wenn man biwak hat kann man handy mitnehmen oder ist dort handy verboten? hat man keine zeit zum tel?
BIWAK ist Dienst und im Dienst ist das Telefonieren grundsätzlich untersagt!
Zitat von: KRIS18 am 13. Mai 2009, 17:33:30
wenn man biwak hat kann man handy mitnehmen oder ist dort handy verboten? hat man keine zeit zum tel?
Und was hat die Frage mit dem Brutto-Verdienst zu tun ?
Zitat von: TazD am 13. Mai 2009, 21:13:01
Zitat von: KRIS18 am 13. Mai 2009, 17:33:30
wenn man biwak hat kann man handy mitnehmen oder ist dort handy verboten? hat man keine zeit zum tel?
Und was hat die Frage mit dem Brutto-Verdienst zu tun ?
Geil. xD
@KRIS18
Beim nächsten mal hast du 2 Möglichkeiten um diese Frage zu klären:
1. Eigenen Thread eröffnen.
2. PN an jemanden schicken.
Singt Hosianna und lobet den Herrn, er hat einen neuen Thread erstehen lassen aus dem Nichts ;)
erkläre mir die Notwendigeit eines Telefonates.
oder um´s kurz zu sagen:
"Kannste knicken"
*aufwasdiefüxxeheutzutagekommen*
*kopfschüttel*
Klar, und als nächstes baut die STOV Steckdosen in die Bäume des StOÜbPl ein, damit Playstation im Alarmposten gespielt werden kann :D
Und neben den "Dixis" wird noch ein mobiles Internetcafe zum "Mails checken" aufgestellt *ironie*
Wie gesagt: Mobiltelefone wird man dort nicht mit hinnehmen dürfen, und man sollte es auch nicht. Im Biwak leidet das Material normalerweise schon sehr (man stelle sich einfach mal vor, das Handy wäre im Rucksack und der läge mal zwei, drei Stunden im Regen ...), und im Zweifelsfall bleibt man auf möglichen Reparaturkosten sitzen.
Ach ja, und mit Glück hätte man sowieso keinen Empfang ...
Wenn man einen wirklich wichtigen Anruf erwarten sollte (z.B., weil die Freundin hochschwanger ist und jede Minute der Nachwuchs kommen kann, weil ein Elternteil im Sterben liegt o.ä. - also WIRKLICH wichtig), sollte man das vorher mit den Vorgesetzten absprechen, eventuell kann in so einem Fall eine Ausnahme gemacht werden.
@snake99
Es soll tatsächlich Übungsplätze mit Dixies geben ... ;)
ich kenn mitlerweile kein Übungsplatz mehr ohne "Dixi - wenns um die Wurst geht"
Wenn ein Fall wie ihn Kamerad Timid geschildert hat sein sollte ist ein Anruf der Angehörigen beim Kp-UvD sinnvoller.
Horrido
Fitsch
Also wir hatten letzte woche Biwak und bei uns war kein Handy verbot man durfte auch telefonieren. Man hatte zwar nur wenig Zeit aber es ging. Wir durften auch Fotos machen und unsere Ausbilder hatten nix dagegen also! Peace
So ein Unsinn! Was Andere falsch machen muss noch lange nicht richtig sein- es gibt unzählige Gründe warum das Telefonieren und das Fotografieren besonders im Biwak zu verbieten und zu unterlassen ist. Wer es nicht schafft, einmal eine Woche lang seiner Mutti nicht am Rockzipfel zu hängen, sollte seine Einstellung überprüfen.
Es gibt kaum einen Beruf (ausser man arbeitet in einem Callcenter), bei dem es der Arbeitgeber erlaubt, während der Arbeit zu telefonieren- weder die Bedienung in einer Kneipe beim Servieren, die Zahnarzthelferin beim Absaugen, sogar die Mitarbeiter in einem Fastfoodrestaurant verzichten darauf, wenn diese Bestellungen aufnehmen. Warum sollte es also nötig sein, im Platz der Gruppe zu telefonieren? Oder im Alarmposten? Was ist das für ein Anstand den Anderen Gegenüber, die sich im Wald das Umhergeschnulze eines Kameraden mit seiner Freundin anhören müssen- oder mit der Mama...Ist das nicht auch dem Telefonierendem peinlich? Mal abgesehen von der Geräuschtarnung.
