Hallo,
ich war vom Lkdo S-H vom 30.10 - 1.11.09 beim Ausbildungswochenende ResForII in Putlos gewesen. Nun kam es während der Ausbildung zu einen Schießunfall wo ich mir ein Knalltrauma zugezogen habe. Habe seitdem ein Dauerpfeifton im Ohr. Da ich jetzt ja zum Truppenarzt deswegen muß habe ich dieses meinem Vorgesetzten per telefon mit geteilt. Dieser meinte nun das wenn es so weiter geht mir die Arbeit beim Bund untersagen will. Darf er das überhaupt? Schließlich sind ja die DVAGs entweder ja nur Samstag oder halt von Freitag bis Sonntag wo ich mir ja ein Tag Urlaub dafür nehme.
Ist sowas überhaupt rechtlich was er da vorhat? Schließlich sind die DVAGs ja in meiner Freizeit wo ich eigentlich machen kann was ich möchte oder sehe ich es falsch?
Würde mich über antworten von euch freuen.
Hm, da sie in ihrer Freizeit an einer DVag teilgenommen haben, sollte ihnen ihr AG die Teilnahme nicht verbieten dürfen.
Um jedoch Ärger zu vermeiden sollten sie ihre Schwerpunktsetzung prüfen. Ihr AG beschäftigt und bezahlt sie .... ich denke sie wissen was ich damit sagen will ;) Es wäre fatal sich ggf. eine Kündigung einzufangen, nur weil der AG mit ihrem "Hobby" ein Problem zu haben scheint. Im Falle möglicher für sie negativ ausfallender Maßnahmen bezüglich des Arbeitsverhältnisses, würde er dieses natürlich anders formulieren. Immerhin unterstehen sie immer noch der gesetzlichen Wehrpflicht, daher wäre eine Kündigung wegen der Teilnahme an einer DVag unrechtmässig.
Sind die beordert? Wenn ja, hat er diesem zugestimmt?
einer Beorderung muß der AG nicht zustimmen, nur jeder Wehrübung !!!!
Negativ, seit neustem müssen AG's auch einer Beorderung zustimmen.
Die Freizeit geht den AG nichts an. Für "Risikosportarten" ist dies auch bei Verletzungen in der Freizeit bereits entschieden.
DVags über den Verband haben mit Wehrpflicht nichts zu tun.
Auch wenn es den AG schwarz ärgern sollte: Ob einer seiner Mitarbeiter beim Punktspiel des Dorffußballvereins einen komplizierten Knöchelbruch erleidet oder bei einer DVag (unabhängig ab beim VdRBw oder beim MobTrT) beim Sandsckfüllen einen Hexenschuss...
Dieser Mitarbeiter fällt eine mehr oder minder lange Krankheitszeit aus - und der AG bekommt einen Teil der Ausfallkosten von den Krankenkassen wieder zurück (Gelbe Scheine). Hieraus eine Kündigung abzuleiten, dürfte zumindest überall dort, wo das KSchG greift, bei einem erfolglosen Versuch bleiben...
... außer, diese Unfälle häufen sich und der Arbeitgeber bekommt hier durch nachweisliche Probleme in seinem Betrieb/Unternehmen. Vor allem Hobbyfußballer bekommen da öffters Probleme mit ihren Arbeitgebern.
Wahrscheinlich wird Wolverine hier etwas sagen dürfen. Aber meines Wissens kann ein AG dennoch nicht kündigen, wenn er eine solche "Sportskanone" in seinem Betrieb hat!
Man sollte sich dann eben nicht wundern wenn man einen befristeten Vertrag hat, und dann gehen muss, wenn man eine Sportskanone ist.
Ist ja auch immer so eine Sache. Rechtliche Situation schön und gut, aber im Normalfall sitzt der AG einfach am psychologisch längeren Hebel und drückt seine Vorstellungen durch. Man hängt ja an seinem Arbeitsplatz.
Ist ähnlich wie beim ehrenamtlichen Dienst.
"Wo verdient man sein Geld beim AG oder bei der FFW, RD oder Bundeswehr"?
Gut bei WÜs trifft das nicht ganz zu aber vom Prinzip her paßt es.
