Hallöchen,
ich würde gerne wissen, wie das mit der Versicherung für die Ehefrau ist. Also während die Frau selbst arbeitet ist das ja gar kein Thema. Aber was ist wenn sie schwanger ist? "Normalerweise" ist sie ja dann beim Mann mitversichert. Aber bei der Bundeswehr geht das ja nicht oder? Ich habe gehört, dass sich die Frau dann privatversichern muss, aber einen Zuschuss von der Bundeswehr erhält. ??? Stimmt das? Kann mir jemand vielleicht auch (aus Erfahrung) sagen, wie hoch die Kosten für die Privatversicherung wären?
Vielen Dank schonmal ;)
Als Ehefrau ist sie zu 70% beihilfeberechtigt (über WBVerw) und die übrigen 30% muss man selbst tragen oder privat versichern.
Sorry, dass ich das Thema noch mal ausbuddel.
Meine Frau ist seit 18.8.2011 Hausfrau, bekommt weder Bezüge vom Arbeitsamt oder vom JobCenter. Kann mir jemand erklären wie das läuft, wenn ich ab Januar bei der Bundeswehr bin und sie bis dorthin noch keine neue Arbeitstelle hat?
Laut meiner Krankenkasse, könnten wir für sie dort auch selbst einzahlen, das würde ca. 145€ monatlich kosten. Aber meine Frau ist ja zu 70% Beihilfeberechtigt und meine Kinder zu 100%, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Wäre eine private Krankenversicherung für die restlichen 30% günstiger als den Betrag für die GKV jeden Monat zu zahlen?
Beihilfeberechtigt heißt doch, dass man in Vorkasse tritt und dann das Geld von der jeweilgen Beihilfekasse zurückbekommt oder? Hatte noch nie mit privaten Krankenversicherungen oder Beihilfe zu tun. Daher sorry für die komische Frage.
ZitatBeihilfeberechtigt heißt doch, dass man in Vorkasse tritt und dann das Geld von der jeweilgen Beihilfekasse zurückbekommt oder?
Genau so ist das.
ZitatWäre eine private Krankenversicherung für die restlichen 30% günstiger als den Betrag für die GKV jeden Monat zu zahlen?
Da hilft nur, sich verschiedene Angebote privater Krankenversicherer einzuholen und zu vergleichen.
Wird die Beihilfe schnell ausgezahlt oder dauert das mehrere Wochen? Denke jetzt nur an den letzten Krankenhausaufenthalt meines Sohnes, da kommen ja leicht mal Summen im tausender Bereich zusammen. Die man nicht mal eben so aus der Portokasse zahlen kann.
Dafür gibt es im Beihilfeformular ganz ober einen Passus "Hohe Summe" (oder so ähnlich, hab grad keinen Vordruck zur Hand), damit wird die Bearbeitung bei der WBV beschleunigt. Die Bearbeitung meiner Beihilfeanträge dauert in der Regel 2 Wochen. Am besten mal bei
www.bundeswehr.de den Suchbegriff "Beihilfe" eingeben.
Kenne ich auch so. Oft ist die Rechnung erst nach Erhalt der Beihilfe zur Zahlung fällig. Das kreuzt sich bei mir oft.
Genauso ist es, wenn man seinen Beihilfeantrag nicht in der Urlaubszeit einreicht, dann dauert es schon mal ein paar Tage länger. Gelegentlich kommt es auch vor, dass die PKV später zahlt, als die Beihilfe...
Nochmal eine Frage, muss ich meine Kinder auch in einer PVK versichern, wenn sie jetzt 100% Beihilfeberechtigt sind? Die große ist 5,5 der kleine 1,5 Jahre alt.
Nein, weil für die Kinder 100% durch die Beihilfe erstattet weden. Bei der Ehefrau werden nur 70% erstattet und die restlichen 30% sollte man durch eine "Restkostenversicherung" bei der PKV absichern. Muss man aber nicht, dann muss man die 30% eben selber tragen.
Zitatdann muss man die 30% eben selber tragen.
gibt ein kleines Problemchen, wenn ne Nierentransplantation ansteht ???
Wieso, dem nächsten ne Niere raus schneiden und fertig. ;)
Kosten 0 € für den Rest gibt es ne VISA Kart. ;)
Noch eine Frage.
Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich meine Frau privat versichern (für die 30% die nicht von der Beihilfe übernommen werden), was ist aber, wenn meine Frau wieder in einem Arbeitsverhältnis steht. Kann sie dann einfach in eine GKV wechseln. Sie wird definitiv nur halbtags arbeiten.
