schönen guten abend
ich hab mal folgende frage!!
ich beginne am 2.7 meinen dienst! habe mich wiederruflich verpflichtet! beginn dann ja sozusagen als grundwehrdienstleistender!
nun folgende frage! muss ich jetzt schon die pflegeversicherung abschließen oder gilt das nur für soldaten auf zeit? habe bisher nur erfahren das man keien Anwartschaftversicherung mehr brauch! über weiteres weiß ich leider nicht genau bescheid!
wäre schön wenn ihr mir helfen könntet! danke schon einmal im vorraus
Also eine Pflegeversicherung brauchst du als Soldat auf Zeit. Soll heißen das du am Tag der Ernennung zum Soldaten auf Zeit eine Pflegeversicherung benötigst. Andernfalls kann es verdammt teuer werden. Anwartschaft mußt du nicht haben ist aber ratsam.
Allerdings weiß ich nicht wie sich das bei Leuten auf Widerruf verhält. Werden die auch direkt zum SaZ ernannt oder erst nach Ende der Widerufszeit. Sprich nach 6 Monaten?!
hi,
habe mich auch vor kurzem als saz 12 verpflichtet und rein zufällig auch mit Widerrufsrecht.
In der OPZ meinte der eine Kapitänleutnant, dass man alles machen sollte, aber keine voreiligen Versicherungen. Nannte da aber eher das Beispiel der Haftpflichtversicherung...
Als saz12 wird man meines Wissens nach erst nach Ablauf der Widerufszeit "ernannt", 100 % ig bn ich aber auch net sicher.
Gruß Alex
pflegeversicherung?
muss man die selber abschliessen???
macht das nicht die bundeswehr?
Nein, das verwechselst du viellecht mit der gesetzlichen Unfallversicherung (nicht zu verwechseln mit der privaten, die evt. von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen wird).
Die private Pfegeversicherung kostet in der Regel weniger als 10,- € im Monat. Ob diese sinnig ist oder nicht, dass muss jeder für sich selbst wissen ;).
immernoch nicht beantwortet ^^
muss ich die selbst abschliessen die versicherung?
Wie isn das, bin totaler Analphabet auf dem Versicherungsgebiet, d.h., theoretisch brauch man die gar nicht oder wie?
Und wenn doch -macht ja Sinn - wo dann abschließen? Bei der Krankenkasse?
Sorry für die blöde Frage
gruß alex
@Shogun Ja, die private Pflegeversicherung musst du selber abschließen. Wie der Name schon sagt ;). Reine Privatsache.
@ichderalex Eine Pflegeversicherung mit einem Monatsbeitrag von 5,xx € (ungefährer Betrag, wie ich ihn schon oft gelesen habe) kann sich wirklich jeder leisten. Und gerade als Soldat sollte man diese in Betracht ziehen. Denn wie schnell kann es passieren, dass du ein Bein verlierst oder du ein totaler Pflegefall wirst. Sicher man hat, als man hat nicht ;).
Nur nicht alle denken so. Deswegen sagte ich das vorhin ;).
uuuiiiii
stimmt sagtest du ja
danke
sry
Zitat von: Garry am 18. Juni 2007, 23:13:44
Die private Pfegeversicherung kostet in der Regel weniger als 10,- € im Monat. Ob diese sinnig ist oder nicht, dass muss jeder für sich selbst wissen ;).
Nein, das hat freundlicherweise der Gesetzgeber entschieden! SaZ
müssen eine Pflegepflichtversicherung haben! Ansonsten kann eine Nachversicherung und ein Bußgeld von bis zu 2500€ fällig werden!
Gruß Andi
also wann müsste ich die denn nun in meinem falle abschließen?
hatte auch so einen personalfragebogen von meinem stndort bekommen wo sowas halt draufsteht! desweegen frag ich!!
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, wie Andi schon geschrieben hat. Sie muss m.E. spätestens am 1. Juli 2007 in Kraft treten.
Wenn Du bisher schon berufstätig bist, musst Du eine Pflegeversicherung haben. Dann einfach mit der Versicherung sprechen bzw. die Hinweise im Personalfragebogen beachten.
Wenn man zunächst im Status eines GWDL eingestellt wird benötigt man die Pflegeversicherung erst zu dem Zeitpunkt an dem man SaZ wird. Sicherlich nicht zwangsläufig auf den Tag genau, aber dann eine zeitnahe rückwirkende Versicherung.