Wobei bei den letztgenannten Beispielen ein wesentlicher Unterschied besteht, der Ihre Vergleiche arg ins Wanken bringt:
Die Wochenend-DVag wo auch immer entspricht dem Fußballpunktspiel oder welche Sportart auch immer, die ausschließlich in der Freizeit eines Arbeitnehmers stattfindet. Dieser Bereich geht keinen Arbeitgeber der Welt etwas an. Und genauso wie beim schlichten Joggen am Wochenende ein Fuß umknicken kann, können komlizierte Verletzungen beim Tanzsport oder eben beim Fußballspielen oder bei eine DVag im Bereich der Bw oder des VdRBw passieren, die ein Arbeitgeber schlicht genauso hinzunehmen hat, wie den Ausfall durch einen grippalen Infekt, den sich derselbe Arbeitnehmer ebenso durch die Klimaanlage des Bürogebäudes oder beim Kundenkontakt eingefangen haben könnte. So etwas gehört zu den normalen Risiken des Lebens, genauso, wie beim Überqueren der Straße durch ein Fahrzeug angefahren zu werden...
Etwas gänzlich Anderes sind die Einsätze bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder Wehrübungen, die die Arbeitszeit eines Mitarbeiters tangieren. Hier muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben - oder er kann es dem MA verweigern, und dies auch mit der Bemerkung: Wo verdienen Sie Ihr Geld...?"
Bei der DVAG verdient man auch kein Geld. Und ich rücke schon seit über 3 Jahren nicht mehr während oder vor der Arbeitszeit aus.
Allerdings hab es auch am Wochenende viel zu tun und man wollte es mir auch verbieten obwohl ich immer zugesichert habe das ich nie während oder vor der Arbeit gehen werde.
Fakt ist der Arbeitgeber hat da Möglichkeiten seinen AN spüren zu lassen das ihm das Engagement nicht paßt, egal ob das DVAG oder fußball ist.
Zitat von: mailman am 03. November 2009, 11:26:40
Fakt ist der Arbeitgeber hat da Möglichkeiten seinen AN spüren zu lassen das ihm das Engagement nicht paßt, egal ob das DVAG oder fußball ist.
Richtig ;)
Ich erwarte von meinen Arbeitnehmern, dass sie ihre Arbeitskraft bestmöglich zur Verfügung stellen, dazu gehört dann z.B., dass man seine Gesundheit erhält und zumindest mal nicht leichtfertig oder gar vorsätzlich einschränkt.
Ich rede hier von der "Personenbedingten Kündigung". So darf ich zum Beispiel einen Hobbyfußballer kündigen, wenn der häufig am Wochenanfang wegen Sportunfällen krankgeschrieben wird.
Bevor ich aber kündige muss ich, wie bei einer verhaltensbezogenen Kündigung prüfen, ob der Arbeitnehmer mit seiner mangelnden Eignung nicht anderswo eingesetzt werden kann.
Grundsätzlich ist er Einzelfall zu prüfen.
Und die DVags und VVags fallen bei mir unter den Begriff "Hobbysoldat".
Tja, und zum Gängeln braucht es wie immer zwei im Leben. Den Arbeitgeber, der sich in das Privatleben seines Mitarbeiters einmischt, Druck ausübt oder sonstige unzulässige Maßnahmen - und einen AN, der sich das bieten lässt...
Und wenn sich alle Arbeitnehmer eines Betriebes so etwas bieten lassen, dann dürfen wir mal raten, welche Auswirkungen auf die Motivation und Attraktivität dieser Firma als Arbeitgeber dies hat. Und weiter gefasst, welche Produktivitäts- oder Effizienzpotenziale dieses Unternehmens brach liegen bleiben!!
Also, wer als Arbeitnehmer so einen Arbeitgeber hat, der sich in seine Privatangelegenheiten einmischt, der hat zumindest die Möglichkeit, sich umzuorientieren, denn niemand zwingt ihn dazu, bei diesem Arbeitgeber zu bleiben...
"Personenbedingt" heißt ausdrücklich "in der Person des AN begründet" und damit auch nicht abänderbar. Darum muss man bei "personenbedingter Kündigung" auch nicht abmahnen. "Hobbyfußball" ist damit immer "verhaltensbedingt" aber eben ein Verhalten außerhalb der Arbeitszeit. Damit lässt sich eine Kündigung nicht begründen. Ständige Krankheiten können ausschließlich (!) zur Kündigung führen, wenn es für den Betrieb unzumutbar wird und dazu muss man bei Gericht vollständig die Hosen ´runter lassen. Wenn also das KschG greift, wird es sehr schwer, einem AN loszuwerden, insbesondere wenn er ordentlich vertreten ist. Und alles andere kann sehr, sehr teuerwerden.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 11:42:30
Also, wer als Arbeitnehmer so einen Arbeitgeber hat, der sich in seine Privatangelegenheiten einmischt, der hat zumindest die Möglichkeit, sich umzuorientieren, denn niemand zwingt ihn dazu, bei diesem Arbeitgeber zu bleiben...
