Hi, Genossen :)
wollte mal fragen was für euch die optimale Feldwebel-Laufbahn wäre? (Fachlich (S6) oder Truppendienst?)
Immoment mache ich meine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration.
Werde vorraussichtlich zum 1.10.2010 einberufen.
Habe mir vorerst überlegt den FWDL zu machen, aber wenn ich wirklich was erreichen will, mach ich den SAZ12 hab ich mir gesagt, und vielleicht sehen die Chancen besser aus in 12 Jahren, einen Platz als Berufssoldat zu bekommen. :P
Was die Karriere beim Bund angeht, bin ich extrem motiviert.
Ich hoffe auf gute Tipps von Euch, danke.
MfG Soul
Kommt natürlich auf jeden selber an, aber ich würde mich ganz klar für den Fachdienst (S6) entscheiden.
In deinem Falle würdest du als Stabsunterunteroffizier beginnen, da du schon eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Gebiet hast.
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 16:49:48In deinem Falle würdest du als Stabsunterunteroffizier beginnen, da du schon eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Gebiet hast.
Nur ist die Ausbildung in dem Fall noch absolut nicht ausreichend, um den genauen Dienstgrad benennen zu können ... Dafür müsste man zusätzlich noch den Schulabschluss kennen!
Zitat von: Timid am 08. April 2010, 16:53:46
Nur ist die Ausbildung in dem Fall noch absolut nicht ausreichend, um den genauen Dienstgrad benennen zu können ... Dafür müsste man zusätzlich noch den Schulabschluss kennen!
Das ist wohl richtig! Aber ich glaub schon, dass er einen Realabschluss hat. Kann mir nicht gerade vorstellen, dass Leute mit einen niedrigeren Bildungsabschluss eine Ausbildung als Fachinformatiker bekommen.
Keine Ahnung, wie das ist, wenn man Abitur hat! Gehts dann noch höher? :-\
Bin gerade an grübeln.
Tut mir Leid, ich habe natürlich den Realschulabschluss.
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 16:55:47Aber ich glaub schon, dass er einen Realabschluss hat.
Nur muss man, um den genauen Dienstgrad benennen zu können, halt trotzdem wissen, was für einen Schulabschluss er hat, ansonsten ist die Auskunft leider wenig belastbar ...
ZitatKeine Ahnung, wie das ist, wenn man Abitur hat! Gehts dann noch höher? :-\
Nein. In dem Fall würde man ebenfalls StUffz. Nur mit Meister oder vergleichbarem wäre eine Einstellung als Feldwebel möglich.
Zitat von: soulboy am 08. April 2010, 17:00:27Tut mir Leid, ich habe natürlich den Realschulabschluss.
In dem Fall wäre der Einstellungsdienstgrad tatsächlich der Stabsunteroffizier.
Das heißt ab dem 7. Monat, werde ich direkt als Stabsunteroffizier einsteigen, in meiner Laufbahn als Feldwebel.
Wie sieht es dann eigentlich mit der Besoldung aus in diesem Dienstgrad, und welche Lehrgänge sollte ich aufjedenfall besuchen?
Danke
gruß Soul
Wegen der Besoldung, schau mal hier:
http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriereMusst dich mal ein bisschen durchklicken.
Wegen Lehrgänge:
Was heißt "SOLLEN"? Eher müssen. Uffz-LG, Fw-LG, S6-LG, und und und.
Du wirst in den ersten 2-3 Jahren mehr auf Lehrgang sein, als überhaupt in der Stammeinheit.
Zitat von: soulboy am 08. April 2010, 17:04:20Das heißt ab dem 7. Monat, werde ich direkt als Stabsunteroffizier einsteigen, in meiner Laufbahn als Feldwebel.
Nein, ab dem Zeitpunkt, zu dem du zum Soldaten auf Zeit berufen wirst.
Zitatwelche Lehrgänge sollte ich aufjedenfall besuchen?
Da wirst du keine wirkliche Auswahl haben! Die Lehrgänge, die man besucht, stehen für alle Laufbahnen und Verwendungen mehr oder weniger fest, Auswahl o.ä. gibt es dabei in der Regel überhaupt nicht.
