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Vorgesetzter möchte mir die Arbeit beim Bund verbeiten

Begonnen von Teddybaer, 03. November 2009, 06:29:25

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miguhamburg1

Tja, und zum Gängeln braucht es wie immer zwei im Leben. Den Arbeitgeber, der sich in das Privatleben seines Mitarbeiters einmischt, Druck ausübt oder sonstige unzulässige Maßnahmen - und einen AN, der sich das bieten lässt...

Und wenn sich alle Arbeitnehmer eines Betriebes so etwas bieten lassen, dann dürfen wir mal raten, welche Auswirkungen auf die Motivation und Attraktivität dieser Firma als Arbeitgeber dies hat. Und weiter gefasst, welche Produktivitäts- oder Effizienzpotenziale dieses Unternehmens brach liegen bleiben!!

Also, wer als Arbeitnehmer so einen Arbeitgeber hat, der sich in seine Privatangelegenheiten einmischt, der hat zumindest die Möglichkeit, sich umzuorientieren, denn niemand zwingt ihn dazu, bei diesem Arbeitgeber zu bleiben...

wolverine

"Personenbedingt" heißt ausdrücklich "in der Person des AN begründet" und damit auch nicht abänderbar. Darum muss man bei "personenbedingter Kündigung" auch nicht abmahnen. "Hobbyfußball" ist damit immer "verhaltensbedingt" aber eben ein Verhalten außerhalb der Arbeitszeit. Damit lässt sich eine Kündigung nicht begründen. Ständige Krankheiten können ausschließlich (!) zur Kündigung führen, wenn es für den Betrieb unzumutbar wird und dazu muss man bei Gericht vollständig die Hosen ´runter lassen. Wenn also das KschG greift, wird es sehr schwer, einem AN loszuwerden, insbesondere wenn er ordentlich vertreten ist. Und alles andere kann sehr, sehr teuerwerden.
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schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 11:42:30
Also, wer als Arbeitnehmer so einen Arbeitgeber hat, der sich in seine Privatangelegenheiten einmischt, der hat zumindest die Möglichkeit, sich umzuorientieren, denn niemand zwingt ihn dazu, bei diesem Arbeitgeber zu bleiben...

Ich kann nur für mich persönlich sprechen, aber alle zivilen Arbeitgeber die ich bisher hatte legten keinerlei Wert auf solche "Privatvergnügen" ihrer Mitarbeiter und machten dies mehr als deutlich. Umorientieren hat also bis dato nichts gebracht, und ich kann nicht alle 6 Monate die Firma wechseln bis ich durch Zufall einen AG finde der Wehrübungen und/oder soziales Engagement total wichtig und ganz ganz supi findet  ;)
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Holgi33

Die frage ist, was wird teurer? Ein AN der viele Wochen im Jahr ausfällt wegem seinem Sport, oder wenn ich ihm eine Abfindung zahle. Persönlich habe ich die zweite Variante schon öffters vorgezogen. Meistens rechnet es sich sogar viel besser, da der AN auch noch jede Menge Resturlaub offen hat.

Der AG brauch sich nicht einmischen, die gelbe Scheine sprechen eine deutliche Sprache.

Ich kann, darf und will einem AN seine Freizeitbeschäftigung nicht untersagen. Ich kann ihn aber auf die Probleme hinweisen, die durch ihn für die Firma entstehen. Und wer da nicht selber einsichtig ist ...  ???

Aber noch mal, jeder Einzelfall steht sich anders da.

miguhamburg1

@ Schlammtreiber: Sie haben überlesen, was ich zuvor beschrieb: Ein Arbeitgeber darf sehr wohl sein Unwohlsein oder seine Ablehnung von Aktivitäten seiner Mitarbeiter ausdrücken, soweit es die Arbeitszeit direkt tangiert. Und hierzu nannte ich ausdrücklich Wehrübungen oder Einsätze beim THW, Roten Kreuz, Freiwilliger Feuerwehr, als Notfallseelsorger oder wo auch immer gesellschaftliches Engagement praktiziert wird.

Dies ist DER entscheidende Unterschied zu Verletzungen, die sich ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit zuzieht. Und diese Verletzungen können jede Minute passieren und durchaus schwerwiegende gesundheitliche Folgen und damit Ausfallzeiten für den Arbeitgeber bedeuten. Und hierbei hat der Arbeitgeber eben keine Gründe für Drohungen oder Kündigungen etc. Diese Risiken gehören zu den Risiken einer normalen Lebensgestaltung, die ein Arbeitgeber hinzunehmen hat.

