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Zusammenfassung

Autor StefanD
 - 19. Oktober 2025, 16:35:30
Grundsätzlich gilt ohne Beorderung keine Beförderung!! - War schon immer so
Die Frage interessiert mich, weil das eine spezielle Konstellation ist. - Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass es zu einer Beförderung kommen könnte.

Ich habe mir gerade auch mal die entsprechenden Vorschriften rausgesucht, dort ist nur der Hinweis zu finden unter welchen Voraussetzungen nach § 63b ein RDL stattfinden darf. Im Regelfall genau dann, wenn der Dienstposten nicht durch einen SaZ besetzt werden kann. Weiterhin muss der Reservist die Voraussetzungen für den Dienstposten mitbringen. Wenn ich es richtig gelesen haben, will das BAPers auch eine Beurteilung haben bei dieser Art von Dienstleistung.

Dokumente in den ich was gefunden haben
Die Reserve A2-1300/0-0-2

Beförderung, Einstellung, Übernahme und
Zulassung von Soldatinnen und Soldaten
A-1340/49
Autor FlaRak31
 - 19. Oktober 2025, 13:44:23
Wo steht denn, das man unbeordert auch befördert werden kann, wenn man nach Paragraph 63b SG eine RDL ableistet?

Hab dazu nichts finden können.
Autor StefanD
 - 19. Oktober 2025, 09:40:50
Meine aktive Zeit im Dienstgrad habe ich erst gar nicht mit eingerechnet, da kommen in meinem Fall noch mal 6 Monate als aktiver Soldat im Dienstgrad hinzu. Wie das dann gerechnet wird ist mir allerdings völlig unbekannt. Ich habe RDL und aktiv immer getrennt betrachtet, weil es einfacher zu berechnen ist. Außerdem muss in meinem Fall die Einheit entscheiden, ob sie da was in die Wege leitet. Es kann, aber es muss nicht befördert werden!
Autor F_K
 - 18. Oktober 2025, 14:58:05
@ D1987:

Dienstzeit und Eintritt Bundeswehr sind und bleiben Fakten - da geht nichts "auf Null".

Aber es wird ja einen Grund für die "Nichtbeförderung" gegeben haben - da gibt es nun eine neue Chance - und der DV will den Kameraden ja auch "sehen".
Autor D1987
 - 18. Oktober 2025, 14:48:36
Zitat von: F_K am 18. Oktober 2025, 13:45:48Weder noch - er benötigt 12 Tage RD.
Gut dass beantwortet aber die Frage. Aktive Dienstzeit zählt nicht, sondern Zähler geht auf 0
Autor F_K
 - 18. Oktober 2025, 13:45:48
Weder noch - er benötigt 12 Tage RD.
Autor D1987
 - 18. Oktober 2025, 12:48:21
Kurzes theoretisches Konstrukt, das interessiert mich, weil mir Verständnis fehlt:
Angenommen Kamerad leistet fwdl 13. Wird nicht befördert zum HG sondern geht als OG d.R. raus. Nun leistet er eine RDL. Wird dieser Kamerad nun zum HG befördert am ersten Tag oder erst nach 6 Tagen RDL.
Es liegt ja aua der aktiven Zeit bereits vor, dass eine Beförderung stattfinden kann oder muss er nun, weil er Reservist ist, 6 Tage machen?
Autor StefanD
 - 18. Oktober 2025, 10:58:38
Meine Frage dazu ist etwas spezieller

Ich leiste (wenn es glatt läuft) ab Janaur 2026 "Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft nach § 63b SG"
Angedacht sind 12 Wochen als Heeresuniformträger bei der Luftwaffe. Der Dienstposten passt sowohl zu meiner zivilen als auch militärischen Qualifikation als Stabsdienstsoldat

Bisher konnte ich nachlesen, dass man bei dieser Art des Wehrdienstes befördert werden kann!
Tage habe ich als unbeorderter HptGefr schon reichlich gesammelt. Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass die angerechnet werden.

