mehr als 2 Jahre festgesetzt hat.
Autor F_K
 - 09. Juli 2025, 16:00:45
Ja, hast Du - nicht kündigen.

Bitte Arbeitsplatzschutzgesetz lesen.
Autor young_seneca
 - 09. Juli 2025, 15:59:23
Hallo. Ich habe heute mitbekommen, dass ich ab 01.10 als Offizier in der Grundausbildung starten kann.

Ich habe hierzu eine Frage: da die GA am 01.10. anfängt und es leider zu spät ist, meine Kündigung bei dem aktuellen Arbeitgeber einzureichen, denn es gilt die 3 Monatige Frist zum Quartalsende, weiß ich nicht welche Möglichkeiten ich habe.

Was könnte ich in so einem Fall machen ohne die GA zu verschieben? Habe ich einen rechtlichen Anspruch, den Arbeitsplatz vorübergehend zu verlassen, um zu schauen, ob die Bundeswehr was für mich ist ohne zu kündigen?

Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!