Moin Moin
Habe aus Bundeswehrkreisen gehört, spätestens 2015 wird die Wehrpflicht abgeschafft. Nun interessiert mich, ob da was dran is^^
Mfg Chuck
*gg* ah ja.
He ho!
Zitat von: Chuck Legionär am 08. Juni 2007, 21:19:21
Habe aus Bundeswehrkreisen gehört, spätestens 2015 wird die Wehrpflicht abgeschafft. Nun interessiert mich, ob da was dran is^^
Kannst ja mal im Bundestag anfragen ob die schon was davon wissen ;D
Gruß Aleya
muss schon sagen, wirklich sinnvolle, hilfreiche, intelligente und spannende Beiträge. Bravo ihr macht Fortschritte ;D
Mfg Chuck
Zitat von: Chuck Legionär am 08. Juni 2007, 21:19:21
...Habe aus Bundeswehrkreisen gehört, spätestens 2015 wird die Wehrpflicht abgeschafft.
Es kreißte der Berg, und gebar - ...eine Maus ;D.
Von welchen Kreisen bis hinauf in welche Dienstränge hast Du welche Infos???
moin^^
Mir hat nen ehemaliger Hauptmann der Luftwaffe erzählt, dass bis 2015 die Wehrpflicht abgeschafft wird. Und das 2009 der Leo3a7 kommt 140mm Glattrohrkanone, 85Tonnen, 2000PS etc..
Mfg
Das mit dem Leo stimmt, den bekommt aber ausschließlich die bis dahin auf 10000 Soldaten aufgestockte Feldjägertruppe zu cool aussehen.
he ho!
Zitat von: Chuck Legionär am 08. Juni 2007, 21:31:24
Mir hat nen ehemaliger Hauptmann der Luftwaffe erzählt, dass bis 2015 die Wehrpflicht abgeschafft wird.
Also ganz ehrlich... NEIN... überleg mal wie lange es schon gedauert hat bis Frauen in die Bundeswehr konnten.. bis da jemand auf die Idee kam, die Anträge gestellt hat, die Diskussion in Gang gekommen ist und die passenden Richtlinien und Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.. da würden noch Jahre vergehen, aber dafür ist es noch viel zu wenig im Gespräch.
Zitat von: Andi am 08. Juni 2007, 21:34:44
Feldjägertruppe zu cool aussehen.
Meinst du das ihr das dann endlich hinbekommt? ;D *duck*
Gruß Aleya
moin
ok Aleya X thx.
@Andi
also kommt der Leo3a7 wirklich??
Mfg
Zitat von: Lady Aleya X am 08. Juni 2007, 21:34:55
he ho!
Zitat von: Chuck Legionär am 08. Juni 2007, 21:31:24
Mir hat nen ehemaliger Hauptmann der Luftwaffe erzählt, dass bis 2015 die Wehrpflicht abgeschafft wird.
Also ganz ehrlich... NEIN... überleg mal wie lange es schon gedauert hat bis Frauen in die Bundeswehr konnten..
Das hat nicht mal ein Jahr gedauert! am 11.01.2000 das Urteil, am 01.01.2001 die ersten weiblichen Rekruten in allen Bereichen der Bundeswehr.
Zitatbis da jemand auf die Idee kam, die Anträge gestellt hat, die Diskussion in Gang gekommen ist und die passenden Richtlinien und Gesetzesänderungen vorgenommen wurden.. da würden noch Jahre vergehen, aber dafür ist es noch viel zu wenig im Gespräch.
Da hat niemand großartig Anträge gestellt - bis auf die Bundesregierung nach dem Urteil, welches eine Grundgesetzänderung nötig machte...
Und auch die Aussetzung der Wehrpflicht wäre bei entsprechender Überzeugung der Regierungsparteien eine sehr unkomplizierte Sache, da keine Gesetzesänderungen notwendig wären. ;)
Gruß Andi
He ho!
Hmpf.. warum war mir nur klar das du meckern musst?!
Zitat von: Andi am 08. Juni 2007, 21:39:34
Das hat nicht mal ein Jahr gedauert! am 11.01.2000 das Urteil, am 01.01.2001 die ersten weiblichen Rekruten in allen Bereichen der Bundeswehr.
Ach nein, aber die Diskussion darum ging schon etwas länger...
ZitatDa hat niemand großartig Anträge gestellt - bis auf die Bundesregierung nach dem Urteil, welches eine Grundgesetzänderung nötig machte...
Und auch die Aussetzung der Wehrpflicht wäre bei entsprechender Überzeugung der Regierungsparteien eine sehr unkomplizierte Sache, da keine Gesetzesänderungen notwendig wären. ;)
Das sollte eine Ausführung dahingehend sein, das soetwas nicht von heute auf morgen geht,besonders in diesem Falle nicht. Und eine Grundgesätzänderung geht erst recht nicht sonderlich schnell, das Thema hatten wir letztens...
Klar, meinst du das das bis 2015 kommt? Nein, ergo hatte ich mit meiner Ausführung doch recht.
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 08. Juni 2007, 21:43:04
Ach nein, aber die Diskussion darum ging schon etwas länger...
Die "Diskussion" hatte aber nichts mit dem Gerichtsverfahren und der bindenden Rechtssprechung des EUGh zu tun.
ZitatDas sollte eine Ausführung dahingehend sein, das soetwas nicht von heute auf morgen geht,besonders in diesem Falle nicht. Und eine Grundgesätzänderung geht erst recht nicht sonderlich schnell, das Thema hatten wir letztens...
