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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Benjah am 07. Juli 2008, 17:04:49

Titel: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Benjah am 07. Juli 2008, 17:04:49
Hallo zusammen,

ich hätt da mal ne wichtige Frage. Im normalfall ist es doch so, dass man bis zum einschließlich 23 Lebensjahr eingezogen werden kann. Vorrausgesetzt man wurde nicht zurückgestellt. Nun wurde ich aber nicht zurückgestellt sondern wurde quasi einfach nicht herangezogen. Quasi vergessen bzw. nicht gebraucht.

Nun zu meiner Frage... ist es möglich freiwillig noch Wehrdienst zu leisten? Von den entsprechenden Stellen der Bundeswehr bekomme ich leider nur unklare Aussagen. Die Leute von KWEA sagen erst es geht gar nicht, dann sagen Sie ich solle das schriftlich machen und die Leute in Düsseldorf vom ZNwG sagen mir ich sollte denen vom KWEA sagen das ich Wehrdienst + FWDL machen möchte und das es da keine Probleme gibt.

Ich hab ja auch schon versucht mich mit Hilfe des zugehörigen Gesetzestextes zu informieren, aber auch da fällt es mir schwer mein Problem genau zu durchleuchten.

Dort heißt es z.B.

§ 4 WPflG (3)

Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. 2Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet. 3Das gilt auch für eine besondere Auslandsverwendung nach § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b und die Hilfeleistung im Innern nach § 6c. 4Freiwilliger Wehrdienst nach Maßgabe des Absatzes 1 Nr. 2, 3 und 5 kann auch nach dem Ende der Wehrpflicht bis längstens zum 65. Lebensjahr geleistet werden. 5Die dazu erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt das Bundesministerium der Verteidigung.

andererseits heißt es nach § 5 WPflG (1)

1Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt

1.
   das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

   a)
       wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
   b)
       wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten,
   c)
       nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben oder
   d)
       nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden;


Na ja nun ich bin leider im moment ein wenig verwirrt was das angeht und wäre froh wenn mir da jemand ein wenig auf die Sprünge helfen kann.

Schon mal vielen dank im vorraus.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Besa2 am 07. Juli 2008, 17:10:50
weiß nicht obs wirklich hilfreich ist aber ich poste einfach mal :

ich bin 20 jahre alt und habe mich auch erst jetzt dafür entschieden zur bundeswehr zu gehen.
ich habe einen brief an das kwea geschrieben :

sehr geehrte damen und herren ,

mit diesem schreiben melde ich mich für den freiwilligen wehrdienst mit verlängerung von 14 monaten.


mit freundlichen grüßen

Habla Mahablaba


3 tage später hatte ich schon einen brief im briefkasten.

alles geschah ca mitte juni.

ich hatte ein gespräch mit einer psychologin des kwea`s (im brief stand "ergänzungsuntersuchung" aber keine angst... keiner packt dir nochmal an die eier =P )

und somit habe ich meine n einberufungsbescheid gleich eine woche später im briefkasten für den 01.10.08


schreib denen doch einfach mal =)

-Besa

Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: wolverine am 07. Juli 2008, 17:46:32
Der Gesetzestext ist doch eindeutig: Wehrpflichtig gem. § 5 WPflG sind Sie nicht mehr (weil 23. Lebensjahr vollendet); eine Ausnahme nach Nr. 1 lit a - d trifft auf Sie nicht zu. Damit scheidet Wehrdienst aus. Zeitverpflichtung ist dagegen möglich.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: finley am 13. Juli 2008, 21:48:31
Jap das kann ich bestätigen.
Hab per Post die Info gekommen. Da im Oktober mein 23Lj. beginnt ist kein Wehrdienst, jedoch eine Verpflichtung als SAZ weiterhin möglich.  ;)

Was bei mir eh zutrifft da ich SAZ12 machen will.

gruß
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Benjah am 14. Juli 2008, 04:23:33
Ach verdammt...das ist doch alles zum kotzen  >:(

SAZ 12 ja schön und gut da wären wir gleich beim nächsten Problem.
Hatte mich ja schon als Offizier beworben und wurd auch daraufhin nach Köln eingeladen.

