Umfrage
Frage:
hat jemand ein Blouson Luftwaffe?
Antwort 1: Blouson Gr 54
Stimmen: 0
Antwort 2: Blouson Luftwaffe
Stimmen: 0
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Blouson Luftwaffe (altes Model) Größe 54,
wer kann mir behilflich sein ?
Vielen Dank im voraus!
Da werden Sie hier wohl eher nicht fündig, denn die Trageerlaubnis für dieses Bekleidungsstück ist schon längere Zeit erloschen...
Wurde die Regelung, das noch vorhendene Blousons aufgetragen werden dürfen aufgehoben?
Laut LHBw-Umdruck, der hier aushängt, gilt dies zumindest für den Heeresblouson. Und zwar im Zusammenhang mit der Genehmigung der Ganzjahresjacke, die ja einige Zeit "nebenher" bereits verkauft und getragen wurde (auch ohne Trageerlaubnis)...
Ich hab noch Einen. Werd mal sehen welche Größe der hat.
Der Blouson hat Gr. 102. Wofür brauchen sie ihn denn?
@Migu/Andi
Die Trageerlaubnis ist erloschen? Ist das Heeresspezifisch oder gilt das auch für die Luftwaffe (was ja irgendwie logisch wäre...)?
Tja, das ist eine Frage, die die LHBw wird beantworten können...
Ups, das habe ich auch nicht gewußt! Da muss ich gleich mal nachfragen bei meinem "LHBw-Service-Point" ;) !
Ich trage nämlich meinen schwarzen Blouson auch noch lustig weiter ... :D !
Ich habe soeben auch mal in den Verkaufsunterlagen der LHBw nachgeschaut. Es gibt diesen Blouson auch nicht mehr zu kaufen - auch nicht bei den Restposten...
Also die LHD (nicht LHBw) wird diesbezüglich gar keine Fragen beantworten. Die vertreten nämlich die Meinung, dass sie nur Anbieter sind und ein Soldat selbst in der Lage sein muss eine korrekte Uniform zu tragen (z.B. in Bezug auf nicht erlaubte, aber bei der LHD erhältliche Flecktarnschulterklappen).
Der Blouson wurde technisch gesehen durch die Ganzjahresjacke ersetzt, in die Vorschrift wurde aber eine Änderung aufgenommen, die das Auftragen vorhandener Blousons erlaubt und das müsste an sich immernoch so sein.
Gruß Andi
Wüsste auch nicht, dass die gar nicht mehr getragen werden dürfen. Mein letzter Stand ist- so wie Andi schrieb- dass die noch aufgetragen werden können. Gibt halt nur keine neuen mehr zu kaufen.
Zitat von: Björn331 am 06. Januar 2010, 16:47:59
Der Blouson hat Gr. 102. Wofür brauchen sie ihn denn?
@Migu/Andi
Die Trageerlaubnis ist erloschen? Ist das Heeresspezifisch oder gilt das auch für die Luftwaffe (was ja irgendwie logisch wäre...)?
Danke erst einmal für die Antwort - Der Blouson wird für den Dienst benötigt, da eine Versetzung zum "Amt", wo man diese dort trägt bzw. gem. den Zitaten "aufträgt". Wegen der Größe werden wir mal recherchieren - aber ich denke 102 wäre noch besser wie 54. Wenn der Blouson in Frage kommt, was wäre der Preis?
Da Mitteilungen schicken irgendwie nicht will, halt doch hier...
Also der Blouson is ungetragen(!), Gr. 102 und im Internet hab ihn jetzt gebraucht für 40€ gefunden.
Ich denke, wenn wir uns auf 40€ plus Versandkosten einigen könnten, sind wir beide nicht schlecht dran.
Ich hatte den Blouson mal auf Vorrat gekauft, bevor er aus dem Sortiment genommen wurde. Allerdings werd ich die nächsten Jahre eher eine andere Uniform als Tagesdienstanzug haben, daher geb ich ihn gerne ab.
@ Andi: Sie bekommen bei der LH sehr wohl Informationen - und es existiert auch der entsprechende, von mir erwähnte Umdruck, dass der Blouson nicht mehr zum Tragen zugelassen ist. Wurde mir heute Morgen durch die LH Filiale in BERLIN bestätigt!
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Januar 2010, 11:02:53... Umdruck, dass der Blouson nicht mehr zum Tragen zugelassen ist. ...
Hm, so was aber auch? Ich weiß bis heute nichts davon und habe das Teil immer noch lustig getragen!
Ich glaube, da muß ich nach der Rückkehr aus dem Einsatz einmal bei meiner LH-Bw-Service-Station vorbei gehen ... !
Nun ja, lieber Kamerad Medinight und andere.
Was da an Uniformteilen heute noch "aufgetragen" wird, obwohl die Tragegenehmigungen längst erloschen sind - da kommt es auf den Blouson fast ja schon nicht mehr an: Regenmäntel (gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr), die "Karstadt-Mäntel) - die mit der verdeckten Knopfleiste und farblich passendem Gürtel, Schirmmützen, Dienstjacken mit Ärmelstulpen, Biesenhosen (auch, wenn diese evtl eine Renaissance erfahren sollten...), Knobelbecher...
Also, ich habe es aufgegeben zu glauben, dass wir in der Bundeswehr jemals wirklich einheitliche Uniformen tragen...
@migu: Mag sein, ich konnte meine Unterlagen dank Urlaub noch nicht befragen. ;)
Und Schirmmützen sind auch für Heeresoffiziere, die Selbsteinkleider sind erlaubt.
Was deinen Schluss angeht gebe ich dir allerdings recht.
Gruß Andi
Leider ist die Größe nicht passend. Ich suche einen Blouson in Gr. 54 oder 27. 102 ist leider in den Schultern zu schmal und etwas lang.