Somit ist aus meiner Sicht die Aussage des vorhergehenden jungen Kameraden, vermutlich erst in der Grundausbildung und somit selbst ohne Führungserfahrung, sondern dankbar um jede Annehmlichkeit, mehr als zweifelhaft.
Also das wäre mir aber auch neu das man im Biwak telefonieren darf .
Aber die Idee mit den Steckdosen in den Bäumen finde ich gut.
Da können dann die Rekruten ihren Elektrorasierer , Wasserkocher (für Cappu) , Föhn (für die Perfekte Frisur im Wald) und nicht zu vergessen den Ghettoblaster für gute Musik anschließen. ;D ;D ;D ;D ;D
Man will ja auf keinen Kompfort verzichten . ;D ;D ;D ;D ;D
Wir können ja bezüglich der Steckdosen mal eine Eingabe an den Wehrbeauftragten schreiben *ironie*
Und das mit dem "Föhn" für die perfekte Frisur erledigt sich auch, wenn man an den richtigen Ausbilder, Grupen- oder Zugführer kommt! Ich kenne da ein paar Kameraden, da braucht man hinterher nicht einmal mehr einen Kamm, wenn die einen "föhnen", denn da fliegen glatt die Harre in Büscheln wech :D !
Zitat von: APDSFS-T am 17. Mai 2009, 17:45:53
So ein Unsinn! Was Andere falsch machen muss noch lange nicht richtig sein- es gibt unzählige Gründe warum das Telefonieren und das Fotografieren besonders im Biwak zu verbieten und zu unterlassen ist. Wer es nicht schafft, einmal eine Woche lang seiner Mutti nicht am Rockzipfel zu hängen, sollte seine Einstellung überprüfen.
Es gibt kaum einen Beruf (ausser man arbeitet in einem Callcenter), bei dem es der Arbeitgeber erlaubt, während der Arbeit zu telefonieren- weder die Bedienung in einer Kneipe beim Servieren, die Zahnarzthelferin beim Absaugen, sogar die Mitarbeiter in einem Fastfoodrestaurant verzichten darauf, wenn diese Bestellungen aufnehmen. Warum sollte es also nötig sein, im Platz der Gruppe zu telefonieren? Oder im Alarmposten? Was ist das für ein Anstand den Anderen Gegenüber, die sich im Wald das Umhergeschnulze eines Kameraden mit seiner Freundin anhören müssen- oder mit der Mama...Ist das nicht auch dem Telefonierendem peinlich? Mal abgesehen von der Geräuschtarnung.
Somit ist aus meiner Sicht die Aussage des vorhergehenden jungen Kameraden, vermutlich erst in der Grundausbildung und somit selbst ohne Führungserfahrung, sondern dankbar um jede Annehmlichkeit, mehr als zweifelhaft.
@PzGrenFa13
Wären Sie in meiner Gruppe würden Sie lernen sich Gefechtsmäßig zu verhalten, der Grund wieso Sie Biwak durchführen, ist nicht dieser, dass Ihnen der Tag versaut werden soll, sondern, dass Sie Leben im Felde und Gefechtsdienst lernen... dazu sind nun mal keine Handys nötig... Prioritäten setzen...
Ich überlege mir gerade, was ich als Taliban machen würde ;) !
Ok, ich würde an einen Baum eine Steckdose montieren und sie mit "Cell Phone Charging Station" beschriften. Und dem ersten, der da das Ladegerät seines Handys reinsteckt, würden die Teile des Baumes und noch ein paar Sachen mehr in Form einer "Boobie Trap" (IED = Improvised Explosive Device) um die Ohren fliegen :D :D :D !
Sollte ich einen meiner Soldaten im Biwak mit dem Handy erwischen, gäbe es eine Sprengung, die noch in Afganistan zu hören wäre ;) !
was ist aus der bundeswehr geworden??? Teln während des Biwaks ähh ich war wohl zur falschen Zeit beim Bund. ::)
O tempora, o mores, wie es so schön heißt.
