Da meine letzte Anregung zur Diskussion zum Thema Baretts gut ankam, möchte ich nun mit einem weiteren Problem aufwarten, dass uns Reservisten gelegentlich auf Wehrübungen über den Weg läuft. Wer ist nicht schon alles durch den LHD shop oder auch nur das Mannheim um die Ecke geschlichen und hat sich gefragt, welchen Aufnäher er sich als nächstes leistet und welche Heldengeschichten man damit verbinden kann? Wen verlocken diese heldenhaften Aufnäher nicht und wer hat nicht auch schon Reservisten erlebt, die als "Weihnachtsbäume" durch ihre Wehrübungen schlichen?
Daher meine Fragen:
welche Abzeichen darf man sich bedenkenlos auf die Uniform nähen - gerade als Reservist?
Wann darf ich mir das Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" leisten? (sieht nahezu aus wie das EKAbz., nur weniger Eichenlaub)
Wie wird mit privat erworbenen Abzeichen - z.B. ausländischen Scharfschützenabzeichen, Commando Enforcement Abzeichen, Schützenabzeichen u.ä. - umgegangen?
Und was für Erfahrungen habt ihr mit sogenannten "Weihnachtsbaum" Reservisten (vielleicht auch selbst) schon gemacht?
von mir gibts da nur einen befehl
TASCHENMESSER FREI
und alles runter was nicht mit der 37/10 bzw durhc eine trageerlaubniss genehmigt ist
- vorerst dicht -
nachdem ein Stänkerer entfernt wurde kann der Thread wieder eröffnet werden ;)
Bayern bazi hat doch im Grunde schon alles gesagt .... die 37/10 gibt exakt vor, was am Feldanzug / Dienstanzug getragen werden darf und was nicht. Selbst das Thema der ausländische Abzeichen wird behandelt.
Leider habe ich schon Reservisten gesehen, die es mit der 37/10 nicht so hatten .... der Begriff "Weihnachtsbaum" ist sehr zutreffend ... Der Härtefall war ein Kamerad mit 3 aufgenähte Tätigkeitsabzeichen, die komplette linke Brusttasche vollgenäht mit irgendwelchen Abzeichen, unter der Brusttasche sogar noch ein weiteres Abzeichen aufgenäht weil auf der Brusttasche kein Platz mehr war ... auf den Ärmeln 2 Verbandsabzeichen untereinander genäht, wovon sogar noch ein Abzeichen ein Einsatzaufnäher war ... ich habe mich nur gefragt, was der Kamerad damit bezwecken wollte, seinen FA so dermaßen voll zunähen .... vom Verstoß gegen die 37/10 mal ganz abzusehen ...
So mancher Soldat (nicht nur Res) weist schon eine gewisse Sicherheit gegen leichte Infanteriegeschosse und Schrapnells auf, so viele Abzeichen schmücken zwei- bis dreilagig die Uniform :D
Ich dachte, Danyboy wäre aus dem Forum verbannt worden????
Wenn einer als Tannebaum herumläuft sagt in der Regel keiner was dazu.
Es sieht halt ein wenig albern aus und die Jungs merken nichts.
Zitat von: RittervonWestfalen am 25. Dezember 2009, 10:36:38
Wenn einer als Tannebaum herumläuft sagt in der Regel keiner was dazu.
Es sieht halt ein wenig albern aus und die Jungs merken nichts.
Naja, wenn mir aber ein HG d. R. mitte 20 über den Weg läuft und aussieht wie ein Weihnachtsbaum dann werde ich schon etwas stutzig, besonders wenn er Abzeichen am Diener hat die man nur bekommt wenn man im Einsatz war.
Letzendlich ist aber zusagen:
Die Abzeichen bekommt man nicht einfach so á la "Hier hast das Bundesverdienstkreuz und jetzt werd glücklich damit". Man muss sich diese verdienen. Und wenn ich rauskriegen sollte das mir so ein HG d. R. mit nicht verdienten Abzeichen übern Weg läuft, dann werde ich meine Freizeit opfern und mit ihm noch einmal den Grundwehrdienst nachholen.
Warum sollte ein HG nicht die Abzeichen aus dem Einsatz haben?
War nur ein Beispiel lieber Postmann. ;) Außerdem geht ja auch nicht jeder FWDL in den Einsatz.