Trotzdem vielen Dank für das Angebot.
Also ich suche dann immer noch einen Luftwaffenblouson in Gr. 54 oder 27.
Zitat von: Björn331 am 07. Januar 2010, 18:34:47
Da Mitteilungen schicken irgendwie nicht will, halt doch hier...
Also der Blouson is ungetragen(!), Gr. 102 und im Internet hab ihn jetzt gebraucht für 40€ gefunden.
Ich denke, wenn wir uns auf 40€ plus Versandkosten einigen könnten, sind wir beide nicht schlecht dran.
Ich hatte den Blouson mal auf Vorrat gekauft, bevor er aus dem Sortiment genommen wurde. Allerdings werd ich die nächsten Jahre eher eine andere Uniform als Tagesdienstanzug haben, daher geb ich ihn gerne ab.
SO, Ende letzten Jahres wurde die ZDv 37/10 ja komplett neu herausgebracht und sie sieht gleichberechtigt und ohne Einschränkungen Ganzjahresjacke und Blouson als Abwandlung vor.
Alle ministeriellen Sonderregelungen, wie beispielsweise die Erlaubnis für Luftwaffen und Heeressoldaten in Flecktarn zum Dienst und nach hause zu fahren sind übrigens verschwunden.
Gruß Andi
Also dürften wir nur noch in Zivil oder im DA nach Hause fahren? Oder ist das für Heer/Luftwaffe nur nicht extra erlaubt? Ist das Verbot für die Marine denn noch drin?
Das Verbot für die Marine steht explizit im Vorschriftentext, was den heimweg für Lw und H angeht gab es aber einen beigehefteten Zusatzerlass, der jetzt schlicht nicht mehr vorhanden ist.
Gruß Andi
Prima, vielen Dank für die Info hier, Kamerad Andi, dann waren also die LHBw-Aushänge, was diesen Punkt anbetrifft, falsch.
Habe mir zwischenzeotlich die ZDv 37/10 in der neuen Version angeschaut, Sie liegen vollkommen richtig mit dem Blouson. Das mit dem Ausphasen (Auftragen) wird also weiterhin von der Anzugsordnung gedeckt...
Aber was is denn nun mit der Sache "Feldanzug auf dem Heimweg tragen". Wirst du ANDI (oder die dir unterstellten Feldjäger) am Bahnhof nun einen Soldaten im Feldanzug über dessen Reiseziel befragen und wenn es "zu Hause" ist, ihn auffordern den Anzug zu wechseln ?
@Andi
Sicher?
Ich habe hier eine 37/10, Änderungsdatum 21.09.2009, da gibt es keine Sonderregelung für die Heimreise im Feldanzug im Anhang für Heer und Luftwaffe, nur das explizite Verbot für die Marine.
Verboten ist nach Vorschrift ausschließlich das Tragen von FA heiß-trocken und heiß-feucht auf dem Weg von und zum Dienst.
Und da ich ein sehr positiver Mensch bin, würde ich diese Vorschrift so auslegen das der Marine weiterhin das Tragen des FA von und zum Dienst untersagt ist, das Heer und die Luftwaffe so weiterverfahren können wie immer, da es kein ausdrückliches Verbot gibt. Ich würde da für meinen unterstellten Bereich keine Einschränkungen sehen.
Ich würde jedoch einfach mal beim SKA, III - 5 nachfragen wie dies nach der Meinung der erstellenden Dienststelle zu handhaben wäre.
Für die Marine gibt und gab es schon immer die Regelung, dass der Feldanzug nicht außerhalb militärischer Liegenschaften (oder so ähnlich) zu tragen ist. Ansonsten gilt, dass außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Liegenschaften der Dienstanzug oder bei besonderen Gelegenheiten der Gesellschaftsanzug zu tragen ist und das schließt das Tragen des Feldanzuges auf Heimfahrten aus.
Gruß Andi
Naja,
es ist grundsätzlich auch die Abwandlung durch Befehl des Disziplinarvorgesetzten möglich (37/10, Nr.105, Ausnahmen gemäß 202 und 203). Damit wäre klargestellt das es grundsätzlich möglich ist das ich meinem unterstellten Bereich als Abwandlung auf dem Heimweg/Weg zum Dienst den Feldanzug Grundform befehle - nur nicht bei der Marine - dies ist durch 203 ausgeschlossen.
Nein, denn die Vorschrift an sich ist auch für den Einheitschef bindend, zudem müsstest du mir die dienstliche Erfordernis nennen, die es dem Disziplinarvorgesetzten ermöglichen soll hier gegen die Vorschrift in den außerdienstlichen Bereich einzugreifen.
Hatte ja schon einen Grund dass die Sonderregelung so deutlich war und immer zusätzlich beigeheftet wurde. Wäre das alles so herleitbar, wie du schreibst hätte man sie nicht benötigt.
Aber wie gesagt, das Fehlen diverser Sonderregelungen, die nicht ganz unrelevant sind irritiert mich durchaus.
Gruß Andi
Nicht nur dich!
Entweder man geht davon aus das H und Lw sowieso Feldanzug tragen können/dürfen auf dem Weg von und zum Dienst oder man hat es schlicht und einfach vergessen und sich über solche "Nichtigkeiten" keine Gedanken gemacht.
Wie schon gesagt - eine Nachfrage beim SKA könnte durchaus helfen Licht ins Dunkel zu bringen. Das würde nämlich zig tausende Soldaten täglich in die Bredouille bringen.
@ Chef und Andi: Ich habe Ihre Anregung mal aufgegriffen und im SKA nachgefragt.