Ich kann nur für mich persönlich sprechen, aber alle zivilen Arbeitgeber die ich bisher hatte legten keinerlei Wert auf solche "Privatvergnügen" ihrer Mitarbeiter und machten dies mehr als deutlich. Umorientieren hat also bis dato nichts gebracht, und ich kann nicht alle 6 Monate die Firma wechseln bis ich durch Zufall einen AG finde der Wehrübungen und/oder soziales Engagement total wichtig und ganz ganz supi findet ;)
Die frage ist, was wird teurer? Ein AN der viele Wochen im Jahr ausfällt wegem seinem Sport, oder wenn ich ihm eine Abfindung zahle. Persönlich habe ich die zweite Variante schon öffters vorgezogen. Meistens rechnet es sich sogar viel besser, da der AN auch noch jede Menge Resturlaub offen hat.
Der AG brauch sich nicht einmischen, die gelbe Scheine sprechen eine deutliche Sprache.
Ich kann, darf und will einem AN seine Freizeitbeschäftigung nicht untersagen. Ich kann ihn aber auf die Probleme hinweisen, die durch ihn für die Firma entstehen. Und wer da nicht selber einsichtig ist ... ???
Aber noch mal, jeder Einzelfall steht sich anders da.
@ Schlammtreiber: Sie haben überlesen, was ich zuvor beschrieb: Ein Arbeitgeber darf sehr wohl sein Unwohlsein oder seine Ablehnung von Aktivitäten seiner Mitarbeiter ausdrücken, soweit es die Arbeitszeit direkt tangiert. Und hierzu nannte ich ausdrücklich Wehrübungen oder Einsätze beim THW, Roten Kreuz, Freiwilliger Feuerwehr, als Notfallseelsorger oder wo auch immer gesellschaftliches Engagement praktiziert wird.
Dies ist DER entscheidende Unterschied zu Verletzungen, die sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit zuzieht. Und diese Verletzungen können jede Minute passieren und durchaus schwerwiegende gesundheitliche Folgen und damit Ausfallzeiten für den Arbeitgeber bedeuten. Und hierbei hat der Arbeitgeber eben keine Gründe für Drohungen oder Kündigungen etc. Diese Risiken gehören zu den Risiken einer normalen Lebensgestaltung, die ein Arbeitgeber hinzunehmen hat.
Im übrigen gilt dies auch für die Bundeswehr...
Wollen Sie als Arbeitgeber (Bundeswehr/Zivil) einem Soldaten oder Mitarbeiter das Backen von Kuchen in der Freizeot verbieten, nur weil er sich aufgrund eines Missgeschicks den halben Arm verbrannt hat und nun eine Woche ausfällt? Und das abendliche oder Fußballspiel am Wochenende wird ja auch nicht betrieben, um sich zu verletzen, sondern um Sport zu betreiben. Und wo wollen Sie da als Arbeitgeber die Grenze ziehen? Ich erwähnte ja (aus eigener Erfahrung als DV), dass man sich auch beim Tanzsport erhebliche Verletzungen zuziehen kann oder beim Joggen...
so ganz ist es nicht das Privatvergnügen des Arbeitnehmers, wenn er häufig wegen der Ausübung von Sportarten (Handball, Fußball) oder Risikosportarten (Fallschirmspringen, Klettern)oder auch wegen entsprechender (?) -Übungen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Arbeitsvertrag regelt nicht die Besuchszeiten des AG am Krankenbett des AN, sondern in erster Linie die Arbeitszeiten und die Vergütung.
§ 3 LFZG regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Anspruchsgrundlagen etc. und auch den Begriff "unverschuldet". Hierzu gibt es erschöpfend Rechtsprechung. Wie immer ist abzuwägen, zwischen den berechtigten Interessen beider Parteien. Zu den jedes Wochenende vorkommenden Knochenbrüchen in der Kreisliga B gibt es einige Entscheidungen.
