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Bewerbung

Begonnen von david191, 19. Mai 2010, 10:57:54

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david191

Guten Morgen. Nach monatelangen warten hab ich mal wieder Post vom Zentrum für Nachwuchsgewinnung bekommen. Leider keine positive wie schon zu befürchten war.  Meine Bewerbung musste zum Rwchtsberater der Bundeswehr der wegen eines laufenden Verfahrens meine Strafakte / Ermitllungsakte prüfte, und erhielt Auskunft aus dem Führungszeugniss was aber frei von Einträgen ist. Ja in dem Verfahren ging es darum weil ich nach einer Party betrunken mit dem Fahhrad fuhr und ich 80 Gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten musste, was ich auch tat. Die Verfahrenseinstellung war schon so gut wie auf den weg zur Bundeswehr, bin leider erst damit fertig geworden. Habe aber bescheid gesagt wann ich etwa damit fertig bin. Damals schmunzelte sogar der Wehrdienstberater ûber meine "Straftat" was mir hoffnung machte. Nun leider ist alles anders gekommen :( Im Brief steht es so: zu meinen Bedauern muss ich ihn mitteilen, dass ihrer Bewerbung als Freiwilliger in die Bundeswehr derzeit noch nicht entsprochen werden kann.

david191

Hier geht es weiter: Die Auswertung der Rechtsberatung hat ergeben, dass in ihrem Fall ein Einstellungshindernis bis zum 01.02.2015! ??? besteht. Was hab ich denn verbrochen ?? .... Nach Ablauf dieser Frist kann ich mich erneut bewerben. Aber hier steht auch: Über ihre Verwendung als Wehrpflichtiger wird durch die Zentrum für Nachwuchsgewinnung entschieden. Sie unterliegen deshalb nach wie vor dem Wehrpflichtgesetz. Sofern sie die Aufforderung des zuständien Kreiswehrersatzamt erhalten, müssen Sie ihr folgen. Für ihre Bereitschaft zum Freiwilligen Dienst in der Bundeswehr danke ich ihnen. Eine Karriere bei der Bundeswehr war mein absoluter Traum. Der ist jetz leider durch eigene Dummheit geplatzt! Ich habe noch eine wichtige Frage: könnte ich FWDL 23 machen? Oder gibt es da auch keine Chance? BItte um Antwort und verbleibe mfg David

2010

Würde mal Deinen Wehrdienstberater anrufen oder besser einen Termin machen.
Der hat die Möglichkeit das zu prüfen.
Nur an den 80 Tagen, die nirgnds eingetragen sind, kann es nicht liegen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

mailman

Das heißt das es vorbei ist.

Ob du irgendwann mal als GWDL eingezogen wirst, steht auch in den Sternen. Du mußt zum Beispiel Umzüge melden oder zur Musterung erscheinen wenn man dazu aufgefordert wird.

Und genau das Thema Fahrad udn Alk hatten wir schon. Und es wurde geschrieben das man da von einer Gewöhnung an den Alkohol ausgeht wenn man noch Fahrrad fahren kann. Sehr kurz gefasst.

Und schon damals war die Prognose negativ.

2010

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

david111

Zitat von: 2010 am 19. Mai 2010, 14:08:51
Würde mal Deinen Wehrdienstberater anrufen oder besser einen Termin machen.
Der hat die Möglichkeit das zu prüfen.
Nur an den 80 Tagen, die nirgnds eingetragen sind, kann es nicht liegen.
Ja den werde ich auch nochmal kontaktieren. Es waren keine 80 Tagessätze sondern "nur" 80 Gemeinnützige Arbeitsstunden, glaube du hast 80 Tagessätze gelesen?! Naja ich finde es auch sehr hart. Ich glaube wenn man zur Bundeswehr will darf man sich nicht einmal einen ausrutscher erlauben naja.

ARMY STRONG

80 Arbeitsstunden nur fuer besoffen Fahrradfahren??? Da haben aber schon andere schon weniger Stunden fuer handfeste Koerperverletzung, Sachbeschaedigung etc. bekommen... Sicher dass da nicht noch mehr war?

Davie111

Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 14:13:14
Das heißt das es vorbei ist.

Ob du irgendwann mal als GWDL eingezogen wirst, steht auch in den Sternen. Du mußt zum Beispiel Umzüge melden oder zur Musterung erscheinen wenn man dazu aufgefordert wird.

Und genau das Thema Fahrad udn Alk hatten wir schon. Und es wurde geschrieben das man da von einer Gewöhnung an den Alkohol ausgeht wenn man noch Fahrrad fahren kann. Sehr kurz gefasst.

