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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: david191 am 19. Mai 2010, 10:57:54

Titel: Bewerbung
Beitrag von: david191 am 19. Mai 2010, 10:57:54
Guten Morgen. Nach monatelangen warten hab ich mal wieder Post vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung bekommen. Leider keine positive wie schon zu befürchten war.  Meine Bewerbung musste zum Rwchtsberater der Bundeswehr der wegen eines laufenden Verfahrens meine Strafakte / Ermitllungsakte prüfte, und erhielt Auskunft aus dem Führungszeugniss was aber frei von Einträgen ist. Ja in dem Verfahren ging es darum weil ich nach einer Party betrunken mit dem Fahhrad fuhr und ich 80 Gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten musste, was ich auch tat. Die Verfahrenseinstellung war schon so gut wie auf den weg zur Bundeswehr, bin leider erst damit fertig geworden. Habe aber bescheid gesagt wann ich etwa damit fertig bin. Damals schmunzelte sogar der Wehrdienstberater ûber meine "Straftat" was mir hoffnung machte. Nun leider ist alles anders gekommen :( Im Brief steht es so: zu meinen Bedauern muss ich ihn mitteilen, dass ihrer Bewerbung als Freiwilliger in die Bundeswehr derzeit noch nicht entsprochen werden kann.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david191 am 19. Mai 2010, 11:09:50
Hier geht es weiter: Die Auswertung der Rechtsberatung hat ergeben, dass in ihrem Fall ein Einstellungshindernis bis zum 01.02.2015! ??? besteht. Was hab ich denn verbrochen ?? .... Nach Ablauf dieser Frist kann ich mich erneut bewerben. Aber hier steht auch: Über ihre Verwendung als Wehrpflichtiger wird durch die Zentrum für Nachwuchsgewinnung entschieden. Sie unterliegen deshalb nach wie vor dem Wehrpflichtgesetz. Sofern sie die Aufforderung des zuständien Kreiswehrersatzamt erhalten, müssen Sie ihr folgen. Für ihre Bereitschaft zum Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr danke ich ihnen. Eine Karriere bei der Bundeswehr war mein absoluter Traum. Der ist jetz leider durch eigene Dummheit geplatzt! Ich habe noch eine wichtige Frage: könnte ich FWDL 23 machen? Oder gibt es da auch keine Chance? BItte um Antwort und verbleibe mfg David
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:08:51
Würde mal Deinen Wehrdienstberater anrufen oder besser einen Termin machen.
Der hat die Möglichkeit das zu prüfen.
Nur an den 80 Tagen, die nirgnds eingetragen sind, kann es nicht liegen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 14:13:14
Das heißt das es vorbei ist.

Ob du irgendwann mal als GWDL eingezogen wirst, steht auch in den Sternen. Du mußt zum Beispiel Umzüge melden oder zur Musterung erscheinen wenn man dazu aufgefordert wird.

Und genau das Thema Fahrad udn Alk hatten wir schon. Und es wurde geschrieben das man da von einer Gewöhnung an den Alkohol ausgeht wenn man noch Fahrrad fahren kann. Sehr kurz gefasst.

Und schon damals war die Prognose negativ.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:16:26
Das hört sich aber hart an............
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 14:41:40
Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:08:51
Würde mal Deinen Wehrdienstberater anrufen oder besser einen Termin machen.
Der hat die Möglichkeit das zu prüfen.
Nur an den 80 Tagen, die nirgnds eingetragen sind, kann es nicht liegen.
Ja den werde ich auch nochmal kontaktieren. Es waren keine 80 Tagessätze sondern "nur" 80 Gemeinnützige Arbeitsstunden, glaube du hast 80 Tagessätze gelesen?! Naja ich finde es auch sehr hart. Ich glaube wenn man zur Bundeswehr will darf man sich nicht einmal einen ausrutscher erlauben naja.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: ARMY STRONG am 19. Mai 2010, 14:49:20
80 Arbeitsstunden nur fuer besoffen Fahrradfahren??? Da haben aber schon andere schon weniger Stunden fuer handfeste Koerperverletzung, Sachbeschaedigung etc. bekommen... Sicher dass da nicht noch mehr war?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Davie111 am 19. Mai 2010, 14:51:18
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 14:13:14
Das heißt das es vorbei ist.

Ob du irgendwann mal als GWDL eingezogen wirst, steht auch in den Sternen. Du mußt zum Beispiel Umzüge melden oder zur Musterung erscheinen wenn man dazu aufgefordert wird.

Und genau das Thema Fahrad udn Alk hatten wir schon. Und es wurde geschrieben das man da von einer Gewöhnung an den Alkohol ausgeht wenn man noch Fahrrad fahren kann. Sehr kurz gefasst.