Gibt auch genug andere Dienstgradgruppen die Sachen tragen die nicht an den Anzug gehören.
An sich ist das ja ganz einfach: Resevisten dürfen das tragen ,was Aktive auch tragen dürfen. (Die einzige Ausnahme, die mir ganz spontan einfällt wäre das Reservistenleistungsabzeichen, da das ja für Aktive nicht vorgesehen ist.)
Mir ist auch schon aufgefallen, dass Reservisten tendenziell eher zum "Weihnachtsbaumsyndrom" neigen als Aktive. Den Begriff tendenziell hab ich bewußt so gewählt, da es natürlich auch "Weihnachtsbäume" bei den Aktiven und "Nicht-Weihnachtsbäume" bei den Resis gibt.
Oft ist es merkwürdigerweise gerade bei den Resis so, dass je mehr Abzeichen, desto weniger steckt dahinter.
Kann zu sehr interessanten Gesprächen kommen, wenn man selber quasi "naggisch" da ist. (Auf meinem Feldanzug trag ich nämlich gar nix, außer Namensschild, Dienstgradabzeichen und Litze.)
Ich will ja gar nicht sagen, dass man seine Auszeichnungen verstecken soll, aber wenn es so ist, dass man nur noch nach der Anzahl seiner Abzeichen betrachtet, dann stimmt irgentwas nicht. (Der Unterschied ist dann sehr schön zu erkennen, wenn ich im Dienstanzug unterwegs bin- seit dem trag ich auch nicht mehr alles was geht.)
Ab wann ist man ein Weihnachtsbaum?
Am Flecktarn trage ich ein Tätigkeitsabzeichen, sonst auch wie Du Ulli, obwohl ich eine Feldbluse habe an der das LA sowie ein ausl. Sonderabzeichen angebracht ist. Alles genau nach ZDv 37/10 in Form und Farbe. Trage ich aber eher selten.
Am Dienstanzug gibt es für jemanden der nicht im Auslandseinsatz, Katastropheneinsatz und noch kein(e) Bw Ehrenzeichen erhalten hat nicht viele Möglichkeiten an der Bandschnalle. Aktuell kenne ich da 5 erlaubte.
mir fallen da mal ganz schnell
Deutsche sportabzeichen
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (Wasserwacht)
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen (DLRG)
Nimwegenmarsch
Bernermarsch
für die bandschnalle ein
Für den Bernermarsch gibt es keine Trageerlaubnis!
Es fehlt das TMPT
bin schon so bei der 3. reihe bandschnallen ;)
wobei da noch kein einzigster marschorden dabei ist - deshalb kenn ich mich bei den nicht ganz so aus ;)
Zitat von: bayern bazi am 25. Dezember 2009, 18:27:37Bernermarsch
Der eben gerade nicht! Getragen werden dürfen wohl ausschließlich die Orden des Nimwegen-Marsches und des TMPT - für alle weiteren Marsch"orden" kann und darf wohl keine Tragegenehmigung erteilt werden.
(Die Liste der Orden und Ehrenzeichen, die getragen bzw. angenommen werden dürfen, wird übrigens nicht durch die Bundeswehr, sondern durch den Bundespräsidenten bzw. das Auswärtige Amt erstellt ...)
Ansonsten gibt es aber noch ein paar mehr Möglichkeiten an Orden und Ehrenzeichen, die ein Bundesbürger, abgesehen von denen über Auslandseinsätze, Katastrophenschutz und Ehrenzeichen der Bundeswehr, verliehen bekommen kann - das Silberne Lorbeerblatt (für Sportsoldaten), das Verdienstkreuz der Bundesrepublik in 10 möglichen Stufen, den Pour le mérite, die Orden und Ehrenzeichen sämtlicher Bundesländer, usw. usf..
Was davon für den besagten HG d.R. Mitte 20 realistisch ist, ist eine andere Frage ...
Nijmegen ist der einzige Marschorden für den es eine Trageerlaubnis gibt.
TMPT ist eher unter Wettkampf einzordnen.
Für beide muß bei nachfolgender Adresse/Dienststelle die Trageerlaubnis beantragt werden:
Leitungsstab Protokoll
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 150
53123 Bonn
Zitat von: Timid am 25. Dezember 2009, 19:23:11
für alle weiteren Marsch"orden" kann und darf wohl keine Tragegenehmigung erteilt werden.
