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Bekleidung Blouson

Begonnen von Mahe222, 05. Januar 2010, 18:24:14

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hat jemand ein Blouson Luftwaffe?

Blouson Gr 54
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Chef_6/451

Sollte dem tatsächlich so sein, wäre das eine typisch deutsche Entscheidung - die einen sehr faden Beigeschmack hat. Entweder wir akzeptieren das wir eine Armee haben die tatsächlich auch eine Armee des "Volkes" ist, sprich sie ist präsent und fällt auch auf, dann muss ich auch damit leben das sich ein Kamerad nicht an die Anzugordnung hält, oder ich mache es so wie jetzt geschehen, in dem ich die Präsenz der Soldaten (und der FA ist der tägliche "Dienstanzug") einfach aus der Bevölkerung herausverbiete.

Dürfte ich die Quelle im SKA erfahren? Ich habe zur Zeit nämlich auch eine Anfrage laufen bezüglich dieser Aussage.
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mailman

Man könnte es auch so begründen, das der FA eigentlich der "Arbeitsanzug" ist und von daher nicht auf dem Heimweg getragen werden sollte.

Und was wird das Ende vom Lied sein? Die Bundeswehr wird sich dann so "abkapseln". Nur die wenigsten werden Freitag mittag den DA anziehen, vor allem wenn sie länger fahren müssen. So zieht man eben Zivil an. Und diejenigen die auf dem Weg zum Dienst FA getragen haben werden das eben so tun.

So verschwinden dann die ganzen Soldaten von den großen deutschen Bahnhöfen zumindest optisch. Ich finde es schade. Uns hat man in der Grundausbildung sehr gut unterrrichtet und ausgebildet, was das Tragen von Uniform und das Verhalten in der Öffentichkeit angeht.
Zudem hatte zu meiner Zeit die Wache darauf zu achten, das man die Kaserne ordentlich verläßt.
Das ganze hätte man durch andere Ausbildung vllt. änderen können. Oder in dem man die Anzugskontrolle vor dem Formaldienst zu dem macht was sie eigentlich ist, bzw. mal war. Zur einer Kontrolle!

Dann wird eben nach dem Abschlußantreten kontrolliert. Wessen Uniform nicht paßt, der stellt einen ordentlichen Anzug her. Das setzt natürlich vorraaus das alle in Uniform heimfahren.

snake99

Heißt das jetzt konkret, das es verboten ist im FA vom Dienst nach Hause zu fahren bzw. im FA zum Dienst zu fahren?

Das sich Zivilisten bei Dienststellen über die Bekleidungsweise von Soldaten in der Öffentlichkeit beschweren bzw. beschwert haben halte ich jedoch für ein Gerücht.

Die Masse der Bürger kann doch gar nicht unterscheiden zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt ;)

Ich fände es daher ratsam, dass endlich die Vorschriften zivil praktiziert werden, dass Nationalitätsabzeichen an ausgemusterten Uniformteilen abzutrennen sind! Ranger Shop und Co. halten sich daran nämlich nicht und verkaufen die Uniformen mit Nationalitätsabzeichen.

Wer sich zivil eine Feldjacke besorgt und diese öffentlich trägt, auf der keine Flagge mehr aufgenäht ist, wird somit nicht mehr fälschlicherweise als Soldat gehalten ...  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Timid

Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 11:25:44Heißt das jetzt konkret, das es verboten ist im FA vom Dienst nach Hause zu fahren bzw. im FA zum Dienst zu fahren?

Siehe oben - jein ...

ZitatDas sich Zivilisten bei Dienststellen über die Bekleidungsweise von Soldaten in der Öffentlichkeit beschweren bzw. beschwert haben halte ich jedoch für ein Gerücht.