Und schon damals war die Prognose negativ.
Ich habe eben beim Kreiswehrersatzamt angerufen und die Frau sagte das FWDL 23 noch möglich sei, ich sollte einen Antrag auf eine erneute Musterung stellen, und gleich dazu schreiben das ich 23 Monate dienen möchte. Habe eben den Brief geschrieben und an das Kreiswehrersatzamt geschickt. Hoffe doch mal das mit den 23 Monaten klappt, danach würde ich eine Lehre machen dann ist meine Frist rum, und anschließend bewerbe ich mich dann für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst. So könnte ich mir das vors

Davie111

Zitat von: ARMY STRONG am 19. Mai 2010, 14:49:20
80 Arbeitsstunden nur fuer besoffen Fahrradfahren??? Da haben aber schon andere schon weniger Stunden fuer handfeste Koerperverletzung, Sachbeschaedigung etc. bekommen... Sicher dass da nicht noch mehr war?
Ja Sicher ! Ich denke es waren nur so viele Stunden weil es eine Gerichtsverhandlung gab. Die ja auch irgendwie bezahlt werden muss

wolverine

Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Davie111

Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.

RD

Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.

Für einen Zivilisten sind das "nur" Arbeitsstunden, für einen Soldaten "zu viel". Die Bundeswehr hat massenhaft Bewerber mit komplett weisser Weste und nur begrenzte Prüfkapazitäten, deswegen ist relativ klar wer eingeladen wird und wer nicht.

David111

Ja das habe ich jetz auch mitbekommen.
Naja angenommen das klappt mit dem FWDL 23, was kommt dann nach der Musterung noch auf mich zu?
Werden da spezielle Tests gemacht oder sonst irgendetwas wie beim ZNwG ?
Angenommen ich habe die erneute Musterung in 2 Wochen und bekomme T2
Wie gehts es dann weiter?
Ich weis die Frage kann mir jetz keiner beantworten aber wäre es möglich bis Juli zum Dienstantritt?
Oder bekommt man da nur seinen Einberufungsbescheid ( Dienstantritt ) wie bei den "normalen" GWDL ohne irgendwelche anderen zusätlichen Termine und Tests?

mailman

Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.


Dann frischen sie mal hier ihr Gedächtnis auf

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/bundeswehr-bewerbung-22496/


Besonders sollte man hier den Beitrag von Wolverine beachten

ZitatWie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.

David111

Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 15:58:17
Zitat von: Davie111 am 19. Mai 2010, 15:05:31
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2010, 14:58:09
Durch die Arbeitsstunden? Ja sicher! Haben Sie das Auto des Richters gewaschen? Ich habe es Ihnen hier oft und lange erklärt, wo das Problem liegt. Jetzt haben sie es schriftlich von anderer Stelle!

Ich weis es nicht warum?! Ich hatte nur die Arbeitstunden! Und wenn sie jetz wieder mit Alkohol kommen , den trinke ich schon lange nicht mehr.


Dann frischen sie mal hier ihr Gedächtnis auf

http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/bundeswehr-bewerbung-22496/


Besonders sollte man hier den Beitrag von Wolverine beachten

ZitatWie gesagt: Zu der rechtlichen Problematik kommt die medizinisch-psychologische! Die bisherigen Eintragung stelle allesamt kein Einstellungshindernis dar. Bisher festigen Sie nur einen gewaltig schlechten Eindruck des Bewerbers. Drei (oder sogar noch mehr) Auffälligkeiten über einen längeren Zeitraum sind eben auch keine "einmalige Dummheit" sondern länger andauernde Rechtsuntreue. Sollte diese Hürde übersprungen werden kommt das Alkoholproblem. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (basierend auf wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen) hat der Bewerber eine Alkoholauffälligkeit/-Krankheit. Diese wird auch bei den Untersuchungen bzw. in den zu führenden Gesprächen wahrscheinlich erkannt werden. Hier sehe ich auch das weit größere Problem wenn nicht bereits vorher hier wirksam gegengearbeitet wird.
Ja gut die Bundeswehr wusste aber nur von dieser einen Sache mit dem Fahhrad , das andere musste ich nicht angeben und davon weis auch niemand was... Das finde ich ziemlich hart , jeder mit dem ich mich darüber unterhalten habe sagte mir das es lächerlich sei wegen der Sache mit dem Fahhrad , und Alkoholproblem habe ich auch nicht. Wie gesagt trinke ich seit einem guten halben Jahr keinen Alkohol schon alleine wegen meinem Training.Aber ich will jetz darüber auch nicht Streiten, Disskutieren oder sonst irgendwas , ich möchte einfach nur das jemand meine Frage bezüglich des Fwdl beantwortet. Falls jemand sich damit auskennt. Bitte

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