Kein Arbeitgeber wird nun bei einem Arbeitnehmer den er sonst für seine Arbeitsleistung schätzt und der ansonsten seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, gleich an Kündigung denken. Bei Wiederholungstätern, die auch sonst durch betrieblichen "Fleiß" auffallen wird man Mittel und Wege finden, nicht im Wege einer durch die Person und deren Verhalten bedingten Kündigung, sondern eine andere, passende Kündigung. Eine Überlegung, die jeder AN in die Gestaltung seine Freizeitaktivitäten einbeziehen sollte.
Wenn beide Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten hinreichend nachdenken und auch die Interessen des jeweilig Anderen in diese Überlegungen einbeziehen, dann gibt es wenig Anlass für Vertragsstörungen.
Nehmt mal einen Handwerksbetrieb, mit 8 oder 10 Mitarbeitern und dann fehlt ein Geselle 7 Monate wegen eines Beinbruchs, arbeitet dann 2 Monate wieder und bricht sich dann bei der Ausübung seines Hobbys den Arm und fehlt wieder 3 Monate. Begeisterung beim Handwerksmeister oder?
Übrigens erhält der Betrieb i.d.R. nicht den vollen Aufwand für die Lohnfortzahlung ersetzt.
@ AriFuSchr: Auch dies mit der Teilweisen Erstattung hatte ich explizit so aufgeführt.
Und wir sprachen hier auch nicht von den Wiederholungstätern, die nach fast jedem WE-Spiel wegen irgendwelcher Blessuren nicht arbeiten können, sondern vom Grundsatz: Was ist ohne Einwilligung des Arbeitgeber erlaubt/zulässig und was nicht, wenn Sie diese Themenwendung des Threads richtig verfolgt haben...
Und auch bei Wiederholungstätern (obgleich die, wenn sie nicht ganz doof sind, eben nicht dauernd wegen desselben Sports verletzt sein dürften, sondern beim Obstpflücken vom Baum fielen, weil irgendetwas sie erschreckte (auch bei einem meiner Soldaten mal vorgekommen)... oder andere Gründe vorbringen), kann kein Arbeitgeber der Welt aus diesen Gründen kündigen, sondern muss schon versuchen, andere Wege zu gehen.
Denn wäre die gesetzliche Lage nicht so, dann müssten konsequenterweise die Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, sich in ihrer Freizeit in Watte zu verhüllen und sich am besten nicht zu bewegen, nichts zu essen/trinken zu sich zu nehmen, damit ja kein gesundheitsbedingter Ausfall passieren kann...
Zitat von: Teddybaer am 03. November 2009, 06:29:25
Hallo,
..... Dieser meinte nun das wenn es so weiter geht mir die Arbeit beim Bund untersagen will.
Darunter verstehe ich bei zukünftigen Wiederholungen. ;)
Um die Ansprüche auf Erstattung durch die KK auch zu präzisieren, sie gilt nur für Betriebe unter 30 Mitarbeitern.
Zitatkann kein Arbeitgeber der Welt aus diesen Gründen kündigen, sondern muss schon versuchen, andere Wege zu gehen.
Aus welchem Grund dann gekündigt wird, habe ich zwar nicht ausgeführt, aber angedeutet
Genau, dann wären wir ja wieder bei Drohungen ohne jede vorhandene Grundlage und den zwei Beteiligten, die es dafür braucht...
Zitat von: Schlammtreiberund ich kann nicht alle 6 Monate die Firma wechseln bis ich durch Zufall einen AG finde der Wehrübungen und/oder soziales Engagement total wichtig und ganz ganz supi findet
Wärest du in meiner Firma angestellt gäbe es bezüglich des Themas "WÜ & CO." kein Probleme :D
Bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr sehe ich jedoch ein großes Problem.
Ich habe mal in einer dörflichen Region gearbeitet. Der Azubi war bei der FF. Eine Woche war er wegen Einsätzen mehr abwesend, als das er in der Firma war. Natürlich bei voller Bezahlung! Dafür hätte ich als AG absolut kein Verständnis!
Vielleicht eher wenn es in der dörflichen Region keine Berufsfeuerwehr gäbe. :D
@ snake: Dafür müssen Sie als Arbeitgeber auch kein Verständnis aufbringen, sie können die Tätigkeit bei der FF Ihres Azubi auch schlicht während der Arbeitszeit untersagen. Was er dann außerhalb der Arbeitszeit und am WE macht, ist dann wieder in seiner und der Verantwortung der Feuerwehr...
ZitatGenau, dann wären wir ja wieder bei Drohungen ohne jede vorhandene Grundlage und den zwei Beteiligten, die es dafür braucht...
???