Die Masse der Bürger kann doch gar nicht unterscheiden zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt ;)

Bitte nicht vergessen, dass die Bundeswehr mittlerweile etliche Millionen Wehrpflichtige und Zeitsoldaten einberufen hat, die danach nicht einfach verschwinden oder auswandern, sondern mit Masse in der Bundesrepublik bleiben. Und denen (und speziell den aktiveren Reserivsten) dürfte auffallen, wenn ein Soldat irgendwo rumläuft wie der letzte Honk! Und speziell den Unterschied zwischen Uniform und univil sollte so jemand, auch wenn er vielleicht noch nie selbst im Flecktarn rumgelaufen ist, auch gerade noch erkennen können ...
Insofern halte ich die Aussage durchaus für plausibel. Eigentlich wäre es wünschenswert, wenn sowas sogar noch öfter gemeldet und durch die Disziplinarvorgesetzten entsprechend geahndet wird ...

ZitatIch fände es daher ratsam, dass endlich die Vorschriften zivil praktiziert werden, dass Nationalitätsabzeichen an ausgemusterten Uniformteilen abzutrennen sind!

Was für Vorschriften, bitte? Gibt es irgendwo ein Gesetz, das besagt, dass man Uniformteile nur ohne Nationalitätskennzeichen verkaufen darf? Und was machen dann die Soldaten, die sich genau solche Uniformteile privat beschaffen, um sie vielleicht doch noch im Dienst aufzutragen?

ZitatWer sich zivil eine Feldjacke besorgt und diese öffentlich trägt, auf der keine Flagge mehr aufgenäht ist, wird somit nicht mehr fälschlicherweise als Soldat gehalten ...  

Wenn "Die Masse der Bürger [...] doch gar nicht unterscheiden [kann] zwischen einem echten Soldaten und einem Zivilisten, der eine Bw Hose oder Bw Jacke privat á la univil trägt", dann wird es ihnen erst recht egal sein, ob derjenige sowas wie Nationalitätskennzeichen trägt ;)
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snake99

Hm, also mir ist bisher noch nie ein (ehemaliger) Gwdl'er, SaZ oder BS über den Weg gelaufen, der sich über die Bekleidungsweise eines Kameraden in der Öffentlichkeit offiziell beschwert hat. Sofern ein offensichtlicher Verstoß gegen die Anzugsordnung tatsächlich vorliegt, sollte jeder Soldat soviel Kamerad sein, dass man auf Mängel hinweisen kann. Wer wirklich Soldat ist, wird diesen "Ratschlag" auch entgegennehmen und dementsprechend den Mangel abstellen, da er / sie über die möglichen negativen Konsequenzen Bescheid wissen sollte.

Mach meinem Kenntnisstand gibt es ein Gesetz welches besagt, dass Hoheitsabzeichen an offiziellen Uniformstücken in der Öffentlichkeit nicht getargen werden dürfen, sofern der Träger dazu keine Berechtigung hat.

Sprich, wenn "klein Hans" mit einer Feldbluse in univil in der Öffentlichkeit rumläuft, weil er die Feldbluse "toll" findet, so muss er die Nationalitätsbazeichen an der Feldbluse entfernen.

Läuft "klein Hans" mit einem kompletten Feldanzug durch die Gegend, so muss er auch dort die Nationalitätsabzeichen entfernen, da er kein Soldat ist.

Trägt Soldat Müller seine Uniform in der Öffentlichkeit, dann darf er das nur, wenn er dienstlich dazu berechtigt ist.

Ranger Shop & Co. sollten beim Verkauf von Bw Uniformteilen einen Nachweis verlangen, dass es sich bei dem Käufer um einen Bw Angehörigen handelt. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, sollte nur Uniformteile ohne Nationalitätsbzeichen bekommen.

Soldaten die sich dezentral eindecken wollen, können dies auch hoch offiziell mit Neuware bei der LHD ;)

Komischerweise werden sämtliche Abzeichen von ausgemusterten Polizeiuniformen entfernt, nur bei Bw Uniformen scheinen die Verkäufer es nicht so eng zu sehen ;)   

1999 gab es mal grüne T-Shirt mit dem fetten Aufdruck "POLIZEI" .... diese wurden kurzerhand später für den offiziellen Verkauf verboten!
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schlammtreiber

Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:56:38
Läuft "klein Hans" mit einem kompletten Feldanzug durch die Gegend, so muss er auch dort die Nationalitätsabzeichen entfernen, da er kein Soldat ist.