Es handelt sich mal wieder (meine Interpretation, die vom Bearbeiter dort geteilt wird) um einen "typische Bw-Entschluss". Tatsache ist, dass die höhere Führung in den letzten Jahren zunehmend Verstöße gegen die Vorschriften gerade bei Soldaten feststellte, die im FA auf dem Weg vom letzten Dienstort nach Hause "noch mal eben" in die Stadt zum Einkaufen gingen. So die Klassiker: Offene Feld-/Nässeschutzjacke, keine Kopfbedeckung, heraushängende Schnürbänder - und dass so manche FA einfach entweder schmuddelig oder vollkommen ausgewaschen wirkten. Da gab es durchaus auch Anfragen aus dem Zivilleben.
Und da die Bw in der Fläche nicht mehr durchgehend präsent ist, gab es auch zu wenig Vorgesetzte und Feldjäger, die dafür sorgten, dass man sich gegenseitig - sagen wir mal diplomatisch - kameradschaftlich erziehen.
Nun wollten die Inspekteure Heer und Luftwaffe aber auch nicht den Unmut der Vielen auf sich ziehen, die in der FA-Frage sehr verantwortlich handeln - und so beschloss man letztlich, einfach auf den erwähnten Anhang zu verzichten, so dass man durchaus eingreifen KANN. Die Hoffnung ist, dass die meisten Soldaten, die hiervon betroffen sind, sich - wenn sie sich schon umziehen müssen - zum Dienstschluss Privatbekleidung anziehen und die Kaserne verlassen.
Meine Interpretation: Wasch' mir den Pelz, aber mach' mich nicht nass...
Soll das heißen, dass das Tragen des FA's zum Dienst bzw. nach Hause neuerdings "untersagt" ist?
Sollte dem tatsächlich so sein, wäre das eine typisch deutsche Entscheidung - die einen sehr faden Beigeschmack hat. Entweder wir akzeptieren das wir eine Armee haben die tatsächlich auch eine Armee des "Volkes" ist, sprich sie ist präsent und fällt auch auf, dann muss ich auch damit leben das sich ein Kamerad nicht an die Anzugordnung hält, oder ich mache es so wie jetzt geschehen, in dem ich die Präsenz der Soldaten (und der FA ist der tägliche "Dienstanzug") einfach aus der Bevölkerung herausverbiete.
Dürfte ich die Quelle im SKA erfahren? Ich habe zur Zeit nämlich auch eine Anfrage laufen bezüglich dieser Aussage.
Man könnte es auch so begründen, das der FA eigentlich der "Arbeitsanzug" ist und von daher nicht auf dem Heimweg getragen werden sollte.
Und was wird das Ende vom Lied sein? Die Bundeswehr wird sich dann so "abkapseln". Nur die wenigsten werden Freitag mittag den DA anziehen, vor allem wenn sie länger fahren müssen. So zieht man eben Zivil an. Und diejenigen die auf dem Weg zum Dienst FA getragen haben werden das eben so tun.
So verschwinden dann die ganzen Soldaten von den großen deutschen Bahnhöfen zumindest optisch. Ich finde es schade. Uns hat man in der Grundausbildung sehr gut unterrrichtet und ausgebildet, was das Tragen von Uniform und das Verhalten in der Öffentichkeit angeht.
Zudem hatte zu meiner Zeit die Wache darauf zu achten, das man die Kaserne ordentlich verläßt.
Das ganze hätte man durch andere Ausbildung vllt. änderen können. Oder in dem man die Anzugskontrolle vor dem Formaldienst zu dem macht was sie eigentlich ist, bzw. mal war. Zur einer Kontrolle!
Dann wird eben nach dem Abschlußantreten kontrolliert. Wessen Uniform nicht paßt, der stellt einen ordentlichen Anzug her. Das setzt natürlich vorraaus das alle in Uniform heimfahren.
Heißt das jetzt konkret, das es verboten ist im FA vom Dienst nach Hause zu fahren bzw. im FA zum Dienst zu fahren?
Das sich Zivilisten bei Dienststellen über die Bekleidungsweise von Soldaten in der Öffentlichkeit beschweren bzw. beschwert haben halte ich jedoch für ein Gerücht.
Die Masse der Bürger kann doch gar nicht unterscheiden zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt ;)
Ich fände es daher ratsam, dass endlich die Vorschriften zivil praktiziert werden, dass Nationalitätsabzeichen an ausgemusterten Uniformteilen abzutrennen sind! Ranger Shop und Co. halten sich daran nämlich nicht und verkaufen die Uniformen mit Nationalitätsabzeichen.
Wer sich zivil eine Feldjacke besorgt und diese öffentlich trägt, auf der keine Flagge mehr aufgenäht ist, wird somit nicht mehr fälschlicherweise als Soldat gehalten ...
Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 11:25:44Heißt das jetzt konkret, das es verboten ist im FA vom Dienst nach Hause zu fahren bzw. im FA zum Dienst zu fahren?
Siehe oben - jein ...
ZitatDas sich Zivilisten bei Dienststellen über die Bekleidungsweise von Soldaten in der Öffentlichkeit beschweren bzw. beschwert haben halte ich jedoch für ein Gerücht.
Die Masse der Bürger kann doch gar nicht unterscheiden zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt ;)
Bitte nicht vergessen, dass die Bundeswehr mittlerweile etliche Millionen Wehrpflichtige und Zeitsoldaten einberufen hat, die danach nicht einfach verschwinden oder auswandern, sondern mit Masse in der Bundesrepublik bleiben. Und denen (und speziell den aktiveren Reserivsten) dürfte auffallen, wenn ein Soldat irgendwo rumläuft wie der letzte Honk! Und speziell den Unterschied zwischen Uniform und univil sollte so jemand, auch wenn er vielleicht noch nie selbst im Flecktarn rumgelaufen ist, auch gerade noch erkennen können ...
