Hallo liebe Leute,
Ich weiß nicht ob das Topic hier richtig ist, aber ich Hoffe mal schon :).
Ich stehe derzeit vor einem Großen problem, zumindest glaube ich.
Ich war im Juni mit ein Paar freunden unterwegs und wir haben zum Abschluss eines 18ten Geburtstages eine Kneipentour gemacht.
So, ich war schon Leider zu gut dabei und habe gegen Ende ein Blackout, ich gebe es zu, seitdem hab ich auch nichts mehr getrunken.
Und nun zu meinem Problem...
Wir waren in einer Sparkasse wo ein Schild locker hing, ich bin mit der Schulter drangekomm und es ist runtergefallen, auf diese Reaktion hin habe ich Probiert das Schild wieder ranzumachen aber ein anderes Ausversehen runtergerissen.
Heute kriegt ein Freund ein Brief vom Kriminalamt...
Er wird geladen weil er Verdächtiger ist wegen Diebstahl und Sachbeschädigen..
Wie gesagt nach dem Vorfall kann ich mich an nichts mehr Errinern, und ich weiß nicht ob dies Jetzt auch irgendwelche Konsequenzen für mich haben Könnte, da ich ziemlich zu viel Getrunken hatte...Das gebe ich auch zu, und ich Schäme mich dafür...Und ich Frage mich welcher Diebstahl. Das wir aus einer Sparkasse nichts entwenden ist ja wohl irgendwie klar o.O
Jetzt mal zu den Grunddetails..
Ich habe mich im April beworben, und werde am 4.10 Eingezogen, muss nurnoch dieses Schreiben vom wegen laufende verfahren einreichen, weiß jetzt den namen nicht...
Wenn ich jetzt auch zum Gespräch eingeladen werde.. wenn nicht Melde ich mich wohl Freiwillig.
Könnte dies zu irgendwelchen Komplikationen Geben wenn ich zugebe mich an nichts zu errinern? Und auch im Grunde keine Ahnung habe wie was passiert ist?
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen, und wenn das im Falschen Bereich ist, werde ich es selbstverständlich woanders Posten, oder ihr Verschiebt dies.
Danke
Mit freundlichen grüßen.
Nur eins vorweg. Dass du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird dir wohl nichts bringen. Du darfst auch davon ausgehen, dass Bewerber, die sich ab und an mal dermaßen abschießen, dass sie sich an nichts erinnern können, eher unbeliebt sind. Auch wenn das zwar heutzutage viele Leute machen, bei dir hat mans dann schwarz auf weiß.
Nuja, war das Erste mal und ich Bereue dies.
Mehr kann ich nicht mehr ändern,
Nur was wird das jetzt für folgen auf meine Ausbildung haben?
Das war eher die frage.
Aber danke für dein Statement, aber ich glaube mit den Leuten die sich "Abschießen" und SaZ auf min 4 Jahre machen, kenne ich mich glaub schon gut aus, und weiß das es Leute gibt, die auch schon öfter Drangekriegt worden sind etc.
Aber meine Frage war diesbezüglich nur auf die Sache mit Ausbildung etc, und wielang ich denn jetzt Warten darf und so weiter.
also das wird wohl keinerlei Konsequenzen haben, so wie ich das sehe. Es gibt ja gar keinen konkreten Vorwurf gegen dich. Ich vermute mal, dass dein Freund irgendwas geklaut hat und das auf den Überwachungsbändern zu sehen ist. Klar, wenn du etwas geklaut hast und dich nicht errinnern kannst, kannst du auch nichts zurückgeben. Dumm gelaufen das Ganze. Das nächste Mal mehr (bis du unterm Tisch liegst) oder weniger (so dass du noch klar denken kannst) trinken.
Horrido
Zitat von: Juristerei am 29. Juli 2010, 22:54:56
also das wird wohl keinerlei Konsequenzen haben, so wie ich das sehe. Es gibt ja gar keinen konkreten Vorwurf gegen dich. Ich vermute mal, dass dein Freund irgendwas geklaut hat und das auf den Überwachungsbändern zu sehen ist. Klar, wenn du etwas geklaut hast und dich nicht errinnern kannst, kannst du auch nichts zurückgeben. Dumm gelaufen das Ganze. Das nächste Mal mehr (bis du unterm Tisch liegst) oder weniger (so dass du noch klar denken kannst) trinken.
