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Autor peppie
 - 30. November 2006, 17:44:54
Ich würde das ganz einfach machen. Entweder zum Spieß oder zum KpChef und melden. Gerade als Soldat sollte man genug Arsch in der Hose haben um zu Wissen, was man zu tun hat. Und wenn man es nicht weiss, kann man immer noch die VP um Rat fragen. Aber bei diesem Anliegen können nur der Spieß oder der KpChef o.V.i.A helfen!
Autor Timid
 - 29. November 2006, 23:21:03
Zitat von: Andi am 29. November 2006, 23:16:20Tja, nur ist eine VP-Mannschaften in meinen Augen nicht unbedingt jemand, der unbeteiligt am "Buschfunk" sein muss.

Kann man so sehen, muss man aber nicht  ;) Zumal wir alle die Einheit, die anderen Kameraden, die VP, die Vorgesetzten oder wen auch immer aus der Einheit kennen ...
Und wenn man es so sieht, würde ich den Zusatz "Mannschaften" direkt streichen ...
Autor Andi
 - 29. November 2006, 23:16:20
Tja, nur ist eine VP-Mannschaften in meinen Augen nicht unbedingt jemand, der unbeteiligt am "Buschfunk" sein muss.
Sowas würde ich grundsätzlich ohne das Wissen Dritter machen.
Autor Timid
 - 29. November 2006, 23:08:49
Die VP hat insofern etwas damit zu tun, als dass man sie mit ins Vertrauen ziehen kann und anschließend mit ihr gemeinsam den Gang zum Vorgesetzten antritt. Um z.B. einen vertrauenswürdigen "Zeugen" zur Hand zu haben, den man bei entsprechendem "Geschwätz" der anderen Kameraden als solchen heranziehen kann ;)

Aber mit dem eigentlichen Vorgang hat die VP nichts zu tun - eine Meldung muss so oder so erstattet werden, die VP kommt dann erst ins Spiel, wenn es an die Befragungen etc. geht.
Autor strippenzieher
 - 29. November 2006, 22:06:47
danke andi...wie wärs mal das ganze zu melden? und bestimmt nicht bei der vp..
Autor Andi
 - 29. November 2006, 19:20:51
Kurze Frage: was zur Hölle hat die VP damit zu tun?
Autor mailman
 - 29. November 2006, 13:17:20
Für mich wäre das gar keine Frage ich würde auch zur VP gehen. So jemand zieht den Ruf der Bundeswehr in den Dreck.
Wenn es nach mir ging würde so jemand den Rock für immer ausziehen.

Wir hatten auch so jemand in der Einheit der Drogen nahm. Als das rauskam wurden unter anderem auch eine Menge Dienste frei.
Der Soldat wurde nicht direkt geschliffen aber alle sprachen ihn nur noch mit Sie an und versuchten möglichst wenig mit ihm zu tun zu haben.
Autor schlammtreiber
 - 29. November 2006, 08:53:47
"Verrat ist Verrat"?

Hallo, wir reden von der Bundeswehr (zur Erinnerung: Armee eines Rechtstaates, in der Drogen und illegale Waffen nichts verloren haben) und nicht von irgendeiner Knastbruderschaft!  >:(
Autor Timid
 - 28. November 2006, 20:58:25
Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 20:00:05Denn bringt so ein "verpfeifen" auch seine Nachteile mit sich: Wie betrachten es die anderen Kamaraden, von denen wohlmöglich nicht mal alle die volle Geschichte sowie deren Ernsthaftigkeit kennen werden? (Von Mund zu Mund kommt dann oft was anderes raus.."ach, dass ist doch der, der den Kamaraden verpfiffen hat"). Ich kann mir vorstellen, ob es nun Drogen sind oder nicht (Verrat ist Verrat - man hat das in einen gesetzte Vertrauen gebrochen), dass man den Ruf eines Kamaradenschweins oder "Veräteres" erhalten könnte. Das würde außerdem weniger Vertrauen und Akzeptanz von Seiten der Kamaraden gegenüber einem selbst zur Folge haben.

Es besteht immer die Gefahr, dass man sich mit was-auch-immer dem "Geschwätz" der anderen Soldaten aussetzt, ob berechtigt oder nicht oder nur auf Halbwissen beruhend.
Das kann jedoch niemals (!!) eine Entschuldigung für eine unterlassene Meldung in solch einer Angelegenheit sein! Denn der betreffende Soldat gefährdet nicht nur sich, er gefährdet vor allem Andere und seine Kameraden! So jemand ist es nicht wert, dass man sich wegen ihm die eigene Karriere gefährdet, indem man aus falsch verstandener Kameradschaft den Mund hält.

Und "Kameradenschweine" sind diejenigen, die sich solche Vergehen zu Schulden kommen lassen oder denjenigen, der seinen Pflichten als Soldat nachkommt, als "Verräter" o.ä. beschimpfen!