Frage: Wäre eine Beförderung in dieser Konstellation, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wahrscheinlich? Nächster Dienstgrad wäre dann (ohne die freiwilligen RDL) Stabsgefreiter? Es ist ja keine Beorderung im eigentlichen Sinne und außerdem eine andere TSK für mich.
Autor F_K
 - 10. Juli 2024, 15:33:30
Eben - die Einheit MUSS sich vorab um die Beorderung kümmern - so wie ich es verstehe, ist die RDL ja schon ein "Goodie".
Autor KlausP
 - 10. Juli 2024, 10:35:32
Wenn Sie als Reservist nicht auf einem festen Dienstposten eingeplant (Fachbegriff: beordert) sind werden Sie nicht befördert, RDL hin oder her.
Autor Niko1989
 - 10. Juli 2024, 09:22:11
Es ist eine RDL auf die ich mich freiwillig gemeldet habe. Bin aber danach als Wiedereinsteller auf dem selben Posten eingeplant im Anschluss auf die RDL.
Autor PzPiKp360
 - 10. Juli 2024, 09:11:22
Ist diese RDL mit einer Beorderung und damit einem Dienstposten verbunden?

Denn, das braucht es auch für eine Beförderung.
Autor Ralf
 - 10. Juli 2024, 06:09:13
Die Zeit bei der Bundeswehr ist doch eigentlich eindeutig. Auch als GWDL warst du "in der Bw".
Autor Niko1989
 - 10. Juli 2024, 05:22:52
Zitat von: ROA2022 am 09. Juli 2024, 23:06:38
Zitat von: Niko1989 am 09. Juli 2024, 20:05:02
Hallo zusammen, ich habe paar Fragen zu dem Thema in der Hoffnung dass mir eventuell hier geholfen werden kann. Ich weiß dass hier schon lange nichts mehr passiert ist. Es hat sich auch sehr viel an Vorschriften geändert und so. Ich bin 2009 als GWDL OG ausgeschieden und mache jetzt meine erste RDL über drei Monate. Besteht die Möglichkeit für mich befördert zu werden und wenn ja bis zu welchem Dienstgrad und werden auch Dienstgrade heutzutage noch übersprungen während der Übung?

Zitat von: Ralf am 20. Dezember 2022, 06:11:49
Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52


Vielen Dank dafür. Diese Info hatte ich auch schon mal gelesen. Was hat es aber mit dieser Zeit bei der Bundeswehr auf sich? Zählt es bei mir auch, dass ich 2009 GWDL geleistet habe also wären es bei mir dann 15 Jahre und somit bis zum Stabskorporal alles erreicht oder nur wenn ich damals SAZ gewesen wäre?
Autor ROA2022
 - 09. Juli 2024, 23:06:38
Zitat von: Niko1989 am 09. Juli 2024, 20:05:02
Hallo zusammen, ich habe paar Fragen zu dem Thema in der Hoffnung dass mir eventuell hier geholfen werden kann. Ich weiß dass hier schon lange nichts mehr passiert ist. Es hat sich auch sehr viel an Vorschriften geändert und so. Ich bin 2009 als GWDL OG ausgeschieden und mache jetzt meine erste RDL über drei Monate. Besteht die Möglichkeit für mich befördert zu werden und wenn ja bis zu welchem Dienstgrad und werden auch Dienstgrade heutzutage noch übersprungen während der Übung?

Zitat von: Ralf am 20. Dezember 2022, 06:11:49
Beförderung zum Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad (Tage) Insgesamt - (davon in höher bewerteten Verwendungen) // Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr
Gefreiten d. R. 6 (–) //3 Monate
Obergefreiten d. R. 6 (–) //6 Monate
Hauptgefreiten d. R. 12 (–) //12 Monate
Stabsgefreiten d. R. 24 (–) //36 Monate50
Oberstabsgefreiten d. R. 24 (–) //48 Monate51
Korporal d. R. 60 (24) //7 Jahre
Stabskorporal d. R. 42 (–) //10 Jahre52