Andererseits sollte so eine Entwicklung auch kaum verwunderlich sein, in einer Zeit, in der es mehr Mobiltelefone als Festnetzanschlüsse gibt, in der man im Prinzip jederzeit und fast überall erreichbar sein könnte und in der quasi jeder mit seinem Handy jederzeit Fotos machen kann. Wer heute Rekrut bei der Bundeswehr (oder noch junger Ausbilder) ist, der dürfte in den meisten Fällen wohl mit Handy aufgewachsen sein, dementsprechend wird es für einen guten Teil auch ganz selbstverständlich sein, dass man das Handy z.B. auf Übung mit dabei hat, um mit der Freundin o.ä. zu telefonieren.
Das Bewusstsein, dass und weshalb das vom Dienstherrn nicht erwünscht, daher nicht erlaubt, bei einer die Wirklichkeit simulierenden Übung nicht zweckmäßig und den Kameraden gegenüber eventuell auch unfair ist (siehe den Beitrag von APDSFS-T), dass man ein paar Tage ohne Telefonieren überleben kann (und dass es äußerst entspannend sein kann, mal nicht für jedermann erreichbar sein zu können ...), muss sich bei Denjenigen wohl erst noch entwickeln. Da sind dann wiederum die Vorgesetzten und Ausbilder gefragt ...
Zum Thema es sind Ausbilder und Führer gefragt...
Es kann auch für einen Soldaten eine positive Wirkung haben, sich nach den oder während der Stapazen eines BIWAKs auch einmal zuhause, bei der Freundin oder bei anderen für einen AGAnauten wichtigen Person *auszukotzen*... Auch ist es nicht unsinnvoll dies im Zusammenhang mit Belohnung oder Übungsunterbrechung zu gestatten;
man sollte langsam aber sicher auch im Gedankengut von vielen ach so erfahrenen Ausbildern im 21 Jahrhundert angekommen sein, und realisiert haben, dass man (selbst) sich der Zeit anpassen muss, und nicht unbedingt davon ausgehen sollte, dass sich die Welt um einen selbst dreht...
Veränderung ist nicht immer schlecht.
Ich muss dem Gedanken, einfach mal abzuschalten (abstrakt, symbolisch, direkt gemeint) und dies zu genießen auch Recht geben; kann sehr zur Entspannung beitragen; aber eher nicht bei 18- bis 20-jährigen!
MfG
Soweit zugestanden; Menschenführung ist ein sich ständig entwickelnder Prozess und Argumente wie "war schon immer so" oder "das hat´s noch nie gegeben" sind nicht die allerbesten.
Aber unterscheiden sollte man, ob man für vier Monate in MeS oder eben für ca. 24 oder 36 Std auf dem StOÜbPl ist. Zumal diese Übungen ja auch gerade dazu dienen, die Belastungsfähigkeit des Einzelnen zu erkennen und Grenzen aufzuzeigen.
Aber die "Härte"-Definition Einiger hier gefällt mir auch nicht. "Hart" zu anderen zu sein, ist immer leicht; Härte fängt da an, wo man eigene Grenzen überwindet.
Zitat von: Admirabilis am 13. Juni 2009, 23:28:29Es kann auch für einen Soldaten eine positive Wirkung haben, sich nach den oder während der Stapazen eines BIWAKs auch einmal zuhause, bei der Freundin oder bei anderen für einen AGAnauten wichtigen Person *auszukotzen*...
Bei einer Übung über 3, 4 Wochen, klar - wenn mal eine Übungsunterbrechung ansteht o.ä.. Bei der normalen Übung über 1, 2, 3 Tage, wie man sie in der AGA normalerweise hat, sehe ich das etwas anders. Es sollte keine unnötige Härte für den betroffenen jungen Erwachsenen sein, wenn er mal über einen solch überschaubaren Zeitraum NICHT das Handy am Ohr hat oder dauernd SMS verschicken kann ...
Zitatman sollte langsam aber sicher auch im Gedankengut von vielen ach so erfahrenen Ausbildern im 21 Jahrhundert angekommen sein, und realisiert haben, dass man (selbst) sich der Zeit anpassen muss, und nicht unbedingt davon ausgehen sollte, dass sich die Welt um einen selbst dreht...
Klar. Wie von wolverine schon geschrieben, Menschenführung entwickelt sich ständig weiter.
