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Verpflichtung mit Vorstrafe ??

Begonnen von SenorSunrise, 05. August 2007, 22:54:02

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SenorSunrise

Hallo Leute ,

wie ich mal erfahren habe werden bei der Bundeswehr keine Leute mit vorstrafen angenommen . Also folgendes : Ich war vor ca 2 Jahren an 3 Rollerdiebstählen beteiligt , was jedoch jetzt erst zur Verhandlung kommt ! Bin grad in der Ausbildung zum Elektoniker Energie und Gebäudetechnik in 4 Jahr jetzt (3.5 Jahre Ausbildung ) und hatte vor mich anschließend beim Bund verpflichten lassen ! Nun frage ich mich wie das aussieht , einen Starafe kommt auf jeden Fall auf mich zu aber davor sowie danach ist auch nicht weiter passiert also eine einmalige Sache ! Wird sowas bei der Bewerbung beachtet !

Wäre ich nett wenn mir da einer was zu sagen könnte !

Gruß Senor

Flexscan

Soweit mir bekannt ist ist ne Vorstrafe, die im pol Führungszeutgnis auftaucht, ein Einstellungshinderniss als SAZ.

also wird es auf die Art der Verurteilung ankommen.

näheres nachzulesen gibt es unter www.bundeswehr-karriere.de
Einstellungsvorraussetzungen

Ansonsten Termin mit dem WDB verinbaren und Sachlage schildern.
MkG Flex
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Running

Zitat von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02
Hallo Leute ,

wie ich mal erfahren habe werden bei der Bundeswehr keine Leute mit vorstrafen angenommen . Also folgendes : Ich war vor ca 2 Jahren an 3 Rollerdiebstählen beteiligt , was jedoch jetzt erst zur Verhandlung kommt !

Gruß Senor

Versteh ich nicht...habt ihr einmal 3 Roller geklaut oder dreimal Roller?

Und ja, das wird schwierig werden, aber als was willst du dich denn verpflichten?

SenorSunrise

Hmm das hört sich nicht so gut an ...

ZitatVersteh ich nicht...habt ihr einmal 3 Roller geklaut oder dreimal Roller?
Also 3 Roller in kurzer Zeit , weiß selbst die dumm das war ....

Also mit der Ausbildung habe ich ja dan die besten chance zur Feldwebel Laufbahn , die ich dan auch nutzen würde ...

Thx für die Antworten

Running

Uii Feldwebel Laufbahn...da würd ich sagen, sorry ich glaub nicht das das was wird...

Außer du kannst dem Psychologen echt ne Story erzählen, warum du das gemacht hast und das du das selber vollkommen bescheuert findet.

Aber wie gesagt, viele wollen Fw Laufbahn machen und wenige bekommen sie, da kann der Bund sich die raussuchen, die er für am geeignetsten hält.

Dennoch würde ich erstmal einen Termin beim Wehrdienstberater machen und dem das auch erzählen, dann kannst du die Bewerbung ausfüllen, abschicken und auf die Einladung warten, das dauert auch seine Zeit.

StSch

Zitat von: SenorSunrise am 05. August 2007, 22:54:02
... also eine einmalige Sache !

^^ das scheint ja dann nicht wirklich eine einmalige sache zu sein. und wenn wir mal realistisch sind hat Running wohl recht, aus dem feldwebel wird wohl kein schuh.

schlammtreiber

Zitat von: Flexscan am 05. August 2007, 23:13:23
also wird es auf die Art der Verurteilung ankommen.

Das ist der Punkt. Wird nach Jugendstrafrecht geurteilt? Wird er als Erwachsen behandelt? Gibt es überhaupt eine "Vorstrafe" oder bleibt es bei einer Erziehungsmaßnahme? Fragen über Fragen...
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Huey

Was nichts daran ändert, das er das "schwebende" Verfahren angeben und melden muss...

Timid

Abgesehen davon sind nur einige wenige Straftaten (vermutlich sowas wie Volksverhetzung und andere "verfassungsfeindliche" Delikte) absolutes Ausschlusskriterium, bei anderen spielt das Strafmaß eine extrem wichtige Rolle - 1 Jahr Gefängnis war es, meines Wissens nach.

Was allerdings nichts daran ändert, dass sowas vom Psychologen als charakterliche Nichteignung ausgelegt und zur Ablehnung der Bewerbung führen kann.
In den meisten Fällen wird es also auf eine klassische Einzelfallentscheidung hinauslaufen, während es nur in einigen wenigen Fällen zur automatischen Ablehnung oder anschließenden Kündigung führen wird.
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SenorSunrise

So Leute hatte gestern mein Gerichttermin !

Habe ein Wochenendarrest und 100 Bußgeld bekommen , wie der Anwalt sacht kommt davon nix im Führungszeugnis und kann mit guten Gewissen angeben "nicht vorbestraft " zu sein ! Geil was puh hab ich ein Glück

Thx für die beratung

Gruß Senor

mailman

Ins Führungszeugnis kommt vielleicht nichts, aber die BW bekommt noch die spezielle Auskunft für Behörden aus dem Strafregister (?).

Aber ob das dort auftaucht weiß ich nicht. Da kann Wolverine sicher mehr dazu sagen.

dereine

jugendstrafrecht verfahrensabbruch (gefährliche köperverletztung) und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wegen körperverletzung und du bist raus...das sind meine erfahrungswerte

Pinga

Hi Zusammen,
folgendes, mein Freund hat sich im Mai bei der BW als SAZ beworben.
Auch er hat bereits eine Vorstrafe wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" (er soll jemandem reingelenkt haben, der ihn in ner Zone 30 überholen wollte). Jetzt würde es mich mal interessieren ob von euch jemand Erfahrungen hat oder Bescheid weiss wie die das ganze bei der BW sehen. Der Wehrdienstberater hatte schon gemeint, dass das seine Chancen mindern wird. Momentan is seine Akte in Köln beim Rechtsberater, der das ganze anscheinend entscheidet....die Bearbeitung dauert wieder ca. 1-2 Monate. Wär echt nett wenn jemand was darüber weiss....

Fiestaman

Das Problem wird immer, bei Vorstrafen bzw. "Ausrutschern" , der Psychologe sein.

Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

@Pinga abwarten und Tee trinken, es kann sein das dein Freund eingeladen wird. Allerdings wird er sich dafür auch beim Psychologen rechtfertigen müßen.


schlammtreiber

Zitat von: Fiestaman am 29. August 2007, 15:26:59
Und mich würde gern interessieren wie du dem das mit den 3 Rollern verkaufen möchtest  ;)

Die dürften nach 2 Jahren schon längst verkauft sein  ;D
Semper Communis
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