Der AG hat ja nicht mit Kündigung gedroht, sondern Andeutungen in eine Richtung gemacht, aus der er sich erhoffte, daß der AN
seinen Einsatz überdenkt. Dies ist ihm gelungen, denn der AN hat hier angefragt. Er hat Antworten bekommen die ihn auf seine rechtliche Situation hinwiesen und auch angedeutet bekommen, daß der AG andere Möglichkeiten nutzen könnte und er mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl ein Gespräch mit dem AG suchen sollte. Wenn die nächste Übung ohne Verletzung abläuft wird der AG ja sehen, dass es nicht so weiter geht. Und wenn es trotzdem so weiter geht, dann weiß der AN daß die Auftragslage derzeit nicht so toll ist und viele AN nicht mehr gebraucht werden. Thats live :-X
Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:08:26
@ Schlammtreiber: Sie haben überlesen, was ich zuvor beschrieb: Ein Arbeitgeber darf sehr wohl sein Unwohlsein oder seine Ablehnung von Aktivitäten seiner Mitarbeiter ausdrücken, soweit es die Arbeitszeit direkt tangiert. Und hierzu nannte ich ausdrücklich Wehrübungen oder Einsätze beim THW, Roten Kreuz, Freiwilliger Feuerwehr, als Notfallseelsorger oder wo auch immer gesellschaftliches Engagement praktiziert wird.
Ich überlese nicht, ich bin nur in Gedanken schon einen Schritt weiter ;)
Diese saubere Trennung vollzieht so mancher AG schon von vorneherein gar nicht. Statt mit einem potentiellen AN die Unterschiede einer mehrwöchigen WÜ und verschiedener DVAGs an mehreren Wochenenden zu erläutern (das eine muss der AG erstmal genehmigen, das andere nicht) sucht er lieber gleich einen der mit wunderlichen Vereinen wie der Bw gar nichts (mehr) am Hut hat.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:59:03
@ snake: Dafür müssen Sie als Arbeitgeber auch kein Verständnis aufbringen, sie können die Tätigkeit bei der FF Ihres Azubi auch schlicht während der Arbeitszeit untersagen. Was er dann außerhalb der Arbeitszeit und am WE macht, ist dann wieder in seiner und der Verantwortung der Feuerwehr...
Da sagen die Gesetze aber was anderes, aber man sollte nicht unbedingt das durchsetzen.
Zitat von: schlammtreiber...sucht er lieber gleich einen der mit wunderlichen Vereinen wie der Bw gar nichts (mehr) am Hut hat.
Ich wäre froh, wenn ich aktuell mehr Angestellte hätte, die bei der Bw waren. Ich bin mir sicher, dass es zahlreiche (teils hirnrissige) Diskussionen, wie sie bei mir aktuell tagtäglich stattfinden, dann nicht mehr geben würde.
Ex-Soldaten können sich wesentlich leichter in Strukturen eingliedern, als Ungediente, die ewig für alles erst eine Diskussionsrunde aufmachen müssen ;) Andere AG's scheinen dahin gehend jedoch anderer Meinung zu sein.
Zitat von: snake99 am 03. November 2009, 13:24:52
Ich wäre froh, wenn ich aktuell mehr Angestellte hätte, die bei der Bw waren. ...Andere AG's scheinen dahin gehend jedoch anderer Meinung zu sein.
Tja, alles eine Frage der persönlichen Einstellung. Mein aktueller AG hat nie eine Kaserne von innen gesehen und hält jeglichen Wehrdienst (und auch Zivildienst) für völligen Blödsinn und Zeitverschwendung.
Ich habe als "Chef" allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass im Zivilleben erheblich mehr Zeit für ebenso sinnvolle wie sinnlose Diskussionen über den richtigen Weg zum Ziel benötigt wird als beim Militär. Und ebenfalls aus persönlicher Erfahrung muss ich snake99 Recht geben, wenn er dies mit Ex-Soldaten anders erlebt. Das enthebt mich als Arbeitgeber aber nicht von der Notwendigkeit, engagiert zu meiner Überzeugung und zum erteilten Auftrag zu stehen. Sonst sehe ich recht schnell recht alt aus, egal ob mit oder ohne Ex-Soldaten unter meinen Mitarbeitern.
Der AG fragt sich in erster Linie "Was hab ich davon wenn der MA XY zu seiner WÜ geht"?
In der Regel nicht viel außer Abewesenheit. Klar für die Offiziere ist es vllt einfacher. Ich könnte mir vorstellen das man da mit Führungserfahrung argumentieren könnte.