Und schon damals war die Prognose negativ.
Ich habe eben beim Kreiswehrersatzamt angerufen und die Frau sagte das FWDL 23 noch möglich sei, ich sollte einen Antrag auf eine erneute Musterung stellen, und gleich dazu schreiben das ich 23 Monate dienen möchte. Habe eben den Brief geschrieben und an das Kreiswehrersatzamt geschickt. Hoffe doch mal das mit den 23 Monaten klappt, danach würde ich eine Lehre machen dann ist meine Frist rum, und anschließend bewerbe ich mich dann für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst. So könnte ich mir das vors
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Davie111 am 19. Mai 2010, 14:53:37
Zitat von: ARMY STRONG am 19. Mai 2010, 14:49:20
80 Arbeitsstunden nur fuer besoffen Fahrradfahren??? Da haben aber schon andere schon weniger Stunden fuer handfeste Koerperverletzung, Sachbeschaedigung etc. bekommen... Sicher dass da nicht noch mehr war?
Ja Sicher ! Ich denke es waren nur so viele Stunden weil es eine Gerichtsverhandlung gab. Die ja auch irgendwie bezahlt werden muss
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: RD am 19. Mai 2010, 15:34:16
Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.

Für einen Zivilisten sind das "nur" Arbeitsstunden, für einen Soldaten "zu viel". Die Bundeswehr hat massenhaft Bewerber mit komplett weisser Weste und nur begrenzte Prüfkapazitäten, deswegen ist relativ klar wer eingeladen wird und wer nicht.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 15:44:30
Ja das habe ich jetz auch mitbekommen.
Naja angenommen das klappt mit dem FWDL 23, was kommt dann nach der Musterung noch auf mich zu?
Werden da spezielle Tests gemacht oder sonst irgendetwas wie beim ZNwG ?
Angenommen ich habe die erneute Musterung in 2 Wochen und bekomme T2
Wie gehts es dann weiter?
Ich weis die Frage kann mir jetz keiner beantworten aber wäre es möglich bis Juli zum Dienstantritt?
Oder bekommt man da nur seinen Einberufungsbescheid ( Dienstantritt ) wie bei den "normalen" GWDL ohne irgendwelche anderen zusätlichen Termine und Tests?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 15:58:17
Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.


Dann frischen sie mal hier ihr Gedächtnis auf

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/bundeswehr-bewerbung-22496/


Besonders sollte man hier den Beitrag von Wolverine beachten

ZitatWie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 16:06:15
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 15:58:17
Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.


Dann frischen sie mal hier ihr Gedächtnis auf

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/bundeswehr-bewerbung-22496/


Besonders sollte man hier den Beitrag von Wolverine beachten

ZitatWie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.
Ja gut die Bundeswehr wusste aber nur von dieser einen Sache mit dem Fahhrad , das andere musste ich nicht angeben und davon weis auch niemand was... Das finde ich ziemlich hart , jeder mit dem ich mich darüber unterhalten habe sagte mir das es lächerlich sei wegen der Sache mit dem Fahhrad , und Alkoholproblem habe ich auch nicht. Wie gesagt trinke ich seit einem guten halben Jahr keinen Alkohol schon alleine wegen meinem Training.Aber ich will jetz darüber auch nicht Streiten, Disskutieren oder sonst irgendwas , ich möchte einfach nur das jemand meine Frage bezüglich des Fwdl beantwortet. Falls jemand sich damit auskennt. Bitte
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 16:48:39
Wieso beantwortet hier in diesem Forum eigentlich niemand die eigentlichen Fragen?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 17:07:11
Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 17:15:03
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 17:07:11
Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL
Es steht doch im Brief drin das ich wenn das ich Wehrdienstpflichtig bin. Lesen bildet Sie Schlaumeier. Auserdem hab ich mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert, da wurde mir gesagt das es möglich ist. Manchmal glaub ich ihr schreibt einfach immer nur drauf los ohne ausführlich zu lesen....
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: AriFuSchr am 19. Mai 2010, 17:22:16
Zitatdass ihrer Bewerbung als Freiwilliger in die Bundeswehr derzeit noch nicht entsprochen werden kann.

das hier Herr Oberschlaumeier konnte ich dem ersten post entnehmen (also lesen)

braucht es dann noch weitere Kommentare  8)
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 17:25:20
Mit dem Fahrrad betrunken gefahren und 80 Arbeitsstunden bekommen? Sehr komisch
Wie alt bist du denn? War das eine Jugendstrafe?
Das Verfahren läuft noch oder wurde eingestellt? Ich kann mir das nicht vorstellen deswegen eine Absage zu bekommen.

Ich selbst habe mich beworben als ich eine Anzeige am laufen hatte das ich Betrug begangen haben sollte.
Von der Bundeswehr kam nur zurück das ich eine Anklageschrift einreichen sollte, ging aber nicht da die Ermittlungen noch gelaufen sind.

