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Autor Timid
 - 31. Mai 2007, 15:32:05
Zitat von: Senza19 am 31. Mai 2007, 15:26:42Ich habe ja nun nicht viel Ahnung, habe aber auch schon oft gehört das nach Dienstantritt viele oder einige wieder ausgemustert wurden!!!

Wie gesagt, bei Wehrpflichtigen liegt die Quote bei 8%!

@Tolik24187
Wenn ich in der Situation wäre, würde ich zumindest juristischen Rat bei einem Anwalt einholen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Die hier auftretenden Äußerungen sind, wie schon dabei steht, eigene Meinungen und wohl nicht mit der Sachkenntnis eines "Profis" zu vergleichen.
Im Zweifelsfall könnte als erster Schritt ein persönliches Gespräch (nicht per Telefon oder schriftlich, sondern von Angesicht zu Angesicht) mit dem zuständigen Sachbearbeiter schonmal hilfreich sein. Dabei kann dann auch der von Wolverine genannte Paragraph angesprochen werden, damit du eine klare Vorstellung davon bekommst, wie die Bundeswehr diesen auslegt.
Autor Senza19
 - 31. Mai 2007, 15:26:42
Ich habe ja nun nicht viel Ahnung, habe aber auch schon oft gehört das nach Dienstantritt viele oder einige wieder ausgemustert wurden!!! Ich denke das du 440,- EUR für die 11 Tage behalten kannst und die Restlichen 1960,- EUR an die Bw zahlen musst. Also im Zivilen wäre das wohl so....

Ist echt bitter....
Autor Timid
 - 31. Mai 2007, 15:13:27
Zitat von: StOPfr am 11. Mai 2007, 14:47:39Das ist keineswegs ungewöhnlich. Es passiert im Gegenteil immer wieder, dass die ärztliche Untersuchung nach Einberufung oder Dienstantritt zu einem anderen Ergebnis kommt als der medizinische Befund von Musterung oder ZNwG.

Bei Wehrdienstleistenden liegt die Zahl derer, die nachträglich ausgemustert werden, wenn ich die Angaben noch richtig im Kopf habe, laut Bericht des Wehrbeauftragten bei etwa 8%!
Autor mailman
 - 31. Mai 2007, 15:01:03
Wie wäre es wenn du den genauen Wortlaut hier mal schreiben würdest, inkl. des einen §.

So können wir uns (wolverine evtl.) sich ein besseres Bild davon machen.
Autor Tolik24187
 - 31. Mai 2007, 14:56:37
Hallo noch mal brauche jetzt dringend Hilfe, jetzt kam ein Brief vom Bund und da stand das ich jetzt das ganze geld zurück zahle soll.Der eine § wurde auch nicht angenommen.


HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Autor Klaus84
 - 11. Mai 2007, 20:25:05
Das mit dem Nachträglichen Ausmustern kommt sogar recht häufig vor...
Bei mir in der Kompanie rechnen manche noch fest damit sich durch nachträgliche Ausmusterung drücken zu können.  >:(
Stell doch einen Antrag auf Nachmusterung.. Vieleicht hast du Glück und wirst wieder eingestellt und damit hätte sich dein Problem
sowieso wieder gegessen  ;)
Autor Tolik24187
 - 11. Mai 2007, 15:40:57
Also ich hatte vor 5 Jahren ein Unfall und hab dabei mein linken Arm gebrochen (zersplietert).Das wurde dein mit einer 5 stündigen OP wider Helie gemacht.Dann kam die Musterung und ich hab dann T2 bekommen aber sollte die schrauben und die Platine aus meinem Arm entfernen.Das hab ich dann auch gemacht und wurde dann in Hannover neu gemustert, dort bekamm ich dann auch T2 und sorgar fast T1. Zum 1.4.2007 sollte ich dann mein Dienst antreten.Dort wurde ich dann nach dem Status mit meinem Arm gefragt, sagte dann sei alles ok.
Autor wolverine
 - 11. Mai 2007, 15:37:23
Das Gehalt wurde zur Vergütung von zu leistender Arbeit gezahlt. Die wurde und wird nicht geleistet , mithin ist der Empfänger ungerechtfertigt bereichert. Gem § 818 III BGB muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Empfänger "entreichert" ist. Ein Arbeitnehmer lebt gewöhnlich von seinem Gehalt. Das Gehalt für April durfte demnach ruhigen Gewissens für den Lebensunterhalt ausgegeben werden. Bei Zahlung des Mai-Gehaltes wusste der Empfänger spätestens ab der Anfrage bei der Bw, dass er das Geld zu unrecht erhalten hat und musste mit einer Rückforderung rechnen.
Ein Vettrauensschutz für die zukünftigen Gehälter oder etwa die ZAW besteht nicht, da diese immer an die Bedingung der Dienstleistung und damit an die Dienstfähigkeit des Soldaten geknüpft ist.
Autor Beobachter
 - 11. Mai 2007, 15:18:47
Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:38:27
Kann ich die Bundeswehr auf Schadenersatz verklagen da ich dort ja eine ausbildung machen wollte und mich von T2 auf T5 gemustert haben??
Die Zusage einer Ausbildung seitens der Bundeswehr war an die Bedingung geknüpft, dass du für den Beruf des Soldaten tauglich bist. Mit T5 bist das nicht mehr und so ist die Zusage der Bw hinfällig. Wir können hier nicht nachvollziehen, warum sich dein Status nun geändert hat. Entweder hat mein bei der ersten Musterung etwas übersehen oder dein Gesundheitszustand hat sich zwischen Musterung und Eingangsuntersuchung verändert. Wie schon gesagt wurde, kann dies leider immer wieder mal passieren. Die Eingangsuntersuchung zu Beginn der AGA wird nicht zum Spass durchgeführt.