Ich hab so eine illegale Trageerlaubnis für die Bandschnalle Berner Marsch erhalten, zusammen mit vier Kameraden. Vielleicht kann ich ja im nachhinein irgendeinem Vorgesetzten noch was ans Zeug flicken? ;D
Ich habe beim BMVg mich mal nach dem PCA informiert.
Und dort gibt es ganz klare Ansagen wer was genehmigen darf:
ZitatDas Bundesministerium der Verteidigung, Leitungsstab Protokoll, erteilt Tragegenehmigungen für das Tragen von Orden und Ehrenzeichen an der Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nur für Orden und Ehrenzeichen, die dem § 5 des Ordensgesetzes unterliegen.
Heißt genau: Das Protokollreferat erteilt regelmäßig in den Fällen eine Genehmigung, in denen einem Soldaten ein ausländischer Orden verliehen wurde. Hierbei gibt es zwei Kategorien: Einmal ausländische Orden/Ehrenzeichen, die eine allgemeine Trageerlaubnis haben, wenn man die Besitzurkunde hat. Z.B. der "Nijmegen-Orden". Und dann individuelle Tragegenehmigungen. Zum Beispiel, wenn jemand Offizier der Ehrenlegion wird (FRA). Die Genehmigung zum Tragen an der Uniform muss man dann dort beantragen.
...ist eh ein witz, dass man sich in der brd jede kleinigkeit genehmigen lassen muss.
ein ami der ein ausländisches abzeichen oder nen orden bekommt, kann ihn einfach tragen, wir nicht
Zitatein ami der ein ausländisches abzeichen oder nen orden bekommt, kann ihn einfach tragen, wir nicht
Quellen?
(... und wer z. B. mal die Army Regulation 670–1 gelesen hat, weiss sehr wohl, das die US Kameraden bezüglich Uniform wesentlich mehr Vorschriften unterliegen - und die das auch sehr ernst nehmen ...)
zum berner marsch:
schaut euch den kamerad 2v.l. an http://et2705.files.wordpress.com/2009/07/tapferkeit-bundeswehr.jpg
der trägt die bandschnalle auch (wurde hier bei der bundeskanzlerin und dem v-minister mit der tapferkeitsmedaille ausgezeichnet). scheint also doch nit soo illegal zu sein, bzw. nicht unmöglich...
@ tatanka:
Illegal im Sinne von Straftat ist das nicht- es ist eine Ordnungswidrigkeit (lesen einfach mal im Gesetz nach).
... und ja, es passieren Owis (und sogar Straftaten).
(Aber jemand, der selbst auf Nachfrage keine Quellen nennt, ist sowas sohl auch egal, oder?)
also hat er quasi vor der kanzlerin eine ordnungswidrigkeit begagen? :D
und was hat der kamerad ganz rechts für ein abzeichen über der linken brusttasche????
Ich weiß jetzt nicht mehr ob es in diesem Forum war oder einen anderen, jedoch haben wir dieses Bild auch schon diskutiert.
Der Disziplinarvorgesetzte hätte vor dem Besuch bei der Kanzlerin einmal eine Anzugskontrolle durchführen müssen und sollen. Und je mehr solcher Bilder auf bundeswehr.de, in der Y oder sonst wo veröffentlicht werden, je mehr denken sich andere ... was die dürfen darf ich auch. Bis sie mal an den falschen geraten.
wenn ich alle Orden- und Ehrenzeichen tragen würde, hätte ich sicher 4 Bandschnallen voll. Ich handhabe es schon seit einer Weile so, dass ich von Zeit zu Zeit richtig protze, um den jungen Offzen Respekt einzuflösen, meist aber nur wichtige Auszeichnungen ausführe. Besonnders gut kommen ausländische Orden an, die in Deutschland so gut wie niemand hat. Trageerlaubnis habe ich bisher für alles bekommen, was ich beantragt habe. Mag aber auch an meiner Position liegen.
@Kampflars
Da würde ich gerne mal mehr erfahren:
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 17:42:55
@Kampflars
Da würde ich gerne mal mehr erfahren:
???
er wird wohl von der angesprochenen Position reden.