Leider bin ich nach dem Gespräch mit dem imho total angenervten Offizier + Psychologen ausgeschieden.
Na ja war zwar ärgerlich aber man gibt ja net auf...also zum KWEA und nochmal für FW Laufbahn beworben.

Was daraufhin zurück kam, waren meine Unterlagen und ein Schreiben was mir mit mehr oder weniger freundlichen Worten mitteilt, dass ich nicht mal als Mannschafter zu gebrauchen sei. Soviel mal dazu... für mich ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehbar.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Timid am 14. Juli 2008, 11:13:19
Zitat von: Benjah am 14. Juli 2008, 04:23:33Soviel mal dazu... für mich ehrlich gesagt nicht wirklich nachvollziehbar.

Hinnehmen, besser vorbereiten, nochmal probieren und dabei zeigen, dass die damalige Entscheidung falsch war ...
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: BulleMölders am 14. Juli 2008, 12:33:09
Zitat von: Benjah am 14. Juli 2008, 04:23:33
Leider bin ich nach dem Gespräch mit dem imho total angenervten Offizier + Psychologen ausgeschieden.
Und mal darüber Nachdenken warum Ihrer Meinung nach die beiden Herren genervt waren.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Benjah am 15. Juli 2008, 20:07:12
Diesen impliziten Angriff hätte man sich jetzt getrost sparen können.
Auch wenn Sie es gerne vorschnell von der falschen Tatsache ausgehen das ich persönlich für den Zustand der beiden Herrschaften verantwortlich war, muss ich dies ausdrücklich zurückweisen.

Vielleicht unterschätze ich aber auch einfach nur die Multitaskingfähigkeiten der beiden Herrn, die während des Gruppensituationsverfahrens Romane lesen und im Internet surfen. Mir zumindest ist beides gleichzeitig leider nicht möglich.

Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Klappspaten am 15. Juli 2008, 22:52:30
@wolverine:

Vielleicht habe ich das ja falsch verstanden was Du weiter oben geschrieben hast, aber der Wehrdienst scheidet keinesfalls als Möglichkeit aus. Der Kamerad ist lediglich nicht (mehr) wehrpflichtig. Solange er noch nicht 25 ist kann er also auch als W9er zum Bund gehen (freiwillig).

Angeblich soll es sogar schon einmal eine Frau gegeben haben die als W9er gedient hat. Ob das stimmt weiß ich nicht, und über ihre Gründe könnte man auch nur spekulieren. Aber von der Rechtslage kann ich mir das durchaus vorstellen: Als Frau nicht wehrpflichtig - nach § 4 WPfG freiwillig Grundwehrdienst geleistet und damit W9er Status gehabt...
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Juli 2008, 08:04:51
Zitat von: Klappspaten am 15. Juli 2008, 22:52:30
Angeblich soll es sogar schon einmal eine Frau gegeben haben die als W9er gedient hat.

Angeblich entführen Aliens auch regelmäßig Menschen (vorwiegend ungebildete und sozial benachteiligte Exemplare, die ohnehin schon ein sehr scharfes Auge für überstaatliche Verschwörungen haben) und führen an ihnen wissenschaftlich sinnfreie Untersuchungen durch, die seltsamerweise oft auf eine analerotische Fixierung hinweisen.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Andi am 16. Juli 2008, 12:21:48
Zitat von: Klappspaten am 15. Juli 2008, 22:52:30
Angeblich soll es sogar schon einmal eine Frau gegeben haben die als W9er gedient hat. Ob das stimmt weiß ich nicht, und über ihre Gründe könnte man auch nur spekulieren. Aber von der Rechtslage kann ich mir das durchaus vorstellen: Als Frau nicht wehrpflichtig - nach § 4 WPfG freiwillig Grundwehrdienst geleistet und damit W9er Status gehabt...

Soso...und wie jemand, der nicht wehrpflichtig ist eine Form des Wehrdienstes leisten will, die nur auf Grund einer Wehrpflicht abgeleistet werden kann erzählst du uns dann wahrscheinlich das nächste mal. ;)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 15:11:16
Naja, wie gesagt, das mit der Frau habe ich mal gehört. Kann aber gut ein Latrinengerücht sein.