Insofern halte ich die Aussage durchaus für plausibel. Eigentlich wäre es wünschenswert, wenn sowas sogar noch öfter gemeldet und durch die Disziplinarvorgesetzten entsprechend geahndet wird ...
ZitatIch fände es daher ratsam, dass endlich die Vorschriften zivil praktiziert werden, dass Nationalitätsabzeichen an ausgemusterten Uniformteilen abzutrennen sind!
Was für Vorschriften, bitte? Gibt es irgendwo ein Gesetz, das besagt, dass man Uniformteile nur ohne Nationalitätskennzeichen verkaufen darf? Und was machen dann die Soldaten, die sich genau solche Uniformteile privat beschaffen, um sie vielleicht doch noch im Dienst aufzutragen?
ZitatWer sich zivil eine Feldjacke besorgt und diese öffentlich trägt, auf der keine Flagge mehr aufgenäht ist, wird somit nicht mehr fälschlicherweise als Soldat gehalten ...
Wenn "Die Masse der Bürger [...] doch gar nicht unterscheiden [kann] zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt", dann wird es ihnen erst recht egal sein, ob derjenige sowas wie Nationalitätskennzeichen trägt ;)
Hm, also mir ist bisher noch nie ein (ehemaliger) Gwdl'er, SaZ oder BS über den Weg gelaufen, der sich über die Bekleidungsweise eines Kameraden in der Öffentlichkeit offiziell beschwert hat. Sofern ein offensichtlicher Verstoß gegen die Anzugsordnung tatsächlich vorliegt, sollte jeder Soldat soviel Kamerad sein, dass man auf Mängel hinweisen kann. Wer wirklich Soldat ist, wird diesen "Ratschlag" auch entgegennehmen und dementsprechend den Mangel abstellen, da er / sie über die möglichen negativen Konsequenzen Bescheid wissen sollte.
Mach meinem Kenntnisstand gibt es ein Gesetz welches besagt, dass Hoheitsabzeichen an offiziellen Uniformstücken in der Öffentlichkeit nicht getargen werden dürfen, sofern der Träger dazu keine Berechtigung hat.
Sprich, wenn "klein Hans" mit einer Feldbluse in univil in der Öffentlichkeit rumläuft, weil er die Feldbluse "toll" findet, so muss er die Nationalitätsbazeichen an der Feldbluse entfernen.
Läuft "klein Hans" mit einem kompletten Feldanzug durch die Gegend, so muss er auch dort die Nationalitätsabzeichen entfernen, da er kein Soldat ist.
Trägt Soldat Müller seine Uniform in der Öffentlichkeit, dann darf er das nur, wenn er dienstlich dazu berechtigt ist.
Ranger Shop & Co. sollten beim Verkauf von Bw Uniformteilen einen Nachweis verlangen, dass es sich bei dem Käufer um einen Bw Angehörigen handelt. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, sollte nur Uniformteile ohne Nationalitätsbzeichen bekommen.
Soldaten die sich dezentral eindecken wollen, können dies auch hoch offiziell mit Neuware bei der LHD ;)
Komischerweise werden sämtliche Abzeichen von ausgemusterten Polizeiuniformen entfernt, nur bei Bw Uniformen scheinen die Verkäufer es nicht so eng zu sehen ;)
1999 gab es mal grüne T-Shirt mit dem fetten Aufdruck "POLIZEI" .... diese wurden kurzerhand später für den offiziellen Verkauf verboten!
Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:56:38
Läuft "klein Hans" mit einem kompletten Feldanzug durch die Gegend, so muss er auch dort die Nationalitätsabzeichen entfernen, da er kein Soldat ist.
Eigentlich ja, weil man sonst annehmen könnte er wolle den Eindruck erwecken ein echter Soldat zu sein, das trifft dann den Tatbestand dessen Name mir grad nicht einfällt aber den man landläufig als "Amtsanmaßung" bezeichnen dürfte...
Aber mal ehrlich snake... den Unterschied zwischen Theorie und Praxis zu überwinden dürfte in diesem Fall kaum den erheblichen Aufwand wert sein, oder?
Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:56:38Wer wirklich Soldat ist
::)
Wer "wirklich Soldat ist", der braucht solche Hinweise nicht, weil er nicht so rumläuft, als sei er grad in der Gosse aufgewacht!
ZitatMach meinem Kenntnisstand gibt es ein Gesetz welches besagt, dass Hoheitsabzeichen an offiziellen Uniformstücken in der Öffentlichkeit nicht getargen werden dürfen, sofern der Träger dazu keine Berechtigung hat.
Ja ne, is klar ;D
Das mit den Hoheitsabzeichen dürfte mal dezent in den Bereich "urbane Legenden" fallen ... Oder, anders formuliert: Ob man jetzt das Hoheitsabzeichen an der Feldbluse dran hat oder es entfernt, oder ob man die Kokarde an der Feldmütze dran hat oder nicht, dürfte relativ egal sein - solange man für "den Bürger" (der ja, deiner Ansicht nach, nicht mal zwischen korrekter Uniform und univil unterscheiden kann ...) als Amtsperson auftritt, geht es wohl ganz stark in den Bereich der Amtsanmaßung (ja, Schlammi, die heißt wirklich so ;) ) und damit einer Straftat ...
ZitatKomischerweise werden sämtliche Abzeichen von ausgemusterten Polizeiuniformen entfernt, nur bei Bw Uniformen scheinen die Verkäufer es nicht so eng zu sehen ;)
Wieso auch? Der Verkauf ist nicht das Problem, sondern das unerlaubte Tragen!