Gruß Andi
Habe bei verschiedenen Krankenkassen geschaut und das billigste war 19 euro mit anwartschaft.
Bei der aok bezahlt man locker mal 35 euro für sowas. und da meinen die das is das billigste. genau
also vorher lieber 3 mal vergleichen bevor man voreilig was macht.
Gruß
Hi jetzt noch mal eine Frage:
Wenn man als saz12 mit 6 Monaten Widerufsrecht sich verpflichtet hat; kann mir bitte jemand 100%ig sagen, ob man die Pflegeversicherung ab Dienstantritt oder erst nach Ablauf der 6 Monate zwingend benötigt?
Danke,
Gruß alex
He ho!
Zitat von: mark21 am 19. Juni 2007, 18:03:23
Habe bei verschiedenen Krankenkassen geschaut und das billigste war 19 euro mit anwartschaft.
Gesetzliche Krankenversicherungen sind eh meist teuerer. Aber 19 Euro? Hast du eine große Anwartschaft?
Mein allergünstiger lag bei 11 Euro, danach kamen 4-5 mit 13-14 Euro und danach kam erst irgendwas mit 19,20 oder mehr.
Gruß Aleya
Zitat von: Lady Aleya X am 19. Juni 2007, 21:06:52
He ho!
Gesetzliche Krankenversicherungen sind eh meist teuerer. Aber 19 Euro? Hast du eine große Anwartschaft?
Mein allergünstiger lag bei 11 Euro, danach kamen 4-5 mit 13-14 Euro und danach kam erst irgendwas mit 19,20 oder mehr.
Gruß Aleya
Es wird doch alles teuerer... Versicherungssteuer wurde auch wieder angehoben... Denke aber, das man da noch 3 - 4 EURonen sparen kann, wenn man weiter vergleicht und ein wenig handelt... ;)
He ho!
Also die Angebote von oben.. sind noch nicht mal einen Monat alt ;) Also können sie noch nicht so teuer geworden sein.
Gruß Aleya
@alex
Laut Bogen von der Einheit nur die Leute, die schon SaZ sind bzw. dies mit Dienstantritt werden. Die Bestätigung wird eindeutig nur von dieser Gruppe gefordert. Schaden tuts sicher nix, die da schon zu haben, aber man ist als GWDL (achtung, ab hier Spekulation) wahrscheinlich noch über die Eltern gesetzlich versichert.
@Preis Pfelgeversicherung
Hab meine letzte Woche abgeschlossen, bezahle inklusive Anwartschaft ca. 11€, das scheinen also durchaus übliche Preise zu sein.
...und immer Bedenken, dass bei männlein und weiblein nicht unerhebliche Preisunterschiede bestehen können. ;D
Zitat von: Andi am 20. Juni 2007, 14:16:41
...und immer Bedenken, dass bei männlein und weiblein nicht unerhebliche Preisunterschiede bestehen können. ;D
Aleya hat 11€, ich hab 11€, damit sind beide Geschlechter beim gleichen Preis, wenn Aleyas Nick nicht sehr irreführend ist...
He ho!
Nö ist er nicht ;) Ich glaube Andis bemerken lag auch eher auf "KÖNNTE"... wobei bei bestimmten Krankenversicherungen da durchaus schon ein unterschied besteht.
Gruß Aleya
Zitat von: Zyrock am 20. Juni 2007, 11:44:41
Hab meine letzte Woche abgeschlossen, bezahle inklusive Anwartschaft ca. 11€, das scheinen also durchaus übliche Preise zu sein.
wenn man fragen darf wo haste die denn abgeschlossen?
He ho!
Es gibt momentan 2 die ich emfpehlen würde, das sind:
Victoria: 10,84 Euro mit Pflegeversicherung
Continentale: 12,07 Euro mit Pflegeversicherung
Gruß Aleya
Ich hab bei der Debeka abgeschlossen, ist auch eine der Versicherungen im Rahmenvertrag, btw. Für die Pflegeversicherung ist das zwar nicht wichtig, aber ich für meinen Teil wollte alles bei einer Versicherung haben.
He ho!
Zitat von: Zyrock am 20. Juni 2007, 22:52:27
Ich hab bei der Debeka abgeschlossen, ist auch eine der Versicherungen im Rahmenvertrag, btw. Für die Pflegeversicherung ist das zwar nicht wichtig, aber ich für meinen Teil wollte alles bei einer Versicherung haben.
