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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51

Titel: Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
Hallo zusammen,

ich hatte mich vor ca. einem Jahr als SaZ beworben.
Nach der ersten Musterung (t1) kam erstmal lange nichts und jetzt bekam ich endlich die 2 Einladung =).
Jetzt habe ich aber ein Problem, ich habe vor ca. 2 wochen etwas geraucht (gekifft). Ich rauch eig. nie was, nur sehr selten. Nun wird ja bei der 2 Musterung auch ein Drogentest gemacht und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, soll ich ganz offen und ehrlich sagen das ich vor 2 Wochen was geraucht und das eine Ausnahme war oder lieber erstmal abwarten was der Test bringt ? Hat man so zu sagen eine 2 chance beim Drogentest ? Ich rauche nun ja nicht täglich oder wöchentlich.... Wenns hoch kommt ein Joint alle 3 Monate. Selbstverständlich würd ich komplett damit aufhören wenn ich beim Bund wäre ...

Danke schonmal für eure Antworten :)
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."

Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2010, 16:35:08
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
ich habe vor ca. 2 wochen etwas geraucht (gekifft). Ich rauch eig. nie was, nur sehr selten.
...
das ich vor 2 Wochen was geraucht und das eine Ausnahme war
Ich rauche nun ja nicht täglich oder wöchentlich.... Wenns hoch kommt ein Joint alle 3 Monate.

Wenn du es nicht angibst und du als SaZ eingestellt wirst, wird es eh auffliegen- und das ist Einstellungsbetrug.

Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."
Doch genau das! Vergiss die Karriere beim Bund.
Hast du dir schon mal überlegt, was für eine Verantwortung da hast???


Ganz ehrlich: Selber Schuld!!! Jeder weiss, dass Drogen und Bund nicht zusammen passen und dass getestet wird. Und trotzdem konntest du es nicht lassen.
Und eine Ausnahme ist wenn man es vielleicht 1x vor x Jahren gemacht hat, aber nicht wenn man sich das Zeug regelmäßig reinzieht.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 16:53:07
Ja ok ich glaube du hast eine etwas veraltete einstellung dazu =) Was glaubst du den was ich nicht beherrsche weil ich zB mal mit einem Kumpel vor 2 Woche gekifft hab weil der geheiratet hat ?
Ich habe ja nicht gesagt das ich es mir regelmäßig reinziehe...
Und noch eine Frage, steht der Arzt der mich befragt nicht auch unter der Schweigepflicht ?
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 16:55:18
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
Ich rauch eig. nie was, nur sehr selten.


du scheinst vorkurzen auch wieder gekifft zu haben^^


Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:53:07
... weil der geheiratet hat ?
Ich habe ja nicht gesagt das ich es mir regelmäßig reinziehe...

ist eine Heirat ein Grund zum Kiffen.... wenn ja armes Deutschland

und zum 2. doch hast du siehe erstes zitat... sehr selten hört sich nicht so an wie"war mein erstes mal"^^
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:01:41
Was ich da eine Einstellung zu hab, ist völlig irrelevant. Merkwürdigerweise deckt dich diese aber mit der Einstellung der Bundeswehr.
Klar gilt die Schweigepflicht auch bei der Musterung bzw. bei der Untersuchung beim ZNWg. ABER: Er gibt das Ergebnis zu deiner gesundheitlichen Eignung weiter.

Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:53:07
Ich habe ja nicht gesagt das ich es mir regelmäßig reinziehe...
Alle 3 Monate ist regelmäßig.

Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 17:18:13
Zitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:01:41
Was ich da eine Einstellung zu hab, ist völlig irrelevant. Merkwürdigerweise deckt dich diese aber mit der Einstellung der Bundeswehr.
Klar gilt die Schweigepflicht auch bei der Musterung bzw. bei der Untersuchung beim ZNWg. ABER: Er gibt das Ergebnis zu deiner gesundheitlichen Eignung weiter.

Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:53:07
Ich habe ja nicht gesagt das ich es mir regelmäßig reinziehe...
Alle 3 Monate ist regelmäßig.



Regelmäßig heißt für mich das man es in bestimmt festgelegten Zeiträumen macht (tut). Ein Kumpel von mir kifft regelmäßig, also jeden Tag das ist regelmäßig! Ich rauche ja nicht immer am anfang aller 3 Monate ;) Das sagte ich nur das man etwa einem eindruck davon bekommt wieviel ich konsumiere.