Und ganz nebenbei: Wer sorgt denn dafür, dass die Uniformteile in der Form in Umlauf gebracht werden? Rate mal. Wenn der Tipp eine Bundeseinrichtung beinhaltet, deren Name mit V beginnt und mit ebeg endet, bist du schonmal auf der richtigen Spur ;)
Zitat1999 gab es mal grüne T-Shirt mit dem fetten Aufdruck "POLIZEI" .... diese wurden kurzerhand später für den offiziellen Verkauf verboten!
Dann gibt einfach spaßeshalber mal "T-Shirt Polizei" bei irgendeiner Internetsuchmaschine ein. Wird ziemlich viele Online-Shops geben, in denen sowas noch verkauft wird ;)
Nochmal: Der Verkauf ist nicht verboten, sondern das UNERLAUBTE TRAGEN!
Klappe die hunderttausendste. Nein, das hat nichts mit Amtsanmaßung zu tun:
§ 132 StGB Amtsanmaßung
"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Hier geht es also um aktives Handeln, wobei es völlig egal ist wie oder ob man bekleidet ist.
Es geht hier um:
§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
"(1) Wer unbefugt
[...]
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten [...] Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden."
Es ist völlig egal, ob irgendwo irgendwelche Flaffen, Dienstgradabzeichen o.ä. drauf sind und jemand, der eine komplette US-Uniform trägt macht sich genauso strafbar, wie der, der eine komplette deutsche Uniform trägt. Und was eine komplette Uniform ist,m die den Eindruck vermittelt jemand wäre Soldat definiert der unbedarfte Dritte, der keine Ahnung davon hat, wie eine Uniform aussieht. Wenn hier eine Verwechselung mit einem Amtsträger möglich ist, ist die Grenze zur Straftat überschritten.
Und jetzt zurück zum Thema.
Gruß Andi
Ehm, ja, eigentlich meinte ich auch den §132a, nicht §132 ... Mein Fehler!
Ich finde es völlig hannebüchen das als Begründung für ein generelle Untersagung des Tragens des Feldanzuges in der Öffentlichkeit (warum eigentlich), Beschwerden über offene Jacken angeführt werden.
Das ist absoluter Humbug.
Wenn ich eine Armee will die im Volk verankert ist, muss ich dafür sorgen das diese auch Präsenz zeigt - und das findet durch zahlreiche Soldaten die Sonntags und Freitags Deutschlands Bahnhöfe bevölkern jede Woche statt und auch durch die, die eben auf dem Heimweg nochmal schnell einkaufen gehen und somit ganz offen sagen, ja - ich bin Soldat - ja - ich bekenne mich dazu und ja - es gibt in diesem Staate eine Armee - und ja - diese Kameraden müssen genauso einkaufen und am öffentlichen Leben teilnehmen wie alle anderen auch.
Und ganz offen, nur weil ein paar Vollpfeifen eine Jacke nicht zu haben, ändere ich keine Vorschrift - ich gehe einfach davon aus das man hier die Tragweite des Entschlusses nicht realisiert hat.
Wie gesagt, meine Anfrage ans SKA läuft noch. Ich bin gespannt. Ansonsten liegt es nahe einen Verbesserungsvorschlag zu machen um dies ganz bewusst zu erlauben. Diese angebliche Entscheidung hat so einen "jungschen" Nachgeschmack... ich weiß nicht.
Trotzdem scheint es so das diese Änderung kaum jemandem bewusst ist, denn sonst würde es bereits großflächig Fernschreiben ob dieses Zustandes geben oder man legt es einfach so aus das der Disziplinarvorgesetzte schlußendlich selbst verantwortlich ist.
Ich weis was du meinst Schammi, aber mich regt es auf, wenn ein Soldat nun noch nicht mal mehr dazu berechtigt sein soll im FA heim zu fahren, nur weil es einigen Bürostuhlbürokraten im Amt versucht wird zu verkaufen, dass die Masse der Soldaten außerhalb der Kaserne vergißt, wie man sich ordentlich und vorschriftskonform bezüglich seiner Uniform zu kleiden hat.
Ich bin schon viel in Deutschland rumgekommen, auch an einschlägig bekannten Bw Standorten, doch die gerne erwähnte "univil Problematik" habe ich noch nie bei einem Soldaten erlebt, von daher hält sich mein Verständnis über die "Uniformdiskussion" zum Dienst hin / vom Dienst weg in Grenzen. Selbst wenn Kamerad X ohne Kopfbedeckung vor dem Supermarkt nach Dienst anzutreffen ist, wo ist das große Problem? Es laufen schon im Dienst, in den Kasernen, genug Kameraden ohne Kopfbedeckung hin und wieder rum, ohne das es geahndet wird.
Komischerweise kann man sich eine komplette Bw Uniform im Internet über X-Händler beschaffen ... versucht das mal mit einer Polizei Uniform. Selbst wenn man ein ausgemustertes Hemd, eine Jacke und Hose bekommt, wird es bei dem "Polizei Aufnäher" oder den Dienstgradabzeichen sehr schwierig. Im Gegensatz zu Bw Dienstgradabzeichen gibt es "Polizeiaufnäher" und Dienstgradabzeichen nicht an jeder Ecke zu kaufen ... die LHD rüstet zwar auch die BuPo aus, doch ohne Dienstausweis läuft da gar nichts ;)
Selbst die "zivilen" schwarzen T-Shirts mit dem Aufdruck "Polizei" vorne und hinten gibt es bei den mir bekannten Läden nur gegen Vorlage des Dienstausweises. Nach meinem Kenntnisstand wurde der Verkauf von offiziell gekennzeichneter Polizeikleidung, oder imitierter, verboten, und nicht nur das unberechtigte Tragen. Bei Ranger & Co. wurde beispielsweise auf den ehemaligen Polizei Diensthemden alle einschlägigen "Amts Aufnäher" entfernt.
