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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02

Titel: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02
Hallo Leute ,

wie ich mal erfahren habe werden bei der Bundeswehr keine Leute mit vorstrafen angenommen . Also folgendes : Ich war vor ca 2 Jahren an 3 Rollerdiebstählen beteiligt , was jedoch jetzt erst zur Verhandlung kommt ! Bin grad in der Ausbildung zum Elektoniker Energie und Gebäudetechnik in 4 Jahr jetzt (3.5 Jahre Ausbildung ) und hatte vor mich anschließend beim Bund verpflichten lassen ! Nun frage ich mich wie das aussieht , einen Starafe kommt auf jeden Fall auf mich zu aber davor sowie danach ist auch nicht weiter passiert also eine einmalige Sache ! Wird sowas bei der Bewerbung beachtet !

Wäre ich nett wenn mir da einer was zu sagen könnte !

Gruß Senor
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Flexscan am 05. August 2007, 23:13:23
Soweit mir bekannt ist ist ne Vorstrafe, die im pol Führungszeutgnis auftaucht, ein Einstellungshinderniss als SAZ.

also wird es auf die Art der Verurteilung ankommen.

näheres nachzulesen gibt es unter www.bundeswehr-karriere.de
Einstellungsvorraussetzungen

Ansonsten Termin mit dem WDB verinbaren und Sachlage schildern.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Running am 05. August 2007, 23:41:39
Zitat von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02
Hallo Leute ,

wie ich mal erfahren habe werden bei der Bundeswehr keine Leute mit vorstrafen angenommen . Also folgendes : Ich war vor ca 2 Jahren an 3 Rollerdiebstählen beteiligt , was jedoch jetzt erst zur Verhandlung kommt !

Gruß Senor

Versteh ich nicht...habt ihr einmal 3 Roller geklaut oder dreimal Roller?

Und ja, das wird schwierig werden, aber als was willst du dich denn verpflichten?
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: SenorSunrise am 06. August 2007, 00:01:11
Hmm das hört sich nicht so gut an ...

ZitatVersteh ich nicht...habt ihr einmal 3 Roller geklaut oder dreimal Roller?
Also 3 Roller in kurzer Zeit , weiß selbst die dumm das war ....

Also mit der Ausbildung habe ich ja dan die besten chance zur Feldwebel Laufbahn , die ich dan auch nutzen würde ...

Thx für die Antworten
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Running am 06. August 2007, 00:03:58
Uii Feldwebel Laufbahn...da würd ich sagen, sorry ich glaub nicht das das was wird...

Außer du kannst dem Psychologen echt ne Story erzählen, warum du das gemacht hast und das du das selber vollkommen bescheuert findet.

Aber wie gesagt, viele wollen Fw Laufbahn machen und wenige bekommen sie, da kann der Bund sich die raussuchen, die er für am geeignetsten hält.

Dennoch würde ich erstmal einen Termin beim Wehrdienstberater machen und dem das auch erzählen, dann kannst du die Bewerbung ausfüllen, abschicken und auf die Einladung warten, das dauert auch seine Zeit.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: StSch am 06. August 2007, 08:09:40
Zitat von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02
... also eine einmalige Sache !

^^ das scheint ja dann nicht wirklich eine einmalige sache zu sein. und wenn wir mal realistisch sind hat Running wohl recht, aus dem feldwebel wird wohl kein schuh.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: schlammtreiber am 06. August 2007, 09:12:02
Zitat von: Flexscan am 05. August 2007, 23:13:23
also wird es auf die Art der Verurteilung ankommen.

Das ist der Punkt. Wird nach Jugendstrafrecht geurteilt? Wird er als Erwachsen behandelt? Gibt es überhaupt eine "Vorstrafe" oder bleibt es bei einer Erziehungsmaßnahme? Fragen über Fragen...
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Huey am 06. August 2007, 10:01:04
Was nichts daran ändert, das er das "schwebende" Verfahren angeben und melden muss...
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Timid am 06. August 2007, 13:51:30
Abgesehen davon sind nur einige wenige Straftaten (vermutlich sowas wie Volksverhetzung und andere "verfassungsfeindliche" Delikte) absolutes Ausschlusskriterium, bei anderen spielt das Strafmaß eine extrem wichtige Rolle - 1 Jahr Gefängnis war es, meines Wissens nach.

Was allerdings nichts daran ändert, dass sowas vom Psychologen als charakterliche Nichteignung ausgelegt und zur Ablehnung der Bewerbung führen kann.
In den meisten Fällen wird es also auf eine klassische Einzelfallentscheidung hinauslaufen, während es nur in einigen wenigen Fällen zur automatischen Ablehnung oder anschließenden Kündigung führen wird.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: SenorSunrise am 09. August 2007, 21:46:39
So Leute hatte gestern mein Gerichttermin !