Zitat von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 16:55:18
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
Ich rauch eig. nie was, nur sehr selten.


du scheinst vorkurzen auch wieder gekifft zu haben^^


Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:53:07
... weil der geheiratet hat ?
Ich habe ja nicht gesagt das ich es mir regelmäßig reinziehe...

ist eine Heirat ein Grund zum Kiffen.... wenn ja armes Deutschland

und zum 2. doch hast du siehe erstes zitat... sehr selten hört sich nicht so an wie"war mein erstes mal"^^

Du bist ein Fuchs =) ich sagte ja vor 2 Wochen !
Nein aber ist es ein Grund Bier oder Sekt zu trinken ? Ich vertrage keinen Alkohol deswegen sehe ich aber Leute die zu bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag nicht als Arm an oder als Alkoholiker !




Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:38:25
Wie du "regelmäßig" definierst interessiert auch keinen!
Den Unterschied zwischen den Folgen von Alkoholgenuss zu bestimmten Anlässen und den Folgen von Drogenkonsum kennst du offenbar nicht. Genausowenig wie die rechtliche Bewertung von Alkohol und Drogen.

Aber da du es anders nicht verstehen willst:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/15.pdf

Übrigens erfüllt das Trinken von Alkohol in entsprechenden Mengen zu feierlichen Anlässen nicht die Definition des Alkoholismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholkrankheit

Warum ich ein Arm bin, wenn ich auf einer Hochzeitsfeier Alkohol konsumiere, versteh ich nicht so ganz.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 17:39:04
Das is ein Fuchs]

und wenn man zu einen geg. Anlass Alkohol trinkt is man ja auch lange kein Alki^^

zu mal es eine Legale "Droge" ist


Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 17:50:59
Auf den Link http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/15.pdf kann ich nicht viel sagen die Qualität ist teilweiße sehr schlecht. Aber ich weiß ja das Drogenkonsum beim Bund nicht gedultet wird das müsst ihr mir nicht sagen  :)

Zitat von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 17:39:04
Das is ein Fuchs]

und wenn man zu einen geg. Anlass Alkohol trinkt is man ja auch lange kein Alki^^

zu mal es eine Legale "Droge" ist



Danke das du mir endlich mal einen Fuchs gezeigt hast ich dachte ein Fuchs wäre ein Mensch mit einem Internet-Anschluss =)










Ich denke mal das man hier closen sollte da niemand meine Fragen verstanden hatte aber danke für Eure Anteilnahme.



Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 17:54:40
Zitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:38:25
Wie du "regelmäßig" definierst interessiert auch keinen!
Den Unterschied zwischen den Folgen von Alkoholgenuss zu bestimmten Anlässen und den Folgen von Drogenkonsum kennst du offenbar nicht. Genausowenig wie die rechtliche Bewertung von Alkohol und Drogen.

Aber da du es anders nicht verstehen willst:

http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/15.pdf

Übrigens erfüllt das Trinken von Alkohol in entsprechenden Mengen zu feierlichen Anlässen nicht die Definition des Alkoholismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholkrankheit

Warum ich ein Arm bin, wenn ich auf einer Hochzeitsfeier Alkohol konsumiere, versteh ich nicht so ganz.



Nur noch eins zum Abschluss, ist vielleicht ganz Interessant für alle hier, aber ich will damit nicht sagen das kiffen besser als trinken ist ;)
http://www.myvideo.de/watch/2556110/Vergleich_von_Canabis_und_Alkohol_beitrag_aus_Welt_der_Wunder
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:56:04
Sobald die Seite auf 100% vergrößert ist, kann man es wunderbar lesen. Kannst aber auch jede andere Seite zur ZDv 46/1 nutzen.

Kernaussage: Wenn der letzte Konsum weniger als 6 Monate her ist, wird mindestes die GZ V15 vergeben, was bedeutet, dass du zumindest vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist.

Deine Frage haben wir schon verstanden: Du willst von uns hören, dass du trotz deinem Drogenkonsum zum Bund kannst, bzw. wie das gehen soll.

Du kannst von mir aus weiter kiffen so viel du willst- ist mir völlig wurscht. Aber eine Karriere beim Bund ist damit ausgeschlossen.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Mattes22 am 30. Januar 2010, 17:58:57
hi am besten du bewirbst dich garnich die werden es herausfinden wie oft du das machst interessiert da keinen also lasse es am besten so ersparst du dir noch ärger.MFG
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 18:09:32
Zitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 17:56:04
Sobald die Seite auf 100% vergrößert ist, kann man es wunderbar lesen. Kannst aber auch jede andere Seite zur ZDv 46/1 nutzen.