Horrido
Haha Ok. Ich werde mir deine Ratschläge zu Herzen nehmen, und mache mir dann also keine Sorgen, außer mich dann Bald dort freiwillig zu melden!
Falls mehr Ratschläge etc da sind, schreibt Sie ruhig!
Ich bedanke mich :).
ZitatNur eins vorweg. Dass du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird dir wohl nichts bringen.
Kann ich mich nur anschließen.
Auf die Tour würde ich es nicht angehen,denn es wird dir keiner glauben.
Und sie werden sich nur denken wieso lügt der Bengel,wäre kein guter Start für dich.
ich kann mich weiterhin auch anschließen das es keine weitere konseqenzen haben wird,solange du nicht verurteilt wirst wegen diebstahl.
Aber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.
Die Bundeswehr wird dir denke ich keinen Strich druch die Rechnung machen,wenn es bei dieser kleinen ^^Jugendsünde^^ bleibt.Und du wirklich nur nen Schild da abgehaun hast auf dein totalen Suff.
Jeder baut scheiße in seiner Jugend und sowas ist eine lappalie also nix weltbewegenes was dir deine Zukunft verhaun könnte,da müssen schon andere dinger kommen.
Also wenn es nur das war und dabei bleibt,mach dir keine Sorgen udn freu dich auf die zeit beim bund ;)
ZitatAber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.
Denn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^
Nach den wertvollen Ratschlägen in einigen Beiträgen ( ::)) habe ich noch einige Fragen:
1. Hat nur Dein Freund einen Brief vom "Kriminalamt" bekommen?
2. Warum willst Du dann ein "Schreiben vom laufenden Verfahren" einreichen?
3. Hast Du Dich als SaZ oder FWDL beworben?
4. Willst Du Dich freiwillig bei der Polizei melden?
5. Welche Erinnerung haben Deine Freunde an Deine Beteiligung an irgendwas?
ZitatDenn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^
Das nicht,aber wenn ER das erste mal vor gericht steht und sonst nie auffällig in erscheinung getreten ist,wird da auch nichts weiter passiern vor gericht.
Auch wenn es unter Alcohol einfluß war.
Wie gesagt solange es nichts schlimmes war,das da geklaut worden ist.
Und die nachweißen können das sie Feiern waren,sehen die meisten Richter es als jugendsünde an wenn es das erste mal war..und belassen es bei einer ermahnung oder sozialstunden.
Und das wird der Zukunft beim BUnd nicht hindern ;)
Zitat von: StOPfr am 29. Juli 2010, 23:45:14
Nach den wertvollen Ratschlägen in einigen Beiträgen ( ::)) habe ich noch einige Fragen:
1. Hat nur Dein Freund einen Brief vom "Kriminalamt" bekommen?
2. Warum willst Du dann ein "Schreiben vom laufenden Verfahren" einreichen?
3. Hast Du Dich als SaZ oder FWDL beworben?
4. Willst Du Dich freiwillig bei der Polizei melden?
5. Welche Erinnerung haben Deine Freunde an Deine Beteiligung an irgendwas?
1. Ja
2. Weil ich es für richtig Halte, wenn ich daran beteiligt bin.
3. SaZ9
4. Habe ich dann vor. Es muss ja Gerecht bleiben.
5. Sie können sich nicht genau errinern da es Länger her ist. Oder unter Alkohol standen...
Ich finde es ein bisschen schade das Die sich knapp 2 Monate dannach melden.
Wenn nur dein Freund ein Brief bekommen hat,brauchst du dir doch garkeine sorgen machen.
Weil du weder als beschuldigter in erscheinung bis jetzt getreten bist weder als zeuge vorgeladen.