Aber ich zitiere das Wehrpflichtgesetz in der Fasssung vom 30. Mai 2005:

"Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet."

Der Absatz 1 auf den Bezug genommen wird beinhaltet: Grundwehrdienst, Wehrübungen, besondere Auslandsverwendung, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst, Hilfeleistung im Inneren, unbefristeter Wehrdienst im Spannungs und Verteidigungsfall.

Ergo: Man muss nicht wehrpflichtig sein um Grundwehrdienst zu leisten. Freiwilligkeit vorausgesetzt kann man Grundwehrdienst leisten und hat in dieser Zeit die "Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet" - ohne der Wehrpflicht zu unterliegen.

Ob das Gerücht mit der Frau stimmt oder nicht - grundsätzlich möglich wäre das. Und Andi weiß jetzt auch wie man als nicht-Wehrpflichtiger W9er wird  ;)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Juli 2008, 15:45:43
Das ist mal wieder ein gutes Beispiel für wörtliches Zitieren eines Gesetzestextes den man offenbar nicht versteht  ::)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 16:15:07
Bitte, dann kläre mich auf :)

Wo liegt hier mein Denkfehler?
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Andi am 16. Juli 2008, 16:26:47
Zitat von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 15:11:16
"Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet."

Der Absatz 1 auf den Bezug genommen wird beinhaltet: Grundwehrdienst, Wehrübungen, besondere Auslandsverwendung, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst, Hilfeleistung im Inneren, unbefristeter Wehrdienst im Spannungs und Verteidigungsfall.

Ergo: Man muss nicht wehrpflichtig sein um Grundwehrdienst zu leisten. Freiwilligkeit vorausgesetzt kann man Grundwehrdienst leisten und hat in dieser Zeit die "Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet" - ohne der Wehrpflicht zu unterliegen.

Grundsätzliches: Wenn du aus einem Gesetz zitierst brauchst du sofern du die aktuell gültige Fassung benutzt nicht schreiben von wann das Gesetz bzw. die letzte Änderung ist. Der Paragraph ist hingegen eine sehr hilfreiche Angabe. ;)

Und jetzt zum § 4 WPflG, den du hier zitierst:

"(1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst

1.  den Grundwehrdienst (§ 5),
2.  die Wehrübungen (§ 6),
3.  die besondere Auslandsverwendung (§ 6a),
4.  den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst (§ 6b),
5.  die Hilfeleistung im Innern (§ 6c) und
6.  den unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.

(2) (weggefallen)

(3) Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet. Das gilt auch für eine besondere Auslandsverwendung nach § 6a, den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b und die Hilfeleistung im Innern nach § 6c. Freiwilliger Wehrdienst nach Maßgabe des Absatzes 1 Nr. 2, 3 und 5 kann auch nach dem Ende der Wehrpflicht bis längstens zum 65. Lebensjahr geleistet werden. Die dazu erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt das Bundesministerium der Verteidigung."


Mal kurz meine persönliche Interpretation des §:

Absatz 1) trifft eine Aussage darüber welche Arten des Wehrdienstes durch das WPflG geregelt werden.

Absatz 3) stellt fest, dass Wehrdienste nach dem WPflG grundsätzlich auch freiwillig und ohne bestehende Wehrpflicht des Individuums geleistet werden kann.
Diese Norm ist stellt aber eben nur fest, dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht! Ein tatsächliches Schaffen dieser Möglichkeit ist nach meinem Verständnis von weiteren Normen abhängig, die sie eben explizit in die Praxis umsetzen - solche Normen muss es aber nicht geben.

Wenn ich von deiner Art der Interpretation ausgehe müsste ich ja aus den Grundrechten im Grundgesetz auch direkte Folgen ableiten können, wie z.B. die Strafbarkeit einer Körperverletzung oder der menschenunwürdigen Behandlung. Das funktioniert so aber nicht, denn dafür brauchen wir eine spezifische Norm, welche dann z.B. im §223 Strafgesetzbuch eine Körperverletzung unter Strafe stellt.

