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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Test am 10. Mai 2007, 17:26:02

Titel: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Test am 10. Mai 2007, 17:26:02
Hallo, ich wurde also nach 11 Tagen ausgemustert und hab dan kurze Zeit später gehalt für ein SaZ gekriegt.Jetzt im Mai habe ich wieder Gehalt gekriegt, nun ja, fand ich komisch und hab dann bei der Kompanie angerufen. Da sagte mir man das ich das zweite Gehalt zurück Überweisen sollte. Jetzt will die Bundeswehr das ich das Komplette gehalt (also das vom April und Mai) an die Bundeswehr zurück Überweisen soll.Das Geld vom April hab ich leider nicht mehr da, da man mir gesagt hat das das Geld mir gehöre und ich das mit Gutem Gewisse ausgegeben habe.

Stimmt das oder kann man da was machen??? Brauche dringend HILFE!!!!!!!!!!!!

Freue mich auf jede Antwort
Danke im vorraus
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2007, 18:37:02
googlen Sie ´mal unter § 812 BGB und dem Stichwort "Entreicherung"
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Dennis812 am 10. Mai 2007, 19:49:24
Zitat von: wolverine am 10. Mai 2007, 18:37:02
googlen Sie ´mal unter § 812 BGB und dem Stichwort "Entreicherung"

Wolve holt wieder den Vorschlaghammer  :D
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 08:34:06
Der Artikel zu "Bereicherungsrecht" auf wikipedia, insbesondere der Absatz "Entreicherung" scheint hier recht verständlich zu sein  ;)
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Betsy am 11. Mai 2007, 08:38:18
Ja aber wer dieses Schlagwort nicht kennt und das Forum hier für erste "Recherchen" verwendet kann darunter nun mal nicht suchen weil er es einfach nicht weiß.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 09:10:31
Danke erstmal für die antworten aber das verstehe ich nicht ganz.Kann mir das jemand erklären????????????
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Betsy am 11. Mai 2007, 09:53:22
Okay Wolve, erschlag mich bitte nicht wegen zu knapper bzw nich vorhandener Subsumtion ;)

Also erst mal hast du die Gehälter ja ungerechtfertigt bekommen da du ja nicht gearbeitet hast bzw ja schon ausgemustert wurdest ---> ungerechtigte Bereicherung §812 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Du hast das Geld ohne rechtlichen Grund (Arbeit) bekommen und bist deshalb zur Herausgabe verpflichtet.
Verstanden?
Dann:
§ 813 BGB, Erfüllung trotz Einrede:
Einrede dürfte hier bedeuten dass du sagen könntest dass du das geld ja ausgegeben hast und es nicht zurückgeben kannst. Aufgrund "trotz" heißt das dass du es trotzdem zurückzahken musst, laut Wikipedia wird dir dabei dein sonstiges Vermögen angerechnet und du musst es davon zurückzahlen (eben z.B. Erspartes).

Aber: wie läuft es mit den 11 Tagen die er ja SaZ war? In dieser Zeit wäre ja ein Teil des ersten gehalts gerechtfertigterlangt worden oder Wolve?
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:06:44
Das heißt dann, das ich das Geld vom April (1200€ das ich ausgegeben habe) und das Geld vom Mai (1200€) zurück zahlen muss????
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 12:18:02
Ich denke (denken, nicht wissen), daß Du die 1200€ vom Mai auf jeden Fall zurückzahlen musst, die 1200€ vom April größtenteils (den Anteil für die gedienten 11 Tage wird man Dir wohl lassen).

Dies stellt eine Vermutung dar und wurde als solche gekennzeichnet. Für etwaige Folgen, insbesondere Ozonloch, Polschmelze, Krieg, Aufstand, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:33:55
Und da kann man nichts machen??
Weil das Geld wurde mir ja zugesichert.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:38:27
Kann ich die Bundeswehr auf Schadenersatz verklagen da ich dort ja eine ausbildung machen wollte und mich von T2 auf T5 gemustert haben??
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Dennis812 am 11. Mai 2007, 12:56:17
Zitat von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 12:18:02
[...]Dies stellt eine Vermutung dar und wurde als solche gekennzeichnet. Für etwaige Folgen, insbesondere Ozonloch, Polschmelze, Krieg, Aufstand, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.

Und was ist Klimawandel, CO2-Emission, Blairs Abgang, und dem verdammten orkanartigen Wind da draußen???  ;D ;D ;D ;D
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 13:11:57
Zitat von: Dennis812 am 11. Mai 2007, 12:56:17
Zitat von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 12:18:02
[...]Dies stellt eine Vermutung dar und wurde als solche gekennzeichnet. Für etwaige Folgen, insbesondere Ozonloch, Polschmelze, Krieg, Aufstand, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden.