Abgesehen davon, dass es eh sinnvoll wäre, die VP direkt mit ins Vertrauen zu ziehen, damit man für den ganzen Vorgang auch einen Zeugen aus der eigenen Dienstgradgruppe hat - genau für den Fall, dass irgendwer meint, sich über solch eine Meldung das Maul zerreissen zu müssen.

ZitatLetztlich wiegt, wie gesagt, hoffentlich das Pflichtbewusstsein auf, aber habt ihr dennoch an die Konsequenzen gedacht, die diese dennoch richtige Entscheidung mit sich bringt?

Da gibt es eigentlich keine große Entscheidungsmöglichkeit: Entweder, FrittenMitPommes beisst in den sauren Apfel und "beichtet" seinen Vorgesetzten. Oder er lässt es und begeht damit wahrscheinlich selber genug Dienstpflichtverletzungen, um mit Pauken und Trompeten aus der Truppe entfernt zu werden ...

Und ganz ehrlich: Mit dem Geplapper der Kameraden aus der Einheit könnte ich leben - nach der ZAW sieht man die wahrscheinlich eh nie wieder, und diejenigen, die dabei die "Rädelsführer" sind, kann man sich mal (am besten im Beisein der VP, damit keiner Dummheiten begeht ;D ) zur Brust nehmen und neu einnorden.

Womit ich an Stelle des Threaderöffners nicht leben könnte, wäre die Tatsache, dass dieses A********* mich mit seine Machenschaften hineinzieht! Denn wenn rauskommt, dass man von einem derart massiven und gesetzeswidrigen Fehlverhalten eines anderen Soldaten Kenntnis hatte, ihn jedoch auf Grund von "Korpsgeist" oder ähnlichem nicht "verraten" habe, auf dass er einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden kann (und die Rede ist dabei nicht mal mehr von einfachen Disziplinarmaßnahmen durch den Chef ...), landet man selber vor dem Kadi und muss "des Kaisers Rock" ;D ausziehen.
Und man ist auch, wie schon aufgeführt, nicht mehr erpressbar - denn aus den genannten Gründen könnte es gehörig Ärger geben, wenn der Disziplinarvorgesetzte nicht durch "FrittenMitPommes", sondern durch andere Personen von dem Fehlverhalten und seiner Kenntnis davon erfährt.

Natürlich muss FrittenMitPommes damit rechnen, dass auch er auf Grund des "Jägermeisters mit Gras" noch einen zwischen die Hörner bekommt. Und er hat ja, laut eigener Aussage, schon länger Kenntnis von dem Fehlverhalten des "Kameraden".
Aber mit erzieherischen oder einfachen disziplinaren Maßnahmen dürfte es auch getan sein, wenn der Disziplinarvorgesetzte zu der Ansicht gelangt, dass der Soldat sein eigenes Fehlverhalten (unterlassene Meldung, "Mitmachen" bei dieser "Party") einsieht und bereut. Kommt es hingegen anders ans Tageslicht, ist es mit einfachen Disziplinarmaßnahmen wohl nicht mehr getan ...

Und, wie Andi in seinem Beitrag schreibt, könnte es sogar genau anders herum ausgehen bei einer Meldung - mit einer positiven Disziplinarmaßnahme für den Meldenden :)

ZitatVielleicht sollte man versuchen es nicht an die große Glocke zu hängen.. was aber schließlich das Bekanntwerden nicht verhinden dürfte. Selbst genaue Schilderungen und Rechtfertigungen dürften diesem negativen "anrollenden Ruf" kaum abbruch tun.

Wie gesagt: VP mit hinzuziehen als "unabhängigen" Zeugen, und die "Klatschtanten" direkt neu einnorden. Wenn DIE anderen Leuten, die pflichtgemäß und zum Besten der Allgemeinheit und der Einheit im speziellen, unkameradschaftliches Verhalten vorwerfen, haben sie selber nicht verstanden, worum es beim "Soldat sein" in einer Demokratie geht und was "Kameradschaft" wirklich ist!
Autor hfwmaluni
 - 28. November 2006, 20:48:27
Zitat von: Andi am 28. November 2006, 20:38:12
Wäre ich Disziplinarvorgesetzter in diesem Fall, dann könnte sich derjenige, der das gerade heraus meldet und auch persönliche Nachteile dadurch nicht scheut sicher sein, dass ich eine positive disziplinare Würdigung in Betracht ziehe!

Andi


ZUSTIMMUNG!!!!!
Autor Andi
 - 28. November 2006, 20:38:12
Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 20:33:47
Der DV darf bei hinreichendem Tatverdacht auch ohne richterlichem Durchsuchungsbeschluss in das privatfach sehen. So habe ich das zumindest in der AGA gelernt.