Kernaussage: Wenn der letzte Konsum weniger als 6 Monate her ist, wird mindestes die GZ V15 vergeben, was bedeutet, dass du zumindest vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist.

Deine Frage haben wir schon verstanden: Du willst von uns hören, dass du trotz deinem Drogenkonsum zum Bund kannst, bzw. wie das gehen soll.

Du kannst von mir aus weiter kiffen so viel du willst- ist mir völlig wurscht. Aber eine Karriere beim Bund ist damit ausgeschlossen.


Vielen dank, Kernaussage: Wenn der letzte Konsum weniger als 6 Monate her ist, wird mindestes die GZ V15 vergeben, was bedeutet, dass du zumindest vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist. GENAU das wollte ich wissen und nein ich wollte nicht wissen ob ich weiter kiffen kann sondern nur Wissen ob ich als Exkiffer trozdem noch zum Bund kann. Wenn ich nicht mehr Kiffe versteht sich von selbst !
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 18:10:07
Zitat von: Mattes22 am 30. Januar 2010, 17:58:57
hi am besten du bewirbst dich garnich die werden es herausfinden wie oft du das machst interessiert da keinen also lasse es am besten so ersparst du dir noch ärger.MFG

genau das is wirklich das beste.


und @ TE

wann hier ein Threag geschlossen wird entscheiden immer noch die Mods^^
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 30. Januar 2010, 18:13:35
Dass bei dem verlinkten Beitrag zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen wurde, hast du ja selber schon gemerkt, oder?

Was aber für den Bund interessant ist (und auch der Hauptgrund für die 6-Monatsfrist), ist dasss es auch nach einmaligem Konsum von Cannabis bis zu 6 Monaten nach dem Konsum zu Flashbacks kommen kann- gaanz toll wenn derjenige ne Waffe in der Hand hat.
Beim Alkohol ist das einfacher: Alkohol verstoffwechselt- keine Wirkung mehr. (Bei Konsum in den gesellschaftlich üblich anerkannten Mengen).

Im übrigen wird mir die Diskussion langsam zu blöd. Mach einfach was du willst- über die Folgen wurdest du hier ausführlich aufgeklärt.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 30. Januar 2010, 18:25:36
Zitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 18:13:35
Dass bei dem verlinkten Beitrag zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen wurde, hast du ja selber schon gemerkt, oder?

Was aber für den Bund interessant ist (und auch der Hauptgrund für die 6-Monatsfrist), ist dasss es auch nach einmaligem Konsum von Cannabis bis zu 6 Monaten nach dem Konsum zu Flashbacks kommen kann- gaanz toll wenn derjenige ne Waffe in der Hand hat.
Beim Alkohol ist das einfacher: Alkohol verstoffwechselt- keine Wirkung mehr. (Bei Konsum in den gesellschaftlich üblich anerkannten Mengen).

Im übrigen wird mir die Diskussion langsam zu blöd. Mach einfach was du willst- über die Folgen wurdest du hier ausführlich aufgeklärt.

Ja der Link sollte ja auch nicht eure Meinung ändern,  wie ich schon sagte der Betrag ist eig. sehr Interessant.
Das mit der 6 Monate Frist ist mir auch Recht weil ich ja noch mein Abi beenden muss das heißt Eintritt wäre eh nicht im April ....

close pls  :D
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2010, 19:41:23
Ein Vollquote des direkt darüber stehenden Beitrags ist völlig unnötig! Unser Kurzzeitgedächtnis ist noch nicht durch Cannabiskonsum geschädigt! ;)

Was mir in dieser Diskussion noch etwas fehlt ist der Aspekt, das THC im Gegsatz zu Alkohol schlicht illegal ist. Der Besitz, Erwerb und Handel damit zeugt einfach von einer nicht rechtstreuen Gesinnung. Und Kriminalität und der Eid "Recht zu verteidigen" passt einfach nicht zusammen. Das gleiche würde ich auch einem Körperverletzer, Steuerhinterzieher oder Alkoholfahrer sagen.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: schlammtreiber am 01. Februar 2010, 10:26:05
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."