Im übrigen gilt dies auch für die Bundeswehr...

Wollen Sie als Arbeitgeber (Bundeswehr/Zivil) einem Soldaten oder Mitarbeiter das Backen von Kuchen in der Freizeot verbieten, nur weil er sich aufgrund eines Missgeschicks den halben Arm verbrannt hat und nun eine Woche ausfällt? Und das abendliche oder Fußballspiel am Wochenende wird ja auch nicht betrieben, um sich zu verletzen, sondern um Sport zu betreiben. Und wo wollen Sie da als Arbeitgeber die Grenze ziehen? Ich erwähnte ja (aus eigener Erfahrung als DV), dass man sich auch beim Tanzsport erhebliche Verletzungen zuziehen kann oder beim Joggen...

AriFuSchr

so ganz ist es nicht das Privatvergnügen des Arbeitnehmers, wenn er häufig wegen der Ausübung von Sportarten (Handball, Fußball) oder Risikosportarten (Fallschirmspringen, Klettern)oder auch wegen entsprechender (?) -Übungen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Der Arbeitsvertrag regelt nicht die Besuchszeiten des AG am Krankenbett des AN, sondern in erster Linie die Arbeitszeiten und die Vergütung.
§ 3 LFZG regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Anspruchsgrundlagen etc. und auch den Begriff "unverschuldet". Hierzu gibt es erschöpfend Rechtsprechung. Wie immer ist abzuwägen, zwischen den berechtigten Interessen beider Parteien. Zu den jedes Wochenende vorkommenden Knochenbrüchen in der Kreisliga B gibt es einige Entscheidungen.
Kein Arbeitgeber wird nun bei einem Arbeitnehmer den er sonst für seine Arbeitsleistung schätzt und der ansonsten seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, gleich an Kündigung denken. Bei Wiederholungstätern, die auch sonst durch betrieblichen "Fleiß" auffallen wird man Mittel und Wege finden, nicht im Wege einer durch die Person und deren Verhalten bedingten Kündigung, sondern eine andere, passende Kündigung. Eine Überlegung, die jeder AN in die Gestaltung seine Freizeitaktivitäten einbeziehen sollte.

Wenn beide Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten hinreichend nachdenken und auch die Interessen des jeweilig Anderen in diese Überlegungen einbeziehen, dann gibt es wenig Anlass für Vertragsstörungen.
Nehmt mal einen Handwerksbetrieb, mit 8 oder 10 Mitarbeitern und dann fehlt ein Geselle 7 Monate wegen eines Beinbruchs, arbeitet dann 2 Monate wieder und bricht sich dann bei der Ausübung seines Hobbys den Arm und fehlt wieder 3 Monate. Begeisterung beim Handwerksmeister oder?
Übrigens erhält der Betrieb i.d.R. nicht den vollen Aufwand für die Lohnfortzahlung ersetzt.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

@ AriFuSchr: Auch dies mit der Teilweisen Erstattung hatte ich explizit so aufgeführt.

Und wir sprachen hier auch nicht von den Wiederholungstätern, die nach fast jedem WE-Spiel wegen irgendwelcher Blessuren nicht arbeiten können, sondern vom Grundsatz: Was ist ohne Einwilligung des Arbeitgeber erlaubt/zulässig und was nicht, wenn Sie diese Themenwendung des Threads richtig verfolgt haben...

Und auch bei Wiederholungstätern (obgleich die, wenn sie nicht ganz doof sind, eben nicht dauernd wegen desselben Sports verletzt sein dürften, sondern beim Obstpflücken vom Baum fielen, weil irgendetwas sie erschreckte (auch bei einem meiner Soldaten mal vorgekommen)... oder andere Gründe vorbringen), kann kein Arbeitgeber der Welt aus diesen Gründen kündigen, sondern muss schon versuchen, andere Wege zu gehen.

Denn wäre die gesetzliche Lage nicht so, dann müssten konsequenterweise die Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, sich in ihrer Freizeit in Watte zu verhüllen und sich am besten nicht zu bewegen, nichts zu essen/trinken zu sich zu nehmen, damit ja kein gesundheitsbedingter Ausfall passieren kann...

AriFuSchr

Zitat von: Teddybaer am 03. November 2009, 06:29:25
Hallo,

..... Dieser meinte nun das wenn es so weiter geht mir die Arbeit beim Bund untersagen will.