Und das du DICH freiweilig melden willst,würde ich verstehen wenn du als zeuge für dein ^^kumpel^^ aussagen willst um ihn zuhelfen.Aber da du ja so ^^besoffen^^ gewesen bist wie du sagst,wird es ja nicht viel bringen.
Daher finde ich es völlig sry die aussage aber DUMM sich zumelden in einer Straftat die du nicht begangen hast wie du sagst. ;)
ZitatUnd ich Frage mich welcher Diebstahl. Das wir aus einer Sparkasse nichts entwenden ist ja wohl irgendwie klar o.O
Die Polizei wird mit Sachbeschädigung das Schild meinen,was du runtergerissen hast.
Und mit Diebstahl..ihr werdet das Schild auf euern suff bestimmt aus der Sparkasse getragen haben.
Und so ergibt sich der Diebstahl. (ein freibeweglichen gegenstand von seinen Ursprungsort endfernt zuhaben ohne jegdliche einwilligung der Filiale)
Wenn du dich errinerst das es so gwesen ist,und dein freund jetzt beschuldigt wird,wie auch immer sie rausgefunden haben das er er gewesen sein sollte.
Kann ja nur über die CAMERA in der filiale sein.und selbst dann ist fragwürdig wie sie an Namen und Addresse gekommen sind durch ein Bild von der Camera.Außer er ist schonmal in erscheinung getreten und hat Bilder und fingerabdrücke bei der Polizei.
Aber ansonsten dürfte es ehr fragwürdig sein weil ein PhantomBild zur suche werden sich sicherlich nicht erstellt haben wegen ein PappSchild.
Also bist du dir überhaupt 100% sicher das seine Anzeige die er bekommen hat wirklich von diesen Abend ist wo du dabei warst ;D :D
p.s
ZitatWir waren in einer Sparkasse wo ein Schild locker hing, ich bin mit der Schulter drangekomm und es ist runtergefallen, auf diese Reaktion hin habe ich Probiert das Schild wieder ranzumachen aber ein anderes Ausversehen runtergerissen.
Für ein angeblichen Black Out, ganz schön viele details die du noch weißt. :D
Aufpassen bei der Polizei die reagiern bei sowas schneller als du gucken kannst ;)
Wurd mir alles im nach hinein gesagt dann kamen bruchstücke hoch.
Jap habe den Brief ja gesehen :).
Aber trotzdem, alles eine unnötige Geschichte die mir etwas Sorgen bereitet.
Jau, ich weiß wie ich mich zu Verhalten habe(normal) :).
Und ich glaube ich muss mir da keine Bedenken haben, denn ich schätze mal ich Artikulier mich richtig, und mache nicht sofort ein Eindruck als "Alkoholiker"..
Ich mein beim ZNWg habe ich ja auch das psychologen Gespräch überstanden, das hab ich ja alles zum Glück hintermir!
Das Trinken habe ich nach diesen Abend auf geringfügig gestellt, 2-3 Bier das wars dann.
Es war das erste mal das ich eine "Straftat" begangen habe (ich mein Pappschild...)
Aber gut.. Habe daraus ja auch eine Lehre gezogen.
Und ich bin mir Sicher das ich dies zu 100% nicht nochmal machen werde :).
Und ich bedanke mich für eure/deine Hilfe :], jeder der sich ein bisschen darüber Lustig machen will, oder andere Fragen zu diesem Thema hat, kann ja Hier reinschreiben ;).
So erspart man sich 1000 Threads. Weitere Statements sind jederzeit erwünscht!
Zitat von: frozen1337 am 30. Juli 2010, 00:22:26
1. Ja
2. Weil ich es für richtig Halte, wenn ich daran beteiligt bin.
3. SaZ9
4. Habe ich dann vor. Es muss ja Gerecht bleiben.
5. Sie können sich nicht genau errinern da es Länger her ist. Oder unter Alkohol standen...
Ich finde es ein bisschen schade das Die sich knapp 2 Monate dannach melden.
zu 1.: Wenn nur Dein Kumpel einen Brief bekommen hat, kannst Du gar nicht wissen, ob gegen Dich ermittelt wird.
