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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Neugierig am 01. September 2008, 20:02:34

Titel: Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Neugierig am 01. September 2008, 20:02:34
wäre super wenn sich jemand auskennt und mir Gesetzbuch und/ oder Paragraph nennen könnte..... dieses Gerücht, das man nicht über das 40 !! hinaus verpflichtet werden kann, und wenn doch wird man automatisch in den BS Status gehoben...... bVielen Dank im vorraus.....



EDIT Zebra: Ich habe mal versucht dem Thema eine etwas aussagekräftigere Überschrift zu geben.
Titel: Re: ??? Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: Flexscan am 01. September 2008, 20:05:03
 ??? ???

man verpflichtet sich selber und wird nicht verpflichtet.

Das höchstalter für den Wehrdienst liegt bei 25 und wird durch das Wehrpflichtgesetz geregelt.
Titel: Re: ??? Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: mailman am 01. September 2008, 20:09:29
Zeitsoldaten werden doch grundsätzlich nicht so lange verpflichtet das sie das 40. Lebensjahr als Soldat vollenden. Also ich denke damit hat sich deine Frage erledigt.

In der SLV steht auch nichts von deinem "Gerücht"
Titel: Re: ??? Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: Flexscan am 01. September 2008, 20:23:36
ok jetzt hab ich verstanden worauf der TE hienauswill.

Fw Fachdienst. Mit 32 eingestellt.

Angenommene Verpflichtungszeit 12 Jahre und denkt dann, mit 40 automatisch Berufssoldat zu sein.

oder hab ich jetzt nen Gedankenfehler?
Titel: Re: ??? Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: Andi am 01. September 2008, 20:24:55
"§ 40 Soldatengesetz
Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

(1) In das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit können berufen werden

1.    Bewerber für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere bis zu einer Dienstzeit von 20 Jahren, jedoch nicht über das 40. Lebensjahr hinaus,[...]"
Titel: Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: Neugierig am 01. September 2008, 20:39:01
Ja, ich denke der ein oder andere hat mich verstanden...... und trotzdem, ist dies passiert..... mit 40 und 3 monaten wäre dann schluss..... ich weis, in jedem Gesetz steht darf nich über das 40 hinaus .... und so weiter..... und wenn doch.....
Titel: Re: ??? Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: mailman am 01. September 2008, 20:40:19
Die Gesetzeslage ist doch klar oder?

Wenn du die Vorraussetzungen für BS nicht erfüllst oder eine Bewerbung ohne Erfolg war dann dürfte es das gewesen sein.

Das wußtest du wohl schon vorher.
Titel: Re: Super wenn jemand genaueres wüßte
Beitrag von: schlammtreiber am 02. September 2008, 08:17:05
Zitat von: Neugierig am 01. September 2008, 20:39:01
und wenn doch.....

Dann musst Du wahrscheinlich damit rechnen, dass Deine Dienstzeit entsprechend um diese drei Monate verkürzt wird, fürchte ich.
Titel: Re: Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: wolverine am 02. September 2008, 08:53:35
Haben Sie denn eine Dienstzeitfestsetzung mit einem Datum, an welchem Sie das 40. Lebensjahr vollendet haben? Reden wir doch nicht ´rum; machen wir es doch konkret.
Titel: Re: Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Neugierig am 02. September 2008, 10:50:22
Natürlich habe ich solch ein Datum.... genau gesagt....schwarz auf weiß bestätigt von der SDBw... und mit einer Verkürzung sind " Die" mir schon gekommen und nicht mit durch gekommen...
Titel: Re: Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: wolverine am 02. September 2008, 13:11:18
Dann verstehe ich nicht Ihr Problem: Sie haben sich anscheinend auf einen Tatbestand berufen und haben - meinetwegen im Widerspruchs/Beschwerdeverfahren (spätestens im Besched wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen genannt) - obsiegt. Dann ist doch anscheinend alles in Ordnung.
Selbst wenn etwas gesetzlich normiert ist, können Sachbearbeiter Fehler bei ihrer Arbeit machen. Dann erwächst entweder der VA in Bestandskraft oder - bei Rücknahme/Widerruf - wird das Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns geschützt. Wenn Sie mit dem Ergebnis einverstanden sind, freuen Sie sich doch einfach.
Titel: Re: Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: d771072 am 02. September 2008, 15:10:44
Er wird aber trotzdem nicht automatisch BS.

Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: NUR SO am 25. Januar 2013, 16:34:33
Also ganz kurz bin 23 und FA bei den goldgelben....
vor kurzem wurde einer bei uns eingestellt :
-29 Jahre
-Wiedereinsteller
-FA
-Status: SAZ 14

-> er war beim spieß im büro und der hatt ihm erklärt, er sei quasi schon BS, wiel die BW den Fehler Gemacht hatt ihn über das 40. LJ hinaus zu verpflichten :D
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: mailman am 25. Januar 2013, 16:44:43
Das gibts doch nicht mehr?
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Lidius am 25. Januar 2013, 16:58:43
Zitat von: mailman am 25. Januar 2013, 16:44:43
Das gibts doch nicht mehr?

Das ist auch mein Kenntnisstand.

Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: mailman am 25. Januar 2013, 17:02:38
Hab auch mal in der Soldatenlaufbahnverordnung geschaut und da taucht nix mehr mit dem 40. LJ auf.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Ralf am 25. Januar 2013, 17:03:51
Nö, der Spieß hat keine Ahnung. Frag mich da, für wie "blöd" er die PersBearbSt hält, wenn sie da einen "Fehler" gemacht habe. Zumal mittlerweile schon einige über das 40.Lj festgesetzt werden.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: mailman am 25. Januar 2013, 17:13:23
Es sind wohl eher wieder trollige Tage.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2013, 18:20:30
Zitat von: NUR SO am 25. Januar 2013, 16:34:33
Also ganz kurz bin 23 und FA bei den goldgelben....
vor kurzem wurde einer bei uns eingestellt :
-29 Jahre
-Wiedereinsteller
-FA
-Status: SAZ 14

-> er war beim spieß im büro und der hatt ihm erklärt, er sei quasi schon BS, wiel die BW den Fehler Gemacht hatt ihn über das 40. LJ hinaus zu verpflichten :D

Dann sollte der Kompaniefeldwebel mal wieder ein paar Nachhilfestunden im Fach Laufbahnrecht nehmen. Aber da er bei den Goldgelben ist, hält er das scheinbar nicht für nötig. Na ja ...
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: mailman am 25. Januar 2013, 18:22:27
Sind da wohl selbst die Spieße von und zu ;D
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2013, 18:27:00
Zitat von: mailman am 25. Januar 2013, 18:22:27
Sind da wohl selbst die Spieße von und zu ;D

Ich habe auch bei den Goldgelben "Spieße" und "Kompaniefeldwebel" kennen gelernt. Und dann gibt's in der 3. Kategorie noch welche, die die gelbe Kordel spazieren tragen.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Januar 2013, 18:35:18
Lieber Klaus, die der 2. und 3. Kategorie gibt es aber auch leider bei uns Grünen ...

Und um die Frage des Fragenstellers noch einmal aufzugreifen: Ohne einen Antrag eines Soldaten und positive Bescheidung durch die Zuständigen beim BAPersBw oder BS-Zusage bei der Einstellung (die dann an das erreichen bestimmter Ausbildungsabschnitte geknüpft wird) wird - zumindest im Truppendienst" niemand Berufssoldat, auch nicht quasi.

Sollte der Kompaniefeldwebel Ihrer Einheit so etwas Ihrem Kameraden tatsächlich gesagt haben, dann hätte er bezüglich des Laufbahnrechtes diesbezüglich wirklich keine Ahnung. Möglicherweise hat das Ihr Kamerad aber auh nur so verstehen wollen oder so interpretiert.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: KlausP am 25. Januar 2013, 18:46:38
ZitatLieber Klaus, die der 2. und 3. Kategorie gibt es aber auch leider bei uns Grünen ...