@ Soulboy
Wie kommst du auf den siebten Monat ???
Das heißt man kann unbewusst eigentlich nicht die falsche Richtung einschlagen, wenn ich etwas anstrebe, dann tu ich wirklich alles dafür, und ich möchte nunmal erfolgreich Karriere dort machen.
MfG Soul
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 17:31:21
Wie kommst du auf den siebten Monat ???
Weil der Grundwehrdienst ja nurnoch 6 Monate andauert, und man ja normalerweise danach, wenn man sich verpflichtet, mit dem SAZ fortsetzt. Oder irre ich mich da?
MfG Soul
Bis jetzt dauert eine AGA 3 Monate.
Danach kommst du in deine Stammeinheit für die rechstlichen 6 Monate.
Entspricht 9 Monate Grundwehrdienst.
Wenn man ganz normal seinen Grundwehrdienst ableistet, wird man nach der AGA zum Gefreiten befördert. Dann nach drei Monaten zum Obergefreiten.
Du wirst aber augrund deiner vorgesehen Laufbahn und abgeschlossenen Ausbildung in dem S6-Fachgebiet schon als StUffz in der AGA eingestellt.
Hier wird einiges durcheinander geworfen ;)
Sachstand derzeit: Einberufung soulboy 1.10.2010. Wehrdienstdauer derzeit weiterhin 9 Monate - ab Oktober ist die Verkürzung auf 6 Monate geplant. Derzeit ist das aber noch nicht mehr als eine Planung!
Wenn du dich bewirbst und als Soldat auf Zeit genommen wirst, dann wirst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum SAZ ernannt - das könnte zum nächsten Monats-Ersten sein, das könnte aber im dümmsten Fall auch erst nach dem Ende des Wehrdienstes sein! Ein Automatismus "Bewerbung = erst 9 bzw. 6 Monate Grundwehrdienst, direkt danach Ernennung zum SAZ" existiert nicht. Man könnte schon zum 3. Monat ernannt werden, eventuell aber auch erst im bzw. zum 8. Monat nach Dienstantritt.
Und wie ist das mit dem Wohngeld, Mobilitätszuschlag, etc. der entfällt ja bekanntlich beim SAZ, wird das mit der bekanntgabe zum SAZ entfallen oder wie läuft das dann ab?
Zitat von: Timid am 08. April 2010, 17:43:46
Hier wird einiges durcheinander geworfen ;)
Sachstand derzeit: Einberufung soulboy 1.10.2010. Wehrdienstdauer derzeit weiterhin 9 Monate - ab Oktober ist die Verkürzung auf 6 Monate geplant. Derzeit ist das aber noch nicht mehr als eine Planung!
Wenn du dich bewirbst und als Soldat auf Zeit genommen wirst, dann wirst du zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum SAZ ernannt - das könnte zum nächsten Monats-Ersten sein, das könnte aber im dümmsten Fall auch erst nach dem Ende des Wehrdienstes sein! Ein Automatismus "Bewerbung = erst 9 bzw. 6 Monate Grundwehrdienst, direkt danach Ernennung zum SAZ" existiert nicht. Man könnte schon zum 3. Monat ernannt werden, eventuell aber auch erst im bzw. zum 8. Monat nach Dienstantritt.
Heftig...heißt das also, obwohl die Verwendung + Laufbahn alles schon sicher ist, ist man aufgrund seiner Ernennung zum SAZ bis z.B. 8. Monat erstmal OG.
hmm...macht aber alles Sinn. Ohne Ernennung kein Saz. Ohne Saz kein StUffz.
An wen liegt das dann z.B., wenn die Ernennung sich bis zu einem halben Jahr hinzieht? Muss ja irgendeinen Grund haben.
Zitat von: soulboy am 08. April 2010, 17:46:10wird das mit der bekanntgabe zum SAZ entfallen
Genau so läuft es, natürlich!
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 17:48:19Heftig...heißt das also, obwohl die Verwendung + Laufbahn alles schon sicher ist, ist man aufgrund seiner Ernennung zum SAZ bis z.B. 8. Monat erstmal OG.
hmm...macht aber alles Sinn. Ohne Ernennung kein Saz. Ohne Saz kein StUffz.