Ich bin dann einfach zur Staatsanwaltschaft persönlich hingegangen.
Es war schwer reinzukommen ohne Anwalt aber mit meinen überedenskünsten bin ich dennoch reingekommen und saß vor dem Staatsanwalt, der die Sache bearbeitet hatte.
Ich habe ihn das alles erklärt und 4 Tage später wurde das Verfahren eingestellt und habe den Brief zum znwg geschickt und wurde eingeladen.
Das Thema wurde dort auch nicht mehr behandelt geschweige wurde auch gar nicht mehr nachgefragt.

Sonst habe ich nie was begangen. Also keine Einträge weder Polizei oder Bundeszentralregister.

Als GWDL wirst du eigentlich immer eingezogen egal wie deine Vorstrafen waren.

Ich könnte mir das nur so vorstellen
Beispiel:
Du fährst besoffen Fahrrad wirst erwischt. 2 Wochen später bewirbst du dich bei der Bundeswehr - und sie sehen ja da du angegeben hast wann du die Tat begangen hast.
Denk ich mal das du das angegeben hast, wenn nicht dann hast du gelogen und bist draussen.

Der Sinn besteht nun dadrin das die Zeit von der Tat bis zur Bewerbung sehr kurz ist. Sie gehen davon aus das du sowas nochmal begehen könntest, sprich unter Alkohol Einfluss ein Fahrzeug in gang setzen würdest. Würde das 4-6 Jahr zurück liegen wäre das kein Problem.
Und wie gesagt das sind sehr viele Bewerber mit weisser Weste.

Achso und bei meinem hin und her bin ich dennoch Uffz SaZ8.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 17:31:00
Zitat von: David111 am 19. Mai 2010, 17:15:03
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 17:07:11
Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL
Es steht doch im Brief drin das ich wenn das ich Wehrdienstpflichtig bin. Lesen bildet Sie Schlaumeier. Auserdem hab ich mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert, da wurde mir gesagt das es möglich ist. Manchmal glaub ich ihr schreibt einfach immer nur drauf los ohne ausführlich zu lesen....

Einen anderen Ton, bitte oder mit dem Thread passiert das selbe wie mit ihrer Bewerbung!

Telefonisch? Solange sie nix schriftlich haben kann man am Telefon viel zu erzählen, (Man muneklt das es einige am Telefon viel erzählen um ihre Ruhe zu haben)

Sie unterliegen dem Wehrpflichtgesetz, das muss aber noch lange nicht heißen das sie einzogen oder gemustert werden. Da gibt es keine Anspruch drauf.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 17:39:56
Ja habe das Aktenzeichen in das Bewerbungsformular reingeschrieben. Die Arbeitsstunden habe ich gemacht aber die Verfahrenseinstellung hatte die Bundeswehr noch nicht weil ich selber noch drauf warte bis das Gericht sie mir zuschickt! Könnte es vilt daran liegen weil die Bundeswehr die Einstellung noch nicht hatte? Werde sie aber ca. in den nächsten 2 Wochen bekommen.... Würde es vilt was bringen da nochmal mit dem Wehrdienstberater zu sprechen und ihn mitzuteilen das die Sache jetz erledigt ist ? Würde so gern zum Bund
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 17:42:32
Mit dem WDB zu sprechen bringt gar nichts, außer Zeitverschwendung für den guten Mann. Er soll nur beraten und hat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Bewerbungsverfahren.

Ich möchte auch so manches. Finden sie sich damit, ab der Staatdienst ist für sie wahrscheinlich gelaufen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 17:46:40
Bin 18 geworden im März , und ja das war eine Jugendstrafe... Eigentlich eher eine Erziehungsmaßnahme den Arbeitsstunden zählen nicht als Strafe. Mein Führunszeugniss und BZR sind komplett sauber! im Erziehungsregister steht es zwar drin aber die Bundeswehr hat keine Einsicht
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 17:49:00
Zitat von: david111 am 19. Mai 2010, 17:39:56
Ja habe das Aktenzeichen in das Bewerbungsformular reingeschrieben. Die Arbeitsstunden habe ich gemacht aber die Verfahrenseinstellung hatte die Bundeswehr noch nicht weil ich selber noch drauf warte bis das Gericht sie mir zuschickt! Könnte es vilt daran liegen weil die Bundeswehr die Einstellung noch nicht hatte? Werde sie aber ca. in den nächsten 2 Wochen bekommen.... Würde es vilt was bringen da nochmal mit dem Wehrdienstberater zu sprechen und ihn mitzuteilen das die Sache jetz erledigt ist ? Würde so gern zum Bund

Du musst dich an dein ZNwG wenden. Die bearbeiten alles weiteres.
Steht in dem Brief, den du bekommen hast eine Frist drinnen, wann du das vorzulegen hättest sollen?

Denn wo ich den Brief bekam und egal wenn immer komplikationen da waren habe ich immer im ZNwG angerufen um in Kontakt zu bleiben.
Das macht einen guten Eindruck das du es auch wirklich willst. Sie vermerken sowas natürlich auch in der Akte, auch wenn du es nicht wirklich mitbekommst.

