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Bundeswehr-Bewerbung

Begonnen von david191, 16. Februar 2010, 17:14:40

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wolverine

Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l - und dann sind es mehr als 20 um auf die erechneten 5l zu kommen. Diese Maßeinheit wird dann auch mit "einem Kurzen" gleichgesetzt. Unter diesen Voraussetzungen habe ich im Institut für Rechtsmedizin unter wissenschaftlicher Aufsicht die Grenzwerte "ertrunken". Glauben Sie eigentlich, dass es keine Gründe hat wenn man Ihnen die Suchtberatung auferlegt? Völlig abwegig? Oder macht man das bei jedem?
Ob ich hier etwas unterstelle oder nicht, ist völlig unerheblich. Vielleicht bin ich ja nur ein Idiot oder ein abstinenter verklemmter Moralapostel. Aber das von mir dargestellte Ergebnis ist der Stand der Wissenschaft. Und den kennen Staatsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Und damit auch das einstellende Personal bei der Bw. Ich habe mich damit nie von Thema wegbewegt! Ihre Verurteilung ist kein Einstellungshindernis. Aber sobald die Akte eingesehen oder der Sachverhalt erfragt wird, werden Sie nach den von mir dargestellten Maßstäben beurteilt. Und wenn Sie dann die Antworten geben, die Sie hier geben, wird es eine kurze Bewerbung.
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Mattes22

hi stell dir vor du entscheidest wer genommen wird und hast da läute die haben sich nie was zu schulden kommen lassen und welche die aufgefallen sind. und jetzt sag nich das du denen bei der bundeswehr eine chance geben würdest. als soldat musst du gesetzmäßig ein vorbild sein und wie soll man ein vorbild sein wenn man sich selbst nich an die gesetzte hält? Also ich weiss dass die BW soviele Bewerber hat, dass jeder der auch nur etwas aus dem rahmen fällt abgelehnt wird weil die sich die läute aussuchen können hat mir der Psychologe gesagt beim ZNWG. Ich wünsch dir trozdem alles gute.

schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 25. Februar 2010, 13:41:29
Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l

Ich wollte schon was in die Richtung anmerken - ein Bier ist in Deutschland nicht unbedingt ein Bier  ;D
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david191

Zitat von: Mattes22 am 25. Februar 2010, 13:42:20
hi stell dir vor du entscheidest wer genommen wird und hast da läute die haben sich nie was zu schulden kommen lassen und welche die aufgefallen sind. und jetzt sag nich das du denen bei der bundeswehr eine chance geben würdest. als soldat musst du gesetzmäßig ein vorbild sein und wie soll man ein vorbild sein wenn man sich selbst nich an die gesetzte hält? Also ich weiss dass die BW soviele Bewerber hat, dass jeder der auch nur etwas aus dem rahmen fällt abgelehnt wird weil die sich die läute aussuchen können hat mir der Psychologe gesagt beim ZNWG. Ich wünsch dir trozdem alles gute.

hi, wenn ich das zu bestimmen hätte wen ich einstellen würde, dann würde ich auf jeden fall keine Schwerverbrecher einstellen!
Aber jemanden der mal eine " Jugendsünde" begangen hat die nicht gerade gravierend ist , und die Schuld beglichen ist,und das Verfahren eingestelt ist  wieso sollte ich ihn keine Chance geben ?
ich denke es kommt ja auch immer drauf an was man bei der Bundeswehr machen will. Es kann doch jeden mal passieren dass er zb. mal in eine Schlägerei oder irgendwas in der Art gerät.
Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht! Wenn ich zb. einen einstellen würde der keine Strafen hat aber Körperlich und im Kopf nicht der "fitteste" ist habe ich doch dann auch nicht gerade den fang gemacht. Aber daneke für deine Glückwünsche, die kann ich bestimmt gut brauchen ! lg

david191

Zitat von: wolverine am 25. Februar 2010, 13:41:29
Hier im Rheinand hat ein Bier 0,2 l - und dann sind es mehr als 20 um auf die erechneten 5l zu kommen. Diese Maßeinheit wird dann auch mit "einem Kurzen" gleichgesetzt. Unter diesen Voraussetzungen habe ich im Institut für Rechtsmedizin unter wissenschaftlicher Aufsicht die Grenzwerte "ertrunken". Glauben Sie eigentlich, dass es keine Gründe hat wenn man Ihnen die Suchtberatung auferlegt? Völlig abwegig? Oder macht man das bei jedem?
Ob ich hier etwas unterstelle oder nicht, ist völlig unerheblich. Vielleicht bin ich ja nur ein Idiot oder ein abstinenter verklemmter Moralapostel. Aber das von mir dargestellte Ergebnis ist der Stand der Wissenschaft. Und den kennen Staatsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Und damit auch das einstellende Personal bei der Bw. Ich habe mich damit nie von Thema wegbewegt! Ihre Verurteilung ist kein Einstellungshindernis. Aber sobald die Akte eingesehen oder der Sachverhalt erfragt wird, werden Sie nach den von mir dargestellten Maßstäben beurteilt. Und wenn Sie dann die Antworten geben, die Sie hier geben, wird es eine kurze Bewerbung.