Richtig. Bis man rechtskräftig ernannt wurde, ist man Wehrdienstleistender entsprechend dem Wehrpflichtgesetz, wird gemäß Wehrsoldgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz bezahlt, usw..
Ein höherer Dienstgrad ist dabei, wenigstens für einen ungedienten Fachinformatiker, nicht vorgesehen.
ZitatAn wen liegt das dann z.B., wenn die Ernennung sich bis zu einem halben Jahr hinzieht? Muss ja irgendeinen Grund haben.
Das mit den Zeitangaben waren BEISPIELE! Und der Grund liegt schlicht und ergreifend in der Verwaltung. Die muss den Soldaten entsprechend einplanen, gegebenenfalls für die Versetzung in seine neue Einheit sorgen, der Truppenverwaltung mitteilen, dass derjenige jetzt SAZ ist, usw.. Das braucht alles seine Zeit.
Man bekommt schließlich nicht am letzten Tag des Eignungstestes die Hand aufgelegt und gesagt "von jetzt an bist du Stabsunteroffizier" ...
Würdet Ihr mit raten, den Verein erstmal anzuschauen oder gleich von Beginn an den SAZ Antrag zu stellen?
Also laut bundeswehr-karriere.de wäre die Besoldung bei einem
Stabsunteroffizier (FA)
21 Jahre, ledig
ca. 1.570,– netto
und das bekomm ich dann auch in der Grundausbildung?
Das bekommst du erst, wenn du zum SAZ ernannt wirst. Bis dahin musst du dich mit dem Gehalt eines Grundwehrdienstleistenden zufrieden geben!
Bei mir in der AGA wurden die SAZ in der 5 oder 6 Woche ernannt.
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 20:49:11
Das bekommst du erst, wenn du zum SAZ ernannt wirst. Bis dahin musst du dich mit dem Gehalt eines Grundwehrdienstleistenden zufrieden geben!
Was erzählst du eigentlich für einen bodenlosen Unsinn?
Zitat von: Slash88 am 08. April 2010, 20:49:11Bei mir in der AGA wurden die SAZ in der 5 oder 6 Woche ernannt.
Nein, innerhalb der ersten Diensttage...
Ich gebe doch das nur wieder, was timid oben geschrieben hat. Der weiß es ja anscheinend besser als ich
Hi, also war heute nochmal beim KWEA, hab dort die EUF gemacht (2,6) die waren ganz zufrieden mit mir.
Muss aber erstnoch das "psychologische Interview" machen ob ich geeignet für den FWDL bin. Da die Psychologin heute krank war! -.-
So, habe mich dazu entschlossen das ich mir erst einmal während meiner AGA alles zu Gemüte führe, ob mir das zusagt oder eben nicht.
Dazu hab ich den FWDL3 mal in die Wege geleitet (wurde mir empfohlen), dass falls ich mich während meiner AGA für den SAZ entscheide, genügend Zeit bleibt für die Durchführung, weil es bei 6Monaten ziemlich schwierig wird, dass alles durchzubekommen.
MfG Soul
naja AGA ist nicht der Maßstab für deine spätere Verwendung. Das kannst du überhaupt nicht vergleichen: AGA & Stammeinheit, das sind 2 verschiende paar Schuhe...deswegen macht auch FWDL 3 Sinn für mich. Kannst dir dann deine Stammeinheit in Ruhe ansehen und dann immernoch genug überlegen ;)
Ok, jetz hab ich noch eine Frage undzwar zum Thema "verheiratet" welceh Vorteile bringt das mit sich? Ein Freund hat mir mal gesagt man würde eine Familien-Zuschuss bekommen und es wäre einfacher jemanden in die Nähe der Heimat zu versetzen? Hab dazu leider nichts gefunden im Internet.
Weiss da jemand bescheid?
Dankeschön
MfG Soul
Einfacher Heimatnah versetzt wird man damit sicher nicht. Ist nur ein Faktor der ggf beacht werden muss.