Darunter verstehe ich bei zukünftigen Wiederholungen.  ;)

Um die Ansprüche auf Erstattung durch die KK auch zu präzisieren, sie gilt nur für Betriebe unter 30 Mitarbeitern.

Zitatkann kein Arbeitgeber der Welt aus diesen Gründen kündigen, sondern muss schon versuchen, andere Wege zu gehen.

Aus welchem Grund dann gekündigt wird, habe ich zwar nicht ausgeführt, aber angedeutet
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

Genau, dann wären wir ja wieder bei Drohungen ohne jede vorhandene Grundlage und den zwei Beteiligten, die es dafür braucht...

snake99

#24
Zitat von: Schlammtreiberund ich kann nicht alle 6 Monate die Firma wechseln bis ich durch Zufall einen AG finde der Wehrübungen und/oder soziales Engagement total wichtig und ganz ganz supi findet  

Wärest du in meiner Firma angestellt gäbe es bezüglich des Themas "WÜ & CO." kein Probleme :D

Bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr sehe ich jedoch ein großes Problem.
Ich habe mal in einer dörflichen Region gearbeitet. Der Azubi war bei der FF. Eine Woche war er wegen Einsätzen mehr abwesend, als das er in der Firma war. Natürlich bei voller Bezahlung! Dafür hätte ich als AG absolut kein Verständnis!
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Vielleicht eher wenn es in der dörflichen Region keine Berufsfeuerwehr gäbe. :D
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miguhamburg1

@ snake: Dafür müssen Sie als Arbeitgeber auch kein Verständnis aufbringen, sie können die Tätigkeit bei der FF Ihres Azubi auch schlicht während der Arbeitszeit untersagen. Was er dann außerhalb der Arbeitszeit und am WE macht, ist dann wieder in seiner und der Verantwortung der Feuerwehr...

AriFuSchr




ZitatGenau, dann wären wir ja wieder bei Drohungen ohne jede vorhandene Grundlage und den zwei Beteiligten, die es dafür braucht...
???

Der AG hat ja nicht mit Kündigung gedroht, sondern Andeutungen in eine Richtung gemacht, aus der er sich erhoffte, daß der AN
seinen Einsatz überdenkt. Dies ist ihm gelungen, denn der AN hat hier angefragt. Er hat Antworten bekommen die ihn auf seine rechtliche Situation hinwiesen und auch angedeutet bekommen, daß der AG andere Möglichkeiten nutzen könnte und er mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl ein Gespräch mit dem AG suchen sollte. Wenn die nächste Übung ohne Verletzung abläuft wird der AG ja sehen, dass es nicht so weiter geht. Und wenn es trotzdem so weiter geht, dann weiß der AN daß die Auftragslage derzeit nicht so toll ist und viele AN nicht mehr gebraucht werden. Thats live  :-X
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:08:26
@ Schlammtreiber: Sie haben überlesen, was ich zuvor beschrieb: Ein Arbeitgeber darf sehr wohl sein Unwohlsein oder seine Ablehnung von Aktivitäten seiner Mitarbeiter ausdrücken, soweit es die Arbeitszeit direkt tangiert. Und hierzu nannte ich ausdrücklich Wehrübungen oder Einsätze beim THW, Roten Kreuz, Freiwilliger Feuerwehr, als Notfallseelsorger oder wo auch immer gesellschaftliches Engagement praktiziert wird.

Ich überlese nicht, ich bin nur in Gedanken schon einen Schritt weiter  ;)

Diese saubere Trennung vollzieht so mancher AG schon von vorneherein gar nicht. Statt mit einem potentiellen AN die Unterschiede einer mehrwöchigen WÜ und verschiedener DVAGs an mehreren Wochenenden zu erläutern (das eine muss der AG erstmal genehmigen, das andere nicht) sucht er lieber gleich einen der mit wunderlichen Vereinen wie der Bw gar nichts (mehr) am Hut hat.
Semper Communis
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mailman

Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:59:03
@ snake: Dafür müssen Sie als Arbeitgeber auch kein Verständnis aufbringen, sie können die Tätigkeit bei der FF Ihres Azubi auch schlicht während der Arbeitszeit untersagen. Was er dann außerhalb der Arbeitszeit und am WE macht, ist dann wieder in seiner und der Verantwortung der Feuerwehr...

Da sagen die Gesetze aber was anderes, aber man sollte nicht unbedingt das durchsetzen.

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