Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Kündigung beim Arbeitgeber vor Grundausbildung

Begonnen von young_seneca, 09. Juli 2025, 15:59:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

young_seneca

Hallo. Ich habe heute mitbekommen, dass ich ab 01.10 als Offizier in der Grundausbildung starten kann.

Ich habe hierzu eine Frage: da die GA am 01.10. anfängt und es leider zu spät ist, meine Kündigung bei dem aktuellen Arbeitgeber einzureichen, denn es gilt die 3 Monatige Frist zum Quartalsende, weiß ich nicht welche Möglichkeiten ich habe.

Was könnte ich in so einem Fall machen ohne die GA zu verschieben? Habe ich einen rechtlichen Anspruch, den Arbeitsplatz vorübergehend zu verlassen, um zu schauen, ob die Bundeswehr was für mich ist ohne zu kündigen?

Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank!

F_K

Ja, hast Du - nicht kündigen.

Bitte Arbeitsplatzschutzgesetz lesen.

KlausP

Keinesfalls kündigen! Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorgelegt haben, unterliegen Sie dem Kündigungsschutz gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz - und das solange bis die Bundeswehr Ihre Dienstzeit auf mehr als 2 Jahre festgesetzt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

young_seneca

Vielen Dank! Jetzt weiß ich Bescheid. Ich bin auch das Arbeitsschutzgesetz durchgeflogen. Ich schicke einfach den Einberufungsbescheid sobald ich den habe

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau