sehr geehrte leidensgenossen,
ich bin nun seit dem 01.07.09 anhänger des Fallschimjägerzuges in Pfullendorf und
habe mich für satte 12jahre verpflicheten lassen. Mein Anliegen an sie bezieht sich auf meinen künftigen werdegang in der bundeswehr. derzeit bin ich auf springerlehrgang in altenstadt. und genau da liegt eigentlich schon das problem, ich habe meinen sprung verweigert und werde nun pflichtversetzt. meine frage an sie, könnte ich jetzt in eine truppengattung wechseln die ich mir selber aussuche oder habe ich da keinen einfluss drauf. habe mich über verschiedene laufbahnen informiert und bin zu dem entschluss gekommen das ich mich entweder zum Flugabwehrraketenfeldwebel bei der luftwaffe, fluggerätemechaniker oder feldjägerfeldwebel bei der streitkräftebasis ausbilden lassen würde. da habe ich interesse dran, dies würde mir spass machen.
wäre das überhaupt möglich, hat jemand in diesen dingen ahnung,einfluss oder erfahrungen gemacht.
wäre für hilfreiche antworten sehr dankbar
mfg
Man kann es nicht oft genug klarstellen und damit auch andere etwas davon haben:
Zitat von: seestern am 08. Februar 2009, 11:17:20
Bin mir jetzt 100% sicvher und will unbedingt Fallschirmjägerfeldwebel werden.
Und zur Frage: Nein - man kann sich seine zukünftige Verwendung nicht aussuchen. Genau so wenig wie seinen Standort. Man kann Wünsche äußern und entschieden wird dann nach Eignung und Bedarf. Fluggerätemechaniker dürfte zudem Fachdienst sein Haben Sie eine entsprechende Ausbildung? Und woher wissen Sie denn jetzt, das Ihnen das Spaß machen wird? Oder sind Sie sich da nur wieder "100% sicher"?
Oh, da hat Wolverine wohl Ermittlungen aufgenommen ;)
@seestern
In Anbetracht des Postings vom 8.2. und ihres heutigen würde ich nun auch kritisch fragen, ob sie sich überhaupt sicher sind, generell als SaZ in der Bw bleiben zu wollen? Vielleicht wäre ein Widerruf der Verpflichtung sinniger, als wieder was neues in der Bw zu beginnen und dann erneut festzustellen, dass es schon wieder nicht passt ... Sie müssen zugeben, dass eine solche Frage durchaus berechtigt ist ...
Trennung
Ohne Worte
http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/versetzung-19794/msg167516/#msg167516
Trennung Ende.
Du wußtest aber schon das man als Fallschirmjäger möglicherweise mal in die Verlegenheit kommt einen Fallschirmsprung zu machen?
Die Sache ist doch die,
ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,
ausserdem, herr wolverin, kann man sich nie sicher sein ob einem es gefällt wenn man es nicht ausprobiert,
es gibt etliche verwendungen in der bundeswehr und ob ich nun ein wiederrufsrecht hätte oder nicht täte
auch nicht mehr zur sachlage da ich generell in der bundeswehr tätig bleiben will aber in anderer weise und truppengattung,
man hat immer leicht reden wenn man genau das gefunden wofür man einfach geboren ist,
aber danke trotzdem
wenn es nun doch einige gibt die mir hilfreiche antworten posten könnten oder selber erfahrungen gemacht haben dann könnt ihr mir gerne schreiben,
danke im voraus
Sehr geehrter herr mailman,
nein , NATÜRLICH NICHT !!!
war mir natürlich nicht klar das man dies tuhen müsste,
mein gott
bitte hilfreiche antworten und nicht so´n mist
Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:41:48
bitte hilfreiche antworten und nicht so´n mist
Eine gewisse Zurückhaltung wird hier sehr geschätzt! Also bitte locker bleiben.
Über entsprechende Reaktionen muss man sich allerdings nicht wundern, wenn man 100% sicher war. Nur als Tipp für die Zukunft.
Wolverine hat eine Frage gestellt (Fachdienst) deren Beantwortung auch für entsprechenden Rat wichtig ist. Ansonsten sind in seinem Statement Hinweise für das weitere Verfahren enthalten.
Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:39:20
Die Sache ist doch die, ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,
Nichts ist sicher! Wenn es eine deartige "Pflicht" gäbe, könnten Sie mir - und auch paar anderen Interessierten - auch die Rechtsgrundlage nennen! Ob in der SLV, im SoldG, einer ZDV, einem Erlass oder VMBl - wahrscheinlich bleibt das hier offen. Wenn man Sie also versetzt, dann weil man Sie in Ihrem Verband schlicht nicht gebrauchen kann (wg. nicht bestandenem Sprungschein). Das könnte zu einem Entlassungsverfahren wg. Nichteignung oder eben einer Versetzung führen. Und das ist das Letzte, was ich hier beitrage - zumindest solange bis Sie gelernt habe sich zu benehmen!
mir wurde klar und deutlich mitgeteilt das ich nun versetzt werde und nichts von
Zitat von: wolverine am 20. Oktober 2009, 15:18:42
Zitat von: seestern am 20. Oktober 2009, 14:39:20
Die Sache ist doch die, ich werde nun pflichtversetzt das ist sicher,
Entlassungsverfahren wg. Nichteignung führen. Und das ist das Letzte, was ich hier beitrage - zumindest solange bis Sie gelernt habe sich zu benehmen!
benehmen ? hab ich mich denn nicht benommen,sorry
Jeder Zeitsoldat kann in den ersten 4 Dienstjahren entlassen werden z.b. wegen charakterlicher Nichteignung.
Steht auch im Soldatengesetz.
Und mich würde es nicht wundern wenn so ein Verfahren eingeleitet wird. Den was will man mit einem Fallschirmjäger der nicht springt.
sry, aber das muss ich hier jetz einfach einwerfen, auch wenn es sich nicht gehört:
zitat von meinem vorgesetzten (ehemaliger Oberfeldwebel bei den heeresfliegern): Fallschirmjäger sind sowieso verückte leute, die springen aus einem FUNKTIONIERENDEN flugzeug xD
Die Frage ist hier doch eindeutig: Wen bezeichnen Sie hier als Leidensgenossen??? Meinen Sie alle, die sich verpflichten lassen für den Dienst bei der Bundeswehr? Die von irgendwelchen marodierenden Schanghaiern unter Waffengewalt gezwungen werden, einen 12-Jahres-Vertrag bei den bewaffneten Streitkräften zu unterschreiben???
Dies erst einmal vorab, da mit diesen Formulierungen eine gewisse Weinerlichkeit Ihrerseits zumindest leider naheliegt...
Was mit Ihrem weiteren Werdegang ist, kann ohne weitere Informationen so nicht beantwortet werden.
Denn: Befinden Sie sich auf Eignungsübung oder gewissermaßen in der Probezeit, dann werden Sie wohl entlassen, weil Sie sich für die von Ihnen zumindest ja mit ausgewählte Verwendung FschJgFw aufgrund Ihrer Sprungverweigerung definitiv keine Eignung besteht.
Im anderen Fall müssen Sie einen Versetzungsantrag a.d.D. an die SDBw richten, in dem Sie Ihren bevorzugten Verwendungswunsch angeben, wobei Sie sich schon überlegen sollten, ob Ihre Reise zur Luftwaffe oder zur SKB gehen soll.
Um noch etwas weiter auf Ihren Eröffnungsbeitrag einzugehen...
Ich bezweifle dass Sie sich haben "verpflichten lassen", sprich, dass Sie dazu GEZWUNGEN wurden, weiterhin der Bundeswehr zu dienen!?
Es wird wohl eher so ein, dass Sie sich bereiterklärt haben, weiterhin der Bundeswehr zu dienen!?
Dieselbe Formulierung hatte unsere hiesige Zeitung letzte Woche auch gebracht, als diese einen Artikel über junge Soldaten bei der Bundeswehr gebracht hatte -.-
*spitzfindig sei*
Bei Fragen zum weiteren Werdegang in konkreten Fällen empfehle ich mal grundsätzlich das Gespräch mit den Vorgesetzten und dem S1.
Zitat von: seesternHallo zusammen,
es geht darum das ich nun seit 01.07.09 bei den fallschirmjägern bin und mir es überhauptnicht gefällt,
ich will unbedingt so schnell wie möglich die truppengattung wechseln,
nun bin ich aber SaZ 12,
mir wurde intern geflüstert das die einzige chance wäre für mich dort heraus zu kommen in dem ich mich weigere zu springen im springerlehrgang, ...
Zitat von: seestern... ich habe meinen sprung verweigert und werde nun pflichtversetzt.
@seestern
Auch wenn andere User dieses Forums es ggf. anders sehen mögen, kommt ihre Sprungverweigerung dem eindeutigen Vorsatz nach!
Wäre ich ihr Diziplinarvorgesetzter würde ich daher ernsthaft prüfen, sie vorzeitig aus dem Dienst der Bundeswehr aufgrund nachgewiesener charaktlerlicher Nichteignung zu entlassen. Mit ihrer Art und Weise haben sie sich persönlich für die verantwortungsvolle Laufbahn des Feldwebels disqualifiziert, zumindest in meinen Augen.
In einem anderen Thread schrieben sie noch von der 100%tigen persönlichen Überzeugung zu sein Fallschirmjägerfeldwebel werden zu wollen. Nun wo sie die Aufgaben eines Fallschrimjägers kennengelernt haben, und es ihnen anscheinend nicht gefällt, wählten sie einen sehr fragwürdigen Weg vom Lehrgang abgelöst zu werden. Haben sie ggf. schon mal dran gedacht einfach mal ein Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, bevor sie ihre Art "der Problemlösung" realisierten?
Für mich stellt es sich so da:
Sie scheinen recht früh gemerkt zu haben, dass die Fallschrimjäger nichts für sie sind. Anstatt sofort Maßnahmen einzuleiten, haben sie sich sogar noch auf den Lehrgang kommandieren lassen und somit die Bw weiter Geld in ihre Ausbildung investieren lassen.
Diese Tatsachen würden mir persönlich dafür ausreichend erscheinen, sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.
@ Snake: Sie gehen wirklich zu weit in Ihrem Urteil - und dies liegt dieses mal weniger an Ihrem durchaus ehrenwerten, hohen Anspruch und Engagement, sondern schlicht an Unwissen.
Ich darf mich hier mal outen als FschJgStOffz. Ich behaupte aus meiner langen Berufserfahrung, dass
- die FschJgTruppe eine hohe Faszination auf bestimmte Personen ausübt, und dass diese Faszination auch sehr gut und wirksam dargestellt werden kann (im Sinne Attraktivität). Schauen Sie sich mal unvoreingenommen nur die entsprechenden Berichte, Informationen und Videos auf deutschesheer.de an!
- dier Korpsgeist in der FschJgTr sehr ausgeprägt ist, und man als Besucher diesen Korpsgeist auch sehr schnell spürt - und der Wunsch entstehen/verstärkt werden kann, mit zugehören zu wollen!
- sich dieser Wunsch festsetzt und zur Bewerbung führt, und man ganz fest davon überzeugt ist, dies auch zu wollen und zu leisten!
- man den Fallschirmspringerlehrgang, aut. ohne jedes Problem am Boden und am Sprungturm absolviert und respektvoll, aber guten Mutes in die Maschine einsteigt und dass man dann in der Luft beim "Fertigmachen zum Sprung" oder erst in der offenen Tür feststellt "Das geht nicht, das mache ich nicht!" - und infolgedessen verweigert!
- andere Menschen schlicht und ergreifend in der Maschine beim Lärm und Stress einfach einen Blackout bekommen, dass ihnen schwarz vor Augen wird und sie sich einfach nicht mehr trauen, obwohl sie es eigentlich wollen...
Dies alles hat schlicht und ergreifend nichts, aber auch absolut gar nichts mit charakterlichen Mängeln zu tun, wie Sie vermuten. Nicht jeder kann Fallschirmjägerfeldwebel oder Offz werden. Umgekehrt gibt es unglaublich viele, sehr gute Fw und Offz, die niemals gesprungen sind. Dies sollten Sie nicht vergessen - und schließlich halten Sie sich ja auch für einen vorbildlichen, nicht-springenden Reservisten!!
Im Übrigen wird in unserer Truppe schon seit Langem darüber nachgedacht, inwiefern es nicht sinnvoll ist, den Aspiranten auf den Schein zunächst einmal einen Tandemsprung angedeihen zu lassen, bei dem sie schlicht und ergreifend ohne jeden Nachteil feststellen können, ob dies für sie passt. Aber wie so oft scheitern diese Überlegungen letztlich an fehlenden HH-Mitteln!
Glück ab!
Lieber miguhamburg,
sie interpretieren ein wenig zu viel rein in meine getroffene Aussage. Das der TE offensichtlich den falschen Weg mit der Fallschirmspringertruppe gewählt hat, ist nicht das Problem welches ich kritisiere. Ich kritisiere die Art und Weise, wie er versucht dieses persönliche Problem zu lösen!
Ich bin der festen Überzeugung, dass es eine Lösung des Problems gegeben hätte, wenn er sich im Vorfeld des Lehrgangs vertrauensvoll an einen Vorgesetzten gewandt hätte, mit der Bitte die Truppengattung aufgrund persönlicher Probleme zu wechseln. Dies hat er nicht getan, sondern vorsätzlich den Sprung verweigert, weil er gehört hatte, dass dies zu einer Versetzung führt. Und dieses Verhalten stufe ich als "charakterlich nicht zum Feldwebel" geeignet ein.
Lieber Snake,
woher nehmen Sie, dass unser TE bereits im Vorfeld des Springerlehrgangs wusste, dass dies nichts für ihn wäre? Woher haben Sie die Information, dass er bei mehreren denkbaren Problemlösungen vorsätzlich diese Lösung des Sprungverweigerns ergriff?
Nichts davon ist hier deutlich geworden - und deswegen liegen Sie mit Ihrer Äußerung mit hoher Wahrscheinlichkeit daneben. Im Übrigen haben viele ganz starke Menschen und charakterlich gefestigte Soldaten den Sprung verweigert - oder das Abseilen beim Einzelkämpferlehrgang verweigert - und bringen dennoch hervorragende Leistungen in anderen Verwendungen als in der Kampftruppe.
Also, Sie sollten hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten!
Er schreibt ihn älteren Beiträgen;
http://www.bundeswehrforum.de/forum/laufbahn-und-karriere/versetzung-19794/msg167516/#msg167516
Zitatnun bin ich aber SaZ 12,
mir wurde intern geflüstert das die einzige chance wäre für mich dort heraus zu kommen in dem ich mich weigere zu springen im springerlehrgang,
Der Beitrag war Ende August. Also ist wohl anzunehmen das der Lehrgang noch ansteht. Von daher könnte man wohl einen gewissen Vorsatz unterstellen.
OK, wenn es tatsächlich derselbe TE ist, dann bin ich natürlich bei Snake, was die Fragezeichen anbelangt.... :)
Dann allerdings sollten sich seine Disziplinarvorgesetzten ernsthaft die Frage der generellen Eignung stellen, wenn er sich tatsächlich so geäußert hat - und dies nicht nur als hypothetischen Fall schilderte.
Wenn es also stimmt, er die Möglichkeit, einen schlanken Fuß zu machen vorab gesehen und jetzt realisiert hat, das deutet auf entscheidende Unreife und/oder charakterliche Defizite hin!!
Danke ;)
Das hätte man alles viel einfacher haben können, wenn er einfach mal mit seinen Vorgesetzten geredetet hätte. Es hätte bestimmt eine Lösung gegeben.
Aber wer auf solche Latrinenparolen hört ist selbst schuld.
Raus kommen wird, aber hoffentlich aus der Bundeswehr.
Stimmt, wenn das Wörtchen "Wenn" nicht viele TE hier im Forum davon abhielte, mal das Normalste der Welt zu tun: Das Gespräch mit seinen Vorgesetzten, der Vertrauensperson oder dem Standortpfarrer zu suchen, wenn man ein Problem für sich sieht. Natürlich kann es vorkommen, dass man sich trotz intensiver Vorbereitung in seinem Berufswunsch irrt. Das soll übrigens auch im zivilen Wirtschaftsleben vorkommen. Nur bei uns ist es eben im Falle eines SaZ so, dass ausschließlich die PesBearbDst etwas an der Einplanung/Versetzung realisieren können. Und die können nur tätig werden, wenn es Anträge gibt... Tja, und wegen der Bearbeitung der Anträge muss man sich nun mal erst mit seinem Vorgesetzten auseinandersetzen...