Eigentlich ja, weil man sonst annehmen könnte er wolle den Eindruck erwecken ein echter Soldat zu sein, das trifft dann den Tatbestand dessen Name mir grad nicht einfällt aber den man landläufig als "Amtsanmaßung" bezeichnen dürfte...

Aber mal ehrlich snake... den Unterschied zwischen Theorie und Praxis zu überwinden dürfte in diesem Fall kaum den erheblichen Aufwand wert sein, oder?
Semper Communis
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Timid

Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:56:38Wer wirklich Soldat ist

::)
Wer "wirklich Soldat ist", der braucht solche Hinweise nicht, weil er nicht so rumläuft, als sei er grad in der Gosse aufgewacht!

ZitatMach meinem Kenntnisstand gibt es ein Gesetz welches besagt, dass Hoheitsabzeichen an offiziellen Uniformstücken in der Öffentlichkeit nicht getargen werden dürfen, sofern der Träger dazu keine Berechtigung hat.

Ja ne, is klar ;D

Das mit den Hoheitsabzeichen dürfte mal dezent in den Bereich "urbane Legenden" fallen ... Oder, anders formuliert: Ob man jetzt das Hoheitsabzeichen an der Feldbluse dran hat oder es entfernt, oder ob man die Kokarde an der Feldmütze dran hat oder nicht, dürfte relativ egal sein - solange man für "den Bürger" (der ja, deiner Ansicht nach, nicht mal zwischen korrekter Uniform und univil unterscheiden kann ...) als Amtsperson auftritt, geht es wohl ganz stark in den Bereich der Amtsanmaßung (ja, Schlammi, die heißt wirklich so ;) ) und damit einer Straftat ...

ZitatKomischerweise werden sämtliche Abzeichen von ausgemusterten Polizeiuniformen entfernt, nur bei Bw Uniformen scheinen die Verkäufer es nicht so eng zu sehen ;)

Wieso auch? Der Verkauf ist nicht das Problem, sondern das unerlaubte Tragen!

Und ganz nebenbei: Wer sorgt denn dafür, dass die Uniformteile in der Form in Umlauf gebracht werden? Rate mal. Wenn der Tipp eine Bundeseinrichtung beinhaltet, deren Name mit V beginnt und mit ebeg endet, bist du schonmal auf der richtigen Spur ;)

Zitat1999 gab es mal grüne T-Shirt mit dem fetten Aufdruck "POLIZEI" .... diese wurden kurzerhand später für den offiziellen Verkauf verboten!

Dann gibt einfach spaßeshalber mal "T-Shirt Polizei" bei irgendeiner Internetsuchmaschine ein. Wird ziemlich viele Online-Shops geben, in denen sowas noch verkauft wird ;)
Nochmal: Der Verkauf ist nicht verboten, sondern das UNERLAUBTE TRAGEN!
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Andi

Klappe die hunderttausendste. Nein, das hat nichts mit Amtsanmaßung zu tun:

§ 132 StGB Amtsanmaßung
"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Hier geht es also um aktives Handeln, wobei es völlig egal ist wie oder ob man bekleidet ist.

Es geht hier um:
§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
"(1) Wer unbefugt
[...]
4.    inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten [...] Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden."

Es ist völlig egal, ob irgendwo irgendwelche Flaffen, Dienstgradabzeichen o.ä. drauf sind und jemand, der eine komplette US-Uniform trägt macht sich genauso strafbar, wie der, der eine komplette deutsche Uniform trägt. Und was eine komplette Uniform ist,m die den Eindruck vermittelt jemand wäre Soldat definiert der unbedarfte Dritte, der keine Ahnung davon hat, wie eine Uniform aussieht. Wenn hier eine Verwechselung mit einem Amtsträger möglich ist, ist die Grenze zur Straftat überschritten.

