Hallo ich leiste zum 1.4. meinen Grundwehrdienst und ein Bekannter von mir war war SAZ 12 und hat gemeint dass "alle über 1,95" zum Wachbatallion nach Bonn kommen würden ist das richtig?
LOl dann wär es aber voll da.
Ich würd erh schon fast sagen mit 1,95m ist man schon zu gross fürs WB.
Nein. 1,95 dürfte sogar schon zu groß für das Wachbataillon sein. Das "Gardemaß" lag, meine ich, irgendwo zwischen 1,70 und 1,85, oder so.
1,79 - 1,82 laut meiner Musterungsärztin.
1,70 ist definitiv zu klein für´s WachBtl. 1,79-1,95 ist der richtige Wert (steht in der ZDv 46/1).
Trotzdem kommen nicht alle in diesem Rahmen zum WachBtl.
Soldaten müssen neben der entsprechenden Tauglichkeit u.a. weiter zwischen 1,78 und 1,95 m lang sein, um als Potokollsoldaten im WachBtlBMVg eingesetzt zu werden. Übrigens: Die Masse des WachBtl ist am Standort BERLIN stationiert, in Siegburg nur noch zwei Kompanien.
Sorry, wenn das OT ist aber ich hab gerade bis etwa in die Mitte des Threads konsequent "Waschbattalion" gelesen. Was für ein schönes Bild: die ganzen 1,95er emsig am Arbeiten im Bonner Waschbattalion...
@ kaimar: In BONN gibt es keine Einheit des WachBtl BMVg, die Masse ist in BERLIN stationiert, 2 Kompanien sind in SIEGBURG verblieben, um den Protokolldienst "West" zusammen mit dem Musikkorps Bw durchzuführen, das auch in SIEGBURG stationiert ist...
Zitat von: miguhamburg1 am 04. Februar 2010, 13:19:12
@ kaimar: In BONN gibt es keine Einheit des WachBtl BMVg, die Masse ist in BERLIN stationiert, 2 Kompanien sind in SIEGBURG verblieben, um den Protokolldienst "West" zusammen mit dem Musikkorps Bw durchzuführen, das auch in SIEGBURG stationiert ist...
Sorry, ich meinte natürlich das Berliner Waschbataillon. :P
1,79 kann nicht sein wurde heute gemustert und vom WB ausgeschlossen ,da zu klein.
Lieber Julius, dann lag Ihre Einschränkung für den ProtDst im WachBtl BMVg NICHT an Ihrer Länge, sondern an anderen Gesundheitsziffern (da gibt es diverse andere Ausschlussgründe)!
z.B. wenn man so bedrohlich aussieht, dass die werten Staatsgäste gleich wieder schreiend in den Flieger hüpfen, nach Hause düsen und umgehend den Verteidigungsetat verzwanzigfachen :)
Zitat von: ulli76 am 05. Februar 2010, 17:41:50
Zitat von: kaimar2 am 04. Februar 2010, 21:20:47... Da offensichtlich T1 Voraussetzung für's Wachbataillon ist ...
Zum einen: Für´s WachBtl braucht man kein T1. Man baucht für gar keine Verwendung T1.
Die Information habe ich folgeder Website entnommen:
http://www.basus.info/BW/Wachbataillon.htm
Dort heißt es u. A.:
ZitatDoch nicht jeder wird zum Dienst als Protokollsoldat zugelassen. Hierfür gilt es, besondere Kriterien zu erfüllen: Musterungsgrad T1, sowie den speziellen Tauglichkeitsgrad X1. Er beinhaltet, das der Rekrut zwischen 1,79m und 1,93m groß ist, kein Übergewicht, Brille, Bart, Plattfüsse, Allergien oder Haltungsfehler hat. Erfüllt man diese Voraussetzungen, bedeutet dies noch lange nicht, dass man dabei ist. Innerhalb der ersten Woche der Grundausbildung findet eine weitere Untersuchung statt. "Von 250 neuen Soldaten, fallen ca. 30 bei der Eingangsuntersuchung raus. Im weiteren Verlauf des neunmonatigen Wehrdienstes fallen nochmals 30-40 Mann aufgrund der körperlichen Anforderungen raus"
weiter unten steht dann noch:
ZitatEine ganz besondere Truppe innerhalb des WachBtl ist das sogenannte "Drill-Team", über das jede Kompanie verfügt. Es tritt vor allem bei Militärmusikfesten und Wettkämpfen auf. Nur die "Besten der Besten" haben die Chance Mitglied dieser Truppe zu werden, da ihre Griffe weit über die sonst üblichen hinausgehen.
Ich frage mich, warum die Bundeswehr solch "handverlesene" Rekruten ausgerechnet in einer Truppe mit hauptsächlich represäntativen Aufgaben im Inland konzentriert anstatt gerade diese Leute zu motivieren, in den tatsächlichen Einsatz zu gehen. Spielt die Außenwirkung wirklich eine so große Rolle?
Das mag sein, dass das da stand, deswegen muss es aber noch nicht stimmen ;) Tatsache ist, dass es, wie von ulli schon geschrieben, KEINE EINZIGE Verwendung gibt, für die T1 Voraussetzung ist! Man darf nur für die jeweilige Verwendung keinen Verwendungsausschluss haben, das ist alles.
Zitat von: Timid am 05. Februar 2010, 22:49:58
Das mag sein, dass das da stand, deswegen muss es aber noch nicht stimmen ;)
Ich wollte lediglich meine Quelle nennen. ;) Ich glaube, wer diese website geschrieben hat, war ohnehin vor knapp 20 Jahren im Wachbataillon, seitdem hat sich ja offensichtlich so einiges geändert.
Also nur um das klarzustellen: Gibt es diesen besonderen Tauglichkeitsgrad X1 wirklich oder gab es ihn mal? Ich meine, ich bin mit 1,78 Übergewicht und meiner Brille immernoch aller Wahrscheinlichkeit nach wachbataillons-untauglich, oder nicht?
Ich frage nur, weil ich irgendwas brauche, dessen Taglichkeit ich sicher ausschließen kann, um endlich meinen halben Verwendungsausweis entschlüsseln zu können *gg*
X1 ist kein spezieller Tauglichkeitsgrad.
Für jede Verwendung gibt es eine Kombination von "Gebrechen", die jeweils einen Ausschluss bedingen.
Wenn du für´s WachBtl tauglich bist, ist die Wahrscheinlichkeit allerdings relativ hoch, dass du auch für viele andere Verwendungen gesundheitlich geeignet bist.
Die häufigsten Gründe für T2 (Körpergröße, Brille, kummer Rücken) sind übrigens Ausschlüsse für´s WachBtl.
Aber wenn du dir mit deinen Verwendungen sicher sein willst, ruf doch Montag einfach mal bei deinem KWEA an.