Das Grundgesetz muss nicht geändert werden und wird mutmaßlich innerhalb der nächsten 100 Jahre diesbezüglich wohl nicht geändert werden! Es geht um eine Aussetzung (nicht die Abschaffung der Wehrpflicht), was bedeutet, dass einfach keine Wehrpflichtigen mehr eingezogen werden würden, die rechtliche Grundlage aber für schlechtere Zeiten erhalten bleiben würde. Und das geht theoretisch von heut auf morgen - die Bundeswehr würde aber wohl 2 bis 3 Jahre für die Umstellung brauchen - wenn sie diese Zeit bekommt.
ZitatKlar, meinst du das das bis 2015 kommt? Nein, ergo hatte ich mit meiner Ausführung doch recht.
Ich rechne damit eigentlich schon früher...
Gruß Andi
Zitat von: Chuck Legionär am 08. Juni 2007, 21:37:06also kommt der Leo3a7 wirklich??
Damit es einen Leo 3A7 geben kann, müsste es überhaupt erstmal einen Leo 3 geben ... Da es den nicht gibt, kann in 2 Jahren auch keine Kampfwertsteigerung für ihn durchgeführt werden ...
Abgesehen davon: Schau dir ruhig mal auf Wikipedia die Informationen über den Leopard 1, den Leopard 2 oder etwa den Eurofighter an, besonders die Geschichte der Beschaffung. Leopard 1 - etwa 8 Jahre zwischen Planungsbeginn und erster Lieferung. Leopard 2 - 9 Jahre (KPz 70 nicht mitgerechnet). Eurofighter - 23 Jahre (inklusive Jäger 90). Und dann such mal nach Informationen zu einem Leopard 3 im Internet ;)
Ach ja: Schön, wenn der Herr Hauptmann das so erzählt, aber das ist mit ziemlicher Sicherheit "Flugfunk" und ohne jede Grundlage ...
He ho!
Zitat von: Andi am 08. Juni 2007, 22:02:07
Die "Diskussion" hatte aber nichts mit dem Gerichtsverfahren und der bindenden Rechtssprechung des EUGh zu tun.
Korrekt, aber ich habe auch die Diskussionzeit mit eingerechnet in meine nicht vorhandene Rechnung die eigentlich nur aus willkürlichen Aufzählungen besteht.
ZitatDas Grundgesetz muss nicht geändert werden und wird mutmaßlich innerhalb der nächsten 100 Jahre diesbezüglich wohl nicht geändert werden! Es geht um eine Aussetzung (nicht die Abschaffung der Wehrpflicht),
Selbst wenn es aussetzt, ist es in diesem Sinne eine Änderung, WEIL es aussetzt.. aber nein darüber diskutiere ich mit dir jetzt nicht, da kommen wir genauso weit wie mit den Autos.
ZitatIch rechne damit eigentlich schon früher...
Das du dich da mal nicht verrechnest...
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 08. Juni 2007, 22:26:51Selbst wenn es aussetzt, ist es in diesem Sinne eine Änderung, WEIL es aussetzt..
Es wäre aber keine Grundgesetzänderung, sondern eine Änderung etwa des Wehrpflichtgesetzes ;) Denn schau dir mal die entsprechenden Paragraphen/Artikel an - und du wirst feststellen, dass dort auch von einer Dienstpflicht beim BGS bzw. der Bundespolizei die Rede ist. Gibt es allerdings nicht mehr, da es ausgesetzt wurde - ganz ohne Grundgesetzänderung ;)
He ho!
Hm.. genau diese Situation wollte ich vermeiden, weil man das auch ganz... "frei" betrachten kann. In dem Sinne das im Grundgesetz etwas von Wehrpflicht steht, die aber in diesem Moment nicht mehr ausgeführt wird. Und damit hat im weitesten Sinne eine ÄNDERUNG stattgefunden. Ob sie nund durch ein anderes Gesetz stattfindet welches das blockiert/aufhebt oder sonstiges macht ist in diesem Falle eher zweitrangig.
Aber bitte ich will die Diskussion nicht vertiefen sonst artet das ganz schnell aus und schweift zu sehr vom Thema ab ;D
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 08. Juni 2007, 22:48:41
...das im Grundgesetz etwas von Wehrpflicht steht, die aber in diesem Moment nicht mehr ausgeführt wird.
Nicht mehr ausgeführt wird?
Wenn ich etwas verpasst habe, gebt mir bitte Bescheid ;).
Ansonsten sind wir ziemlich nah dran am Diskussionsstand des Threads "SPD plant lt. SPIEGEL..." >
http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&topic=11187.0
Lediglich "Eingriffe" - also Einschränkungen von Individualrechten - müssen verfassungskonform legitimiert sein. Wenn eine Wehrpflicht nach der Verfasung möglich ist, aber lediglich nicht ausgenutzt wird, kann das durch einfaches Bundesgesetz geschehen. Also Änderung Wehrpflichtgesetz durch einfache Mehrheit BT.
Und zu "Tanja Kreil": Das Urtel hätte die Bundesrepublik Deutschland niemals gebunden, da es keine euroarechtliche Kompetenz in Verteidigungsfragen gibt. Diese sind rein nationale Afgaben und obliegen den Einzelstaaten (darum können auch einige Staaten Wehrpflichtarmeen unterhalten und andere zur Berufsarmee umstrukturieren.
Die Reaktion auf das Urteil und damit die Öffnung der Trupengattungen für weibliche Soldaten war rein politischer Natur und ist durch die nationale regierung zu verantworten. Ein 2wir konnten ja nicht anders" ist komplett falsch!
Wobei Tanja Kreil wohl das beste Beispiel für die Unbesiegbarkeit des kleinen Dienstwegs ist: jahrelang prozessieren, sich von Pontius zu Pilatus klagen, und dann untauglich gemustert werden ;D