Wie sieht es mit den Kindern aus, die wären ja vorerst 12 Jahre zu 100% Beihilfeberechtigt. Meine Tochter wäre zu meinem DZE 17 Jahre alt und dann hoffentlich in einer Ausbildung. Wechselt sie dann automatisch in eine GKV oder muss ich für sie und meinen Sohn (jetzt 1,5 Jahre alt) auch eine Anwartschaft abschließen? Vorausgesetzt meine Frau kann nicht zu einer GKV wechseln. Wenn sie wechseln kann, könnte die Kinder ja ohnehin bei ihr familienversichert sein.
Dieses Thema PKV ist echt Neuland für mich und gar nicht so leicht zu durchschauen.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Sind die Kids nicht nur zu 80% Beihilfeberechtigt?????
Soweit ich jetzt gelesen habe sind es 100% Wenn es 80% sind müsste ich die restlichen 20% natürlich auch privat versichern.
sobald Deine Frau eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, wird sie wieder automatisch in der GKV versichert. Dies ist unabhängig von der täglichen Arbeitszeit. Allerdings muß der monatliche Bruttoarbeitslohn (derzeit) über 400.-- € liegen.
Na wenn ich heirate kann ich ja direkt den Familienzuschlag in die KV meiner Frau investieren, das lohnt sich ja gar nicht ! ;)
... es bleibt ja das Vermögen der Ehefrau, Ihre Arbeitskraft und Dienstleistungen ... wenn sich das nicht "lohnt", war es wohl die falsche Wahl. ::)
Das ganze kann ich auch ohne Heirat haben und spar mir so noch die KV von ihr. ;)
Ist halt doof das man bei einer schulischen Weiterbildung wie zb. Techniker keine GKV hat.
Jä?
Deine "Freundin" räumt Dir einen vertraglichen Zugriff auf ihr Vermögen ein und sichert Dir finanzielle Unterstützung zu? ... hat Dich im Testament eingesetzt usw.
Ne, ne, alles klar ...
Im Testament natürlich nicht, was sollte sie mir auch vermachen.
Zugriff aufs Vermögen bringt ja auch nicht viel wenn sie eine schulische Weiterbildung macht wo man genau 0,00€ verdient.
Mir gings ehr um die Abeitskraft wie putzen kochen usw.
Zitat... wenn sich das nicht "lohnt", war es wohl die falsche Wahl.
:P
Na man heiratet doch aus Liebe und nicht des Geldes wegen, oder?
Aber wer später viel Geld verdient hat meistens zu beginn erst mal einiges an Geld in die Ausbildung gesteckt. ;)
ZitatDas ganze kann ich auch ohne Heirat haben und spar mir so noch die KV von ihr.
... was denn nun, Geld oder Liebe?
(... wer mit Ironie nicht umgehen kann, sollte selbige nicht anwenden ...)
Ich hab das schon verstanden wie das gemeint war.
ZitatNa man heiratet doch aus Liebe und nicht des Geldes wegen, oder?
hätte ich wohl auch noch ;) machen sollen.
"Liebe vergeht, Hektar besteht!" ;D
Ich muss leider mal kurz spammen.
Ist das normal das man zum Geburtstag eine Geburtstagskarte von seinem Chef bekommt von seiner privaten Adresse richtig schön von Hand geschrieben?
Ich bekomme immer eine von meinem Kommandeur, von seiner dienstlichen Adresse, schön von Hand geschrieben. Von meinen Chefs habe ich früher sowas auch nicht gekannt. Die haben mir immer persönlich gratuliert - in meinem Dienstzimmer. :D
Naja ich bin ja im Urlaub sprich zu Hause also gehts persönlich nicht. Das mich jemand an ruft und gratuliert das kenn ich auch und das hat der Spieß und mein ZugFührer auch gemacht. Über die persönliche Karte vom Chef von seiner Privatadresse hab ich mich aber sehr gewundert.
Ich nochmal.
Was ist nun richtig 100% für die Kinder oder 80%? Irgendwie gibt es da unterschiedliche Meinungen, bin auch der Meinung, dass mein WDB mir damals gesagt hatte, dass die Kinder zu 100% Beihilfe berechtigt sind. Jedoch steht auf der Bundeswehr-Karriere Webpage 80%. Jedoch weiß ich nicht wie aktuell diese Seite gehalten wird. Stand des PDF-Dokuments ist Januar 2011. Hat sich in der Zeit nochmal was geändert oder sind das die aktuellen Werte?
