Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 31. Januar 2007, 15:32:39
Wehrübende erhalten den normalen Wehrsold und die Leistungen gem USG (evtl. mindestleistung gem.  § 13c USG).
Autor Dennis812
 - 31. Januar 2007, 10:39:43
Was hieß das denn dann bezogen auf deinen Bruttoverdienst, denn daraus (auf ein Jahr hochgerecht) ergibt sich etwaiger Anspruch auf Kindergeld seitens deiner Eltern.
Autor The_Brad
 - 31. Januar 2007, 00:18:51
Da keine FwDL-Stellen mehr frei waren ist das eine verlängernde Wehrübung von 3 Monaten :)
Autor Dennis812
 - 30. Januar 2007, 20:07:01
Ist mit diesen 3 Monaten etwa eine 3-monatigen FWDL-Zeit gemeint, in der du knapp 1100€ bekommen hast? Wenn ja - ist die Frage flüssiger als Wasser; wenn nein bitte ein paar mehr INfos, damit man dir helfen kann
Autor dada81
 - 30. Januar 2007, 19:31:18
Das würde ich auch sagen! Bei Unklarheiten einfach bei der USB deiner Stadt/Gemeinde anrufen und mal nachfragen. Fragen kostet schließlich nichts! ;)
Autor wolverine
 - 30. Januar 2007, 16:21:24
Ich denke, das wird mit den Geldern der Unterhaltssicherungsbehörde abgegolten.
Autor The_Brad
 - 30. Januar 2007, 12:31:43
Hier mal ne Frage bezüglich des Kindergeldes bei Wehrübungen.

Ich bin kurz nach meinem Abitur zum Grundwehrdienst eingezogen worden und werde diesen Oktober mit meinem Studium beginnen.

Während der Grundwehrdienstzeit bekam ich ja kein Kindergeld, bzw. bekamen das meine Eltern nicht. Wie ist das bei einer angehängten 3-monatigen Wehübung... würde ich in diesen 3 Monaten wieder Kindergeld bekommen oder nicht ?

mfG