Nachträgliches Edit:
Wenn es nun wirklich ernsthaft einem Soldaten verboten werden sollte zum Dienst hin / vom Dienst heim, seine Uniform zu tragen, dann wundert es mich nun wirklich nicht mehr, dass die Bw innerhalb der Bevölkerung immer mehr in Vergessenheit gerät.
Und was den DA angeht, ihr glaubt doch wohl nicht wirklich, dass ein Soldat sich nach Dienst in seinen DA wirft, um darin heim zu fahren ;)
Zitat von: Chef_6/451 am 20. Januar 2010, 13:58:47
Ich finde es völlig hannebüchen das als Begründung für ein generelle Untersagung des Tragens des Feldanzuges in der Öffentlichkeit (warum eigentlich), Beschwerden über offene Jacken angeführt werden.
Das ist absoluter Humbug.
Na ja, wenn man sich anguckt, wer hier irgendwie versucht hat das eine mit dem anderen zu verknüpfen wundert mich gar nichts. ;)
Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 14:00:13
Ich weis was du meinst Schammi, aber mich regt es auf, wenn ein Soldat nun noch nicht mal mehr dazu berechtigt sein soll im FA heim zu fahren, nur weil es einigen Bürostuhlbürokraten im Amt versucht wird zu verkaufen, dass die Masse der Soldaten außerhalb der Kaserne vergißt, wie man sich ordentlich und vorschriftskonform bezüglich seiner Uniform zu kleiden hat.
Wie kommst du denn jetzt schon wieder zu dieser Unsinnsaussage? Dass der Feldanzug in der Öffentlichkeit außerhalb des Dienstes getragen wird war in der Vorschrift noch nie vorgesehen, es gab - wie gesagt - eine großzügige ministerielle Erlassregelung für Heer und Luftwaffe, die aber mit der neuen ZDv 37/10 gewollt oder ungewollt (das gilt es zu klären) verschwunden ist. Grund dafür ist, dass der Feldanzug als Arbeits- und Kampfanzug konzipiert ist und vom Design her nicht geeignet ist ein vertrauensvolles Verhältnis zur Bevölkerung zu stützen. Oder anders: Er sieht zu martialisch aus. Deswegen gab es schon immer diese Einschränkung, wenn auch mit Sonderregelung.
Letztendlich ist die Lage momentan völlig klar. Und mit unmissverständlichen Befehlen/Weisungen solltest du als Soldat doch umgehen können, oder? Du bist doch so ein doller Profi...
Gruß Andi
Andi, ich kann dem ganzen gerade offensichtlich nicht mehr folgen ...
Daher noch mal meine schlichte Frage:
Darf ein Soldat auf dem Weg zum Dienst / Heimweg den FA nun tragen, oder ist diese Frage gerade nicht eindeutig zu klären?
Da die momentane ZDv 37/10 vom Ende des letzten Jahres keine entsprechende Sonderregelung mehr enthält (oder ich sie nicht finden kann - vielleicht steht sie irgendwo in Schriftgröße 0) bleibt der Feldanzug außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Liegenschaften im Spind, weil "isso".
Gruß Andi
Hut ab!
Den Kameraden, der sich das mal wieder ausgedacht hat, würde ich gerne mal kennenlernen. Wahrscheinlich arbeitet er gerade am Projekt "ZdV 08/15 Korrektes soldatisches Zubinden von Schnürsenkeln" ;)
Die Frage ist ja eben, ob er sich das bewusst "ausgedacht" hat (z.B. aus den oben genannten Gründen), oder ob er das unbewusst verursacht hat, indem einfach die entsprechende "Sondergenehmigung", die bisher Bestandteil der 37/10 war, versehentlich aus der Neuauflage gestrichen wurde ...
Ich hoffe, dass irgendjemand der aktiven Kameraden dies mal bitte überprüft ...
Ich habe meine Meinung (Interpretation) zu dieser Angelegenheit ja bereits aufgegeben. Und wahrscheinlich wird es sich niemals endgültig aufklären lassen, welche Initative von wem und warum bei dem für die Vorschriftenbearbeitung im Mitzeichnungsgang ergriffen bzw. durchgesetzt hat. Letztlich ist die Lage aber so, wie sie Andi hier nun mehrfach aufgeführt hat, auch wenn sie mich zur Zeit nur noch selten betrifft. Ärgern würde ich mich allemal, weil ich Umziehen zur/nach der Arbeit weder gewohnt, noch besonders toll finde...
Auf der anderen Seite appelliere ich aber an einige Kameraden hier, auch einmal zu prüfen, ob nun das Tragen des FA wirklich eine "Schicksalsfrage" für den einzelnen Soldaten (HUT/LUT), eine der beiden TSK oder der Bundeswehr insgesamt ist! Aus meiner Sicht sind die hier vorgetragenen Argumente eher auf die persönliche Bequemlichkeit, als auf den brennenden Ehrgeiz, Öffentlichkeitsarbeit für die Bundeswehr zu leisten, zurückzuführen!
Es gibt viele Berufsfelder, die besondere Verantwortung aufweisen, und kaum jemand käme auf die Idee, mit seiner Arbeitskleidung nach Hause zu fahren (oder zum Dienst zu kommen). (Zahn-) Ärzte und Pfleger/Krankenschwestern, die meisten Polizeibeamten usw...