Aber wie ich gelesen habe kannst du dich erst wieder 2015 bewerben. Ich würde sagen damit ist das gelaufen. Du kannst natürlich den GRundwehrdienst machen wenn du die Einberufung bekommst. Denke das soltle keine Probleme darstellen. Und wenn du da dann bist und deinen Grundwehrdienst ableistet musst du dich dort anstrengen und zeigen das du es willst und kein quatsch machen. Und dann nochmal den Antrag stellen. Dein Vorgesetzter sieht es dann ja und würde dich dann für dich einsetzen, wenn das ein guter Mann ist :)
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 18:00:33
@ Eracom: Ne Frist direkt stande nicht drin, nur das die Unterlagen zum Rechtsberater müssen und er sich das anschauen muss um danach zu entscheiden. Ich hab auch beim ZNwG angerufen und ihnen mitgeteilt das ich Arbeitsstunden bekommen habe und wenn ich  damit fertig bin eine Verfahrenseinstellung zugeschickt bekomme.Da meinte der Mann vom ZNwG ich soll die Verfahrenseinstellung hinschicken wenn ich sie habe und der Rechtsberater muss ggf keine Einsicht mehr nehmen. Da ich aber erst vor knapp 2 wochen fertig geworden bin, warte ich noch auf diese Verfahrenseinstellung. Das soll so ca. 4 wochen dauern bis die einstellung zugeschickt wird. Vieleicht hat es die BW zu lange gedauert
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:09:35
Das kann sogar noch länger dauern bis du den Brief bekommst das das Verfahren eingestellt wurden ist.
Kann sich sogar über Jahre hinweg ziehen da die dort andere Fälle zu klären haben. Ist meist immer so. Die Staatswanwaltschaft ist bei kleinen Dilekten sehr sehr langsam.

Du musst selber dahinter her hängen, wenn du sowas dringend benötigst. Wenn du dich traust dort vorbei zu schauen mach das.
Durch das Aktenzeichen bekommst du herraus wer der Duzend ist und das bearbeitet.
Dann musst du noch herrausfinden wo sich der Staatsanwalt befindet. So habe ich das auch gemacht.

Dann wenn du alles hast einfach hingehen. Die Pförtner lassen dich aber nicht durch da du keinen Anwalt hast.
Erkläre ausführlich dein Problem, das du Arbeitsstunden hattest und abgeleistet hast und du die Bestätigung für die Bundeswehr brauchst nim die Papiere mit von der Bundeswehr und dann telefoniert der Pförtner. Dann solltest eigentlich durch kommen.

Bundeswehr ist immer das Zauberwort :D sonst wäre ich dort auch nicht durch gekommen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 18:12:33
Und was soll das jetzt noch bringen? Es wurde bereits eine Einstellungssperre bis 2015 verhängt. Akzeptieren sie das endlich.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:15:17
Das sagte ich oben zu ihm auch schon - das es eigentlich vorrüber ist.

Ich würde sagen wir haben nun alles gesagt.
Mehr zu dem Thema kann ich nun auch nicht mehr sagen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: BulleMölders am 19. Mai 2010, 18:15:47
Wenn er bei der Staatsanwaltschaft aber so auftritt wie hier, dann kommt er an dem Pförtner nicht vorbei.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: AriFuSchr am 19. Mai 2010, 18:18:14
Zitat von: BulleMölders am 19. Mai 2010, 18:15:47
Wenn er bei der Staatsanwaltschaft aber so auftritt wie hier, dann kommt er an dem Pförtner nicht vorbei.

nee, dann nimmt ihn gleich der Pförtner fest  ;D
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 18:19:14
@Eracom: Danke für deinen netten Post. Das macht ein irgendwie wieder ein bisschen mut. Ich werde morgen gleich die Beine in die Hand nehmen und alles erledigen soweit es möglich ist! Ich ruf morgen nochmal im ZNwG an erkläre das nochmal, ich denke mal da mach ich nichts falsch. Und wenns nichts mehr ändert hab ich es wenigstens probiert. Was ich aber ziemlich feftig finde is die Frist von fast 5 Jahren?! Ich denke da wären 1-2 Jahre ok gewesen, wenn man bedenkt das ich schon seit September letzten Jahres warten musste ...
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:21:47
@david
ich sagte ja wenn ein dilekt 4-6 jahre her ist, ist das für die bw ok wenn du in der zeit nicht aufgefallen bist.
ich denke die 5 jahre haben seine gründe. wenn du dort nichts anstellst wirste keine probleme haben.


du bist jetzt 18 in 5 jahren dann 23.
mach am besten eine ausbildung bzw du brauchst eine, denn mit 23 zur bw ohne ausbildung wird schwer. ich selbst habe eine ausbildung gemacht und bin mit 24 nun hingegangen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 18:23:46
Zitat von: david111 am 19. Mai 2010, 18:19:14
@Eracom: Danke für deinen netten Post. Das macht ein irgendwie wieder ein bisschen mut. Ich werde morgen gleich die Beine in die Hand nehmen und alles erledigen soweit es möglich ist! Ich ruf morgen nochmal im ZNwG an erkläre das nochmal, ich denke mal da mach ich nichts falsch. Und wenns nichts mehr ändert hab ich es wenigstens probiert. Was ich aber ziemlich feftig finde is die Frist von fast 5 Jahren?! Ich denke da wären 1-2 Jahre ok gewesen, wenn man bedenkt das ich schon seit September letzten Jahres warten musste ...