Das ist mir durchaus bewusst. Ich habe ein paar Beispiele in meinem Bataillon erlebt, einen aus Kategorie 3 (immerhin im Spitzendienstgrad der Unteroffiziere!) oft und lange genug vertreten dürfen. Im Tenor für meine Förmliche Anerkennung und in der Begründung für eine Prämie stand (nach 11monatiger Vertretungszeit!):

Zitat"...Mit seiner Arbeit hat er die Grundlagen gelegt, auf denen die Kompanie weiter aufbauen kann. ..."

Da bestand die Kompanie aber schon mehr als 10 Jahre und der DP-Inhaber war der Vierte auf dem Dienstposten. Nur einen seiner Vorgänger würde ich als "Spieß" bezeichnen.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: bayern bazi am 25. Januar 2013, 19:21:26
SCHNURTRÄGER
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: justice005 am 25. Januar 2013, 20:51:32
Schrullige Formulierungen sind klasse.

Ich darf mal aus einer förmlichen Anerkennung für einen Generalsfahrer (Hauptgefreiter) zitieren.

[...]er wurde erfolgreich zum Kraftfahrer B ausgebildet und hat in dieser Verwendung im Zeitraum von...bis.... 1500,- km unfallfrei zurückgelegt.
Sein verantwortungsvoller Umgang mit dem wertvollen Gerät (Mercedes E-Klasse) zeichnete ihn aus. Er ist ein Beispiel an Pflichterfüllung... [...]


Da fällt einem nichts mehr zu ein.

Nicht schlecht war auch ein Bataillonskommandeur, der über einen Stabsgefreiten, gegen den ein gerichtlichen Disziplinarverfahren anhängig war, im Rahmen der zum gerichtlichen Verfahren benötigten Sonderbeurteilung geschrieben hatte, der SG sei der Leistungsträger des Bataillons. Der Kommandeur musste sich später durchaus die Nachfrage gefallen lassen, wieso ein Stabsgefreiter, gegen den wegen schwerer Dienstvergehen ermittelt würde, der Leistungsträger des ganzen Bataillons sei und was das über die übrigen Soldaten aller Laufbahngruppen aim Bataillon aussagt. ;)


Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Rollo83 am 25. Januar 2013, 21:22:35
In meiner Einheit hat ein Feldwebel eine förmliche Anerkennung bekommen mit den Worten "Wegen seinen Leistungen auf der Übung XYZ als Führer schießende Abteilung...".
Ohne Witz ich erzähl kein Mist. Da hab ich mir nur gedacht ähhhm ja nee ist klar.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Januar 2013, 22:18:38
Naja, zur Aufrechterhaltung der Motivation der Truppe muss ein DV schon mit Förmlichen großzügig sein ...
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: justice005 am 25. Januar 2013, 22:31:59
Das sehe ich aber grade nicht so. Denn wenn die förmliche Anerkennung inflationär vergeben wird, dann ist das Besondere daran schnell hinüber. Außerdem weiß jeder in der Truppe, dass die förmlichen Anerkennungen wegen jedem Mist oder auch einfach nach Zeitablauf (zum Ende der Dienstzeit, zum Ende einer WÜ oder eben weil man mal an der Reihe ist) vergeben werden. Das ist aber nicht der Sinn des ganzen und man tut vor allem den Soldaten Unrecht, die sich die Anerkennung wirklich verdient haben.

Der gute Soldat ist der Normalfall! Daher sind normale gute Leistungen kein Grund für eine förmliche Anerkennung.

In der Division taucht ja immer die 4. Ausfertigung auf, sodass man da durchaus mal einen Stapel durchblättern kann, der sich innerhalb eines gewissen Zeitraums ansammelt. Wenn man da mal blättert, dann liest man...

... er hat eigenverantwortlich ein Sportfest vorbereitet.....
.... er ist 1500 km unfallfrei gefahren....
... er hat drei Wochen lang den XY vertreten.....