Gut du hast schon Recht! ich werde deinen Rat befolgen und kürzer treten mit dem Alkohol! Dafür ist mir die Karriere bei der Bundeswehr viel zu wichtig,
und deswegen will ich es mir nicht versuen denn ich will unbedingt hin! Vieleicht habe ich ja Glück und werde noch eingeladen nach Berlin zum Test.
Wie gesagt ich bereue alles so sehr aber kann es nicht mehr rückgängig machen :(( Lg David

wolverine

#20
Zitat von: david191 am 25. Februar 2010, 13:24:19
@ wolverine: Und es gibt auch sicherlich genug Soldaten die sich das Bier am WE schmecken lassen. Man muss nur wissen wie man damit umgeht , wie gesagt ich brauche den Alkohol nicht und kann ihn auch weglassen, aber wieso sollte ich, wenn ich finde das ich kein Alkoholproblem habe?? Außerdem kannst du mir hier nicht einfach so unterstellen dass ich ein Alkoholproblem habe du kennst mich doch garnicht! Ich hab eben mal hier einen Promilletest gemacht ( In wie fern dass richtig ist kann ich nicht beurteilen ) aber ich musste mein Gewicht ( 90 kg ) Größe ( 1,72) Zeitraum ( 6h ) und Menge ( habe ich mal 10 Bier 0.5l angegeben. Und raus kam ein Blutwert von 2,6 Promille! also keine 20 Bier! ;)An den Abend war ich mit meinen Kumpels unterwegs im Sommer und hatten halt gefeiert.Nun ich trottel hatte halt das Fahhrad dabei. Nun bitte wieder zum eigentlichen Thema!
Soll nicht böse gemeint sein, aber weil das hier viele "typische Alkoholikerantworten" enthät, drösel ich das ´mal auf:
1. Verweis auf andere (die ja auch trinken!); kann ja nicht so schlimm sein, ist ja gesellschaftlich akzeptiert.
2. Sie haben eben gezeigt, dass Sie nicht damit umgehen können. Immerhin sind Sie strafrechtlich auffällig geworden (vielleicht sogar bereits mehrfach)
3. "Ich könnte auch weglassen" ("Ich habe das alles unter Kontrolle") Warum lassen Sie es dann nicht weg?
4. "Weil sie finden, dass Sie kein Alkoholproblem haben" Glauben Sie ein Alkoholiker findet jemals, dass er ein Problem hat? Sogar wenn er zittert und halluziniert hat er dafür eine völlig eindeutige anderslautende Erklärung.
5. Fragen Sie mal andere hier, ob 5 Liter Bier bei unter 18-jährigen völig normal sind. Und danach konnten Sie noch ein Fahrrad fahren!

So würden Ihre Antworten bewertet werden. Das ergebnis können Sie sich vorstellen.
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Mattes22

Versuch es einfach . Es ist sehr unwahrscheinlich dass du genommen wirst da können wir auch nix für das das so ist . Die BW sucht sich halt die besten bewerber mit dem besten Gesamteindruck raus. Es nützt nix wenn wir dir hier Hoffnung machen . Du willst ne ehrliche Antwort . Bundeswehr /Polizei und Vorstrafe passt nich zusammen. Der Psychologe hat mich nach laufenden Verfahren gegen mich gefragt und ich fragte was wäre wenn ich denn Vorbestraft wäre da antwortete er, dann wäre das gespräch leider beendet . Heisst, es müssten sich so wenige bewerben das sie Dich nehmen. Ich sage nur das was ich selber dort gehört habe. Ob jugendsünde oder nicht wer mit dem Gesetz in Konflikt kommt wird es bei jedem Arbeitgeber schwer haben erst recht bei einem wo man hohe Verantwortung hat und mit Waffen zu tun hat. Sorry.
PS: Jemand der nich geistig und körperlich fit ist den werden die schon rausfinden . Dann bekommt er höchstens keine Soldateneignung aber hat normale chancen sich zivil irgentwo zu bewerben. Grüße

david191

ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!

mailman

Ich weiß jetzt nicht ob die Bw da Einblick bekommt, das weiß wolverine sicher genauer..

