Hallo Leute, ich habe mich jetz extra hier im Forum angemeldet, weil ich denke das mir hier jemand weiterhelfen kann, weil mir das einfach keine ruhe mehr lässt :((
Ich habe mich im August letzten Jahres bei der Bundeswehr als saz 8 ( Unteroffizierslaufbahn ) beworben. Eigentlich 9 Jahre , weil ich ggf die Chance habe ein sogenanntes "ZAW" zu machen.Aber nur wenn es halt klappt! Werde auch erst im März 18 jahre alt, und habe noch keine Ausbildung angefangen.
Ja als ich meine Bewerbung dem Wehrdienstberater gegeben habe hatte ich angegeben noch ein offenes verfahren laufen zu haben.
Als er sie dann zum ZNWg OSt geschickt hat musste ich 2-3 Wochen warten dann kam der Brief.
In dem Brief wurden noch Fehlende Unterlagen angefordert die ich nachzureichen habe, darunter - Erklärung zur Einsichtsnahme in die Strafakte, - Strafbefehle,Gerichtsurteile,Bußgeldbescheide und dass zur weiteren bearbeitung meine bewerbung die Einsicht in die Stafakte/Ermittlungsakte/Bewährungsheft erforderlich ist.
Ja bei dem Verfahren was noch offen war, habe ich 60 gemeinnützige Sozialstunden bekommen, weil ich besoffen mit dem Fahhrad auf der Straße gefahren bin.
ja und jetz bin ich gerade dabei die Stunden abzuleisten!
Aber mein Problem ist das ich schon 3 mal mist gebaut habe, und habe für alle 3 sachen sozialstunden bekommen ! Nun wollte ich wissen ob sich einer von euch mit dem Bundeszentralregister auskennt?! Weil in 2 von den Verfahren sah die Staatsanwaltschaft nach erbringung von Arbeitsleistungen von der Weiterverfolgung ab , und bei 1er Sache stand da , das die Staatsanwaltschaft nach erbringung von Arbeitsleistungen das Verfahren endgültig einstellte. Alle Verfahren gingen vor das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und ich habe gehört dass dann nur im Erziehungsregister Eintragungen stehen wenn es nach "JGG" ging, und nicht im Zentralregister?? Also Wäre mein "BZR" sauber?? Ich kann nicht mehr ruhig schlafen ich möchte unbedingt zur Bundeswehr, und werde so ein scheiß nie wieder machen ! Meine Bewerbung liegt beim Rechtsberater der Bundeswehr und ich warte schon ca. 3 Monate auf den Nächsten Brief, und habe totale Angst eine schlechte Nachricht zu bekommen !
Die Gründe die gegen eine Einstellung sprechen finden sich im Soldatengesetz.
Hierbei besonders § 38
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__38.html
Unabhängig davon macht sich sowas nirgendwo gut. Vor allem nicht beim Staat. Ich bin nur Laie würde aber sagen mit der Vorgeschichte dürfte es beim Staat grundsätzlich gelaufen sein.
Trunkenheit in Straßenverkehr mit einem Fahrrad bedeutet doch über 1,6 oder?
ja es waren über 1.6 promille ! ich habe 1,84 "geblasen" und im blut waren 2 Promille ! Habe nie gedacht dass das eine Straftat ist , ist ja nichts weiter passiert! Aber dumm war es trotzdem !