Habe ein Wochenendarrest und 100 Bußgeld bekommen , wie der Anwalt sacht kommt davon nix im Führungszeugnis und kann mit guten Gewissen angeben "nicht vorbestraft " zu sein ! Geil was puh hab ich ein Glück

Thx für die beratung

Gruß Senor
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: mailman am 10. August 2007, 12:22:15
Ins Führungszeugnis kommt vielleicht nichts, aber die BW bekommt noch die spezielle Auskunft für Behörden aus dem Strafregister (?).

Aber ob das dort auftaucht weiß ich nicht. Da kann Wolverine sicher mehr dazu sagen.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: dereine am 12. August 2007, 21:20:31
jugendstrafrecht verfahrensabbruch (gefährliche köperverletztung) und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wegen körperverletzung und du bist raus...das sind meine erfahrungswerte
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Pinga am 29. August 2007, 12:20:25
Hi Zusammen,
folgendes, mein Freund hat sich im Mai bei der BW als SAZ beworben.
Auch er hat bereits eine Vorstrafe wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (er soll jemandem reingelenkt haben, der ihn in ner Zone 30 überholen wollte). Jetzt würde es mich mal interessieren ob von euch jemand Erfahrungen hat oder Bescheid weiss wie die das ganze bei der BW sehen. Der Wehrdienstberater hatte schon gemeint, dass das seine Chancen mindern wird. Momentan is seine Akte in Köln beim Rechtsberater, der das ganze anscheinend entscheidet....die Bearbeitung dauert wieder ca. 1-2 Monate. Wär echt nett wenn jemand was darüber weiss....
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Fiestaman am 29. August 2007, 15:26:59
Das Problem wird immer, bei Vorstrafen bzw. "Ausrutschern" , der Psychologe sein.

Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

@Pinga abwarten und Tee trinken, es kann sein das dein Freund eingeladen wird. Allerdings wird er sich dafür auch beim Psychologen rechtfertigen müßen.

Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: schlammtreiber am 29. August 2007, 16:00:48
Zitat von: Fiestaman am 29. August 2007, 15:26:59
Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

Die dürften nach 2 Jahren schon längst verkauft sein  ;D
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Pinga am 29. August 2007, 16:12:26
Klar, mich hätte es nur interessiert, ob der Rechtsprüfer/Berater da vielleicht von vornherein sagt "ne der hat so ne Vorstrafe, der wird gleich abgelehnt". Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird. Aber danke schon mal.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Andi am 29. August 2007, 17:32:47
Zitat von: Pinga am 29. August 2007, 16:12:26
Hab gedacht vielleicht gibts da bestimmte Sachen die direkt dazu führen, dass man nicht genommen wird.

Gibt es auch. Eingriff in den Straßenverkehr gehört aber nicht zu diesen Tatbeständen, die automatisch dazu führen nicht genommen zu werden. Welche das sind kann dir aber sicherlich dein Bekannter sagen, denn er selbst hat einen Zusatzfragenbogen ausgefüllt in denen explizit nach bestimmten Straftatbeständen gefragt wurde.

Gruß Andi
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Pinga am 29. August 2007, 21:04:08
Ok, danke. Solange das nicht dazu gehört bin ich ja schon etwas beruhigt.
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Alpixx am 23. April 2009, 21:38:25
hi
ne frage, mit 14 jahren hab ich ne straftat begangen, sexueller missbrauch und hab dafür 30 strafstunden bekommen, jetzt bin ich 20 und seit dem vorfall war ich immer sauber, hab ich da ÜBERHAUPT eine chance wegen sowas ein soldat auf zeit zu werden bei der bundeswehr? kriegt die bundeswehr es überhaupt mir oder wurde es von meine akte gelöscht da es jetzt über 5 jahre her ist


vielen dank für die hilfe
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: Meinung am 23. April 2009, 21:42:12
@ Alpixx:

Ich hoffe, dass Sie keine Chance haben werden, zur Bundeswehr zu kommen. Leute mit solchen Neigungen haben nichts bei der Bundeswehr zu suchen, sondern sollten weggeschlossen werden! Ist ja toll, dass Sie seit sechs Jahren sauber geblieben sind. Und wer garantiert, dass das nicht wieder vorkommt???
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: DrunkenHans am 24. April 2009, 00:10:09
meine meinung, charackterlisch nicht geeignet, ich hoffe das der spychologe das genauso sieht, selbst wenn die akte schon gelöscht wurde!
Titel: Re: Verpflichtung mit Vorstrafe ??
Beitrag von: wolverine am 24. April 2009, 09:23:38
Ich habe einmal irgendwo gehört, dass man vor einer Verurteilung (durch einen selbst und nicht die bereits erfolgte durch das Gericht!) zunächst den sachverhalt aufklärt!
Sexueller Missbrauch mit 14 Jahren ist wohl nicht das, was man sich üblicher Weise darunter vorstellt. Zudem wäre ein derartiges Verhalten (so es denn überhaupt der Wahrheit entspricht) in so jungen Jahren ein zureichender Anhaltspunkt, dass hier der Täter wohl nicht wie üblich sozialisiert wurde und einen aufklärungsbedürftigen Hintergrund bedeutet.