Allerdings gibt es halt einige Grundsätze, die heute genauso gültig sind, wie sie es vor 10 oder 20 Jahren waren. Geräuschtarnung etwa. Die technische Ortung von Geräten, die Funksignale versenden, gab es auch schon vor Jahrzehnten - bei Mobilfunk mag sie schwieriger sein, aber unmöglich ist sie nicht, genauso wie das Abhören von Gesprächen. Funkdisziplin ist also, auch mit den neuen Techniken, nicht aus der Welt ...
Es liegt aber, wie gesagt, an den Vorgesetzten und Ausbildern, das den jungen Erwachsenen zu vermitteln, die normalerweise als Rekruten in der AGA sind. Auch ohne Argumente wie "das war schon immer so" oder "is nich, weil darum".
ZitatIch muss dem Gedanken, einfach mal abzuschalten (abstrakt, symbolisch, direkt gemeint) und dies zu genießen auch Recht geben; kann sehr zur Entspannung beitragen; aber eher nicht bei 18- bis 20-jährigen!
Aber auch diese wird man davon überzeugen können, dass man den relativ überschaubaren Zeitraum einer normalen AGA-Übung (oder auch den Zeitraum von Dienstbeginn bis Dienstschluss ...) ohne Mobiltelefon überleben kann - und vor allem auch die Angehörigen zuhause ;)
Und daher wird der KpChef einer AGA-Kp vor dem Biwak explizit noch einmal das Handyverbot befehlen! Dieser befehl ist rechtmäßig, verstößt weder gegen das Grundgesetz, noch gegen irgendein anderes Gesetz und schon gar nicht gegen die Menschenwürde! daher ist dieser befehl auch SOFORT zu befolgen!
Und wer sich erdreistet, einen Befehl nicht zu befolgen wird nicht vorläufig festgenommen, weil er sein Handy im Biwak dabei hat, sondern, weil er eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Wehrstrafgesetz begangen hat ;) ! Und ob es das Wert ist, miuß jeder für sich entscheiden! Wenn einer meiner Unteroffiziere hier eine vorläufige Festnahme aussprechen würde, wäre die Strafe bestimmt ein Vielfaches der Monatsgrundgebühr für das Handy!
Ich schließe mich den Ausführungen an. Es ist sicher keine Härte, während zwei, drei Tagen kein Handy mitnehmen bzw. betätigen zu dürfen. Ausbilder, die zusätzlich zur eindeutigen Befehlslage klar machen können, warum solche Vorschriften auch heutzutage Sinn machen, müssen nicht zu harten Maßnahmen greifen.
Befehl ist Befehl, aber wem deutlich wird, dass im Ernstfall bzw. im Einsatz Handys (aber auch andere Geräte) Feindberührungen zum Erlebnis der besonderen Art werden lassen, wird diesen Befehl besser nachvollziehen können und ihn nicht als Schikane verstehen. Man könnte sonst ja gleich eine beleuchtete Telefonzelle in die Landschaft stellen...
Tjapp,
wie haben wir nur damals ohne Handy überlebt? Mittlerweile sehe ich es als Luxus, das Handy mal über´s Wochenende oder im Urlaub ausschalten zu können. Und wenn ich mich auf eine WÜ begebe ist das Teil zwar dabei, aber ausgeschaltet und wird erst eingeschaltet wenn es die Lage erlaubt. Also abends nach Dienstschluss auf Stube oder nach dem Biwak auf Stube, und dann auch nur um mit meiner Frau und den Kids zu telefonieren, danach wird´s wieder ausgeschaltet...
also wir hatten unser handy auch mit hatten aber nochnichteinmal zeit es überhaupt einzuschallten
also war es eig. nur unnötiger balast !!! :o
aber man brach es eig auch nicht find ich zu mindest
ich habe mitlerweile das handy "dienstlich geliefert"
und seitdem ist es nurnoch nervig
na ja
soviel dazu^^
bis dan
Wie MediNight schon vollkommen richtig erwähnt hat ... wenn der Befehl des "Handyverbots" ergeht, dann ist das ein Befehl mit dem Anrecht auf Gehorsam. Diskussionen sind hier absolut überflüssig, da es sich um einen rechtsmässigen Befehl handelt!
Und wer auf sein Handy nicht verzichten kann, der sollte sich vielleicht nochmal über seine Berufswahl ernsthafte Gedanken machen!!!
Würde ich einen Soldaten beispielsweise im Alarmposten mit seinem Handy erwischen, würde er von mir ein Dizi bekommen wegen Wachverfehlung!
Aber es gilt auch ... es sind viele Dinge machbar, solang man sich nicht erwischen lässt ;)
Zitat von: snake99 am 14. Juni 2009, 14:44:20
Und wer auf sein Handy nicht verzichten kann, der sollte sich vielleicht nochmal über seine Berufswahl ernsthafte Gedanken machen!!!
Der ist in jedem Beruf falsch, außer vllt in einem Call-Agent o.ä. ;D
Handy im Biwak, wenn die Frau Schwanger ist, die Oma im sterben liegt, kann mans mitnehmen!
Die nicht so wichtigen infos kriegt man ja auch zugestellt.
Kann aber auch zur verwirrung genutzt werden(annen Baum binden - klingeln lassen und Alarmposten hochnehmen ;D [als Ausbilder])
Naja - ein Befehl muss rechtmäßig ... aber auch zweckmäßig sein. Und hier wird die Begründung in vielen Fällen sicher schon emg werden! Und "vorläufige Festnahme" wird allein hierfür niemals rechtmäßig sein. Also lassen wir die Kirche im Dorf undvergehen uns nicht in Sinnlosigkeiten.
Noch ein Nachbrenner ... ob unsere Kameraden in AFG bei der Patrouille auch mit dem Handy am Ohr laufen dürfen?
Abend,
für mich ist nach wie vor unverständlich wie man hier immerwieder einen AGAnauten, der Wehrdienst aufgrund seiner PFLICHT dazu leistet, mit einem FWDL oder SAZ vergleichen kann.
Ich wusste nicht, dass man während eines BIWAKs im Alarmposten vergattert wird...
Eine Disziplinarmaßnahme auszusprechen und rechtmäßig begründen zu können, weil ein Aganaut sein Handy beispielsweise auf lautlos mitgeführt hat, und deswegen aufgeklärt werden könnte, ist für mich äußerst unwahrscheinlich!
Zum Thema Gedanken über Berufswahl machen... Ich verweise nochmal auf zuvor gesagtes ...-> Wehrdienstleistender =|= Wehrpflichtiger...
Transformation hat wenig mit sich verwandelnden Fahrzeugen zu tun!
Zitat von: MediNight am 14. Juni 2009, 12:10:10
...
Und wer sich erdreistet, einen Befehl nicht zu befolgen wird nicht vorläufig festgenommen, weil er sein Handy im Biwak dabei hat, sondern, weil er eine Gehorsamsverweigerung nach § 20 Wehrstrafgesetz begangen hat ;) ! Und ob es das Wert ist, muß jeder für sich entscheiden! Wenn einer meiner Unteroffiziere hier eine vorläufige Festnahme aussprechen würde, wäre die Strafe bestimmt ein Vielfaches der Monatsgrundgebühr für das Handy!
Admirabilis, erstens ist für mich ein Rekrut ein Rekrut, unbeachtet, ob er nach dem Wehrpflichtgesetz als GWDL oder FWDL, oder aber nach Verpflichtung als SaZ Dienst leistet! Wenn ich hier anfangen würde, die Kameraden auch noch unterschiedlich zu behandeln, würde ich gegen elementare Grundsätze der Inneren Führung verstoßen und den Schuh ziehe ich mir wirklich nicht an! Und zweitens würde ich so etwas NIEMALS tun, weil er sein Handy auf lautlos geschaltet und mitgeführt hat! Aber ich würde nicht eine Sekunde zögern, einen Soldaten, der sich geweigert hat, einen Befehl auszuführen erst vorläufig festzunehmen oder ihm als DV eine ordentliche Geldbuße für diese Wehrstraftat, die einer meiner Unterführer festgestellt und dann gemäß WDO und WStG gehandelt hat, auszusprechen!
Daher: Wer lesen kann ... ;) !
@MediNight
Volle Zustimmung!
@Admirabilis
Die Bundeswehr ist nicht mit dem zivilen Leben á la "Wünsch dir was" oder einer Diskussionsgruppe zu vergleichen. Und das ist auch gut so! Befehl ist Befehl ... und wenn Befehle zu einer "persönlich nicht hinnehmbaren Härte" führen, gibts immer noch den Beschwerdeweg.