Und jetzt zurück zum Thema.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Timid

Ehm, ja, eigentlich meinte ich auch den §132a, nicht §132 ... Mein Fehler!
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Chef_6/451

#39
Ich finde es völlig hannebüchen das als Begründung für ein generelle Untersagung des Tragens des Feldanzuges in der Öffentlichkeit (warum eigentlich), Beschwerden über offene Jacken angeführt werden.

Das ist absoluter Humbug.

Wenn ich eine Armee will die im Volk verankert ist, muss ich dafür sorgen das diese auch Präsenz zeigt - und das findet durch zahlreiche Soldaten die Sonntags und Freitags Deutschlands Bahnhöfe bevölkern jede Woche statt und auch durch die, die eben auf dem Heimweg nochmal schnell einkaufen gehen und somit ganz offen sagen, ja - ich bin Soldat - ja - ich bekenne mich dazu und ja - es gibt in diesem Staate eine Armee - und ja - diese Kameraden müssen genauso einkaufen und am öffentlichen Leben teilnehmen wie alle anderen auch.
Und ganz offen, nur weil ein paar Vollpfeifen eine Jacke nicht zu haben, ändere ich keine Vorschrift - ich gehe einfach davon aus das man hier die Tragweite des Entschlusses nicht realisiert hat.

Wie gesagt, meine Anfrage ans SKA läuft noch. Ich bin gespannt. Ansonsten liegt es nahe einen Verbesserungsvorschlag zu machen um dies ganz bewusst zu erlauben. Diese angebliche Entscheidung hat so einen "jungschen" Nachgeschmack... ich weiß nicht.

Trotzdem scheint es so das diese Änderung kaum jemandem bewusst ist, denn sonst würde es bereits großflächig Fernschreiben ob dieses Zustandes geben oder man legt es einfach so aus das der Disziplinarvorgesetzte schlußendlich selbst verantwortlich ist.
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snake99

#40
Ich weis was du meinst Schammi, aber mich regt es auf, wenn ein Soldat nun noch nicht mal mehr dazu berechtigt sein soll im FA heim zu fahren, nur weil es einigen Bürostuhlbürokraten im Amt versucht wird zu verkaufen, dass die Masse der Soldaten außerhalb der Kaserne vergißt, wie man sich ordentlich und vorschriftskonform bezüglich seiner Uniform zu kleiden hat.  

Ich bin schon viel in Deutschland rumgekommen, auch an einschlägig bekannten Bw Standorten, doch die gerne erwähnte "univil Problematik" habe ich noch nie bei einem Soldaten erlebt, von daher hält sich mein Verständnis über die "Uniformdiskussion" zum Dienst hin / vom Dienst weg in Grenzen. Selbst wenn Kamerad X ohne Kopfbedeckung vor dem Supermarkt nach Dienst anzutreffen ist, wo ist das große Problem? Es laufen schon im Dienst, in den Kasernen, genug Kameraden ohne Kopfbedeckung hin und wieder rum, ohne das es geahndet wird.

Komischerweise kann man sich eine komplette Bw Uniform im Internet über X-Händler beschaffen ... versucht das mal mit einer Polizei Uniform. Selbst wenn man ein ausgemustertes Hemd, eine Jacke und Hose bekommt, wird es bei dem "Polizei Aufnäher" oder den Dienstgradabzeichen sehr schwierig. Im Gegensatz zu Bw Dienstgradabzeichen gibt es "Polizeiaufnäher" und Dienstgradabzeichen nicht an jeder Ecke zu kaufen ... die LHD rüstet zwar auch die BuPo aus, doch ohne Dienstausweis läuft da gar nichts ;)

Selbst die "zivilen" schwarzen T-Shirts mit dem Aufdruck "Polizei" vorne und hinten gibt es bei den mir bekannten Läden nur gegen Vorlage des Dienstausweises. Nach meinem Kenntnisstand wurde der Verkauf von offiziell gekennzeichneter Polizeikleidung, oder imitierter, verboten, und nicht nur das unberechtigte Tragen. Bei Ranger & Co. wurde beispielsweise auf den ehemaligen Polizei Diensthemden alle einschlägigen "Amts Aufnäher" entfernt.  