Und was ist Klimawandel, CO2-Emission, Blairs Abgang, und dem verdammten orkanartigen Wind da draußen???  ;D ;D ;D ;D

Alles die Schuld dieser verfluchten Bolschewiken  :D
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 13:18:53
Nein jetzt mal ernst!!!!!!!!!!!!!!!!!

Muss die bundeswehr da nicht was machen und komisch ist ja das ich 2 mal gemustert wurde und beide waren T2 und dann nach 11Tagen auf T5!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: schlammtreiber am 11. Mai 2007, 13:37:44
Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 13:18:53
Muss die bundeswehr da nicht was machen

Macht sie ja... sie fordert den zu viel gezahlten Sold zurück. Allerdings etwas zu viel m.E.

Zitatund komisch ist ja das ich 2 mal gemustert wurde und beide waren T2 und dann nach 11Tagen auf T5!!!!!!!!!!!!

Das ist nicht ungewöhnlich, kommt leider immer mal wieder vor.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: gast234 am 11. Mai 2007, 13:41:57
darf ich auch fragen wegen was sich dich ausgemustert haben? hast du dich während dieser 11 tage verletzt? oderaufgrund des bluttests?!
sorry wenn ich so indiskret bin aber sowas hab ich noch nie gehört...haben die bei der ersten musterung was schlichtweg nicht gesehen oder wie?also ich denke das auf jedenfall das gehalt für die 11 tage einklagbar und dieses mit guten erfolgsaussichten ,ist.---der Rest muss bestimmt zurückerstattet werden -weil es ja imvoraus für deine späteren leistungen die in diesem monat noch gefolgt wären entrichtet wurde.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: StOPfr am 11. Mai 2007, 14:47:39
Zitat von: gast234 am 11. Mai 2007, 13:41:57
...sorry wenn ich so indiskret bin aber sowas hab ich noch nie gehört...
Das ist keineswegs ungewöhnlich. Es passiert im Gegenteil immer wieder, dass die ärztliche Untersuchung nach Einberufung oder Dienstantritt zu einem anderen Ergebnis kommt als der medizinische Befund von Musterung oder ZNwG.

Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:33:55
Und da kann man nichts machen?? Weil das Geld wurde mir ja zugesichert.
Mit der "Zusicherung", wie Du sie nennst, ist keine Garantie verbunden, weil sie - laienhaft ausgedrückt - unter Irrtumsvorbehalt steht (wie z.B. auch eine falsche Überweisung auf Dein Konto). Das Ausgeben von zu Unrecht empfangenen Beträgen schützt m.E. nicht vor der Rückzahlungspflicht.

Ich vermute allerdings auch, dass Du einen Anspruch auf den Betrag für die ersten elf Tage hast. 
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Beobachter am 11. Mai 2007, 15:18:47
Zitat von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 12:38:27
Kann ich die Bundeswehr auf Schadenersatz verklagen da ich dort ja eine ausbildung machen wollte und mich von T2 auf T5 gemustert haben??
Die Zusage einer Ausbildung seitens der Bundeswehr war an die Bedingung geknüpft, dass du für den Beruf des Soldaten tauglich bist. Mit T5 bist das nicht mehr und so ist die Zusage der Bw hinfällig. Wir können hier nicht nachvollziehen, warum sich dein Status nun geändert hat. Entweder hat mein bei der ersten Musterung etwas übersehen oder dein Gesundheitszustand hat sich zwischen Musterung und Eingangsuntersuchung verändert. Wie schon gesagt wurde, kann dies leider immer wieder mal passieren. Die Eingangsuntersuchung zu Beginn der AGA wird nicht zum Spass durchgeführt.

