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Kindergeld

Begonnen von The_Brad, 30. Januar 2007, 12:31:43

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The_Brad

Hier mal ne Frage bezüglich des Kindergeldes bei Wehrübungen.

Ich bin kurz nach meinem Abitur zum Grundwehrdienst eingezogen worden und werde diesen Oktober mit meinem Studium beginnen.

Während der Grundwehrdienstzeit bekam ich ja kein Kindergeld, bzw. bekamen das meine Eltern nicht. Wie ist das bei einer angehängten 3-monatigen Wehübung... würde ich in diesen 3 Monaten wieder Kindergeld bekommen oder nicht ?

mfG

wolverine

Ich denke, das wird mit den Geldern der Unterhaltssicherungsbehörde abgegolten.
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dada81

Das würde ich auch sagen! Bei Unklarheiten einfach bei der USB deiner Stadt/Gemeinde anrufen und mal nachfragen. Fragen kostet schließlich nichts! ;)
Fragt nicht was Euer Land für euch tun kann, sondern was Ihr für euer Land tun könnt!

Dennis812

Ist mit diesen 3 Monaten etwa eine 3-monatigen FWDL-Zeit gemeint, in der du knapp 1100€ bekommen hast? Wenn ja - ist die Frage flüssiger als Wasser; wenn nein bitte ein paar mehr INfos, damit man dir helfen kann
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The_Brad

Da keine FwDL-Stellen mehr frei waren ist das eine verlängernde Wehrübung von 3 Monaten :)

Dennis812

Was hieß das denn dann bezogen auf deinen Bruttoverdienst, denn daraus (auf ein Jahr hochgerecht) ergibt sich etwaiger Anspruch auf Kindergeld seitens deiner Eltern.
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wolverine

Wehrübende erhalten den normalen Wehrsold und die Leistungen gem USG (evtl. mindestleistung gem.  § 13c USG).
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