Ja und von den oben genannten Straftaten die zur Nichteinstellung führen habe ich nichts!... Ich habe bei den 3 anderen sachen: Sachbeschädigung ( Tür kaputt gemacht )
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( Mein Kumpel is mit einen Auto gefahren und hat ein anderes gerammt) das war meine erste Straftat, da gab es ein Mahnverfahre ( bei der Sache mit der Tür auch Mahnverfahren!) und einmal war ich vor ca- 2.5 Jahren an einer Schlägerei beteiligt , da wurde beim prozess die verhandlung abgebrochen und wir mussten Arbeitsstunden machen und das wurde dann eingestellt ... Ja und wie gesagt alles nach Gugengerichtsgesetz ! eigentlich steht das doch nirgendswo wenn das verfahren eingestellt wurde oder abgeshen wurde von der weiterverfolgung ?? oder irre ich mich da?? ... wie gesagt der Rechtsberater hat nur mein Führungszeugniss / Bundeszentralregister liegen , wo doch eigentlch nichts stehen dürfte oder ?? lg und danke für Antworten
Interessanter als Ihre Strafen dürfte Ihre Alkoholgewöhnung sein. Das BVerwG spricht bei Menschen, die mit 1,6 noch zu koordinierten Handlungen fähig sind von einer über das in geselligen Rahmen zu erwartende Trinkverhalten hinausgehenden Alkoholgewöhnung. Wenn Sie mit unter 18 und fast 2 noch das Fahrrad besteigen können, dürften Sie ein ordentliches Alkoholproblem haben. Und das weiß der Arzt bei der Musterung oder der Psychologe bei der Einstellung auch. Ich würde Ihnen drigend raten dieses Problem für sich selbst zu erkennen und anzunehmen. Ich würde zu einer Therapie und zu Alkoholabstinenz raten!
naja also ich glaube zu wissen, dass, verfahren die komplett abgeschlossen sind nach drei jahren aus dem register verschwinden...nun weiß ich aber nicht ob die evtl. gesondert gespeichert werden, sprich falls du dich mal der polizei bewerben willst o. in dem fall beim bund...
bei der polizei kriegste deine unterlagen umgehend zurück und kannst aufwiedersehen sagen... nun weiß ich nicht wies beim bund ist... ich mein 1,8 - respekt mitm fahrrad....denke auch das du mit selbsterkenntnis und evtl. unterstützung anderer personen, institutionen punkten kannst, unerlaubtes entfernen vom unfallort genauso mist, zählt vielleicht noch zu jugendlichem leichtsinn, aber alles drei zusammen wirft echt nen mieses licht...
der psycholge fragt dich ja bei einem evtl. vorstellungsgespräch nach sünden in deiner jugend und selbsterkenntnis und auch dazu stehen sind nicht immer von nachteil....
probiers doch einfach mal und bewirb dich und dann wirste ja sehen was bei rauskommt...
wird david191/ er dann eigentlich zum gwd eingezogen oder wird er ausgemustert wegen straftaten? kenne mich da überhaupt nicht aus.... ??? ??? ??? ???
Bei GWDL wird das in der Regel nicht so streng gsehen, denk ich mal.
@ sahra89: Ich habe mich schon beworben, und meine Bewerbung liegt gerade beim Rechtsberater von der Bundeswehr in Köln.
Ja soweit ich weis muss jeder Deutsche seinen Gwd ableisten, auch mit Vorstrafen geht das noch, außer er hat solche Vorstrafen wie Wolverine schon mit dem Link eingefügt hat !
Sonst müsste das gehen. Aber da ich mich ja Verpflichten lassen möchte sieht es da ja schon ganz anders aus!
Ich weis nicht was dabei rauskommt, ich warte jetz schon seit ca 3 Monaten und noch länger! Aber ich hoffe sehr das ich noch die Chance erhalten werde und ich mir nicht alles mit dem scheiß versaut habe.. Aber das lääst mir kine ruhe, ich will unbedingt bescheid wissen so schnell wie möglich und hab auch schon 3 mal beim ZnWg angerufen , aber die Bewerbung liegt immer noch in köln. bitte wenn sich jemand mit diesem thema gut auskennt dann schreibt mal bitte eine Antort. Ich wäre euch sehr sehr dankbar lg david
Zitat von: david191 am 19. Februar 2010, 10:38:56
...Aber das lääst mir kine ruhe, ich will unbedingt bescheid wissen so schnell wie möglich und hab auch schon 3 mal beim ZnWg angerufen , aber die Bewerbung liegt immer noch in köln. bitte wenn sich jemand mit diesem thema gut auskennt dann schreibt mal bitte eine Antort. Ich wäre euch sehr sehr dankbar lg david
Eine Antwort kannst Du haben! Aber was jetzt?