Was mich jetzt auch ein bisschen stutzig macht ist dieser Satz.
Zitat
Für Ihre Familienangehörigen (Ehegattin/Ehegatte und Kinder) erhalten Sie aber ab der Ernennung zur Soldatin auf Zeit bzw. zum Soldaten auf Zeit Bei-hilfe nach Maßgabe der Bundesbeihilfeverordnung.
Quelle: SaZ_Broschüre_8AuflageStand_Jan_2011.PDF
Zum SaZ werde ich doch erst nach der Eignungsübung ernannt oder?
Was ist in der Zeit davor, wenn die Kinder oder meine Frau ärztlich behandelt werden müssen? Die PKV würde dann ja nur den versicherten Anteil übernehmen.
Zu meiner Zeit wurde man mit Dienstantritt SaZ auch als Eignungsübender. Nur die Vereidigung erfolgte erst nach beendigung der Eignungsübung.
Ok, das ist gut zu wissen.
Aber wie das mit den Beihilfe-Ansprüchen für Kinder ist, wissen Sie nicht oder?
Das ist nicht richtig. Ein Eignungsübender wird erst nach Ende der Eignungsübung in des Dienstverhältnis eines SaZ berufen.
Eignungsübungsgesetz
§ 8 Gesetzliche Krankenversicherung(1) Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflicht- oder freiwillige Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Für die Zeit der Teilnahme ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt nicht für Ansprüche von Familienangehörigen, die nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind.(2) Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber, bei Arbeitslosen hat die Agentur für Arbeit Beginn und Ende der Eignungsübung dem zuständigen Träger der Krankenversicherung unverzüglich zu melden. Sonstige Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben diese Meldung selbst zu erstatten.
(3) Für die Zeiten der Teilnahme an der Eignungsübung zahlt der Bund den zuständigen Trägern der Krankenversicherung ein Zehntel des Beitrags, der zuletzt vor Beginn der Eignungsübung zu entrichten war. Während der Eignungsübung eintretende Änderungen des Beitragssatzes und der Jahresarbeitsverdienstgrenze sind zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/e_g/__8.html
Boah ist das alles kompliziert.
Ich habe mir jetzt § 10 des SGB V durchgelesen aber nichts gefunden wie die Angehörigen behandelt werden, die bei dem, in der Eignungsübung befindlichen, Soldaten familienversichert sind.
Laut dem Satz, den du hervorgehoben hast, gehe ich davon aus, dass meine Kinder und meine Ehefrau, mit beginn der Eignungsübung ohne Versicherung sind. Wenn ich den Satz falsch interpretiere bitte ich um Korrektur.
Im § 10 des SGB V wird nur beschrieben, wer Anspruch auf die Familienversicherung hat.
Wieso das? Während der Dauer der Eignungsübung zahlt Ihr bisheriger Arbeitgeber die fälligen Krankenkasse weiter, und Ihre Familie ist weiter krankenversichert. Und der Bund zahlt Ihrer Kasse den von Klaus beschriebenen Satz.
Habe es eben nochmal durchgelesen und nun auch richtig verstanden. Danke für den Schlag auf den Hinterkopf miguhamburg1.
Dann brauch ich auch die PKV für meine Frau und für meine Kinder erst ab 1.5.2012 abschließen.
Gibt es denn zu den Beihilfeansprüchen Neuerungen oder sind die 70% für die Ehefrau und 80% für die Kinder aktuell?
70% für den Ehepartner sind korrekt. Das weiß ich von unseren Nachbarn, weil ich für meine Frau nicht mehr beihilfeberechtigt bin. Da meine Töchter studieren, kann ich zu den 80/100 Prozent nichts sagen, da eine zum Studententarif versichert und die andere unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhält.
Die Bundesbeihilfeverordnung sagt dazu:
Zitat§ 46
Bemessung der Beihilfe
(1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Auf-wendungen der Beihilfeberechtigten und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, soweit dies in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist, auch Pauschalen gezahlt werden.
(2) Soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, beträgt der Bemessungssatz für
1. Beihilfeberechtigte 50 Prozent,
2. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen mit Ausnahme der Waisen 70 Prozent,
3. berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten 70 Prozent und
4. berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 Prozent.
(3) Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungs-satz für Beihilfeberechtigte 70 Prozent. ...
Quelle: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/368016/publicationFile/17666/bbhv.pdf
Danke Klaus.