Und was Frauen angeht ist das Grundgesetz eindeutig: Sie müssen sich freiwillig verpflichten und können im Umkehrschluss niemals den Status eines auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienstleistenden Soldaten haben.

Und jetzt darf unser Hausjurist gerne mal drüberschauen und mir mit Rotstift die Leviten lesen. ;)

ZitatOb das Gerücht mit der Frau stimmt oder nicht - grundsätzlich möglich wäre das. Und Andi weiß jetzt auch wie man als nicht-Wehrpflichtiger W9er wird  ;)

Nein, ich weiß nur, dass du ein gutes Beispiel dafür bist, dass das Lesen eines Gesetzes nichts mit dem unfallfreien Verstehen gemein haben muss.

Gruß Andi
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Juli 2008, 17:04:30
Zitat von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 16:15:07
Wo liegt hier mein Denkfehler?

Der liegt gleich mehrfach vor: wie Andi bereits angedeutet hat, besagt der zitierte § lediglich, dass grundsätzlich Wehrdienst freiwillig geleistet werden kann. Er besagt auch welche Rechtstellung Personen haben die "eine der aufgeführten Arten" des Wehrdienstes freiwillig leisten. Daraus aber den "Umkehrschlus" zu ziehen, dass jedermann (oder besser Frau) freiwillig diese Dienstarten leisten kann.

Der eigentliche Fehler aber ist, dass der Sinn dieser "freiwilligen Ausnahme" nicht erkannt wird. Versuchen wir es mal mit der Überlegung, wer sollte warum GRUNDwherdienst freiwillig leisten? Eine Erklärung bietet z.B. §5 (Stichwort 17jährige!) - Minderjährige ab 17 können ihren GWD freiwillig (den sie müssen dies ja nicht) antreten.

Unter dem Strich gilt einfach was Andi gesagt hat: die Wehrpflicht gilt nicht für Frauen, der GWD kommt somit nicht in Frage, sie können nur als SaZ Dienst tun (oder natürlich BS).
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 17:10:48
Moin!

Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte kann man wohl schlecht mit dem Wehrpflichtgesetz vergleichen. Im Übrigen steht im §2 WpflG explezit dass die Einberufung von Ausländern zum Grundwehrdienst, vorbehaltlich einer Rechtsverordnung die Näheres regelt, möglich ist. Ich komme Deinem (mutmaßlichen) Argument zuvor: Ich denke dass Du das so interpretierst, dass diese Regelung (weitere Rechtsverordnung nötig) auch entsprechend auf alle anderen Fälle von nicht-Wehrpflichtigen anzuwenden ist. Das denke ich nicht, weil:

- wenn der Gesetzgeber an einer Stelle explezit die Regelung durch eine weitere Rechtsverordnung für die Anwendung eines Teilbereiches des WpflG vorgibt, jedoch nicht an einer anderen Stelle, so ist davon auszugehen dass in den anderen Fällen eine gesonderte Rechtsverordnung nicht unbedingt benötigt wird, und weiterhin

- weil der § 2 die Unterwerfung von Ausländern unter die Wehrpflicht regelt, und nicht das freiwillige Leisten des Grundwehrdienstes. Es ist also eine ganz andere Ausgangslage.

Das WpflG besagt dass man nicht wehrpflichtig sein muss um (freiwillig) Wehrdienst zu leisten. Weiterhin legt es fest dass nicht-wehrpflichtige Soldaten die freiwillig Grundwehrdienst leisten die Rechtsstellung eines Grundwehrdienstleistenden haben. Ich denke nicht dass hier weitere Rechtsnormen nötig sind um diese theoretische Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. Es ist doch eindeutig geregelt (Rechtsstellung).

Auf in die nächste Runde  ;)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Andi am 16. Juli 2008, 17:39:19
Zitat von: Klappspaten am 16. Juli 2008, 17:10:48
Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte kann man wohl schlecht mit dem Wehrpflichtgesetz vergleichen.

Klar kann man das, denn es gibt nunmal Rechtsnormen die unmittelbar wirken und Rechtsnormen die mittelbar wirken.