Häufige Anrufe beim ZNwG bringen nichts. Dort wartet man auf die Rückmeldung des Rechtsberaters. So lange die nicht da ist "ruht" das Bewerbungsverfahren. Liegt die Stellungnahme vor wird das Verfahren zum Abschluss gebracht, - mit einer Einladung ins ZNwG oder mit einer Absage. Nach einer Absage erfolgt die Einberufung zum GWD, während mit der Einladung noch längst nicht alles klar ist.
Ab sofort solltest Du den Rat von wolverine (16.02., 18.43 Uhr) beherzigen.
Jeder versteht Deine Unruhe, aber keiner kann hellsehen.
Wie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.
ok, erstmal danke für eure Antworten! .. ich habe mich jetz nochmal schlau gemacht und erfahren dass Arbeitsstunden "Sozialstunden" Erziehungsmaßregeln sind, und
keine richtige Strafen sind ! Eintragungen im Bundeszentralregister/Führungszeugniss dürften also nicht vorhanden sein. Also wird der Rechtsberater demnach ein "sauberes"
Behördenführungszeugniss erhalten. Lediglich im Erziehungsregister stehen diese sachen, müssen aber laut: Wikipedia nicht offenbart werden, und außer Gerichte, Staatsanwälte
erhält daraus keiner Auskunft. ( Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsma%C3%9Fregel und http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister
Das einzigste was sie wissen ist meine "Alkoholfahrt" mit dem Fahhrad. Die Strafe waren hierfür iist wie gesagt 60 Sozialstunden ( womit ich nächste Woche fertig bin ) ,
und 3 Termine an der Suchtberatung, wo ich in 2 Wochen den nächsten und letzten Termin habe. Nochmal zu den Alkohol zu kommen, ich denke nicht das ich Alkoholkrank bin, ich trinke zwar gerne mal einen aber wenn ich trinke nur am Wochenende! In der Woche garnichts und ich brauche auch den Alkohol nicht!! und wenn ich trinke dann nur! Bier und Mixgetränke, also keine "harten" Sachen. Abgesehen davon habe ich in meinen ganzen Leben noch nie Drogen genommen und rauchen tuh ich auch nicht. Alkohol habe ich jetz mal bei Drogen raus gelassen weil es ja erlaubt ist ;) lg david
Zitat von: david191 am 25. Februar 2010, 11:44:37
nur! Bier und Mixgetränke, also keine "harten" Sachen.
Dann schildern Sie mal Menge und Zeit um auf einen Promillewert von fast 2.0 zu kommen!
Nehmen Sie einfach an, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Es gibt mehr als nur den "regelmäßigen Pegeltrinker". Wenn Sie das für sich selbst nicht akzeptieren und sich weiter selbst betrügen, kann man Ihnen nicht und vor allem Sie sich selbst nicht helfen.
ich finds echt super das du zu der suchtstelle gehst, damit zeigst du zum einen schon mal einsicht und ich denke auch das sie dir das positiv anrechnen werden...
nichts hartes? nun ja zehn bier und fünf mixgetränke können auch hart sein...und wer jedes wochenende trinkt, neigt dazu ein risiko zu sein...ich weiß das klingt alles recht kacke ums mal auf deutsch zu sagen, aber versuche deinen konsum runter zu schrauben und auch nicht jedes we zu trinken...damit tust du dir selbst den größten gefallen und dein körper wirds dir danken...;O) mal nen bier schadet nicht.... 8)
Tut mir leid: Wer in diesem Alter solche Werte überhaupt erreicht und noch gerade stehen kann, sollte sich mit dem Gedanken anfreunden gar nicht mehr zu trinken! Wir könnten das jetzt einmal ausrechnen aber nicht einmal mit 20 Bier in kurzer Zeit erreicht man diesem Wert!