Nachträgliches Edit:
Wenn es nun wirklich ernsthaft einem Soldaten verboten werden sollte zum Dienst hin / vom Dienst heim, seine Uniform zu tragen, dann wundert es mich nun wirklich nicht mehr, dass die Bw innerhalb der Bevölkerung immer mehr in Vergessenheit gerät.
Und was den DA angeht, ihr glaubt doch wohl nicht wirklich, dass ein Soldat sich nach Dienst in seinen DA wirft, um darin heim zu fahren ;)
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Andi

Zitat von: Chef_6/451 am 20. Januar 2010, 13:58:47
Ich finde es völlig hannebüchen das als Begründung für ein generelle Untersagung des Tragens des Feldanzuges in der Öffentlichkeit (warum eigentlich), Beschwerden über offene Jacken angeführt werden.

Das ist absoluter Humbug.

Na ja, wenn man sich anguckt, wer hier irgendwie versucht hat das eine mit dem anderen zu verknüpfen wundert mich gar nichts. ;)

Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 14:00:13
Ich weis was du meinst Schammi, aber mich regt es auf, wenn ein Soldat nun noch nicht mal mehr dazu berechtigt sein soll im FA heim zu fahren, nur weil es einigen Bürostuhlbürokraten im Amt versucht wird zu verkaufen, dass die Masse der Soldaten außerhalb der Kaserne vergißt, wie man sich ordentlich und vorschriftskonform bezüglich seiner Uniform zu kleiden hat.

Wie kommst du denn jetzt schon wieder zu dieser Unsinnsaussage? Dass der Feldanzug in der Öffentlichkeit außerhalb des Dienstes getragen wird war in der Vorschrift noch nie vorgesehen, es gab - wie gesagt - eine großzügige ministerielle Erlassregelung für Heer und Luftwaffe, die aber mit der neuen ZDv 37/10 gewollt oder ungewollt (das gilt es zu klären) verschwunden ist. Grund dafür ist, dass der Feldanzug als Arbeits- und Kampfanzug konzipiert ist und vom Design her nicht geeignet ist ein vertrauensvolles Verhältnis zur Bevölkerung zu stützen. Oder anders: Er sieht zu martialisch aus. Deswegen gab es schon immer diese Einschränkung, wenn auch mit Sonderregelung.
Letztendlich ist die Lage momentan völlig klar. Und mit unmissverständlichen Befehlen/Weisungen solltest du als Soldat doch umgehen können, oder? Du bist doch so ein doller Profi...

Gruß Andi
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snake99

Andi, ich kann dem ganzen gerade offensichtlich nicht mehr folgen ...

Daher noch mal meine schlichte Frage:

Darf ein Soldat auf dem Weg zum Dienst / Heimweg den FA nun tragen, oder ist diese Frage gerade nicht eindeutig zu klären? 

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Andi

Da die momentane ZDv 37/10 vom Ende des letzten Jahres keine entsprechende Sonderregelung mehr enthält (oder ich sie nicht finden kann - vielleicht steht sie irgendwo in Schriftgröße 0) bleibt der Feldanzug außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Liegenschaften im Spind, weil "isso".

Gruß Andi
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snake99

Hut ab!

Den Kameraden, der sich das mal wieder ausgedacht hat, würde ich gerne mal kennenlernen. Wahrscheinlich arbeitet er gerade am Projekt "ZdV 08/15 Korrektes soldatisches Zubinden von Schnürsenkeln" ;)
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