Hallo,
ich krame dieses Thema ebenfalls mal heraus:
Das Bundesverwaltungsamt hat mir nach Vorlage eines Steuerbescheids die Berücksichtigungsfähigkeit meiner Frau schriftlich bestätigt.
Ich möchte mich auf diesem Wege nur darüber vergewissern, wie jetzt unsere nächsten Schritte ablaufen sollten.
Sie muss ja jetzt nur noch dafür sorgen, dass ihre PKV die Versicherung so umstellt, dass die 30% "Eigenanteil" Gegenstand der Versicherung werden. Meine Frage dazu: Wie wird das in der Praxis ablaufen? Wird ihre aktuelle Versicherung einfach auf 30% heruntergeschraubt, oder läuft es auf den Abschluss einer Art "Restkostenversicherung" hinaus, wobei die aktuelle Versicherung gekündigt wird?
Was genau muss in dem Brief an die Versicherung drin stehen, damit das Ganze ordnungsgemäß abläuft?
Gruß!
Guten Abend alle zusammen,
ich bin neu hier (seit gerade eben). Nun folgende Frage:
Mein Mann hat eventuell wieder die Chance in die BW einzusteigen, nach über 10 Jahren (wurde damals mit T4 verabschiedet). Nun war ich bisher über ihn familienversichert, aber wie ist das für mich und unseren Sohn, wenn er wieder zur BW geht?
Lieben Gruß
Das steht doch genau in diesem Thema!? ???
ich versteh es nur nicht so genau :-[ entschuldigung. ich wäre also zu 70% mitversichert und muss mich zu 30% woanders versichern? was ist mit unserem sohn?
Sie erhalten 70% Beihilfe und Ihr erstes Kind 80% (ab dem zweiten sind es nur noch 70%). Das heißt, dass Sie sich für 30% und Ihren Sohn für 20% privat versichern müssen.
Hallo,
Alle berechtigten Kinder sind zu 80% Beihilfeberechtigt.
so ist es zumindestens bei meinen zwei welche schon seit 16 und 9 Jahren bei mir über die Beihilfe versichert sind.
Zitat von: KlausP am 27. September 2011, 19:10:57
Bemessung der Beihilfe[/b]
(1) Beihilfe wird als prozentualer Anteil (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Auf-wendungen der Beihilfeberechtigten und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen gewährt. Maßgeblich ist der Bemessungssatz im Zeitpunkt der Leistungserbringung. In Pflegefällen können, soweit dies in dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehen ist, auch Pauschalen gezahlt werden.
(2) Soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt, beträgt der Bemessungssatz für
1. Beihilfeberechtigte 50 Prozent,
2. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen mit Ausnahme der Waisen 70 Prozent,
3. berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten 70 Prozent und
4. berücksichtigungsfähige Kinder sowie Waisen 80 Prozent.
(3) Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungs-satz für Beihilfeberechtigte 70 Prozent. ...
Quelle: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/368016/publicationFile/17666/bbhv.pdf[/quote]
Wieso man dieses Versicherungsthema noch nicht längst sinnvoller und einfacher für Familien hat lösen können, für mich unverständlich! Zumal sich dadurch enorme und unverhältnismäßig Hohe Kosten entwickeln können, wenn mal wirklich etwas ernstes pasiert.
Ich finde, dass dieses Thema auch auf den Tisch für Frau von der Leyen gehört, da müssen Neuerungen zugunsten der Familien geschaffen werden.
Wo ist denn das Problem?
Vielleicht ist mein Verständnis das Problem.
Wie wäre es denn in eminem Fall?
Ich Bund SaZ
Frau Hausfrau
2 Kinder 1JAhr 5Jahr
Das ich wenn ich krank bin zum trupenarzt gehe ist verständlich.
Wie schaut es mit meiner Familie aus, wie versichere ich da richtig? Immerhinsind die kosten teilweise schon recht hoch, da bleibt nicht mehr viel vom Gehalt übrig, oder? (Kenne nu die vergleichswerte eines selbstständigen)
andere frage (wollte deswegen nicht ein eigenes thema erstellen): Es wird eine art kinderzuschlag gezahlt, ist dieser zuschlag das Kindergeld oder wird dieser zusätzlich gewährt. hat man als soldat überhaupt anspruch kindergeld zu beziehen?
Hausfrau und Kinder sind beihilfeberechtigt über das BVA (früher WBV) und für die jeweiligen Restanteile muss man verpflichtend entsprechende Privatversicherungen abschließen (was bei 30% und dem Eintrittsalter der Kinder überschaubar sein sollte). Und das ist bei allen Beamtenfamilien so und daher wohl kein Problem der Verteigungsministerin.
