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Zitat von: Andi am 29. November 2006, 23:16:20Tja, nur ist eine VP-Mannschaften in meinen Augen nicht unbedingt jemand, der unbeteiligt am "Buschfunk" sein muss.
Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 20:00:05Denn bringt so ein "verpfeifen" auch seine Nachteile mit sich: Wie betrachten es die anderen Kamaraden, von denen wohlmöglich nicht mal alle die volle Geschichte sowie deren Ernsthaftigkeit kennen werden? (Von Mund zu Mund kommt dann oft was anderes raus.."ach, dass ist doch der, der den Kamaraden verpfiffen hat"). Ich kann mir vorstellen, ob es nun Drogen sind oder nicht (Verrat ist Verrat - man hat das in einen gesetzte Vertrauen gebrochen), dass man den Ruf eines Kamaradenschweins oder "Veräteres" erhalten könnte. Das würde außerdem weniger Vertrauen und Akzeptanz von Seiten der Kamaraden gegenüber einem selbst zur Folge haben.
ZitatLetztlich wiegt, wie gesagt, hoffentlich das Pflichtbewusstsein auf, aber habt ihr dennoch an die Konsequenzen gedacht, die diese dennoch richtige Entscheidung mit sich bringt?
ZitatVielleicht sollte man versuchen es nicht an die große Glocke zu hängen.. was aber schließlich das Bekanntwerden nicht verhinden dürfte. Selbst genaue Schilderungen und Rechtfertigungen dürften diesem negativen "anrollenden Ruf" kaum abbruch tun.
Zitat von: Andi am 28. November 2006, 20:38:12
Wäre ich Disziplinarvorgesetzter in diesem Fall, dann könnte sich derjenige, der das gerade heraus meldet und auch persönliche Nachteile dadurch nicht scheut sicher sein, dass ich eine positive disziplinare Würdigung in Betracht ziehe!
Andi
Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 20:33:47
Der DV darf bei hinreichendem Tatverdacht auch ohne richterlichem Durchsuchungsbeschluss in das privatfach sehen. So habe ich das zumindest in der AGA gelernt.
Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 20:00:05
anderer Seits besteht das Problem seinen eigenen Ruf und die Achtung unter den Kamaraden zu verlieren.
Zitat(Verrat ist Verrat - man hat das in einen gesetzte Vertrauen gebrochen),
Zitat von: Flexscan am 28. November 2006, 20:22:54Zitat von: jepoleon am 28. November 2006, 20:10:30
normalerweise darf in den spind ja nicht einfach reingeguckt werden
In den Spind darf jederzeit reingeschaut werden. Wird in der AGA sogar häufiger gemacht. Nennt sich Spindkontrolle. Das einzigste Tabu hierbei ist das Privatfach. Hierfür bedarf es mWn einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (? *zuandischiel*)
Zitat von: jepoleon am 28. November 2006, 20:10:30
normalerweise darf in den spind ja nicht einfach reingeguckt werden