Du hast bei der DeBeKa einen Anwartschafts + Pflegeversicherung für 11 Euro bekommen? :o
Wie hast du das denn hinbekommen? :o
Ich hab nen Angebot von 26 Euro von denen bekommen....
Gruß Aleya
mein angebot is von der debeka und wie gesagt würde 19 euro kosten.
also scheinen die schon recht billig zu sein. aber es geht ja auch noch billiger. Also lieber sparen wo es geht. :D
He ho!
Zitat von: mark21 am 21. Juni 2007, 00:22:38
mein angebot is von der debeka und wie gesagt würde 19 euro kosten.
Also das finde ich jetzt irgendwie gemein.. ich bin nie Krank, nicht alt und nichts sonstiges und mich müsste bei
dieser komischen Versicherung viel mehr bezahlen >:(
Naja... man soll ja nichr rumheulen, ich hab auch bessere Angebote *g
Gruß Aleya
Leute, informiert Euch noch einmal eindringlich über das thema Pflegeversicherung! Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte, aber wenn ich richtig im Kopf habe und sich nichts geändert hat, kann man die Pflichtpflegeversicherung nur bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Eine private Pflegeversicherung ist eine persönliche Entscheidung, aber keine Pflicht!
Von Anwartschaften bin ich kein Fan: Da es z. Zt. den Basistarif gibt, kann man jederzeit zu den gleichen Prämien einer gesetzlichen Versicherung die gesetzlichen Mindestleistungen bekommen. Das ist nach meiner Meinung erst einmal ausreichend. Vor Dienstbeginn rate ich dringend von Anwartschaften ab. Dazu ist nach ein paar Jahren - wenn die zukunftsplanung gefestigter ist - immer nocch Gelegenheit (der Mehrpreis dürfte vernachlässigbar sein!).
He ho!
Zitat von: wolverine am 21. Juni 2007, 17:29:10
Leute, informiert Euch noch einmal eindringlich über das thema Pflegeversicherung! Ich bin auf diesem Gebiet kein Experte, aber wenn ich richtig im Kopf habe und sich nichts geändert hat, kann man die Pflichtpflegeversicherung nur bei der gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Eine private Pflegeversicherung ist eine persönliche Entscheidung, aber keine Pflicht!
Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich meine in den ganzen Schreiben zur Einberufung gelesen zu haben das die PFLICHTPflegeversicherung da abgeschlossen werden kann wo wir wollen.. ergo auch bei Privatenkassen.
Zitat von: wolverine am 21. Juni 2007, 17:29:10Von Anwartschaften bin ich kein Fan: Da es z. Zt. den Basistarif gibt, kann man jederzeit zu den gleichen Prämien einer gesetzlichen Versicherung die gesetzlichen Mindestleistungen bekommen.
Ehm, moment verstehe ich das richtig? Du meinst das gesetzliche Krankenkassen eine Anwartschaft zu den gleichen Preisen anbieten? Ich habe mich auch bei den gesetzlichen erkundigt und FALLS sie soetwas überhaupt angeboten haben lag das gut bei 30 Euro und aufwärts... vgl dazu... 10/11 Euro finde ich schon einen erheblichen unterschied.
Gruß Aleya
1. Kann man, wie u.a. aus einem unglaublich alten BW-Heftchen zur sozialen Absicherung (zu finden unter bundeswehr.de bei Service/Broschüren) hervor geht, die Pfelgeversicherung auch bei privaten Versicherungen abschließen. Da der Grundsatz "Pflege- folgt Krankenversicherung" gilt, ist das bei SaZ die einzige Möglichkeit, weil die ja nicht gesetzlich versichert werden (wozu auch?).
2. Anwartschaft kostet, je nach Versicherung, zwischen 1€ und 5€ (also die, die da kein riesiges Geschäft draus machen wollen), das sollte bezahlbar sein. Und ich schließe lieber jetzt die Anwartschaft ab und bezahle 12 Jahre den blöden Euro im Monat, als dann (wenn ich evtl. nicht gesetzlich versichert werde, was weiß denn ich, was ich dann arbeite) mit 30 die medizinische Überprüfung machen zu lassen, wo mir dann alles ausgeschlossen wird, was ich mir in 12 Jahren Bundeswehr so zugezogen habe. Das muss ja garnix schlimmes sein, aber die Vorstellung, angeben zu müssen "ich hab mir da mal den Fuß böse verknackst" und deswegen alles, was an dem Fuß ist, ausgeschlossen zu bekommen, macht mir irgendwie schon Angst. Wenn ich Berufssoldat werden sollte, würde ich mir da zwar in den Arsch beißen, aber sowas kommt vor.