Ich darf aber auch an die Zeit erinnern, als das Tragen des alten FA (oliv) auf dem Weg zum/Vom Dienst noch verboten war. Dann wurde es mit folgenden Einschränkungen erlaubt: Nur im StOBer der Kaserne und nur auf dem direkten Weg ohne Unterbrechung und nur im sauberen Zustand. Was dazu führte, dass an der Schranke jeder "Olivträger" aus seinem Wagen aussteigen musste und ein Wachsoldat (oder extra eingeteilter Dienstgrad) die Sauberkeit des Anzuges zu überprüfen hatte. Dies war nicht etwa in den Anfangsjahren der Bw, sondern Ende der 1970er Jahre.
Also, zusammengefasst: Die Bw wird deshalb nicht untergehen, wenn sich am gegenwärtigen Vorschriftenstand nichts ändern sollte, und das freundliche Desinteresse der Masse der Bevölkerung an der Bw (Bundespräsident Köhler) wird sich auch nicht verändern, wenn ein paar FA-Träger/innen in der Öffentlichkeit weniger herumlaufen. Und eventuell könnte ja auch das passieren, was bei der Marine passiert. Denn dort waren der FA oder der BGA (und sein Vorläufer) noch nie als Bekleidung außerhalb milit. Liegenschaften (außer Dienst) erlaubt. Offensichtlich bekommt das Umziehen den Kameraden bei der Marine wesentlich besser, als Vielen bei Heer und Luftwaffe...
Vllt. ist das ganze schon auf die Neuentwicklung des Dienstanzuges ausgerichte
;D Der ist gut...
Mon General,
ZitatIch darf aber auch an die Zeit erinnern, als das Tragen des alten FA (oliv) auf dem Weg zum/Vom Dienst noch verboten war. Dann wurde es mit folgenden Einschränkungen erlaubt: Nur im StOBer der Kaserne und nur auf dem direkten Weg ohne Unterbrechung und nur im sauberen Zustand. Was dazu führte, dass an der Schranke jeder "Olivträger" aus seinem Wagen aussteigen musste und ein Wachsoldat (oder extra eingeteilter Dienstgrad) die Sauberkeit des Anzuges zu überprüfen hatte. Dies war nicht etwa in den Anfangsjahren der Bw, sondern Ende der 1970er Jahre.
Mein Wehrdienst war 1978/1979 - aussteigen mußte man an der Wache nur wenn der Kasernenkommandant "Stichproben" angeordnet hatte, also sehr selten.
Die Sauberkeit des Anzuges war bei der Ari natürlich auch nicht so der Punkt -- wir verrichteten unseren Dienst in aufrechter Haltung und überließen das gleiten und durch die Büsche robben unseren Kameraden mit den grünen Litzen ;D
Kleine persönliche Anmerkung zum Thema FA und Heimreise:
Sofern es sich tatsächlich hoch offiziell bestätigen sollte, dass der FA bei der Fahrt zur Kaserne und nach Hause nicht mehr getragen werden darf, muss ich an den gesunden Menschenverstand einiger offensichtlich sehr theoretisch veranlagten "Bürostuhlakrobaten" in Uniform zweifeln.
In Kandahar wussten einige unsere Jungs und Mädels über Wochen nicht, wie sie beispielsweise ihre Uniform und Wäsche gereinigt bekommen oder Geld empfangen können, weil sie keine eigene KpFü vor Ort haben und die Zuständigkeiten nicht eindeutig klar sind ...
Das nenne ich ein erwähnenswertes Problem, wofür man eine Lösung suchen MUSS. Offensichtlich scheint sich aber der o.g. Personenkreis nur mit den wirklich "wichtigen Problemen" zu befassen.
In solchen Momenten bin ich froh, dass ich nur noch Soldat in Teilzeit bin und mich nicht 365 Tage im Jahr mit solchen "sinnigen" Vorschriften rumärgern muss ;) Als hätte die Bw nichts besseres zu tun ...
Hoffentlich wird keiner der Menschen, die an der Vorschriftenänderung beteiligt war, mal Mitglied einer Handwerksinnung. Wäre bestimmt interessant, wenn es beispielsweise einem Dachdecker untersagt wird seinen Arbeitsanzug nach getaner Arbeit zu tragen, weil die Innung das öffentliche Ansehen des Berufsbildes als unpassend oder gar gefährdet eingestuft hat ;)
Lieber Snake, im Grundsatz bin ich ja bei Ihnen.
Aber die Herren, die sich um diese Frage zu kümmern und mitzuwirken haben, sind nun mal nicht diejenigen, die für Rüstungsprojekte oder Logistik oder was sonst immer im operativen Betrieb ansteht, zuständig sind! Ihr - und der Vorwurf der Anderen trifft also diesbezüglich vollkommen ins Leere!
Ergo: So lange es so etwas wie das SKA (und andere Dienststellen gibt), werden diesen Aufgaben zugeordnet, die dann auch bearbeitet werden, genau so, wie dies in der Truppe der Fall ist.
Aber dennoch: Trotz aller Kritik: Jeder mag sich selbst prüfen, warum der Widerstand gegen diese Änderung so groß ist. Ich komme zum Schluss, dass es weit überwiegend daran liegt, dass die eigene Bequemlichkeit tangiert ist, dass man sich eben umziehen MUSS, wenn man als FA-Träger die Kaserne nach Dienstschluss verlassen will. Und man sich morgens vor Dienst umziehen MUSS.
Wie gesagt: Auch wenn ich es für wenig zielführend halte: In anderen Berufsbildern ist dies Umziehen selbstverständlich und wird überhaupt nicht in Frage gestellt. Also: Aus meiner Sicht ist dies wirklich keine Schicksalsfrage!
Mich wundert folgendes:
Im Einsatz läuft komischerweise alles ohne umständliche Bürokratie und selbst "vorschriftenreitende" Vorgesetzte lassen urplötzlich 5 gerade sein ....