Kiffer haben beim Bund nix verloren.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 01. Februar 2010, 12:03:24
Zitat von: schlammtreiber am 01. Februar 2010, 10:26:05
Zitat von: Encore am 30. Januar 2010, 16:20:51
und bitte keine Sprüche wie "Kiffer haben beim Bund nix verloren ..."

Kiffer haben beim Bund nix verloren.

Das musste jetzt kommen oder ? Hauptsache mal was geschrieben. Es ist mir auch klar das Kiffer nix beim Bund zu suchen haben, das muss man ja nicht extra schreiben :D !!!
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: WausLG1 am 01. Februar 2010, 12:19:44
wenn es dir klar is das kiffer beim bund nichts zu suchen haben....

denn lass es sein... und versuche es erst gar nicht dich zu bewerben...
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: snake99 am 01. Februar 2010, 12:20:09
@Encore

Kleine Anekdote zu THC und Bw:
Ein GWDL'er wurde beim Konsumieren von THC in der Kaserne erwischt. Auch die Durchsuchung seines Spindes mit dem DV, Polizei und einem Drogenspürhund war positiv ;)
Der Kamerad freute sich erst, denn die Bw entlies ihn recht schnell daraufhin ... was ihn weniger erfreute war der Brief der Staatsanwaltschaft, der ihn später erreichte. Ebenfalls fand er die ein paar Tage später zufällig durchgeführte Polizeikontrolle weniger lustig in der er hineinfuhr. Die Beamten machten ihn nämlich "nackig" und drehten das Auto auf links bei der Kontrolle. Warum das ganze? Durch das Verfahren hatte der "Ex Kamerad" den Eintrag BTMK (Betäubungsmittelkonsument) in der Datenbank der Polizei hinterlegt  ;D
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Encore am 02. Februar 2010, 16:02:16
Zitat von: WausLG1 am 01. Februar 2010, 12:19:44
wenn es dir klar is das kiffer beim bund nichts zu suchen haben....

denn lass es sein... und versuche es erst gar nicht dich zu bewerben...


Wie wärs wenn du lesen lernst !
Ich habe gekifft und will es nicht mehr !
Meine Frage war wielang ich warten muss bis ich mich bewerben kann. Mach dir keine mühe man hat mir die Frage schon beantwortet
Danke
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 02. Februar 2010, 17:19:11
Für alle die es noch nicht wussten: Auch ein einmaliger Drogenkonsum bedingt beim Bund eine 6-monatige Sperre für folgende Tätigkeiten: Umgang mit scharfen Waffen, Führen von Dienst-Kfz, sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, Wachdienst, Borddienst.
Die Begeisterung bei den entsprechenden Vorgesetzten kann man sich vorstellen, die Folgen bei SaZ auch (für letztere ist eine Ausbildung damit so gut wie unmöglich und führt regelmäßig zu einer Rückstufung zum GWDL). Bei GWDL: 9 Monate Dienst- davon 6 Monate für alle wichtigen Tätigkeiten gesperrt- hurra! Direkt zur Ausmusterung bei Einstellung führt Drogenkonsum nur in Ausnahmefällen.
Bei wiederholt positiven Tests werden auch GWDL entlassen.

Ich wollte es nur noch mal erwähnt haben, da die Kameraden, die heute die entsprechenden Konsequenzen ereilt haben, aus allen Wolken gefallen sind.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Troubleshooter am 05. Februar 2010, 09:01:31
Zitat von: ulli76 am 02. Februar 2010, 17:19:11
Auch ein einmaliger Drogenkonsum bedingt beim Bund eine 6-monatige Sperre für folgende Tätigkeiten: Umgang mit scharfen Waffen, Führen von Dienst-Kfz, sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, Wachdienst, Borddienst.