3. K.a. warum die Preise da so unterschiedlich sind, könnte am Alter liegen. Ich bin 18, weiß nicht, ob das ein Kriterium für die ist. Vielleicht liegt es auch an den Leistungen, ich habe "nur" Anwartschaft, Krankenhaustagegeld und Pflegepflichtversicherung.
4. Auch die gesetzlichen Kassen bieten Anwartschaften (vereinzelt) an, das hat bei denen aber garkeinen Sinn, die müssen jemanden so oder so aufnehmen, wenn er denn einer Versicherungspflicht unterliegt (also weder Selbstständig, noch Großverdiener oder Beamter ist). Deshalb sind deren Anwartschaftsversicherungen auch eher mit den Ruheversicherungen ("große Anwartschaft") vergleichbar, in denen eine genaue Leistung schon ausgehandelt ist, Eintrittsalter und Krankheitsgeschichte "eingefroren" wird und man lediglich einen verringerten Beitrag bezahlt, weil man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
He ho!
Zitat von: Zyrock am 22. Juni 2007, 00:21:38
3. K.a. warum die Preise da so unterschiedlich sind, könnte am Alter liegen. Ich bin 18, weiß nicht, ob das ein Kriterium für die ist. Vielleicht liegt es auch an den Leistungen, ich habe "nur" Anwartschaft, Krankenhaustagegeld und Pflegepflichtversicherung.
Mehr habe ich auch nicht und ich bin nur 2 Jahre älter.. und für die 2 Jahre 15 Euro mehr ist hastig... na ich werd mich mal vor Ort erkundigen. Danke für die Ausführung!
Gruß Aleya
Also ich war während meiner Dienstzeit bei der gesetzlichen KV pflegeversichert, als die Pflicht hierzu Gesetz wurde. Der Satz ist gestzlich vorgeben (1,7% glaube ich) und muss deshalb bei allen gleich sein. Ob private KV das Geld auch einsammeln und an die Solidargemeinschaft abführen - keine Ahnung!
Nein - ich rede nicht von Anwartschaften bei gesetzlichen KV - die machen in der Tat gar keinen Sinn! Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden die privaten KV verpflichtet, einen Basistarif einzuführen. Dazu müssen die privaten KVen für jeden Versicherungsschutz anbieten, der dem gesetzlichen Standard entspricht und nicht mehr kosten darf als durchschnittlicher gesetzlicher KV-Satz. Dann schwindet auch der Sinn von Anwartschaften!
Zwischen "Vor Dienstbeginn" und "nach Beendigung der Dienstzeit" ist eine lange Zeit! Man kann sich auch mit 25 zu einer Anwartschaft entschliessen, wenn man denn möchte und mehr über seine Lebens- und Zukunftsplanung weiss. Also - und das ist mein letzter Beitrag hierzu - nichts überstürzen!
Zitat von: wolverine am 22. Juni 2007, 20:37:06
Zwischen "Vor Dienstbeginn" und "nach Beendigung der Dienstzeit" ist eine lange Zeit! Man kann sich auch mit 25 zu einer Anwartschaft entschliessen, wenn man denn möchte und mehr über seine Lebens- und Zukunftsplanung weiss. Also - und das ist mein letzter Beitrag hierzu - nichts überstürzen!
Hierzu möchte ich noch anmerken, dass bei Abschluss der Anwartschaft eine Überprüfung der Krankengeschichte stattfindet. Alles, was in der Vergangenheit behandelt wurde (und nicht schon eine halbe Ewigkeit zurückliegt) muss angegeben werden. Folgeschäden, die innerhalb der Versicherungszeit auftreten und evtl. auf einer angegebenen Ursache basieren, werden dann nicht durch die Versicherung abgedeckt, wenn sie in Kraft tritt (die Anwartschaft also zu einer Versicherung wird). Da alle hier Beteiligten keinen ruhigen, gefahrlosen und unglaublich gesundheitsfördernden Beruf ausüben, ist Abwarten also mit Riskio verbunden. Ob das ein Grund ist, eine Anwartschaft abzuschließen, ist eine andere Frage und hängt mit Sicherheit auch an der persönlichen Zukunftsplanung (Grundfrage sollte sein: "Werde ich jemals Privat versichert sein?"), kann also nicht allgemein beantwortet werden.