Die Bw hat dich nicht zum Spass ausgemustert. Auch sie hat durch deine Ausmusterung einen Schaden, da deine Stelle nun vorläufig unbesetzt ist. Man hätte dich liebend gerne deinen Dienst verrichten lassen, aber es gab offensichtlich medizinische Gründe, die gegen deine Einstellung sprachen. Das Ergebnis ist für beide Seiten unbefriedigend.
Autor StOPfr
 - 11. Mai 2007, 14:47:39
Zitat von: gast234 am 11. Mai 2007, 13:41:57
...sorry wenn ich so indiskret bin aber sowas hab ich noch nie gehört...
Das ist keineswegs ungewöhnlich. Es passiert im Gegenteil immer wieder, dass die ärztliche Untersuchung nach Einberufung oder Dienstantritt zu einem anderen Ergebnis kommt als der medizinische Befund von Musterung oder ZNwG.

Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:33:55
Und da kann man nichts machen?? Weil das Geld wurde mir ja zugesichert.
Mit der "Zusicherung", wie Du sie nennst, ist keine Garantie verbunden, weil sie - laienhaft ausgedrückt - unter Irrtumsvorbehalt steht (wie z.B. auch eine falsche Überweisung auf Dein Konto). Das Ausgeben von zu Unrecht empfangenen Beträgen schützt m.E. nicht vor der Rückzahlungspflicht.

Ich vermute allerdings auch, dass Du einen Anspruch auf den Betrag für die ersten elf Tage hast. 
Autor gast234
 - 11. Mai 2007, 13:41:57
darf ich auch fragen wegen was sich dich ausgemustert haben? hast du dich während dieser 11 tage verletzt? oderaufgrund des bluttests?!
sorry wenn ich so indiskret bin aber sowas hab ich noch nie gehört...haben die bei der ersten musterung was schlichtweg nicht gesehen oder wie?also ich denke das auf jedenfall das gehalt für die 11 tage einklagbar und dieses mit guten erfolgsaussichten ,ist.---der Rest muss bestimmt zurückerstattet werden -weil es ja imvoraus für deine späteren leistungen die in diesem monat noch gefolgt wären entrichtet wurde.
Autor schlammtreiber
 - 11. Mai 2007, 13:37:44
Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 13:18:53
Muss die bundeswehr da nicht was machen

Macht sie ja... sie fordert den zu viel gezahlten Sold zurück. Allerdings etwas zu viel m.E.

Zitatund komisch ist ja das ich 2 mal gemustert wurde und beide waren T2 und dann nach 11Tagen auf T5!!!!!!!!!!!!

Das ist nicht ungewöhnlich, kommt leider immer mal wieder vor.
Autor Tolik24187
 - 11. Mai 2007, 13:18:53
Nein jetzt mal ernst!!!!!!!!!!!!!!!!!

Muss die bundeswehr da nicht was machen und komisch ist ja das ich 2 mal gemustert wurde und beide waren T2 und dann nach 11Tagen auf T5!!!!!!!!!!!!
Autor schlammtreiber
 - 11. Mai 2007, 13:11:57
Zitat von: Dennis812 am 11. Mai 2007, 12:56:17
Zitat von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 12:18:02
[...]Dies stellt eine Vermutung dar und wurde als solche gekennzeichnet. Für etwaige Folgen, insbesondere Ozonloch, Polschmelze, Krieg, Aufstand, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.

Und was ist Klimawandel, CO2-Emission, Blairs Abgang, und dem verdammten orkanartigen Wind da draußen???  ;D ;D ;D ;D

Alles die Schuld dieser verfluchten Bolschewiken  :D
Autor Dennis812
 - 11. Mai 2007, 12:56:17
Zitat von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 12:18:02
[...]Dies stellt eine Vermutung dar und wurde als solche gekennzeichnet. Für etwaige Folgen, insbesondere Ozonloch, Polschmelze, Krieg, Aufstand, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.

Und was ist Klimawandel, CO2-Emission, Blairs Abgang, und dem verdammten orkanartigen Wind da draußen???  ;D ;D ;D ;D