Sind das alle gesperrten Tätigkeiten? Mir ist klar, daß z.B. ein Zahnarzt gerne sechs Monate auf seine Beifahrerin am Stuhl verzichtet, wenn Gefahr besteht, daß diese zu sehr über den Dingen schwebt. Aber gibt es neben den Möglichkeiten des jeweiligen Vorgesetzten auch einen Sperrkatalog für medizinische/sanitätsdienstliche Tätigkeiten?
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Arrow am 05. Februar 2010, 12:37:49
Vor wenigen Wochen war ich auch beim ZnwG Düsseldorf. Wir hatten eine Bewerberin in unserer Gruppe die bei uns schon angegeben hat das der Drogentest evtl. positiv ausfallen könnte weil sie wohl vorher ein paar Mohnbrötchen gegessen hat zum Frühstück. Was ist geschehen?'' Sie holt sich den Pinkelbecher,macht das was sie machen sollte und,gibt ihn ab an der Klappe die hier ja einige kennen sollten. 15 Minuten später kommt ein Junger Uffz und sagt ihr '' Frau .............. für sie ist die Eignungsfeststellung hier vorbei. Sie werden auf ihr Zimmer begleitet wo sie ihre Sachen zusammen Packen können. Tja das wars dann. In einer anderen Gruppe gab es gleich 3 Fälle. Jetzt mal ehrlich.......wenn ich doch ein Ziel verfolge dann kann ich mir doch verkneifen son DRECKS Joint zu Rauchen. Naja muss jeder selbst wissen. Aber verheimlichen kannst du es nicht. Trotzdem viel Erfolg
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Februar 2010, 12:48:36
Zitat von: Arrow am 05. Februar 2010, 12:37:49
der Drogentest evtl. positiv ausfallen könnte weil sie wohl vorher ein paar Mohnbrötchen gegessen hat zum Frühstück.

Schwache Ausrede  ;D
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: snake99 am 05. Februar 2010, 12:53:15
Die Story mit den Mohnbrötchen gehört zu den bekannten Urban Legends ... bisher kannte ich sie jedoch nur von den Einstellungstests bei der Polizei ;)
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2010, 14:38:32
@trouble: Nein das umfasst natürlich nicht alle gesperrten Tätigkeiten. Und ja, man kann auch von medizinischen Tätigkeiten gesperrt werden. Bei bestimmten Berufsgruppen kann das sogar noch viel schwerwiegendere Folgen haben: Z.b. Verlust der Approbation bzw. Berufserlaubnis.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: eazy e am 11. Februar 2010, 16:50:35
eigentlich müsste es bei deinem seltenen konsum nach zwei wochen nicht mehr im urin nachweisbar sein
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Gräfin am 11. Februar 2010, 17:05:41
OHA, gefährliches Halbwissen.
Das was beim Kiffen dann später im Urin nachweisbar ist, ist ein wasserlöslicher Metabolit von THC (Tetrahydrocannabinol)...die sogenannte 11-nor-δ-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure. Das ist je nach Drogengebrauch und körperlicher Merkmale von zwei Wochen über 1 Monat bis angeblich zu DREI MONATE nachweisbar.
Moderne Bluttests, die nach Abbauprodukten "suchen" können mit ähnlich langen Nachweiszeiten um die Ecke kommen.

Ach und nochwas ... THC wird im Fettgewebe gespeichert und KANN beim häufigen Sport treiben und Abbau von Fettreserven wieder nachgewiesen werden, da dann die Metabolite freigesetzt werden.

Wie gesagt...KANN und KÖNNTE, bei jedem ist das anders. Ich empfehle jedoch: Drogen sein lassen!
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Otto Normalverbraucher am 11. Februar 2010, 17:15:51
ZitatZitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 18:13:35Was aber für den Bund interessant ist (und auch der Hauptgrund für die 6-Monatsfrist), ist dasss es auch nach einmaligem Konsum von Cannabis bis zu 6 Monaten nach dem Konsum zu Flashbacks kommen kann- gaanz toll wenn derjenige ne Waffe in der Hand hat.
Beim Alkohol ist das einfacher: Alkohol verstoffwechselt- keine Wirkung mehr. (Bei Konsum in den gesellschaftlich üblich anerkannten Mengen).


Es ist unklar, wie Cannabis, das wenige Stunden nach dem Konsum weitgehend aus dem Blutkreislauf verschwindet, noch Monate später eine Drogenwirkung auslösen soll. Für diese ist eine Aktivierung der Cannabinoidrezeptoren durch eine aussreichende Menge psychoaktiver Cannabinoide erforderlich. Der Cannabiswirkstoff THC wird nach dem Konsum in der Leber metabolisiert (abgebaut). THC und seine Metaboliten (Abbauprodukte) werden zwar aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit teilweise im Fettgewebe eingelagert, sickern jedoch wegen ihrer schlechten Wasserlöslichkeit nur in winzigen Mengen über einen langen Zeitraum wieder zurück in den Blutkreislauf. Die Leber metabolisiert die Spuren und die Nieren scheiden die Metaboliten aus. Gerade die extrem langsame, weil niedrigdosierte Freisetzung ist dafür verantwortlich, dass Cannabiskonsum so lange im Urin nachweisbar ist. Für eine psychoaktive Wirkung müsste plötzlich eine grössere Menge THC (und nicht seiner inaktiven Metaboliten) in den Blutkreislauf zurückkehren um von dort an die Rezeptoren zu gelangen. Für die Annahme, dass das tatsächlich geschieht, gibt es keine physiologische Grundlage.