Und was den Alarmposten angeht ... hier ist eine "Vergatterung" nicht notwendig ... im weiteren würde eine Vergatterung an dem Befehl nichts ändern bzw. an der Tatsache eines vorsätzlichen Dienstvergehens (wenn im Alarmoposten während der Wachtätigkeit mit dem privaten Handy telefoniert würde)!
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 09:13:06
Und was den Alarmposten angeht ... hier ist eine "Vergatterung" nicht notwendig ... im weiteren würde eine Vergatterung an dem Befehl nichts ändern bzw. an der Tatsache eines vorsätzlichen Dienstvergehens (wenn im Alarmoposten während der Wachtätigkeit mit dem privaten Handy telefoniert würde)!
Völlig richtig. Zumal eine Vergatterung eher der Herstellung der besonderen Vorgesetztenverhältnisse während des Wachdienstes dient als dass sie grosse Auswirkungen auf die Möglichkeit hätte, Dienstvergehen zu begehen ;)
Morgen,
die Unterscheidung zwischen Pflicht und freiwilligem Dienst ist durchaus zu treffen, wenn man von der "Berufswahl" spricht...
Darauf war die Unterscheidung bezogen, und diese Prüfung gilt es durchaus anzustellen...
Selbstverständlich verstehe ich den Einwand, der ja nicht unbegründet ist, aber meine Aussage war darauf bezogen, dass sofort eine Festnahme ergehen würde... wenn sich der Soldat einsichtig zeigt, und sein Handy abgibt, viel Glück beim arrestieren.
Der Befehl, sich auch im BIWAK morgens zu rasieren ergeht ebenfalls, und nur weil ich mich nicht rasiere,weil es ganz einfach unzweckmäßig und zu suboptimalen Folgen wie entzündeter Haut führt etc, würde auch nicht zur Festnahme führen, obwohl es sich um ein vorsetzliches Dienstvergehen handelt. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, nach der stets das mildeste Mittel gewählt werden muss, ist es für mich nach wie vor schwer vorstellbar eine vorläufige Festnahme weiterhin durchzusetzen, wenn der AGAnaut sein Handy auf Anfrage hergeben würde...
Ich hoffe ihr versteht was ich meine!
Zum Thema Diskussion etc.
Dies hier ist ein Forum, und als Offizier sollte einem bewusst sein, wozu ein Forum dient... als Diskussions- und Meinungsplattform. Dass es bei der Bundeswehr anders aussieht, ja, wohl wahr... Ist das sinnvoll? Sicherlich, aufgrund der hierarchischen Struktur, aber darüber muss ich ja mit Offzieren und Unterführern hier nicht diskutieren, denn man sollte es nicht vergessen, wir sitzen letztenendes alle im selben Boot...
Und auf mangelnde Lesefreudigkeit zu verweisen ist für mich doch sehr seltsam.
Thema Vergatterung,
kann man aufgrund eines Wachvergehens im BIWAK, sofern man nicht zur Sicherung der Zufahrtswege, sprich als Sicherungsposten für die Übung eingesetzt ist, tatsächlich ein Wachvergehen begehen? Daher der Hinweis auf die Vergatterung...
Man kann nur ein Wachvergehen begehen, sofern man mit Wachaufgaben betraut ist, und das wage ich doch stark zu bezweifeln;
Beispiel: so wäre ja jeder gelungene Handstreich des Gegners ein Wachvergehen des eigenen Alarmpostens und somit zu ahnden... Themenbezug: BIWAK = Übung!
Ich hoffe nun ist klarer geworden was ich meine...
@Schlammtreiber:
Genau das ist es was ich meine, vergattert wird derjenige, der mit Wachaufgaben betraut wird, und aus dem "normalen" Dienst herausgelöst wird;
und dies geschieht im BIWAK ja nicht... ergo, kein Wachvergehen...
MfG
Zitat von: schlammtreiber am 15. Juni 2009, 10:31:14
Völlig richtig. Zumal eine Vergatterung eher der Herstellung der besonderen Vorgesetztenverhältnisse während des Wachdienstes dient als dass sie grosse Auswirkungen auf die Möglichkeit hätte, Dienstvergehen zu begehen ;)
Das ist so nicht richtig. Die Vergatterung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen (weshalb ein Alarmposten weder vergattert wird, noch Wachverfehlungen begehen kann), welche insbesondere darin deutlich werden, dass der vergatterte Soldat berechtigte Person nach §1 UZwGBw wird und Wachverfehlungen nach §44 Wehrstrafgesetz begehen kann und damit eine herausgehobene rechtsstellung einnimmt.