Aber ein normaler Soldat bringt nicht viel von einer WÜ mit was macn brauchen könnte.
Wobei man hier auch wieder die ehrenamtliche Tätigkeit einbringen muss. Die hat doch einen Nutzen für den AG. Sie es ein LKW Schein oder eien Ausbildung im Gefahrgutbereich oder im medizinsichen.
@ Mailman: Gut, dass Sie konket die Frage stellen, was ein AG von einer WÜ seines Mitarbeiters hat (einmal unterstellt, dass er es zumindest achselzuckend hinnimmt, wenn ihm einer seiner Mitarbeiter die Arbeitgeber-Erklärung zur WÜ vorlegt...):
- Mannschaftsdienstgrade werden nicht mehr zu WÜ herangezogen. Im Inland gibt es für sie keine WÜ-Möglichkeiten mehr und für die Einsätze
haben sie keine Mangel-ATN. Ausnahme: Mannschaften, die für die Ausbildung zum Uffz/Offz d.R. vorgesehen sind.
- Da insbesondere Fw- und Offz-Dienstgrade immer Führungs- und Managementaufgaben durchführen, gäbe es hier erste Ansätze, eine qualifizierte
Begründung zu entwickeln, warum WÜ sinnvoll sein können, z.B. Erwerb von Managementkompetenzen (Strukturierung, Entscheidungsfindung,
Entscheidungskommunikation, -kontrolle und Interventions(methoden z.B.).
- Zusätzlich kommen im einen oder anderen Fall auch zivil nutzbare Lizenzen hinzu (Maschinenpatente etc.), je nach AVR, manchmal hilft es auch
einen Arbeitgeber daran zu erinnern, dass er den vorhandenen (und damit für ihn kostenfreien) LKW-/GGVS-Schein (der bei der Bundeswehr er-
worben wurde) ja auch gerne mitgenommen hat
Die Streitkräfte haben schon mit Lagekarten und Overlays visualisiert, als das "Flipchart" lange noch nicht Allgemeingut war.
Viele Arbeitgeber haben auch kaum noch Bezug dazu wie Schlammtreiber schon angemerkt hat. Die Zeit der großen freilaufenden Übungen ist vorbei. Und wenn der verantwortliche dann nicht beim Bund war wird es schon schwer ihm das Thema Reserve und WÜ näherzubringen. Wenn überhaupt kennen sie die RKs von irgendwelchen Festen und verwechseln das mit einer Beorderung oder denken bei einer WÜ trägt man nur Uniform und ballert ein wenig rum
Beim Thema FF lenekn die meisten ein, da es ja mal der eigene Betrieb sein kann der brennt.
Das der eigene Betrieb freigekämpft werden muß mit panzern und Soldaten ist natürlich unwahrscheinlich.
Mein ehemaliger Chef sagte zu rmir beim Vorstellungsgespräch "Sie waren bei der Bundeswehr das imponiert mir". Als es dann nach einiger Zeit mal zu einer WÜ kam wollte er nix mehr davon wissen.
Zitat von: mailman am 03. November 2009, 15:51:41
Das der eigene Betrieb freigekämpft werden muß mit panzern und Soldaten ist natürlich unwahrscheinlich.
Könnte höchstens passieren, dass ich auf unsere chinesischen Lieferanten schießen muss :D
Stimmt ich hatte da eher mit italenischen Fahrern zu kämpfen die sich um die Toliette gestritten haben^^.
Obwohl in der heutigen Zeit muss man seinen Betrieb vllt. doch mal von Leiharbeitern freikämpfen.
Ich glaube, ich habe richtig Glück!
Kommt wohl auch immer aus Arbeitsaufkommen und Betriebsgröße an.
In meiner Lehrfirma war schon eine Seltenheit wenn man nach 6 Monaten mal 2 Wochen Urlaub bekam.
Wenn man im Dreischichtbetrieb arbeit und dann auf einer Anlage nur 5 Anlagenbediener hat wovon nur 3 hauptsächlich dort arbeit und nur einer sich mit Versuchen auskommt wird es schwierig auf WÜ zu gehen.
@mailman
Ich sag ja, der heutige AG beschäftigt mit Masse lieber einen Angestellten zu wenig, als das er einen zu viel einstellt ;) Daraus resultiert natürlich umso mehr das Unverständnis seitens der AG's darüber, wenn man sich (zusätzlich) ehrenamtlich betätigt will ....