Da hier alle "keinen ruhigen, gefahrlosen und unglaublich gesundheitsfördernden Beruf ausüben" ist das immer ein Risiko! Manchmal geht es als Soldat nicht immer mit Netz und doppeltem Boden.
Und wie gesagt: Im Basistarif muss die private KV auch diese Vorerkrankungen mit dem gesetzlichen Stadard zum durchschnittlichen gesetzlichen KV-Beitrag mitversichern.
So - jetzt aber Ende (ich finde, es gibt nichts Unbefriedigenderes als Versicherungsgeschätz!)
Hallo ihr Lieben,
ich habe mir dieses Thema nochmal rausgesucht, weil ich nicht so ganz durchsteige.
Ich bin im Moment im öffentl. Dienst, ab 1.10. SaZ.
Da ich ja nun gesetz. Krankenversichert bin und auch Pflegeversichert (nicht privat), muss ich mich jetzt bei meiner Krankenkasse melden und sie bitten, meine Pflichtversicherung zu beenden und diese als Anwartschaft (für die Zeit nach der BW) weiter laufen zu lassen? Und dann muss ich mir eine private Pflegeversicherung anschaffen (z. B. Continentale) und dort am Besten gleich eine Anwartschaft mit abschließen? Richtig? :D ??? ::) Was muss denn die Versicherung beinhalten?
Ich freu mich auf eure Antworten! :)
Ich weiß dieser Thread ist shcon ziemlich alt, aber ich kram den mal trotzdem aus. Ich bin derzeit bei der AOK und trete den Dienst am 1.10 als SaZ. Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich bei der AOK bleiben möchte ? Werde demnächst bei der AOK vorbeischauen, aber möchte schon im Vorraus einiges wissen. Eine Anwartschaft braucht man bei der gesetzlichen KK nicht, dass weiß ich. Aber wie siehts mit der Pflegeversicherung aus ? Kann ich das per AOK machen ? Ich habe gedacht, dass die entgeltliche Truppenfürsorge schon alles hat ?
Habe außerdem gehört, dass man während der Dienstzeit ein freiwilliges Mitglied bei der AOK sein kann und die AOK dich nach der Dienstzeit wieder versichern muss.
Stimmt das ?
Gruß
Steht doch alles in diesem Thread! ::) ???
ZitatIch weiß dieser Thread ist shcon ziemlich alt, aber ich kram den mal trotzdem aus.
Nicht nur einfach "rauskramen"! Ist ja schon viel Wert, dass Sie die Suchfunktion gefunden haben, aber wie wäre es mit Lesen?
Zitat von: Ceedich am 02. September 2013, 19:14:12
Habe außerdem gehört, dass man während der Dienstzeit ein freiwilliges Mitglied bei der AOK sein kann und die AOK dich nach der Dienstzeit wieder versichern muss.
Stimmt das ?
Das kann dir am besten die AOK sagen, welche Möglichkeiten sie dir bieten können. ;)
Ansonsten ist zu sagen, dass du am 01.10 eine Pflegeversicherung benötigst. Wenn du momentan bereits Arbeitnehmer bist, kannst du bei der AOK in der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben und scheides nur aus der Krankenversicherung aus... da truppärztliche Versorgung.
Zu meinem Zitat: Eine gesetzliche Krankenversicherung darf einen Antragsteller nicht ablehnen. Das dies in der heutigen Zeit leider versucht wird zu umgehen, ist denke ich bekannt.
Man benoetigt einr Pflegepflichtversichrrunh ab Dienstantritt, nicht erst nach 6 Monaten. - Uebrigens: GWDL gibt es nkcht meht, sondern nur noch FWDL. Und die benoetigen auch eine Pflegeverdicherng. Kann man bei den Krankenversicheringen abschliessen.
FWDL benötigen keine PV.
Gemeint ist wohl folgende Regelung:
http://www.bkk.de/versicherte/neu-abc-des-gesundheitswesens/?tx_bkklexikon_pi2%5Bbkkl-item%5D=539035 (http://www.bkk.de/versicherte/neu-abc-des-gesundheitswesens/?tx_bkklexikon_pi2%5Bbkkl-item%5D=539035)
Viele Mitarbeiter der Krankenkassen kennen diese Regelung nicht. Unter Vorlage des Gesetzestextes die Anwartschaft schriftlich beantragen und auf einem Bescheid bestehen. Dann klappt das auch.