Unser "Kampflars" hier outet sich ziemlich Trollinger-verdächtig, zumal wenn die Zuschrift mit seinen angeblichen vier Bandschnallenreihen und dem "Eindruck machen" mit diversen "gut kommenden" ausländischen Orden mit seiner Zuschrift zum Thema "Jagdkampfausbildung kombiniert werden.
Das Einzige, was er damit hinterlässt, ist das, das er wohl gerne höherer Dienstgrad in der Bundeswehr WÄRE, es aber allein aufgrund seines Intellektes nie WERDEN KANN! ;D
Zitat von: Kampflars am 11. Januar 2010, 17:52:08
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 17:42:55
@Kampflars
Da würde ich gerne mal mehr erfahren:
???
Die Position interessiert mich weniger, mehr die ausländischen Bandschnallen mit Trageerlaubnis. Das BMVg Protokoll ist da sehr genau.
diplomatischer Dienst führt zu Orden führt zu Bekanntsein im BMVg führt zu Trageerlaubnissen.
Genau, Kampföars, noch ein Eigentor, Sie Troll:
Bekanntheit im BMVg bringt Vieles, aber keine Trageerlaubnisse!
Naja - wenn jemand im "diplomatischen Dienst" (gemeint ist wohl eine Verwendung als Verteidigungsattaché oder im Stab eines Militärattachés?) Orden und Ehrenzeichen ausländischer Nationen bekommt, dann werden diese dem entsprechenden Stab, damit der Botschaft, damit dem Auswärtigen Amt und damit auch der Protokoll-Abteilung des Bundespräsidialamtes bekannt sein und auf der entsprechenden Liste stehen. Die Erteilung einer Tragegenehmigung ist damit in der Regel nur noch Formsache ...
Eben, Timid, aber eben vollkommen unabhängig von "persönlicher Bekanntheit" im Ministerium, wie unser Möchtegern-Dienstgrad Kampflars schrieb...
Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind. Ausgenommen sind davon Einzelannahmegenehmigungen.
Wenn der Kamerad Kampflars in Ouagadougou einen Jagdkampforden erhält, wird sicherlich das Protokoll BMVg seine Zustimmung zur Trageerlaubnis nicht geben.
Anmerkung: Ouagadougou ist die Hauptstadt des afrikanischen Staates Burkina Faso
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.
Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.
Zitat von: Timid am 11. Januar 2010, 22:55:47
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.
Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.
Habe ich was anderes geschrieben?
Im Bundesanzeiger wird die Liste des Auswärtige Amt veröffentlicht.
[gelöscht durch Administrator]
@ Alle:
Die Rechtslage bezüglich der Annahmegenehmigung (für Zivilisten) bei NATO Staaten (und anderen) haben sich geändert (diese entfällt nämlich); damit ist die Liste für diese Staaten ebenfalls "außer Kraft".
Die J2 Änderungsmeldung (für Soldaten) ist nach wie vor notwendig.
darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen? Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Feuerwehrabzeichen darf man auf keinen Fall Tragen.
Man dar allerdings bestimmte Abzeichen der DLRG und/oder Wasserwacht tragen.
Wenn man erwischt wird, dann wird man den Befehl bekommen den ordentlichen Anzug herzustellen. Je nach DV und Situation könnte das bei einem Reservisten auch zu einer Ausplanung führen.
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen?
Wenn es Orden oder Ehrenzeichen sind bzw. sie in der ZDv 37/11 aufgeführt werden, darf man sie tragen - andernfalls nicht.
ZitatUnd was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Das ist immer eine Einzelfallentscheidung ... Pauschal kann man wohl nur sagen, dass man das Ding anschließend, nachdem das unberechtigte Tragen bekannt wurde, nicht mehr an der Uniform haben wird ...
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03
Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Nö das passt schon so. Rechnung/Quittung aufheben, denn wenn man was legal gekauft hat sind ja auch Steuern geflossen, und die fließen ja teilweise in den Verteidigungshaushalt, und somit hat man einen Beitrag für die Verteidigung des Vaterlandes erbracht, das zählt als Leistung, dafür darf man sich dann dranheften was man möchte. Passt scho.