@ wolverine: Und es gibt auch sicherlich genug Soldaten die sich das Bier am WE schmecken lassen. Man muss nur wissen wie man damit umgeht , wie gesagt ich brauche den Alkohol nicht und kann ihn auch weglassen, aber wieso sollte ich, wenn ich finde das ich kein Alkoholproblem habe?? Außerdem kannst du mir hier nicht einfach so unterstellen dass ich ein Alkoholproblem habe du kennst mich doch garnicht! Ich hab eben mal hier einen Promilletest gemacht ( In wie fern dass richtig ist kann ich nicht beurteilen ) aber ich musste mein Gewicht ( 90 kg ) Größe ( 1,72) Zeitraum ( 6h ) und Menge ( habe ich mal 10 Bier 0.5l angegeben. Und raus kam ein Blutwert von 2,6 Promille! also keine 20 Bier! ;)An den Abend war ich mit meinen Kumpels unterwegs im Sommer und hatten halt gefeiert.Nun ich trottel hatte halt das Fahhrad dabei. Nun bitte wieder zum eigentlichen Thema!
Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l - und dann sind es mehr als 20 um auf die erechneten 5l zu kommen. Diese Maßeinheit wird dann auch mit "einem Kurzen" gleichgesetzt. Unter diesen Voraussetzungen habe ich im Institut für Rechtsmedizin unter wissenschaftlicher Aufsicht die Grenzwerte "ertrunken". Glauben Sie eigentlich, dass es keine Gründe hat wenn man Ihnen die Suchtberatung auferlegt? Völlig abwegig? Oder macht man das bei jedem?
Ob ich hier etwas unterstelle oder nicht, ist völlig unerheblich. Vielleicht bin ich ja nur ein Idiot oder ein abstinenter verklemmter Moralapostel. Aber das von mir dargestellte Ergebnis ist der Stand der Wissenschaft. Und den kennen Staatsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Und damit auch das einstellende Personal bei der Bw. Ich habe mich damit nie von Thema wegbewegt! Ihre Verurteilung ist kein Einstellungshindernis. Aber sobald die Akte eingesehen oder der Sachverhalt erfragt wird, werden Sie nach den von mir dargestellten Maßstäben beurteilt. Und wenn Sie dann die Antworten geben, die Sie hier geben, wird es eine kurze Bewerbung.
hi stell dir vor du entscheidest wer genommen wird und hast da läute die haben sich nie was zu schulden kommen lassen und welche die aufgefallen sind. und jetzt sag nich das du denen bei der bundeswehr eine chance geben würdest. als soldat musst du gesetzmäßig ein vorbild sein und wie soll man ein vorbild sein wenn man sich selbst nich an die gesetzte hält? Also ich weiss dass die BW soviele Bewerber hat, dass jeder der auch nur etwas aus dem rahmen fällt abgelehnt wird weil die sich die läute aussuchen können hat mir der Psychologe gesagt beim ZNWG. Ich wünsch dir trozdem alles gute.
Zitat von: wolverine am 25. Februar 2010, 13:41:29
Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l
Ich wollte schon was in die Richtung anmerken - ein Bier ist in Deutschland nicht unbedingt ein Bier ;D
Zitat von: Mattes22 am 25. Februar 2010, 13:42:20
hi stell dir vor du entscheidest wer genommen wird und hast da läute die haben sich nie was zu schulden kommen lassen und welche die aufgefallen sind. und jetzt sag nich das du denen bei der bundeswehr eine chance geben würdest. als soldat musst du gesetzmäßig ein vorbild sein und wie soll man ein vorbild sein wenn man sich selbst nich an die gesetzte hält? Also ich weiss dass die BW soviele Bewerber hat, dass jeder der auch nur etwas aus dem rahmen fällt abgelehnt wird weil die sich die läute aussuchen können hat mir der Psychologe gesagt beim ZNWG. Ich wünsch dir trozdem alles gute.
hi, wenn ich das zu bestimmen hätte wen ich einstellen würde, dann würde ich auf jeden fall keine Schwerverbrecher einstellen!