Offensichtlich interessieren sie nur die Antworten, die sie auch hören wollen. Wenn sie meinen das der Sache hängt probierern sie es.
Sie wollten ja schon damals nicht hören.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 18:24:13
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 18:12:33
Und was soll das jetzt noch bringen? Es wurde bereits eine Einstellungssperre bis 2015 verhängt. Akzeptieren sie das endlich.
Darüber brauchen Sie sich keine Sorgem machen, letztendlich entscheiden das andere;)
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 18:30:12
Dann leben sie weiterhin in ihrer Blumenwelt, anstatt einzusehen das die Bundeswehr an derartigem Klientel kein Interesse hat.

Ansonsten nehmen sie ihren Thread hier mit zum Gericht, oder zum WDB und sagen die haben gesagt es geht in Ordnung, dann paßt das scho.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:32:06
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 18:23:46
Zitat von: david111 am 19. Mai 2010, 18:19:14
@Eracom: Danke für deinen netten Post. Das macht ein irgendwie wieder ein bisschen mut. Ich werde morgen gleich die Beine in die Hand nehmen und alles erledigen soweit es möglich ist! Ich ruf morgen nochmal im ZNwG an erkläre das nochmal, ich denke mal da mach ich nichts falsch. Und wenns nichts mehr ändert hab ich es wenigstens probiert. Was ich aber ziemlich feftig finde is die Frist von fast 5 Jahren?! Ich denke da wären 1-2 Jahre ok gewesen, wenn man bedenkt das ich schon seit September letzten Jahres warten musste ...

Offensichtlich interessieren sie nur die Antworten, die sie auch hören wollen. Wenn sie meinen das der Sache hängt probierern sie es.
Sie wollten ja schon damals nicht hören.

Antworten die einem aufmuntern?
Ja es gibt Menschen die wollen es nicht Wahr haben. Aber da er ja anscheind unbedingt zur Bundeswehr möchte muss er sich dran hängen.
Aber ich denke die sperre ziehen sie zu 99% durch. Denn das dort ein Fehler unterlaufen ist kann ich mir nicht vorstellen.

@David
Ruf doch einmal nochmal im ZnwG an und sag uns was sie dort im Computer stehen haben, wie ist zur Zeit mit deiner Bewerbung aussieht.
Wenn sie dir das gleiche sagen wie im Brief steht, dann ja, warten bis 2015 wenn die Welt nicht schon 2012 untergegangen ist. Denn das Leben ist kein Ponyhof.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 19. Mai 2010, 18:32:51
@Eracom     Ja ist schon richtig, ich würde es ja so machen das ich FWDL 23 mache und danach eine Ausbildung, und dann wäre die Frist rum und ich könnte mich erneut bewerben Für 8 oder 12 Jahre und dann im Truppendienst! Und eins steht fest wenn es mit dem FWDL 23 auch nicht wird mach ich gleich ne Ausbildung arbeite halt solange bis die Frist vorbei ist und bewerbe mich wieder
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: mailman am 19. Mai 2010, 18:35:39
Wer sagt den das sie nach Ablauf der Frist überhaupt eingeladen werden?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 18:35:58
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 18:30:12
Dann leben sie weiterhin in ihrer Blumenwelt, anstatt einzusehen das die Bundeswehr an derartigem Klientel kein Interesse hat.

Ansonsten nehmen sie ihren Thread hier mit zum Gericht, oder zum WDB und sagen die haben gesagt es geht in Ordnung, dann paßt das scho.
Haha sind Sie ein Spassvogel
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:38:33
Was anderes bleibt dir auch nicht übrig. Bis 2015 sind das aber glaub dann 9 und/oder 13 Jahre.
Aber deine Meinung kann sich auch noch ändern, 5 Jahre sind nicht kurz und 5 Jahre sich damit rumschlagen das du unbedingt zur BW willst ist nicht das wahre.

Mach ne Ausbildung im zivilen Bereich. Am besten eine mit 3 oder 3 1/2 Jahren. Dann eventuell noch auf einen festen Job hoffen und wenn du den festen Job hast, hat sich deine Meinung zur BW bestimmt schon geändert.