Aber verschweigen ist auf jeden Fall der falsche Weg.

snake99

Zitat von: david191 am 02. März 2010, 15:45:23
ja ok, aber ich bin ja nicht vorbestraft, bei Wikipedia steht das Erziehungsmaßregeln ( sozialstunden ) keine Strafe ist.
Und weil es nur im Erziehungsregister steht hat auch die BW keine Einsicht und ich muss es nicht offenbaren!

Falsch! Sie unterliegen der Pflicht zur wahrheitsgemässen Angaben zu ihrer Person. Wenn sie etwas verschweigen, weil SIE der Meinung sind, dass sie nicht verpflichtet sind es anzugeben, sind sie leider mit dieser Meinung auf dem Holzweg ;) Daher, seien sie ehrlich und bleiben sie bei der Wahrheit. Verschweigen von Tatsachen ist ein Täuschungsversuch und kann sehr negative Konsequenzen nach sich ziehen.  

Zitat von: david191Gerade jeder jugendliche hat doch in seiner jugendzeit mal irgendeinen Schwachsinn gemacht!

Nein, definitiv nicht! Ich habe zum Beispiel noch nie in meinem Leben etwas mit der Polizei direkt zu tun gehabt. Von allgemeinen Verkehrskontrollen und einer Beziehung mit einer Polizistin mal abgesehen ... :D
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.

snake99

Zitat von: mailman am 02. März 2010, 16:33:33
Ich hab in meiner Jugendzeit so ab 18. auch an einem Abend 4 Maßen und noch ein paar Schnäpse getrunken. Aber da war das Fahrrad genauso zuhause wie das Auto.

Seh ich persönlich genauso!
Daher wäre ich auch dafür, wenn in Deutschland bundesweit 0,0 Promille beim Führen eines KFZ's oder Fahrrads gelten würden. Alkohol und das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Strassenverkehr passen einfach nicht zusammen. Dafür kann einfach zu viel passieren ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Greif

So jetzt hab ich mal ne Frage:

1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte  Fall mit allen Details geschildert?

Gruß,
Greif
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

david191

Zitat von: Greif am 03. März 2010, 13:51:31
So jetzt hab ich mal ne Frage:

1.) Sind Erziehungsregister und BZR nicht das gleiche?
2.) Wenn nicht, hat die Bundeswehr dann auch Einsicht in das Erziehungsregister oder nur in das BZR?
3.) Und stimmt es, das Sozialstunden grundsätzlich in das Erziehungsregister dann eingetragen werden?
4.) Zum Abschluss: Steht in den Registern nur die Art der Straftat (zB "Sachbeschädigung") oder ist darin der gesamte  Fall mit allen Details geschildert?

Gruß,
Greif
Nein. Im Erziehungsregister stehen alle Strafen die nach JGG ( Gugendgerichtsgesetz ) ausgesprochen wurden ! JGG wird bis zum 18 Lebensjahr angewendet, kann
aber bis zum 21 Lebensjahr angewendet werden! Arbeitsstunden ( Sozialstunden ) ist keine Strafe sonden eine Erziehungsmaßregel und werden in das Erziehungsgregister eingetragen.
Im Bzr steht davon nichts drin. Jugendstrafen ab einen Jahr auf Bewährung landen dann glaube ich im Bzr.
Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
Die Bundeswehr darf keine Einsicht nehmen! Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.
Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden!
In den Registern wird denke ich mal nurdie Angebane zur Person, das Aktenzeichen und das Datum der Verhandlung ( Verwarnung ) etc. stehen.
Da ich in meinen Fällen immer "nur" Sozialstunden bekommen habe, kann ich mich als nicht vorbestraft bezeichnen.
Und wenn mich die BW (Psychloge) fragen sollte ob ich Vorbestraft bin, werde ich es verneinen.Aber wenn er fragt ob ich schonmal Gesetzlich in Konflikt geraten bin , muss ich leider ja sagen,
und es begründen.Die Bw hat bei meiner Bewerbung das Behördenführungszeugniss mit Bundeszentralregisterauszug gefordert. Ich hoffe mal das ich eine "Weiße Weste" habe.
Lg David



sarah89

eijeijei, heikles thema....

ich glaube auch du solltest erstmal abwarten und schauen was bei rauskommt, jetzt hier rum zu munkeln was nun aus dir werden könnte und was nicht ist auch nicht das gelbe vom ei...
ich denke du solltest dir eine ausbildungstelle suchen, die dir wenigstens etwas zusagt, für den fall das du beim bund nicht angenommen wirst...falls du nicht sogar einen festen arbeitsplatz o.ä. hast...
KiNdERn eRZÄhLT mAN gEscHIchTeN zUM eINsCHLaFeN; eRWacHsENEN zUM aUfWaCHen!*****

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