Aber jemanden der mal eine " Jugendsünde" begangen hat die nicht gerade gravierend ist , und die Schuld beglichen ist,und das Verfahren eingestelt ist wieso sollte ich ihn keine Chance geben ?
ich denke es kommt ja auch immer drauf an was man bei der Bundeswehr machen will. Es kann doch jeden mal passieren dass er zb. mal in eine Schlägerei oder irgendwas in der Art gerät.
Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht! Wenn ich zb. einen einstellen würde der keine Strafen hat aber Körperlich und im Kopf nicht der "fitteste" ist habe ich doch dann auch nicht gerade den fang gemacht. Aber daneke für deine Glückwünsche, die kann ich bestimmt gut brauchen ! lg
Zitat von: wolverine am 25. Februar 2010, 13:41:29
Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l - und dann sind es mehr als 20 um auf die erechneten 5l zu kommen. Diese Maßeinheit wird dann auch mit "einem Kurzen" gleichgesetzt. Unter diesen Voraussetzungen habe ich im Institut für Rechtsmedizin unter wissenschaftlicher Aufsicht die Grenzwerte "ertrunken". Glauben Sie eigentlich, dass es keine Gründe hat wenn man Ihnen die Suchtberatung auferlegt? Völlig abwegig? Oder macht man das bei jedem?
Ob ich hier etwas unterstelle oder nicht, ist völlig unerheblich. Vielleicht bin ich ja nur ein Idiot oder ein abstinenter verklemmter Moralapostel. Aber das von mir dargestellte Ergebnis ist der Stand der Wissenschaft. Und den kennen Staatsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Und damit auch das einstellende Personal bei der Bw. Ich habe mich damit nie von Thema wegbewegt! Ihre Verurteilung ist kein Einstellungshindernis. Aber sobald die Akte eingesehen oder der Sachverhalt erfragt wird, werden Sie nach den von mir dargestellten Maßstäben beurteilt. Und wenn Sie dann die Antworten geben, die Sie hier geben, wird es eine kurze Bewerbung.
Gut du hast schon Recht! ich werde deinen Rat befolgen und kürzer treten mit dem Alkohol! Dafür ist mir die Karriere bei der Bundeswehr viel zu wichtig,
und deswegen will ich es mir nicht versuen denn ich will unbedingt hin! Vieleicht habe ich ja Glück und werde noch eingeladen nach Berlin zum Test.
Wie gesagt ich bereue alles so sehr aber kann es nicht mehr rückgängig machen :(( Lg David
Zitat von: david191 am 25. Februar 2010, 13:24:19
@ wolverine: Und es gibt auch sicherlich genug Soldaten die sich das Bier am WE schmecken lassen. Man muss nur wissen wie man damit umgeht , wie gesagt ich brauche den Alkohol nicht und kann ihn auch weglassen, aber wieso sollte ich, wenn ich finde das ich kein Alkoholproblem habe?? Außerdem kannst du mir hier nicht einfach so unterstellen dass ich ein Alkoholproblem habe du kennst mich doch garnicht! Ich hab eben mal hier einen Promilletest gemacht ( In wie fern dass richtig ist kann ich nicht beurteilen ) aber ich musste mein Gewicht ( 90 kg ) Größe ( 1,72) Zeitraum ( 6h ) und Menge ( habe ich mal 10 Bier 0.5l angegeben. Und raus kam ein Blutwert von 2,6 Promille! also keine 20 Bier! ;)An den Abend war ich mit meinen Kumpels unterwegs im Sommer und hatten halt gefeiert.Nun ich trottel hatte halt das Fahhrad dabei. Nun bitte wieder zum eigentlichen Thema!