@mailman
Eingeladen wird er bestimmt nicht.
Seine Bewerbungsunterlagen bekommt er wieder zurückgeschickt. Er muss sich nach der Frist erneuert Bewerben und hoffen das er eine Einladung zum Eignungstest bekommt.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:40:36
Du solltest das Thema Bundeswehr abhaken... ich denke nicht das sie dich in 5 jahren dann nehmen werden. Es gibt dann weitaus jüngere Bewerber mit "weißer Weste".
Übrigens hat die BW in ALLE Register und Akten einblick. Selbst zu solchen die du nie zu gesicht bekommst.  
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: davie111 am 19. Mai 2010, 18:40:58
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 18:35:39
Wer sagt den das sie nach Ablauf der Frist überhaupt eingeladen werden?
Keiner ! Aber dann ist die Frist rum, und ich kann mich erneut bewerben. Aber da ich ja ein Schwerverbrecher bin , denke ich mal hab ich keine Chance ;))
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:43:02
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:40:36
Du solltest das Thema Bundeswehr abhaken... ich denke nicht das sie dich in 5 jahren dann nehmen werden. Es gibt dann weitaus jüngere Bewerber mit "weißer Weste".
Übrigens hat die BW in ALLE Register und Akten einblick. Selbst zu solchen die du nie zu gesicht bekommst.  


Na das würde ich nicht so sagen.
Ich habe mich mit 24 auch beworben als FW, bin aber mit Uffz SaZ8 reingekommen mit einer Berufsausbildung. Ohne wäre ich sicherlich nicht soweit gekommen.
Die Sicherheitsprüfung erfolgt erst später wenn du verpflichtet bist. Sprich je nachdem Ü1 - 2 oder Ü3. Das muss innerhalb 1 Jahres passieren.
Ich habe ne weisse Jacke musste aber mein Führungszeugnis selber beantragen für Behörden. Bundeszentralregister gucken sie erst später nach s.o. aber ist auch leer.

Wenn sie das bei jedem Bewerber machen, werden sie nie fertig. Bei einigen gucken sie aber trotzdem mal nach.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:46:22
@Eracom
und wie lange war dein "Vorstrafenregister"?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 18:46:57
@megawaldi hat sie nicht ! les selbst : Das Erziehungsregisterist Teil des Bundeszentralregisters. Gesetzliche Grundlage ist damit auch das BZRG.Neben den Entscheidungen und Anordnungen gegen die Person nach Jugendstrafrecht werden die Entscheidungen des Familien- und Vormundschaftsrichter nach §§ 1666 Abs. 1, 1666a BGB sowie § 1837 Abs. 4 BGB in das Register eingetragen. Steckbriefliche Eintragungen und Suchvermerke werden ebenfalls eingetragen. Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die Jugendämter, die für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist.Eintragungen in das Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 18:50:49
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:46:22
@Eracom
und wie lange war dein "Vorstrafenregister"?

lange? oder lang?

Du ich habe nie etwas getan :D
Nichtmal geklaut oder sowas. Nur diese eine Anzeige hatte ich mal bekommen - was aber dann fallen gelassen wurden ist das sich der betroffene nicht mehr dazu geäußert hat.
Sogar beim Gespräch wurde ich gefragt ob ich überhaupt ein Dilekt begangen habe.
Die haben mir alles aufgezählt wie z.B. Roller klauen,friesieren usw Jugendsünden halt. Die waren selbst verwundert ^^ und das war auch die Wahrheit. Ich habn reines gewissen wenn sie das nachprüfen da sie nichts finden werden.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:57:13
@Eracom
Das meine ich ja...glaubst du wenn du irgendwas angestellt hättest wärst du als Uffz genommen worden? ;-)
Es gibt immer (Gott sei dank) mehr Bewerber ohne Vorstrafen / Jugendsünden als mit.
@david111
Glaubst du echt da kommt der MAD/BND ned ran wenn er will?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 19:01:00
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:57:13
@Eracom
Das meine ich ja...glaubst du wenn du irgendwas angestellt hättest wärst du als Uffz genommen worden? ;-)
Es gibt immer (Gott sei dank) mehr Bewerber ohne Vorstrafen / Jugendsünden als mit.
@david111
Glaubst du echt da kommt der MAD/BND ned ran wenn er will?
Achja und du bist das Unschuldslamm?
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 19:04:27
Zitat von: david111 am 19. Mai 2010, 19:01:00
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 18:57:13
@Eracom
Das meine ich ja...glaubst du wenn du irgendwas angestellt hättest wärst du als Uffz genommen worden? ;-)
Es gibt immer (Gott sei dank) mehr Bewerber ohne Vorstrafen / Jugendsünden als mit.
@david111
Glaubst du echt da kommt der MAD/BND ned ran wenn er will?
Achja und du bist das Unschuldslamm?
Nein kommen sie nicht, weil sie keine Auskunft darüber bekommen dürfen
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2010, 19:09:23
Sie haben Recht, sind jetzt bereits Berufssoldat im Generalsrang, verdienen doppelte Bezüge und wir sind alle blöde, neidische Versager und knien nieder vor Ihrem Erfolg und Ihrer allumfassenden Weisheit! ::) Sie werden allmählich nur noch lästig!
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: AriFuSchr am 19. Mai 2010, 19:10:18
 