ZitatIm Übrigen steht im §2 WpflG[...]

Da steht außer "weggefallen" gar nichts drin...

Und die Regelungen des §4 WPflG sind nunmal unbedingt im Kontext der weiteren Normen des Unterabschnitts 2 des WPflG zu sehen. Darauf muss nicht weiter hingewiesen werden, denn das ergibt sich aus dem Aufbau des Gesetzes und aus dem Aufbau des §4 in dem die einzelnen spezifischen §§ in Klammern aufgeführt sind.

Gruß Andi
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: wolverine am 16. Juli 2008, 19:00:39
"Grundwehrdienst" leisten, ohne dazu verpflichtet zu, FWDL nach Vollendung der pflichtigen Monate; also § 4 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr.4 i. V. m. § 6b WPflG. So verstehe ich zumindest den §.

Eine andere Lesart mag möglich sein, jedoch verstehe ich dabei nicht, woher die Altergrenze von 25 Jahren genommen wird. Die Altersgrenze aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 WPflG  ist ziemlich eindeutig an die Voraussetzungen der lit. a - d gebunden und die liegen hier nicht vor; ebenso die Grenzen der Nr. 2 und 3 an ihr jeweilgen Bedingungen.

Ich bleibe bisher dabei: Ohne die vorgenannten Voraussetzungen kann kein Grundwehrdienst über 23 Jahren geleistet werden.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Herr U am 27. September 2008, 12:39:57
Hallo Leute,
ich werde voraussichtlich im März 2009 mein Studium mit gut 22 Jahren beenden (Geburtstag im Juli). Vor 4 oder 5 Jahren wurde ich T3 gemustert und nicht eingezogen also habe ich gleich mein Studium begonnen.
Seit kurzem spiele ich mit dem Gedanken mich freiwillig zum Wehrdienst zu melden, weil die Bundeswehr mich schon immer interessiert und fasziniert hat und ich glaube dass ich dort noch wichtige Erfahrungen machen kann.
Ist man nach dem Wehrdienst eigentlich automatisch Reservist und nimmt alle paar Monate/Jahre an Manövern bzw. Wehrübungen teil oder muss man sich darum nochmal extra drum kümmern?

Mein Alter sollte nach den Informationen in diesem Thread noch kein Problem sein falls ich nichts übersehen habe...

Wann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte? Also wieviel Vorlaufzeit ist nötig (ich denke dabei an z.B. an Musterung, die erste liegt ja immerhin schon über 4 Jahre zurück).
Oder ist das von Kreiswehrersatzamt zu Kreiswehrersatzamt unterschiedlich und ich sollte das gleich mit denen ausmachen?

Eine weitere Frage ist wie ich am Meisten für mich aus dem Wehrdienst rausholen kann, also nach der AGA nicht nur rumgammeln...
Dazu habe ich hier im Forum schon gelesen dass man das am Besten verhindern kann wenn man an die 9 Monate Grundwehrdienst noch einen freiwilligen zusätzlichen Teil dranhängt weil man dann tendenziell mehr Zugang zu interessanteren Spezialausbildungen (SGA?) hat.
Ich würde am liebsten als Panzergrendadier verwendet werden; da ist man auch nach der AGA bestimmt noch gut in Wald und Wiese eingespannt statt nur rumzugammeln?
Kann ich solche Verwendungswünsche von vornherein angeben, und werden sie dann auch berücksichtigt (entsprechende Tauglichkeit vorausgesetzt natürlich, was als Panzergrenadier glaube ich kein Problem sein sollte)?

P.S.
(Zwar gibt es für mich noch einige "Komplikationen" die mich etwas an meinem Vorhaben zweifeln lassen, z.B. befürchte ich dass ich es nach dem Wehrdienst vielleicht schwerer hätte ins Berufsleben einzusteigen als direkt nach dem Studium, von dem Verdienstunterschied mal ganz zu schweigen...)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Timid am 27. September 2008, 13:12:07
Zitat von: Herr U am 27. September 2008, 12:39:57Seit kurzem spiele ich mit dem Gedanken mich freiwillig zum Wehrdienst zu melden, weil die Bundeswehr mich schon immer interessiert und fasziniert hat und ich glaube dass ich dort noch wichtige Erfahrungen machen kann.