Soll nicht böse gemeint sein, aber weil das hier viele "typische Alkoholikerantworten" enthät, drösel ich das ´mal auf:
1. Verweis auf andere (die ja auch trinken!); kann ja nicht so schlimm sein, ist ja gesellschaftlich akzeptiert.
2. Sie haben eben gezeigt, dass Sie nicht damit umgehen können. Immerhin sind Sie strafrechtlich auffällig geworden (vielleicht sogar bereits mehrfach)
3. "Ich könnte auch weglassen" ("Ich habe das alles unter Kontrolle") Warum lassen Sie es dann nicht weg?
4. "Weil sie finden, dass Sie kein Alkoholproblem haben" Glauben Sie ein Alkoholiker findet jemals, dass er ein Problem hat? Sogar wenn er zittert und halluziniert hat er dafür eine völlig eindeutige anderslautende Erklärung.
5. Fragen Sie mal andere hier, ob 5 Liter Bier bei unter 18-jährigen völig normal sind. Und danach konnten Sie noch ein Fahrrad fahren!
So würden Ihre Antworten bewertet werden. Das ergebnis können Sie sich vorstellen.
Versuch es einfach . Es ist sehr unwahrscheinlich dass du genommen wirst da können wir auch nix für das das so ist . Die BW sucht sich halt die besten bewerber mit dem besten Gesamteindruck raus. Es nützt nix wenn wir dir hier Hoffnung machen . Du willst ne ehrliche Antwort . Bundeswehr /Polizei und Vorstrafe passt nich zusammen. Der Psychologe hat mich nach laufenden Verfahren gegen mich gefragt und ich fragte was wäre wenn ich denn Vorbestraft wäre da antwortete er, dann wäre das gespräch leider beendet . Heisst, es müssten sich so wenige bewerben das sie Dich nehmen. Ich sage nur das was ich selber dort gehört habe. Ob jugendsünde oder nicht wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt wird es bei jedem Arbeitgeber schwer haben erst recht bei einem wo man hohe Verantwortung hat und mit Waffen zu tun hat. Sorry.
PS: Jemand der nich geistig und körperlich fit ist den werden die schon rausfinden . Dann bekommt er höchstens keine Soldateneignung aber hat normale chancen sich zivil irgentwo zu bewerben. Grüße
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!
Ich weiß jetzt nicht ob die Bw da Einblick bekommt, das weiß wolverine sicher genauer..
Aber verschweigen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Zitat von: david191 am 02. März 2010, 15:45:23
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!
Falsch! Sie unterliegen der Pflicht zur wahrheitsgemässen Angaben zu ihrer Person. Wenn sie etwas verschweigen, weil SIE der Meinung sind, dass sie nicht verpflichtet sind es anzugeben, sind sie leider mit dieser Meinung auf dem Holzweg ;) Daher, seien sie ehrlich und bleiben sie bei der Wahrheit. Verschweigen von Tatsachen ist ein Täuschungsversuch und kann sehr negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Zitat von: david191Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht!
Nein, definitiv nicht! Ich habe zum Beispiel noch nie in meinem Leben etwas mit der Polizei direkt zu tun gehabt. Von allgemeinen Verkehrskontrollen und einer Beziehung mit einer Polizistin mal abgesehen ... :D
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür
kann einfach zu viel passieren ...
So jetzt hab ich mal ne Frage:
1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte Fall mit allen Details geschildert?
Gruß,
Greif
Zitat von: Greif am 03. März 2010, 13:51:31
So jetzt hab ich mal ne Frage:
1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte Fall mit allen Details geschildert?
Gruß,
Greif
Nein. Im Erziehungsregister stehen alle Strafen die nach JGG ( Gugendgerichtsgesetz ) ausgesprochen wurden ! JGG wird bis zum 18 Lebensjahr angewendet, kann
aber bis zum 21 Lebensjahr angewendet werden! Arbeitsstunden ( Sozialstunden ) ist keine Strafe sonden eine Erziehungsmaßregel und werden in das Erziehungsgregister eingetragen.
Im Bzr steht davon nichts drin. Jugendstrafen ab einen Jahr auf Bewährung landen dann glaube ich im Bzr.
Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
Die Bundeswehr darf keine Einsicht nehmen! Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.
Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden!
In den Registern wird denke ich mal nurdie Angebane zur Person, das Aktenzeichen und das Datum der Verhandlung ( Verwarnung ) etc. stehen.
Da ich in meinen Fällen immer "nur" Sozialstunden bekommen habe, kann ich mich als nicht vorbestraft bezeichnen.
Und wenn mich die BW (Psychloge) fragen sollte ob ich Vorbestraft bin, werde ich es verneinen.Aber wenn er fragt ob ich schonmal Gesetzlich in Konflikt geraten bin , muss ich leider ja sagen,
und es begründen.Die Bw hat bei meiner Bewerbung das Behördenführungszeugniss mit Bundeszentralregisterauszug gefordert. Ich hoffe mal das ich eine "Weiße Weste" habe.
Lg David
eijeijei, heikles thema....
ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...
Zitat von: sarah89 am 03. März 2010, 14:59:56
eijeijei, heikles thema....
ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...
Ja da hast du recht.Ich möchte schon gern zur Bundeswehr gehen, und warte halt auf die Antwort vom ZNwG.
Wenn ich in den nächsten 5-6 Wochen keinen bescheid habe werde ich mich wohl bewerben müssen!
Weil das Arbeitsamt ja auch wissen will was ich mache. :((
Was ich noch fragen wollte, kann ich falls ich abgelehnt werde gleich den Grundwehrdienst machen, und evtl. nach dem GWD nochmal bewerben? lg
Die Ergebnisse sind 3 Jahre gültig, nach dieser Zeit kannst du dich erneut bewerben.
Davon abgesehen bist du auch nicht vorbestraft, wenn irgendetwas im BZR steht. Das is dann "vorgeahndet" (so wurde es mir erzählt.) Vorstrafen landen dann im Führungszeugnis.
Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
Oha, dann sollte man aber schnellstens den 1.Mai bzw. Vatertag abschaffen. Nur mal so zum thema Alkohol und Fahrrad fahren.
Und zur Alkoholsucht ... also ich habe in dem Alter 16-19 (Oberstufe eben) auch teilweise gesoffen wie ein Loch (und sicher nicht alleine). Aber ein Alkoholproblem wurde weder bei mir draus noch bei jemandem, der damals auch mit von der Partie war.
Zitat von: sliderbp am 03. März 2010, 15:16:23
Zitat von: snake99 am 02. März 2010, 16:42:16
Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.
Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
Oha, dann sollte man aber schnellstens den 1.Mai bzw. Vatertag abschaffen. Nur mal so zum thema Alkohol und Fahrrad fahren.
Und zur Alkoholsucht ... also ich habe in dem Alter 16-19 (Oberstufe eben) auch teilweise gesoffen wie ein Loch (und sicher nicht alleine). Aber ein Alkoholproblem wurde weder bei mir draus noch bei jemandem, der damals auch mit von der Partie war.
Ganz genau!
Ich muss mich hier nich mal melden ;) Habe heute nochmal beim ZNwG angerufen und nochmals nach den stand meiner Bewerbung nachgefragt.
Habe mich dieses mal mit einem sehr netten Mann unterhalten der mir sagte das meine Bewerbung noch immer beim Rechtsberater liegt!
Da habe ich gesagt das sie da schon ca.4 Monate liegt, da sagte er er habe zurzeit viel zutun und es gäbe Bewerber die schon seit 2008 warten müssen!!?
Naja ich habe ihn gesagt das ich "nur" Sozialstunden ableisten muss ( Habe jetz noch 10 Stunden ) und sagte das ich sie am Wochenende fertig hätte.
Er sagte dann das ich wenn ich fertig bin mit den Stunden die Einstellung des Verfahrens hinschicken soll, die schicken es dann dem Rechtsberater zu
und dann sollte es kein problem mehr geben :) Naja ich bin mal gespannt wenn ich die Einstellung am Freitag hinschicke wann ich dann Antwort bekomme . LG