Und selbstverständlich geht mit der Vergatterung auch ein erhöhtes Maß an Pflichten einher, welche verletzt werden können, was ein Dienstvergehen oder sogar eine Straftat darstellen würde.
Und was die vorläufige Festnahme eines Soldaten angeht der sein Handy mit im Biwak hat: die vorläufige Festnahme ist
nicht geeignet das Fehlverhalten zu beenden, eine festnahmebegründende Gefahr für Disziplin und Ordnung sind durch die Verletzung der Gehorsamspflicht in diesem Fall zudem schlicht nicht gegeben. Es handelt sich auch weder um strafbaren Ungehorsam, noch Gehorsamsverweigerung, sondern ein schlichtes Dienstvergehen das via EEM oder WDO geahndet werden kann.
Was macht man also? Man gibt dem Soldaten den Befehl sein Handy in sein Wertfach im Spind zu legen - und wenn das zig Kilometer entfernt ist, wird man halt kreativ - Sport ist gesund.
Und was die vorläufige Festnahme angeht ist diese auch im Sinne der Eskalationsstufen erst anzudrohen, wenn die Situation dies zulässt.
Gruß Andi
Zitat von: Admirabilis am 15. Juni 2009, 10:51:20
Der Befehl, sich auch im BIWAK morgens zu rasieren ergeht ebenfalls, und nur weil ich mich nicht rasiere,weil es ganz einfach unzweckmäßig und zu suboptimalen Folgen wie entzündeter Haut führt etc, würde auch nicht zur Festnahme führen, obwohl es sich um ein vorsetzliches Dienstvergehen handelt.
In diesem Fall obliegt es aber nicht dem Soldaten die "Zweckmäßigkeit" des Befehls in Frage zu stellen. Der Befehl wird gegeben, bei Weigerung wird er unmittelbar wiederholt. Wird er dann immer noch nicht ausgeführt oder widerspricht der Soldat und lehnt sich so gegen den Befehl auf haben wir eine strafbare Gehorsamsverweigerung nach §20 WStG - hier gibt es für den Vorgesetzten grundsätzlich keinerlei Alternative zu einer vorläufigen Festnahme.
Gruß Andi
@Andi,
das ist es was ich meine, die Wiederholung des Befehls ist die Maßgabe aller Dinge, nicht der Rundumschlag mit einer vorläufigen Festnahme, ohne eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen zu haben (Wiederholung des Befehls mit Recht auf Befolgung - weil rechtmäßig).
Die Konsequenz in meinem Beispiel wäre das nachträgliche Rasieren, dies führt dazu, dass der Befehl rechmäßig durchgesetzt wurde, und kann somit nicht nach WStG geahndet werden...
MfG
Nach meine Kenntnisstand ist eine vorläufige Festnahme erst nach der 3. Verweigerung eines Befehls zulässig, sofern sie in der Verhältnismässigkeit liegt.
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 11:15:41
Nach meine Kenntnisstand ist eine vorläufige Festnahme erst nach der 3. Verweigerung eines Befehls zulässig
Nö!
Ups, da hatte ich wohl den Bezug auf WACHvergehen überlesen ;)
Herrlich - die magische "Drei"! :D Das dritte Einschreiben ersetzt den Zugang und den dritten Nachmieter muss der Vermieter akzeptieren. Alles Blödsinn - warum auch? Ist das dritte Mal irgendetwas besonderes; warum nicht zwei oder fünf?
Im Zusammenhang mit Befehlswiederholung war es mir aber noch neu.
Ich will mich jetzt nicht zu 100% festlegen, doch wenn ich mich recht entsinne meinte unser Ausbilder in Wehrecht, dass generell erst nach der 3. Befehlsverweigerung eine vorläufige Festnahme rechtens ist (unter Beachtung der Verhältnismässigkeit).
Aber vielleicht kann wolverine bzw. Andi das mal eben klären, was die Vorschrift dazu sagt. Würde mich interessieren.