Löblich ;) Sieht heutzutage nicht jeder so.

ZitatIst man nach dem Wehrdienst eigentlich automatisch Reservist und nimmt alle paar Monate/Jahre an Manövern bzw. Wehrübungen teil oder muss man sich darum nochmal extra drum kümmern?

Ja, nein, normalerweise ja.

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dich nachher als Reservist zu betätigen, dann setz dich doch mal mit der Möglichkeit des SAZ 2/Reserveoffizieranwärters (ROA) auseinander. Genauere Informationen dazu sollten sich unter http://www.reserveoffizier.bundeswehr.de/ finden lassen.

ZitatMein Alter sollte nach den Informationen in diesem Thread noch kein Problem sein falls ich nichts übersehen habe...

Wenn du bis zum gewünschten Termin das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, sollte es kein Problem geben. Außer der Tatsache, dass du nochmal gemustert werden musst, da es den Grad T3 seit ein paar Jahren nicht mehr gibt.

ZitatWann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte?

"As soon as possible". Montag!

ZitatAlso wieviel Vorlaufzeit ist nötig (ich denke dabei an z.B. an Musterung, die erste liegt ja immerhin schon über 4 Jahre zurück).
Oder ist das von Kreiswehrersatzamt zu Kreiswehrersatzamt unterschiedlich und ich sollte das gleich mit denen ausmachen?

Es gibt sicherlich Unterschiede, aber man sollte mit einigen Wochen bis zur Musterung und dann gegebenenfalls mehreren Monaten bis zum Einberufungstermin rechnen. Eine kürzere Dauer ist aber natürlich immer möglich, und unter bestimmten Umständen kann man auch noch wenige Tage vor Dienstantritt den Einberufungsbescheid erhalten.

ZitatIch würde am liebsten als Panzergrendadier verwendet werden; da ist man auch nach der AGA bestimmt noch gut in Wald und Wiese eingespannt statt nur rumzugammeln?

Kann sein, muss aber nicht. Es gibt auch Freiwillige/FWDL in Stabsverwendungen etc., die es ja nunmal in jedem Verband gibt. Und mit erfolgreich absolviertem Studium könnte es sogar sein, dass du für solche "grünen" Verwendungen nicht in Betracht kommst, da dein Fachwissen an anderer Stelle eingesetzt werden kann.

Wenn die Bundeswehr die Möglichkeit hat, "Spezialisten" ihrem Spezialwissen entsprechend einzusetzen, dann wird sie das meist auch tun ;)

ZitatKann ich solche Verwendungswünsche von vornherein angeben, und werden sie dann auch berücksichtigt (entsprechende Tauglichkeit vorausgesetzt natürlich, was als Panzergrenadier glaube ich kein Problem sein sollte)?

Man kann Wünsche äußern, das KWEA versucht auch, diesen weitestgehend nachzukommen.

Zitat(Zwar gibt es für mich noch einige "Komplikationen" die mich etwas an meinem Vorhaben zweifeln lassen, z.B. befürchte ich dass ich es nach dem Wehrdienst vielleicht schwerer hätte ins Berufsleben einzusteigen als direkt nach dem Studium, von dem Verdienstunterschied mal ganz zu schweigen...)

Das sind alles wichtige Aspekte, die du bei deinen Überlegungen mit einbeziehen solltest! Immerhin wäre dein Plan eher untypisch, da der Wehrdienst bei Studenten ja häufig vor dem Studium absolviert wird und nach Abschluss des Studiums ein Beruf aufgenommen wird. So hättest du effektiv wenigstens 9 Monate "Pause" zwischen dem Studium und deiner ersten "richtigen" Berufserfahrung.

Überleg es dir also in aller Ruhe, beschäftige dich mit den "alternativen" Möglichkeiten wie dem ROA, und wenn es dann immer noch dein Wunsch ist, für eine gewisse Zeit zur Bundeswehr zu gehen, dann setz dich mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung.
Bei weiteren Fragen stehen wir hier natürlich gerne zur Verfügung.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Herr U am 27. September 2008, 16:25:05
Danke für die Antwort Timid.