Die Bw hat dich nicht zum Spass ausgemustert. Auch sie hat durch deine Ausmusterung einen Schaden, da deine Stelle nun vorläufig unbesetzt ist. Man hätte dich liebend gerne deinen Dienst verrichten lassen, aber es gab offensichtlich medizinische Gründe, die gegen deine Einstellung sprachen. Das Ergebnis ist für beide Seiten unbefriedigend.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: wolverine am 11. Mai 2007, 15:37:23
Das Gehalt wurde zur Vergütung von zu leistender Arbeit gezahlt. Die wurde und wird nicht geleistet , mithin ist der Empfänger ungerechtfertigt bereichert. Gem § 818 III BGB muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Empfänger "entreichert" ist. Ein Arbeitnehmer lebt gewöhnlich von seinem Gehalt. Das Gehalt für April durfte demnach ruhigen Gewissens für den Lebensunterhalt ausgegeben werden. Bei Zahlung des Mai-Gehaltes wusste der Empfänger spätestens ab der Anfrage bei der Bw, dass er das Geld zu unrecht erhalten hat und musste mit einer Rückforderung rechnen.
Ein Vettrauensschutz für die zukünftigen Gehälter oder etwa die ZAW besteht nicht, da diese immer an die Bedingung der Dienstleistung und damit an die Dienstfähigkeit des Soldaten geknüpft ist.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 11. Mai 2007, 15:40:57
Also ich hatte vor 5 Jahren ein Unfall und hab dabei mein linken Arm gebrochen (zersplietert).Das wurde dein mit einer 5 stündigen OP wider Helie gemacht.Dann kam die Musterung und ich hab dann T2 bekommen aber sollte die schrauben und die Platine aus meinem Arm entfernen.Das hab ich dann auch gemacht und wurde dann in Hannover neu gemustert, dort bekamm ich dann auch T2 und sorgar fast T1. Zum 1.4.2007 sollte ich dann mein Dienst antreten.Dort wurde ich dann nach dem Status mit meinem Arm gefragt, sagte dann sei alles ok.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Klaus84 am 11. Mai 2007, 20:25:05
Das mit dem Nachträglichen Ausmustern kommt sogar recht häufig vor...
Bei mir in der Kompanie rechnen manche noch fest damit sich durch nachträgliche Ausmusterung drücken zu können.  >:(
Stell doch einen Antrag auf Nachmusterung.. Vieleicht hast du Glück und wirst wieder eingestellt und damit hätte sich dein Problem
sowieso wieder gegessen  ;)
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Tolik24187 am 31. Mai 2007, 14:56:37
Hallo noch mal brauche jetzt dringend Hilfe, jetzt kam ein Brief vom Bund und da stand das ich jetzt das ganze geld zurück zahle soll.Der eine § wurde auch nicht angenommen.


HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: mailman am 31. Mai 2007, 15:01:03
Wie wäre es wenn du den genauen Wortlaut hier mal schreiben würdest, inkl. des einen §.

So können wir uns (wolverine evtl.) sich ein besseres Bild davon machen.
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Timid am 31. Mai 2007, 15:13:27
Zitat von: StOPfr am 11. Mai 2007, 14:47:39Das ist keineswegs ungewöhnlich. Es passiert im Gegenteil immer wieder, dass die ärztliche Untersuchung nach Einberufung oder Dienstantritt zu einem anderen Ergebnis kommt als der medizinische Befund von Musterung oder ZNwG.

Bei Wehrdienstleistenden liegt die Zahl derer, die nachträglich ausgemustert werden, wenn ich die Angaben noch richtig im Kopf habe, laut Bericht des Wehrbeauftragten bei etwa 8%!
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Senza19 am 31. Mai 2007, 15:26:42
Ich habe ja nun nicht viel Ahnung, habe aber auch schon oft gehört das nach Dienstantritt viele oder einige wieder ausgemustert wurden!!! Ich denke das du 440,- EUR für die 11 Tage behalten kannst und die Restlichen 1960,- EUR an die Bw zahlen musst. Also im Zivilen wäre das wohl so....

Ist echt bitter....
Titel: Re: Nach 11 Tagen als SaZ aus der Bundeswehr ausgemustert
Beitrag von: Timid am 31. Mai 2007, 15:32:05
Zitat von: Senza19 am 31. Mai 2007, 15:26:42Ich habe ja nun nicht viel Ahnung, habe aber auch schon oft gehört das nach Dienstantritt viele oder einige wieder ausgemustert wurden!!!

Wie gesagt, bei Wehrpflichtigen liegt die Quote bei 8%!

@Tolik24187
Wenn ich in der Situation wäre, würde ich zumindest juristischen Rat bei einem Anwalt einholen, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Die hier auftretenden Äußerungen sind, wie schon dabei steht, eigene Meinungen und wohl nicht mit der Sachkenntnis eines "Profis" zu vergleichen.
Im Zweifelsfall könnte als erster Schritt ein persönliches Gespräch (nicht per Telefon oder schriftlich, sondern von Angesicht zu Angesicht) mit dem zuständigen Sachbearbeiter schonmal hilfreich sein. Dabei kann dann auch der von Wolverine genannte Paragraph angesprochen werden, damit du eine klare Vorstellung davon bekommst, wie die Bundeswehr diesen auslegt.