Nicht alles was Ausbilder so erzählen, ist immer so richtig. Auch das sind nur Menschen und auch sie machen Fehler. Die meisten Vorgesetzten haben selbst gewaltigen Respekt vor einschnreidenden Maßnahmen und aus dieser Unsicherheit entspringen herrlichje Legenden. Ich will gar nicht erzählen, was man mir auf meinem Uffz-Lehrgang seiner Zeit beigebracht hat! Mit dem Stuss hätte man mich im Verwaltungsrechtskurs glatt rausgeschmissen. Zudem ist schon die ganze Terminologie falsch. Hier geht es um Gehorsamsverweigerung und die Verhältnismäßigkeit steht am Ende der Prüfung bei der zu treffenden Maßnahme, nicht am Anfang (formale Voraussetzungen des Befehls).
Richtig ist, das eben nicht besonders normiert ist, also gerade keine Voraussetzung "nach zweimaliger Wiederholung" etc. Also: Definiert ist der Befehl "Anweisung zu einem bestimmten Verhalten ....." und die Pflicht zum Gehorsam. Wer also einem verbindlichen Befehl nicht nachkommt, begeht eine Dienstpflichtverletzung. Unter den besonderen Vorraussetzungen des § 21 WDO (Disziplingefährdung etc.) kann damit die vorläufige Festnahme ausgesprochen werden. Da in aller Regel nicht formal im Befehlston geredet wird (Grundstellung, Befehl, Befehlswiederholung, Ausführungskommando, Linkswendung), wird empfohlen, durch Wiederholung und Kenntlichmachung, dass es sich um einen Befehl handelt (zur Unterscheidung vom Vorschlag oder der Bitte), dem Empfänger die Folgen seines Handels deutlich zu machen. Dies hilft auch bei der späteren Untersuchung und Beweisführung. Zudem ist es eine weitere Eskalationsstufe und drückt das Verhalten deutlich zum Vorsatz. Wirklich vorgeschrieben ist das nicht! Wer einen einmalig ausgesprochenen und deutlich erkennbaren Befehl nicht befolgt, kann grundsätzlich bestraft und auch festgenommen werden.
Danke Wolverine. Auch wenn ich Wehrrecht immer sehr interessant fand (auch wenn es sehr trocken ist) tat die Auffrischung gut.
Vielleicht sei noch erwähnt, dass eine vorläufige Festnahme wirklich dass aller letzte Mittel ist. Bisher habe ich noch nie davon Gebrauch machen müssen und mir sind auch keine Fälle bekannt, wo andere Vorgesetze davon Gebrauch machen mussten ...
Ich komme auf knapp 10 in meiner Dienstzeit; waren aber auch andere Zeiten ;)
Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 13:00:51
Vielleicht sei noch erwähnt, dass eine vorläufige Festnahme wirklich dass aller letzte Mittel ist.
Nein, das letzte Mittel ist ihr Durchsetzung - auch mit einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln und dem EInsperren des Festgenommenen.
Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, wann die vorläufige Festnahme nach §21 WDO auszusprechen ist und lässt dem Vorgesetzten
nicht die Wahl (vgl. §10 (5) SG, Pflicht zur Durchsetzung von Befehlen). Die vorläufige Festnahme nach WDO kann nur gegenüber Soldaten ausgesprochen werden, deren Grundrecht auf Freizügigkeit und körperlicher Unversehrtheit durch dienstliche Erfordernis sowieso eingeschränkt wird - und nichts anderes ist auch eine vorläufige Festnahme nach §21 WDO. Dementsprechend ist diese vorläufige Festnahme
nicht vergleichbar mit §127 StPO.
Die vorläufige Festnahme nach §21 WDO ist kein böser Vodoozauber, sondern muss bei jedem Vorgesetzten fester Bestandteil des Führungsverhaltens sein. Wer A sagt
muss auch B sagen und er muss willens und befähigt sein das zu tun.
Ein Vorgesetzter, der einen Soldaten den er festnehmen müsste, nicht festnimmt begeht regelmäßig ein noch schwereres Dienstvergehen, als der Soldat, den er hätte festnehmen müssen. Denn in dem Moment wo der Vorgesetzte den Gehorsam nicht durchsetzt ist die militärische Diziplin nicht mehr in Gefahr, sondern sie wurde erfolgreich untergraben.
Gruß Andi