Zitat
Wann müsste ich mich spätestens beim Kreiswehrersatzamt melden damit ich ca. im April den Wehrdienst antreten könnte?
Zitat
"As soon as possible". Montag!
Dauert das echt so lange? Das ist ein erheblicher Konflikt für mich: einerseits müsste ich mich schnell beim KWEA rühren damit ich im Frühjahr 2009 eingezogen werden könnte, andererseits muss ich mir wirklich auch nochmal gründlich überlegen ob ich die 9 Monate (vielleicht ja auch mehr) späteren Berufseinstieg für mich vereinbaren kann. Wie du ja auch schon gesagt hast...
Zitat
Das sind alles wichtige Aspekte, die du bei deinen Überlegungen mit einbeziehen solltest! Immerhin wäre dein Plan eher untypisch, da der Wehrdienst bei Studenten ja häufig vor dem Studium absolviert wird und nach Abschluss des Studiums ein Beruf aufgenommen wird. So hättest du effektiv wenigstens 9 Monate "Pause" zwischen dem Studium und deiner ersten "richtigen" Berufserfahrung.

Ich bin mir noch nicht wirklich sicher ob ich es als Vor- oder Nachteil sehen soll, dass ich nach der AGA aufgrund meines Studiums eher im Stabsdienst oder was weiß ich eingesetzt werden würde als im "Grünen".
Meine Fähigkeiten aus dem Studium kann ich auch danach im Berufsleben mehr als genug einsetzen, wobei ich ins "Grüne" nach dem Wehrdienst höchstens noch als Reservist komme...
Andererseits würde ich im Stabsdienst halt nich völlig einrosten und hätte vielleicht wenigstens ein paar Anknüpfungspunkte zwischen Studium und späterem Berufsleben.
Kommt dann halt auch drauf an was es da für passende Spezialverwendung als Diplom Wirtschaftsinformatiker gäbe.

Ich denke das Beste wäre einfach mal Kontakt mit einem Wehrdienstberater des KWEA aufzunehmen. Wenn die BW dadurch wieder auf mich aufmerksam wird und mich auch "unfreiwillig" einziehen will, brauche ich mich wenigstens nicht mehr entscheiden ob ich mich nun freiwillig melde oder nicht ;-)

Offizier der Reserve kann ich also auch werden ohne "richtigen" Wehrdienst geleistet zu haben? Wie läuft die Ausbildung dafür ab?
Auch darüber sollte ich wohl einfach mal mit einem Wehrdienstberater unterhalten.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: peppie am 27. September 2008, 16:54:47
Auf der Seite die Andi gepostet hat, findest du alle Informationen die du erstmal benötigst ;)
Als Dipl.-Wirtschaftsinformatiker wäre natürlich eine Verwendung im IT-Bereich sehr sinnvoll :)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Timid am 27. September 2008, 17:37:59
Zitat von: Herr U am 27. September 2008, 16:25:05Dauert das echt so lange?

Es muss nicht. Aber wie auch bei jedem zivilen Arbeitgeber ist ein gewisser Vorlauf nunmal absolut realistisch und notwendig! Denn die Bundeswehr führt nunmal jedes Jahr hunderttausende Musterungen mit allem drum und dran durch, dementsprechend muss mit einigen Wochen Wartezeit gerechnet werden, bis überhaupt ein freier Termin verfügbar ist.

Es ist alles wesentlich kurzfristiger möglich, aber darauf sollte man nicht spekulieren, sondern durchaus mehrere Wochen und Monate einplanen.

ZitatIch bin mir noch nicht wirklich sicher ob ich es als Vor- oder Nachteil sehen soll, dass ich nach der AGA aufgrund meines Studiums eher im Stabsdienst oder was weiß ich eingesetzt werden würde als im "Grünen".
Meine Fähigkeiten aus dem Studium kann ich auch danach im Berufsleben mehr als genug einsetzen, wobei ich ins "Grüne" nach dem Wehrdienst höchstens noch als Reservist komme...