... und nur so einen Unsinn...

und ganz nebenbei im Stapel liest man dann ganz plötzlich (sinngemäß):

... er hat in Kunduz im Gefecht, nachdem der Gruppenführer ausgefallen war, selbstständig den Feuerkampf geleitet und ebenbei noch soundsoviel Kamerden das Leben gerettet...

Da muss man mal wirklich drüber nachdenken, wer in den oben genannten Beispielen einerseits die förmliche Anerkennung verdient hat und wer sich eigentlich gleichzeitig verar... vorkommen muss.

Ich meine, man sollte mit förmlichen Anerkennungen sehr viel sparsamer umgehen, damit sie nicht ihre Bedeutung verlieren.

Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Januar 2013, 22:44:59
Das, lieber Justice war auch nicht wirklich ernst gemeint!!! Deshalb die drei Gedankenpunkte ...
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: justice005 am 25. Januar 2013, 23:01:04
Na, dann ist es ja gut. ;)  aber vielleicht bitte einen ironischen Beitrag das nächste Mal etwas genauer kenntlich machen.  ;D
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 26. Januar 2013, 01:20:07
Die 1500 km sind ja wohl ein Witz. Das ist man ab und an auch mal an einem Tag gefahren und gerade Kommandeursfahrer haben da schnell mehrere zehntausend Kilometer zusammen.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Januar 2013, 07:06:44
Da muss es sich heute aber schon um einen Brigadekommandeur handeln, dessen Truppenteile über mehrere, weit auseinanderliegende Standorte disloziert sind.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: bayern bazi am 26. Januar 2013, 08:18:14
Zitat von: miguhamburg1 am 25. Januar 2013, 22:18:38
Naja, zur Aufrechterhaltung der Motivation der Truppe muss ein DV schon mit Förmlichen großzügig sein ...

ist doch mit den ehrenmedallien und -kreuzen genau so ( wenn wir mal von den "auslandsauszeichnungen gefecht und tapferkeit) absehen

wenn ich seh wer und was mit diesen orden rumläuft (gerade im Stabs und KpFü - bereich), wo man genau weiß was diese leute den ganzen tag machen

für aussergewöhliche Leistungen muss es auszeichnungen geben - JA

aber wenn einer seine arbeit macht wie er es machen sollte - muss man ihn dann nicht noch ausszeichnen
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Januar 2013, 09:02:54
Vollkommen richtig. Niemand sollte dafür besonders geehrt/ausgezeichnet werden, der seine Arbeit erwartungsgemäß durchführt.

Allerdings gibt es auch Soldaten in Stabsverwendungen, die dauerhaft weit über das geforderte Maß hinaus ihre Pflicht erfüllen oder besonders hervorhebenswerte Einzelergebnisse erbringen. Auch die sollten dann für eine Auszeichnungen mit Bestpreisen, Förmlichen Anerkennungen, Ehrenmedaillen oder Ehrenkreuzen in Betracht gezogen werden.

Es gibt keinerlei Zuordnung dieser Auszeichnungen für bestimmte Verwendungen.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Cruizer am 26. Januar 2013, 13:35:35
Automatisch BS in der Laufbahn der Uffz ab einer vollendeten Verpflichtungszeit von 13 Jahren wäre doch auch sehr attratktiv; gesundheitliche Vorraussetzungen erüllt und die Einverständnis des(r) Soldaten(in). ;) ;
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Ralf am 26. Januar 2013, 17:54:33
"Toller" Vorschlag. Sehr "attraktiv" für den Dienstherrn.  ::)
Was sollen wir denn dann mit den ganzen Berufssoldaten? Dauert nicht lange, und es braucht keiner mehr eingestellt werden.
Oder wir verpflichten Fw nur für 12 Jahre, damit so ein Blödsinn nicht gemacht wird. Schon mal was von Alterstruktur gehört? Bestenauslese?, Gesundheitliche Einschränkungen im Alter?
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Trolljäger am 27. Januar 2013, 08:09:00
Hat er...

ist aber als Spreu ausgesiebt worden und versucht nun als Troll seine Meinung zu verbreiten, JEDER müsste BS werden ;)
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Thunderbird0103 am 05. Februar 2013, 20:03:46
So zurück zum Thema. Das mit den 40 Jahren und automatisch BS ist ein Gerücht das sich bereits so lange hält wie die Bundeswehr alt ist.