ZitatNein kommen sie nicht, weil sie keine Auskunft darüber bekommen dürfen


Zitatdie für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden

Du glaubst also allen Ernstes, dass das für die Erteilung einer WBK und eines Munitionserwerbscheines zuständige LRA für popelige Sportwaffen Einblick in Deine Akten erhält, die Bw aber, die Dir dann eine Schnellfeuergewehr, MG usw. zur bestimmungsgemäßen Nutzung in die Hand drückt nicht  ??? ??? ???

Junge komm runter von dem Baum auf dem Du hier sitzt
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 19:14:01
Zitat von: AriFuSchr am 19. Mai 2010, 19:10:18
ZitatNein kommen sie nicht, weil sie keine Auskunft darüber bekommen dürfen


Zitatdie für die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zuständigen Behörden

Du glaubst also allen Ernstes, dass das für die Erteilung einer WBK und eines Munitionserwerbscheines zuständige LRA für popelige Sportwaffen Einblick in Deine Akten erhält, die Bw aber, die Dir dann eine Schnellfeuergewehr, MG usw. zur bestimmungsgemäßen Nutzung in die Hand drückt nicht  ??? ??? ???

Junge komm runter von dem Baum auf dem Du hier sitzt
Ich kanns doch nicht ändern wenns da steht .... Da brauchste mich nicht dumm von der Seite anlabern, les es dir doch durch, oder wenn du es besser weist dann Poste es hier rein, aber mit beweiß...
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 19:18:12
@david111
Ja ich bin das/ein Unschuldslamm...sonst wäre ich ja ned eingestellt worden ;-)

@all
Wobei eigendlich wäre es richtig lustig wenn der david111 Soldat werden würde ;-)
Mit seiner gewinnenden Art würde er sich in allen Dienstgradgruppen nur Freunde machen...
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: davie111 am 19. Mai 2010, 19:18:43
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 19:09:23
Sie haben Recht, sind jetzt bereits Berufssoldat im Generalsrang, verdienen doppelte Bezüge und wir sind alle blöde, neidische Versager und knien nieder vor Ihrem Erfolg und Ihrer allumfassenden Weisheit! ::) Sie werden allmählich nur noch lästig!
Habe ich das jemals behauptet? ... Ich hab es nur so gesagt wie es bei Wikipedia steht, wenn es einer besser weis oder Sie es besser wissen, können Sie mich gerne aufklären. Nur weil Sie es sich hier im Forum immer so hindrehen wie es ihnen gerade passt.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: davie111 am 19. Mai 2010, 19:22:35
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 19:18:12
@david111
Ja ich bin das/ein Unschuldslamm...sonst wäre ich ja ned eingestellt worden ;-)

@all
Wobei eigendlich wäre es richtig lustig wenn der david111 Soldat werden würde ;-)
Mit seiner gewinnenden Art würde er sich in allen Dienstgradgruppen nur Freunde machen...
Wie ihrer Aussage raus zu entnehmen ist gibt es bei den rund 250000 Soldaten die bei der Bundeswehr sind niemanden der sich je etwas zu schulden kommen lassen hat??!
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 19:28:10
Zitat von: davie111 am 19. Mai 2010, 19:22:35
Zitat von: Megawaldi am 19. Mai 2010, 19:18:12
@david111
Ja ich bin das/ein Unschuldslamm...sonst wäre ich ja ned eingestellt worden ;-)

@all
Wobei eigendlich wäre es richtig lustig wenn der david111 Soldat werden würde ;-)
Mit seiner gewinnenden Art würde er sich in allen Dienstgradgruppen nur Freunde machen...
Wie ihrer Aussage raus zu entnehmen ist gibt es bei den rund 250000 Soldaten die bei der Bundeswehr sind niemanden der sich je etwas zu schulden kommen lassen hat??!