Die Bundeswehr andererseits kann genug Leute ins Grüne schicken, wenn sie will, sie hat allerdings selten fertig ausgebildete Akademiker bei der Hand, die Wehrdienst leisten wollen ;)

ZitatAndererseits würde ich im Stabsdienst halt nich völlig einrosten und hätte vielleicht wenigstens ein paar Anknüpfungspunkte zwischen Studium und späterem Berufsleben.
Kommt dann halt auch drauf an was es da für passende Spezialverwendung als Diplom Wirtschaftsinformatiker gäbe.

Speziell in den S6-Verwendungen im Stab könnte man einen (Wirtschafts)Informatiker sicherlich einsetzen. Und auch sonst gibt es sicherlich genug Dienststellen, die Bedarf an qualifiziertem Personal hätten.

ZitatOffizier der Reserve kann ich also auch werden ohne "richtigen" Wehrdienst geleistet zu haben? Wie läuft die Ausbildung dafür ab?

Zitat von: peppie am 27. September 2008, 16:54:47Auf der Seite die Andi gepostet hat, findest du alle Informationen die du erstmal benötigst ;)

Es war zwar meinereiner, und nicht Andi, aber der Link enthält eigentlich trotzdem alle für den Anfang notwendigen Informationen ;)
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: peppie am 27. September 2008, 20:13:04
Oh sorry für die Verwechselung mit dem Link :)

Obwohl ich ehrlich sagen muss, dass ein Diplom-Informatiker in der S6 Abteilung eines Btl wohl langeweile hätte *fg*
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: BulleMölders am 27. September 2008, 20:21:33
Wobei sich natürlich auch noch die Frage nach dem Grund für T3 stellt und ob das nicht eventuell schon ein Grundwähre das man gar nicht mehr zu einer weiteren Musterung eingeladen wir, vielleicht auch in kombination mit der Altersgrenze.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Herr U am 28. September 2008, 01:58:06
Danke an alle für die Antworten.

Wirtschaftsinformatiker ist nicht gleich Informatiker, und ich bin ehrlich gesagt eher vorsichtig pessimistisch was eine sinnvolle und interessante Verwendungsmöglichkeit in meinem Spezialgebiet angeht.
Grund für T3 kenne ich nicht, aber das hieß eigentlich nur "Wehrdienstfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung".
Aber das wird mir jetzt schon etwas zu spekulativ...

Ich werde nächste Woche erst mal telefonisch Kontakt mit der Wehrdienstberatung aufnehmen und danach sehe ich hoffentlich klarer.
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: BulleMölders am 28. September 2008, 09:36:17
Na ja, die Stufe T3 gibt es meines Wissens nach nicht mehr, was alles mal T3 war ist Heute T5, deshalb meine Anmerkung
Titel: Re: Wehrdienst über 23?
Beitrag von: Timid am 28. September 2008, 11:56:36
Zitat von: Herr U am 28. September 2008, 01:58:06Wirtschaftsinformatiker ist nicht gleich Informatiker,

Das brauchst du mir, als "richtigem" Informatiker, nicht zu sagen ;)

Zitatund ich bin ehrlich gesagt eher vorsichtig pessimistisch was eine sinnvolle und interessante Verwendungsmöglichkeit in meinem Spezialgebiet angeht.

Zumindest die Wirtschaftsinformatiker, mit denen ich mehr zu tun habe/hatte, haben oder hatten alle auch Kenntnisse über die "grundlegenden" Dinge der Informatik, insofern sollte es in dem Punkt relativ wenig Schwierigkeiten geben, so jemanden "sinnvoll" einzuplanen. Und mit der "richtigen" Informatik wird man an den allermeisten Stellen, wenn ich es mir so recht überlege, wohl doch eher keine direkten Berührungspunkte haben (außer beim ITAmtBw etec.), sondern es wird sich meistens um die Anwenderbetreuung usw. drehen. Also weniger "Informatik", mehr "IT".
Kann eine ganz interessante Erfahrung sein, auch wenn man später vielleicht nicht mehr in dem Feld zu tun hat.