Fakt ist das der Passus Berufung in das DV mit einer Verpflichtungszeit nicht über das 40. Jahr hinaus nichts mit dem automatischen Berufen in das DV BS zu tun hat.

Die BW wollte damit nur verhindern, das jemand zu alt für die Zeit nach der BW ist.

Des weiteren gibt es mittlerweile bei der Bundeswehr in allen Laufbahnen einen maximale Verpflichtzungszeit für Soldaten die sich !!Weiterverpflichten!! von 25 Jahren.
Dann würden viele automatisch BS werden, wenn dem so währe bräuchten wir die diese Verpflichtungszeit nicht.

P.S. ich kenne 3 die um die 29 Jahre Jahre Wiedereinsteller waren, von denen ist mittlerweile keiner mehr im Dienst die waren auch über 40 und kein BS
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2013, 20:33:23
Auch wenn das praxisnah richtig ist, ist es doch keine Erklärung. Die Erklärung ist, dass es nicht in der SLV steht und auch in keinem Erlass über die Berufung in das DV eines Berufssoldaten. Die Richtlinien dort zielen ausschließlich auf eine Bestenauslese ab. Ausnahme wäre z.B. das EinsatzWVG.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: LwPersFw am 05. Februar 2013, 21:20:23
Und noch um Ralf zu ergänzen...

ZDv 14/5 "Berufungserlass"

"(2) Die Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit ist
längstens für eine Dienstzeit von insgesamt 20 (für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes
25) Jahren zulässig, für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere jedoch nicht über
das 40. Lebensjahr hinaus (§ 40 Abs. 1 SG).

Die Beschränkung auf ein Lebensalter von 40 Jahren bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit gilt nicht bei nach § 87 SG zu einer Eignungsübung Einberufenen (§ 87 Abs. 3 SG)."

Ich vermute einmal... dieser Soldat hatte eine Vordienstzeit von 6 Jahren ... deshalb jetzt SaZ 14... 6 + 14 = 20 Jahre

Da er als FA eingestellt wurde >> Eignungsübung >> somit darf er auch über das 40. Lj hinaus verpflichtet werden.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Ralf am 05. Februar 2013, 21:33:32
@LwPersFw: schau dir mal das SG §40 Abs 1. an, das wurde geändert, das 40. Lj ist komplett rausgefallen, jedoch aus der 14/5 noch nicht. Da hinkt die 14/5 noch hinterher, die gesetzlichen Vorgaben wurden aber bereits geändert.
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Vwdr 43 am 05. Februar 2013, 21:35:22
Und der 87er wurde doch komplett gestrichen ...
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: Vwdr 43 am 05. Februar 2013, 21:40:41
Zitat von: Vwdr 43 am 05. Februar 2013, 21:35:22
Und der 87er wurde doch komplett gestrichen ...

bezogen auf den 3.Absatz natürlich ...
Titel: Antw:Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?
Beitrag von: LwPersFw am 06. Februar 2013, 17:23:28
Ralf, danke für den Hinweis.

Ich wollte nur aufzeigen. dass selbst nach der noch nicht geänderten ZDv alles korrekt verfügt wurde...  ;)

Hier natürlich die aktuelle Gesetzes-Festlegung :

§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

Auszüge daraus...

(1)
Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus.

Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres
die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit.

Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig,
längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

(2)
Die Dauer der Berufung kann auf Grund freiwilliger Weiterverpflichtung innerhalb der Grenzen des Absatzes 1 verlängert werden.