Super das sagst du mri jetz :o
Zitat von: tatanka am 11. Januar 2010, 13:07:27
zum berner marsch:
schaut euch den kamerad 2v.l. an http://et2705.files.wordpress.com/2009/07/tapferkeit-bundeswehr.jpg
der trägt die bandschnalle auch (wurde hier bei der bundeskanzlerin und dem v-minister mit der tapferkeitsmedaille ausgezeichnet). scheint also doch nit soo illegal zu sein, bzw. nicht unmöglich...
Also als Feldjäger muss ich sagen, das ich so einiges an der Tragweise der Abzeichen beanstanden würde. Die ZDV 37/10 sagt da einiges genaues zu aus, wo Namensschild zu tragen ist und Tätigkeitsabzeichen bzw. Doppelung mit ausländischen etc.
Hallo,
also darf ich, wenn in meinem Personalstammblatt F0073 Sondernachw. 5 ES97 DLRG/Wasserw. steht, dieses Abzeichen an meiner Uniform tragen? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Am Dienstanzug darf die Bandschnalle der DLRG und/oder des DRK Wasserwacht ab der Stufe Silber als Bandschnalle getragen werden.
Zum Sportanzug zitiere ich:
ZitatAn der Sportbekleidung dürfen nur die als Ehrenzeichen anerkannten Sportabzeichen (Deutsches Sportabzeichen, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des DRK) – jedoch wahlweise nur eines – in gestickter Form an der
− Trainingsjacke: unterhalb des Bundesadlers,
− Sporthose: auf dem linken Hosenbein,
− Badehose: auf der linken Vorderseite,
getragen werden.
Zusätzlich können interne Verbandsabzeichen entsprechend den Bestimmungen der Nr. 532 – 536 getragen werden.
Und wo kann ich das jetzt rauslesen, was ich erworben habe? Bronze, Silber,Gold?
Sorry, aber das ist bei mir jetzt echt schon lange her und ich weiss beim besten Willen nicht mehr, was ich habe. Haben damals mehrmals was mit der DLRG gemacht.
Zitat von: Frank1905 am 27. September 2010, 11:32:27
Und wo kann ich das jetzt rauslesen, was ich erworben habe? Bronze, Silber,Gold?
Sorry, aber das ist bei mir jetzt echt schon lange her und ich weiss beim besten Willen nicht mehr, was ich habe. Haben damals mehrmals was mit der DLRG gemacht.
Das ist schlecht! Gold woh eher nicht, da man das nicht mal eben mit der DLRG macht.
Und man muss schon ein riesen Glück vor Ort haben, dass man einen Lehrschein-Inhaber für die Abnahme des DLRG und gleichzeitig des DRK hat. Ich muss für meine Wiederholungen immer in eine andere Stadt fahren.
Du musst schon wissen was damals abgelegt worden ist. In meinem PSBS steht die jeweilige Stufe drin.
Zitat von: Daniboy003 am 15. Dezember 2009, 20:23:39
Da meine letzte Anregung zur Diskussion zum Thema Baretts gut ankam, möchte ich nun mit einem weiteren Problem aufwarten, dass uns Reservisten gelegentlich auf Wehrübungen über den Weg läuft. Wer ist nicht schon alles durch den LHD shop oder auch nur das Mannheim um die Ecke geschlichen und hat sich gefragt, welchen Aufnäher er sich als nächstes leistet und welche Heldengeschichten man damit verbinden kann? Wen verlocken diese heldenhaften Aufnäher nicht und wer hat nicht auch schon Reservisten erlebt, die als "Weihnachtsbäume" durch ihre Wehrübungen schlichen?
Daher meine Fragen:
welche Abzeichen darf man sich bedenkenlos auf die Uniform nähen - gerade als Reservist?
Wann darf ich mir das Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" leisten? (sieht nahezu aus wie das EKAbz., nur weniger Eichenlaub)
Wie wird mit privat erworbenen Abzeichen - z.B. ausländischen Scharfschützenabzeichen, Commando Enforcement Abzeichen, Schützenabzeichen u.ä. - umgegangen?
Und was für Erfahrungen habt ihr mit sogenannten "Weihnachtsbaum" Reservisten (vielleicht auch selbst) schon gemacht?
Um Gottes Willen!!! Wo haben Sie gedient? VOR ALLEM: Wo haben Sie das Schreiben "gelernt"???
Fast 5 Jahre her; spielt sicher keine Rolle mehr ;)!