Den Kinderzuschlag gibt es unabhängig vom Kindergeld.
Die im Posting angemahnten immensen Kosten fallen also nicht an; evtl. muss man einmal in Vorleistung treten.
Vielleicht sollte man sich vorher zumindest rudimentär informieren bevor man sich mit heißer Luft und reinen Motzbeiträgen auf Stammtischebene blamiert.
Wie andere schon erwähnt haben, ist die Höhe des Versicherungsbetrages abhängig von den gewählten Leistungen.
Meine Frau hat einen hohen Umfang (wie ein komplett Privatversicherter) und kostet € 220 im Monat. Mein Kind ebenfalls mit dem erweiterten Umfang €40 im Monat.
Wie aber gesagt, es hängt um Umfang der Leistungen ab die man wählt. (nur Basischutz wie bei der AOK oder ob mit Chefarzt, Einzelzimmer, experimentelle Medizin...)
und natürlich bei welchem Anbieter man anschließt. Zusätzlich können Risikozuschläge hinzukommen bei einem Haut oder Rückenleiden zum Beispiel.
220 € bei 30% ist aber ein stolzer Preis. Ich bin günstiger versichert.
danke für doe erklärungen.
persönliche sticheleien darf man ruhig stecken lassen.
Bei Ihren Post und dem darin enthaltenen unsachlichen Tenor müssen Sie sich das durchaus gefallen lassen. Da war ich noch sehr zurückhaltend.
Was für wen emense kosten sind, sollte dennoch jeder für sich entscheiden, die im bespiel oben genannten 220,- für die frau zzgl kinder sind für manche einen nicht viel, fürandere jedoch schon.
Und ja, da sich die bundswehr wie immer im wandel befindet und sich stets weiter entwickelt, könnte man auch hier sicherlich einfachere wege finden, um soldatenfamilien besser komplett zu versichern. das hat zumindest für mcih nichts mit " unsachlichen Tenor " zu tuen, sonderne infach nur mit einem vorschlag zur verbesserung bzw vereinfachung. ich kann mir gut vorstellen, das auch der versicherungsdschungel den ein oder anderen interessenten anbschreckt.
Ihre beiträge sind von einm völligen fehl an sachkenntnis geprägt, das ist schon abenteuerlich.
"Die Bundeswehr" hat da gar keinen Anteil dran. Die Umsetzung des gesamten Komplexes "Beihilfe" obliegt dem Bundesministerium des Inneren. Deshalb richtet sich das ja auch nach den "Beihilfevorschriften des Bundes" und nicht nach irgendwelchen nicht existierenden "Beihilfevorschriften der Bundeswehr". Sie können froh sein, dass Sie als Soldat immer noch Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung haben, Beamte haben sowas nämlich nicht.
Ja, und darum sprach ich vom zumindest rudimentären Grundbilden.
Die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung ist ein"Zückerchen" für Soldaten (und teilweise noch Polizisten). Alle anderen Beamten müssen sich komplett neben der Beihilfe selbst versichern. Begründet wird dies mit den besonderen Gefahren und Risiken dieser Berufsgruppen.
Hier Frauen und Kinder mit hineinzubringen wird sich nicht begründen lassen.
Aber damit stehen sie - wie bereits beschrieben - nicht schlechter als jede andere Beamtenfamilie.
Also merken: Auch wenn man etwas verändern möchte, geht nicht alles! Es gibt nämlich immer haushalterische, politische und verfassungsrechtliche Grenzen. Wenn man das nicht beachtet oder gar nicht erst weiß, gleitet man sehr schnell in blanken Populismus ab und das merken dann andere auch.
Im Kern bedeutet Ihre Aussage nämlich: Wir schaffen einen finanziellen Vorteil für ca. 180.000 Soldaten ab weil einige wenige zu blöd sind, diesen zu erkennen und zu nutzen. Das wird nicht mehrheitsfähig sein.
Ich hatte ja auch meine Zahlen für Frau und Kind gesagt, was man nicht vergessen darf, dem stehen auch der Familienzuschlag gegenüber.
Familienzuschlag für verheiratet € 126 (zahlen gerundet)
Zuschlag für das Kind € 108
+ natürlich das Kindergeld € 184
macht € 418
da finde ich fallen die € 260 für die Krankenvers. nicht so ins Gewicht. Jede normale nicht Beamtenfamilien hat da "nur" das Kindergeld....
Bei allen negativ Sachen darf man die positiven Sachen nicht ausser acht lassen.