Bei dem hinreichenden Tatverdacht einer Straftat und Gefahr im Verzug, trotzdem muss die richterliche Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

Zitat von: Thriller89 am 28. November 2006, 20:00:05
anderer Seits besteht das Problem seinen eigenen Ruf und die Achtung unter den Kamaraden zu verlieren.

Genau den verliert er, wenn er das nicht meldet und am Ende rauskommt, dass er davon wusste!
Du lieber Thriller redest hier nicht vom Kameradschaft sondern von falsch verstandener Kameradschaft!

Zitat(Verrat ist Verrat - man hat das in einen gesetzte Vertrauen gebrochen),

Den einzigen "Verrat" (um bei diesem Terminus zu bleiben), den er begehen könnte wäre der an allen Kameraden, die durch sein Unterlassen der Meldung in Gefahr geraten können und den an seinem Vaterland! Wie war das? Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer verteidigen und dann kneifen, wenn es um sowas geht?
Es ist eine Sache zur Bundeswehr zu gehen, aber eine ganz andere den A R S C H in der Hose zu haben das ganze dann auch in letzter Konsequenz mit allen Pflichten durchzuziehen!

Wäre ich Disziplinarvorgesetzter in diesem Fall, dann könnte sich derjenige, der das gerade heraus meldet und auch persönliche Nachteile dadurch nicht scheut sicher sein, dass ich eine positive disziplinare Würdigung in Betracht ziehe!

Andi
Autor peppie
 - 28. November 2006, 20:33:47
Zitat von: Flexscan am 28. November 2006, 20:22:54
Zitat von: jepoleon am 28. November 2006, 20:10:30

normalerweise darf in den spind ja nicht einfach reingeguckt werden


In den Spind darf jederzeit reingeschaut werden. Wird in der AGA sogar häufiger gemacht. Nennt sich Spindkontrolle. Das einzigste Tabu hierbei ist das Privatfach. Hierfür bedarf es mWn einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (? *zuandischiel* ;))

Der DV darf bei hinreichendem Tatverdacht auch ohne richterlichem Durchsuchungsbeschluss in das privatfach sehen. So habe ich das zumindest in der AGA gelernt.
Autor Flexscan
 - 28. November 2006, 20:22:54
Zitat von: jepoleon am 28. November 2006, 20:10:30

normalerweise darf in den spind ja nicht einfach reingeguckt werden


In den Spind darf jederzeit reingeschaut werden. Wird in der AGA sogar häufiger gemacht. Nennt sich Spindkontrolle. Das einzigste Tabu hierbei ist das Privatfach. Hierfür bedarf es mWn einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (? *zuandischiel* ;))
Autor jepoleon
 - 28. November 2006, 20:10:30
könnte man das nicht quasi auch anonym machen?
normalerweise darf in das privatfach ja nicht einfach reingeguckt werden,
aber bei einem hinweis liegt ja ein veradcht vor?
denke mal das der wendern da gras lagern würde oder?
dann würden die das ja sehen und vll nähere untersuchungen vornehmen...


[ spind durch privatfach ersetzt ;) ] ja das meinte ich ja ursprünglich...
Autor Thriller89
 - 28. November 2006, 20:00:05
Ich errachte dies für eine schwierige Situation.

Einerseits ist es die Pflicht, die es einem vorgibt, dem unrechtmäßigen und der Bundeswehr widersprechenden Verhalten Einhalt zu gebieten, anderer Seits besteht das Problem seinen eigenen Ruf und die Achtung unter den Kamaraden zu verlieren.

Denn bringt so ein "verpfeifen" auch seine Nachteile mit sich: Wie betrachten es die anderen Kamaraden, von denen wohlmöglich nicht mal alle die volle Geschichte sowie deren Ernsthaftigkeit kennen werden? (Von Mund zu Mund kommt dann oft was anderes raus.."ach, dass ist doch der, der den Kamaraden verpfiffen hat"). Ich kann mir vorstellen, ob es nun Drogen sind oder nicht (Verrat ist Verrat - man hat das in einen gesetzte Vertrauen gebrochen), dass man den Ruf eines Kamaradenschweins oder "Veräteres" erhalten könnte. Das würde außerdem weniger Vertrauen und Akzeptanz von Seiten der Kamaraden gegenüber einem selbst zur Folge haben.

Letztlich wiegt, wie gesagt, hoffentlich das Pflichtbewusstsein auf, aber habt ihr dennoch an die Konsequenzen gedacht, die diese dennoch richtige Entscheidung mit sich bringt?

Vielleicht sollte man versuchen es nicht an die große Glocke zu hängen.. was aber schließlich das Bekanntwerden nicht verhinden dürfte. Selbst genaue Schilderungen und Rechtfertigungen dürften diesem negativen "anrollenden Ruf" kaum abbruch tun.

Es ist zweifelsohne ein kleines Dilemma in das man reingerutscht ist..