Guten Morgen,
danke fuer den mobil-link. Er fuehrt aber nur zur allgemeinen homepage. Vielleicht kannst Du fie Regelung direkt in die Antwort kopieren.
@ Ralf: Danke fuer den Hinweis, wieder e PVtwas dazugelernt. Was.ist.mit den FWDL, die schon eine PV haben, weil sie vorher schon gearbeitet haben?
Geklaut von bkk.de
Anwartschaftsversicherung
Unter einer Anwartschaftsversicherung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit verstanden, sich ohne Leistungsanspruch während eines Auslandsaufenthalts oder eines Heilfürsorgeanspruchs als Soldat auf Zeit bei verminderten Beiträgen zu versichern. Die Anwartschaftsversicherung dient zur Erfüllung der Vorversicherungszeit bei einer späteren freiwilligen Krankenversicherung. Damit sichern sich diese Versicherten und deren Familienangehörige die Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung, trotz privater Krankenvollversicherung bzw. freier Heilfürsorge.
Gemäß den Beitragsverfahrensgrundsätzen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (§ 7 Abs. 11 in Verbindung mit § 240 Abs. 4a SGB V) betragen für freiwillige Mitglieder die beitragspflichtigen Einnahmen mindestens 10 % der monatlichen Bezugsgröße (2013 = 270 EUR), solange für sie und ihre kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen der Anspruch auf Leistungen ruht. Gemäß des Grundsatzes "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" erstreckt sich die Anwartschaftsversicherung auch auf die Pflegeversicherung. Damit ergeben sich seit 1.1.2013 folgende bundeseinheitliche (monatliche) Beiträge:
für die Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz 15,5 % gem. § 243 Abs. 1 Satz 2 SGB V) 41,85 EUR
für die Pflegeversicherung, ohne Beitragszuschlag für Kinderlose (Beitragssatz 2,05 %) 5,54 EUR
Gesamtbetrag 47,39 EUR
Durch den zum 1.4.2007 durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingeführten Versicherungsschutz für Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, fällt der Grund für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung weg. Im Einzelfall kann es dennoch sinnvoll sein, eine Anwartschaftsversicherung zu begründen, denn die Anwartschaftszeiten werden beispielsweise bei der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner berücksichtigt. Darüber hinaus ist der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung von Vorversicherungszeiten abhängig. Auch hier werden die Zeiten der Anwartschaftsversicherung angerechnet.
Außerdem haben selbstständig Tätige im Anschluss an eine Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld fortzusetzen. Eine Pflichtmitgliedschaft im Rahmen des fehlenden anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) schließt für sie einen Krankengeldanspruch aus.
Wenn man als FWDL in einer privaten PV ist, werden die Beiträge auf Antrag erstattet (Unterhaltssicherung).
Eine Anwartschaft benötigt man nicht mehr.
Seit 01.08 ist eine neues Gesetz in Kraft getreten(laut aussage der KK) Das die GKV jeden wieder auf nehme muss.
Als brauch man nur die PV abschließen.
Zitat von: christoph1972 am 03. September 2013, 08:43:29
Geklaut von bkk.de
Die Anwartschaftsversicherung dient zur Erfüllung der Vorversicherungszeit bei einer späteren freiwilligen Krankenversicherung.
Also, ich finde diese Aussage sehr merkwürdig. Da ich auch der Meinung bin, dass man keine Vorversicherungszeiten erfüllen muss, wenn man als SaZ ausscheidet und dann wieder in die GKV möchte.
Vielleicht ist aber auch das Wort "freiwillig" ausschlaggebend. Das heißt, wenn man danach selbständig ist oder ähnliches und freiwillig in die GKV möchte. Aber sollte man normaler Arbeitnehmer nach der BW werden, dann wird man ja gesetzlich verpflichtet aufgenommen zu werden.
Eine Frage zum Beitrag hätte ich da!
Beitragssatz 2013 Pflegepflichtversicherung:
2,05 %
Wie verhält sich der Betrag bei der Abrechnung? Ist es wie im zivilen, dass die Bundeswehr 1,025 % übernehmen muss?
Das wären dann knappe 20 € als FA Schütze, wenn ich mich nicht irre.. also mal ganz grob. Da ist doch die private viel günstiger als wenn man in der gesetzlichen bleibt, oder sehe ich da etwas falsch?
Gruß
Der Beitrag ist alleine zu tragen.