Warum funktioniert das nicht im Inland im normalen Dienstbetrieb? Warum macht man sich durch den Erlass von sinnfreien Vorschriftenformulierungen das Leben schwerer als nötig?
Soldaten sind doch mit Masse keine Kleinkinder mehr, sonder in der Regel erwachsene Menschen mit Lebenserfahrung die logisch denken können, wenn man sie lässt!
Ist das "Vorschriften schreiben" etwa ein typisch deutsches Problem oder liegt es an nichtausgelasteten "Mitarbeitern", die aufgrund von zu viel Leerlauf auf komische Gedanken kommen?
Selbst erfahrene Offiziere äußern intern die Kritik, dass sich die Bw von Jahr zu Jahr immer mehr mit sich selber beschäftigt und ihre eigentlichen Aufträge dabei immer mehr auf einen sekundären Platz in der Prioritätsliste rutschen. Das kann doch wohl nun wirklich nicht der Sinn und Zweck einer Vorschrift sein!
@ AriFuSchr. Schön, dass Sie eine derartige "Stichproben-Umsetzung" erlebten. Seien Sie versichert, dass es in vielen Kasernen anders praktiziert wurde... :)
@ Snake: Ja, Vorschriften - zumindest in der Masse und Regelungstiefe - sind sicher eine deutsche Spezialität, übrigens nicht nur bei der Bundeswehr. Auch im politischen Raum gab es auf Bundes- und Länderebene zig Versuche, die Regelungswut einzudämmen, bestehende Gesetze, Erlasse usw. "auszumisten" bis hin zur Forderung: "Eine neues Gesetz etc. nur dann, wenn ein altes außer Kraft gesetzt wird. Also, dies entspricht wohl der Mentalität des Großteils unserer Bevölkerung. Wir lieben also wohl insgesamt unseren "fürsorgenden Obrigkeitsstaat", so dass es für jedes erdenkliche Problem eine Vorschrift gibt, an die sich alle halten müssen, und die man bei Bedarf durchsetzen (lassen) kann.
Im Übrigen: Man kann sich Ihre Fragen bei vielen Vorschriften stellen, doch was der eine (wie Sie, andere und ich) als sinnfrei beschreibt, gibt dem anderen Handlungssicherheit. Wer hat also nun recht? Warum macht man HUT und LUT mit dem Wegfall des Appendix in der 37/10 das Leben schwer, während es bei der Marine nie anders war, sprich: das Umziehen normal? Was passiert, wenn es keine Vorschrift gibt, aber irgendjemand eine (rechtssichere) Entscheidung treffen/überprüfen will?
So, und wenn dann gewisse Personen in gewissen Positionen Beschwerden aus welchem Teil der Bevölkerung auch immer erreichen, dann geschehen ganz schnell Dinge, die man eigentlich mit gesundem Menschenverstand nicht für möglich hält. Mag also sein, dass über Abgeordnete oder dem persönlichen Umfeld einen Minister oder Staatssekretär die Beschwerde über vorgeblich unkorrekt bekleidete Soldaten erreicht haben. Vielleicht waren es sogar die von Ihnen bereits zitierten Zivilisten gewesen sein, die sich in einem Armyshop mit dem FA eindecken. Wir werden es nie herausfinden können. Und was machen über das Ansehen der Bw besorgte Minister/Staatssekretäre? Eben, sie beauftragen die für derartige Fragen zuständige Dienststelle! ...
Mit anderen Worten: Ohne FA-Tragegenehmigung im zivilen Umfeld kann man nach einer Eingewöhnungsphase immer sagen: "Unsere Soldaten können es nicht gewesen sein. Denn entweder waren sie dienstlich unterwegs oder sie tragen keinen FA!"
Zitat@ AriFuSchr. Schön, dass Sie eine derartige "Stichproben-Umsetzung" erlebten. Seien Sie versichert, dass es in vielen Kasernen anders praktiziert wurde...
Ich weiss es, meine Freunde die zeitgleich mit mir den GWD in anderen Kasernen (u.a. z.B. in Nagold) absolvierten, haben sich auch gewundert, dass wir hier so locker davonkamen.
Aber unser Regimentskommandeur war in Sachen "Innere Führung" und "Staatsbürger in Uniform" ein Vertreter sehr liberaler und fortschrittlicher Ansichten (es sei denn er erkannte Schlampigkeit und Nachlässigkeit; beim Verdacht, daß seine grundsätzliche Einstellung ausgenutzt wurde war logischerweise ebenfalls Schluß mit lustig).
Zum Thema:
Ich selbst bin selten im FA nach Hause gefahren, weil ich Kampfstiefel auf der Heimfahrt nicht mochte. Es ist etwas anderes, einen KHD 7to oder MAN 10 to mit Kampfstiefeln zu malträtieren als ein ziviles Kfz.
Die angeführte Regelungswut mag sicher seit Preußen unserer Verwaltung allgemein immanent sein. Aber ich stimme zu, daß es im Einzelfall eben dazu führt, dass eine klare Rechtslage besteht, auf deren Grundlage dann Maßnahmen rechtsicher getroffen und durchgeführt werden können.
Der Bundesbürger weiß sicher daß er mit seinen Steuermitteln auch eine Armee bezahlt, ohne dass er auf Bahnhöfen und Kaufhäusern vorgeführt bekommt, wie toll teilweise durchgeknöpfte Feldblusen, über die Stiefel hängende Hosenbeine und ähnliche "Anzugsveränderungen" aussehen.
Ich habe noch einen Luftwaffen Blouson, allerdings ist das Groesse 106 (Wenig getragen)
Steht denn der LW Blouson in Gr. 102 noch für 40€ zum verkauf?
Ich habe großes Interesse!
MfG DareDevil2k3