die sind alle clean ::)
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2010, 19:38:34
Zitat von: davie111 am 19. Mai 2010, 19:18:43
wenn es einer besser weis oder Sie es besser wissen, können Sie mich gerne aufklären. Nur weil Sie es sich hier im Forum immer so hindrehen wie es ihnen gerade passt.
Ich habe Ihnen schon vor Wochen erklärt, dass es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nichts wird: Einmal wegen der Voreintragungen und dann noch wegen der Alkoholgewöhnung. Das wollten Sie nicht hören. Jetzt haben Sie es amtlich. Auch das passt Ihnen nicht.  Jeder, der hier etwas sagt, was Ihnen nicht passt, wird angepöbelt und Sie glauben es sowieso nicht. Was spielt es überhaupt für eine Rolle, ob Mega hier ein Unschuldslamm ist? Um uns geht es hier nämlich nicht! Ob ich Banken überfalle und Frau und Kinder verhaue  kann völlig dahingestellt bleiben. Sie haben sich beworben und wurden abgelehnt! Keine Rede davon, dass schon Ihr Verschweigen der früheren Verfahren im Bewerbungsverfahren wieder ein Betrugsversuch war; eigentlich können Sie froh sein, dass es nicht geklappt hat. Und darum sind Sie mir nur noch lästig. Und gehen sie ´mal davon aus, dass ich es besser weiß. Ich habe nämlich schon einmal bei einem RB gearbeitet. Aber wie man seine Infos bekommt werde ich hier nicht offenbaren. Dann lasse ich mir lieber von Ihnen vorhalten, dass ich bloß ein Wichtigtuer bin. Ich habe meine Dienstzeit nämlich schon hinter mir, arbeite jetzt in einem völlig anderen Bereich, bekomme aber auch vom Bund immer noch alles, was ich möchte.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 19:41:59
Zitat von: davie111 am 19. Mai 2010, 19:18:43
Sie haben sich beworben und wurden abgelehnt! Keine Rede davon, dass schon Ihr Verschweigen der früheren Verfahren im Bewerbungsverfahren wieder ein Betrugsversuch war;

Ja dann ist das doch hier jetzt geklärt.

@David
Wenn das so stimmt dann brauchste dich nicht wundern.
Ausserdem hätten sie das früher oder später auch rausbekommen wenn du schon 2 Jahre dagewesen wärst. Du wirst dann fristlos entlassen. Hättest du alles offenbart hätten sie dich vllt auch nicht abgelehnt.

Beim Eignungstest wurde auch einer frühzeitig entlassen.
Er wurde auf ein Dilekt angesprochen, er musste sich Rechtfertigen warum er das nicht mit in die Bewerbung geschrieben hat. Das ist ebenso Betrug.
Er hätte es niemals gesagt wenn die BW ihn nicht darauf angesprochen hätte, also wurde er frühzeitig entlassen.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: david111 am 19. Mai 2010, 19:52:12
alles klar mich hätte es auch ehrlich gesagt nicht interessiet wo sie ihre Quellen her haben oder was sie bei der Bundeswehr für ein Rolle gespielt haben.Wichtigtuer wie es so viele leider beim bund gibt. Machen sie den thread zu, bringt doch e nichts... Da sprech ich lieber morgen mit meinen WDB. Und ich frag mich immer noch was sie eigentlich schon wieder mit dem Thema Alkohol wollen.. aber naja. Wünsche euch noch ein schönes Leben
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Eracom am 19. Mai 2010, 20:09:37
Man sieht sich immer 2mal im Leben :-X
Titel: Bewerbung
Beitrag von: Sebastian89 am 20. Mai 2010, 16:28:11
Erstmal Hallo an alle,

Ich habe eine Frage.
Ich habe mich lägerfristig bei der Bundeswehr beworben.Heute hatte ich meine Musterung die auch zu meiner Zufriedenheit ablief.
Bis auf eine Angelegenheit.Auf die Frage des Arztes ob ich Drogen konsumiere antwortete ich, dass ich einmal vor einem halben Jahr an einem Joint gezogen hatte.Davor nicht und danach auch nie wieder.Der Drogentest war auch negativ.

Im Nachhinein bereue ich meine Ehrlichkeit ein wenig.Allerdings bin ich einfach nur ehrlich gewesen.Lehnt die Bundeswehr mich trotzdem generell als SAZ ab?

Gruß

Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Mugen am 20. Mai 2010, 17:01:01
Sollte eigentlich kein Problem sein und einer Einstellung als SaZ nicht grundsätzlich im Weg stehen. Aber genau weißt du es erst wenn es dann soweit ist.
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: Sebastian89 am 20. Mai 2010, 21:25:57
OK, das beruhigt mich ein wenig.Letztendlich werd ich, wie du schon sagst, abwarten müssen und sehen welche Antwort ich erhalte.
Danke für die Antwort.

Gruß
Titel: Re:Bewerbung
Beitrag von: David111 am 27. Mai 2010, 17:57:26
So Jungs, Für den FWDL 23 hat es nun doch noch geklappt :) Ab Juli gehts los in Bad Salzungen bei den Panzergrenadieren ;) ... Und was noch viel besser ist als ich nochmal mit dem ZNwG  gesprochen hatte und ich nochmal nachfragte warum die Sperre so hoch angesetzt wurde ( 5 Jahre) meinten sie nur, das es nur 1 Jahr Sperre ist... so steht es in den Unterlagen.... Da is dem ZNwG wohl ein Fehler unterlaufen... Naja was solls. Wenn das Jahr rum ist bewerb ich mich aus der Truppe heraus erneut....