Zitat"Die flash-back (Echorausch)-Effekte, Episoden des fiktiven Rauschzustandes nach drogenfreien Intervallen ohne erneute Drogenzufuhr, sind noch weitgehend unerforscht. In der Literatur sind entgegen den zahlreichen Zitaten nur wenige praktische Fälle beschrieben worden (vgl Stodberg/Lösch, SuchtR 1987, 5/87, 15ff). Die Behauptung, bei Cannabiskonsum sei regelmäßig mit flash-back-Effekten zu rechnen, ist falsch. "

aus:
Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz
Harald Hans Körner
5., neubearbearbeitete Auflage.
München, Beck (2001).
ISBN: 3-406-46311-8
________________

Zitat"Of special note is the association between LSD-type flashbacks and the use of marijuana. Six separate reports linked flashbacks to marijuana use, but in each report the subjects described an antecedent use of LSD that also explained the flashback. Further data from the survey of 720 servicemen in western Europe failed to find a single case of flashbacks in any subjects for whom hashish was the sole drug of consumption. In the same sample, however, 15 subjects were found for whom LSD flashbacks were precipitated by marijuana use. "

vgl: http://www.erowid.org/chemicals/lsd/lsd_info3.shtml

Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2010, 18:23:19
Ehrlich gesagt sind "revolutionäre wissenschaftliche Erkenntnisse" völlig irrelevant solange die Vorschriften der Bw etwas anderes besagen. Wenn da steht "bei nachgewiesenem Konsum von THC sechs Monate kein ...." ist das bindend.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Balder am 11. Februar 2010, 18:55:57
Und warum kann man das nicht einfach sagen?
Warum muss man gleich ausfallend und unseriös werden?
Das passt irgendwie nicht zusammen...
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2010, 18:57:45
Wer ist denn unseriös und ausfallend geworden?
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: Vaterstaat am 12. Februar 2010, 01:30:58
Oh man, oh man.

Lustig, dass ist es allemale.

DANKE meine jungs vom bund.

Eure strikte gehorsammkeit eurer FÜHRUNGS person / euren FÜHRUNGS personen gegenüber ist echt, SAGENHAFT.

Bei einamligem oder so seltenem wie deinem konsum sollten sich die Abbauprodukte nicht wirklich 3 monate noch in deinem Blut befinden, auch nicht im Urin und ich prangere einfach mal an das der Aufwand einer Haaranalyse gemacht wird.  

Von kreislauf zu kreislauf unterschiedlich, vielmehr aber auf die konsumierte menge kommt es an.

Bekennende Alkohol beführworter ... geht mal zur DROGEN (Alkohol ist eine ach so BÖSE droge, ihr banausen)


puh, vielmehr will ich euch garnicht da lassen.

cu
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: wolverine am 12. Februar 2010, 08:35:04
Und was möchte er uns mit diesem kryptischen Geschreibsel sagen?  ???
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: StOPfr am 12. Februar 2010, 14:13:26
Ich bin ganz sicher dass ich das gar nicht wissen möchte  ::)!
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Februar 2010, 14:24:51
Wir sollten es stehen lassen als warnendes Beispiel was Drogen mit Menschen anrichten können  ;D
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: AriFuSchr am 12. Februar 2010, 14:46:17
 ;D ;D
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: rumpel am 23. Februar 2010, 01:25:49
Zitat von: ulli76 am 02. Februar 2010, 17:19:11
Direkt zur Ausmusterung bei Einstellung führt Drogenkonsum nur in Ausnahmefällen.

Ermöglich dir dein Wissen diese Ausnahmefälle zu erläutern? Wenn ja, dann sei doch so gut.
Titel: Re:Drogen beim Bund
Beitrag von: ulli76 am 23. Februar 2010, 20:32:25
Z.B. wenn der Soldat erkennbar unter den Folgen des Konsums leidet (oder halt nicht leidet, aber z.B. Ausfallserscheinungen hat).