zu 2.: Es wäre sicherlich nicht richtig ein "Schreiben" einzureichen, daß gegen Dich ein Verfahren läuft, wenn Du nicht weiß ob das überhaupt der Fall ist. Du mußt über ein Verfahren gegen Dich nur informiert werden: bei der ersten Vernehmung oder wenn das Verfahren eingestellt wird. Dementsprechend mußt Du zur Zeit davon ausgehen, daß kein Verfahren gegen Dich läuft und bei einer Bewerbung dann das Gegenteilige angeben ist sicher nicht klug.
zu 4.: Das ehrt Dich sicher und sei Dir unbenommen. Aber weißt Du bisher überhaupt was beschädigt und was gestohlen worden sein soll. Geht es überhaupt um die Sache? Ist vielleicht das Schild "abhanden gekommen"? Bevor Du nicht weißt, worum es überhaut geht, würde ich da nicht tätig werden.
zu 5.: Nun, zwei Monate sind doch eigentlich schon recht schnell, insbesondere, da Ihr, bzw. Dein Kumpel wohl erst ermittelt werden mußtet.
Da Du Dich ja anscheinend an die Sache mit dem Schild doch soweit erinnern kannst, daß Du nichts vorsätzlich beschädigt hast, wäre es sicher am besten gewesen, gleich am nächsten Tag dem Verantwortlichen der Sparkasse den Sachverhalt zu schildern...
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 01:22:19
[...] Diebstahl. (ein freibeweglichen gegenstand von seinen Ursprungsort endfernt zuhaben ohne jegdliche einwilligung der Filiale)
Also die Definition eines Diebstahl ist schon ein bißchen anders und komplexer, das meiste davon hier allerdings nicht so erheblich. Wichtig ist aber, daß Diebstahl eine Zueignungsabsicht erfordert. D.h. Raustragen alleine reicht nicht, sondern man muß es schon mitnehmen und behalten oder jemand anders geben wollen. Auf jeden Fall wird die Polizei nicht von einem Diebstahl ausgehen, wenn das Schild nicht weg ist...
Wie gesagt die Errinerungen kamen nicht direkt.
Aber das hätte ich sonst gemacht.
Ich werde mir Eure vorschläge alle zugute nehmen.
Ich wüsste nicht was ich mit einem Sparkassen-Info schild (so wie die immer da hängen) Anfangen könnte...
Und ich denke mal das es das war, aber ich bleibe erstmal ruhig..
Möchte mir nur anhören was ihr jetzt noch zu sagen habt :).
Und warte jetzt auf weiteres.
(Alle Errinerungen basieren auf Bruchstücken und Erzählungen, das ich was gemacht hab weiß ich, das es aber keine Absicht war auch, da ich sowas noch nie gemacht hatte und vorhatte, weiß ich auch)
Ich bedanke mich nochmal herzlichst, ich bin nun endlich wieder ganz ruhig.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn du das Teil nicht hast, wirst du es wohl kaum geklaut haben.
Offenbar wird ja nur gegen deinen Freund ermittelt. Wenn es um dich gehen würde, würdest du es wohl inzwischen wissen.
Also brauchst du der Bundeswehr erstmal nix in die Richtung melden- Es geht ja drum, ob gegen dich ermittelt wird und das wird es anscheinend nicht.
Wenn du es genauer wissen willst, wirst du dich wohl mit der Polizei oder der Sparkasse in Verbindung setzen müssen- oder du hast Geduld und fragst deinen Freund, nachdem er bei der Polizei war.
das mit bei der Sparkasse melden ist womöglich noch nicht mal die schlechtest Idee- würde zumindest zeigen, dass du Verantwortung für dein Verhalten übernehmen willst. Notfalls zahlste halt für das Schild-so teuer wird es wohl nicht sein. (Anscheinend erinnerst du dich ja dran, dass du die Dinger runtergerissen hast)
Zitatch wüsste nicht was ich mit einem Sparkassen-Info schild (so wie die immer da hängen) Anfangen könnte...
ja mein lieber so ist das.
Davon können viele ein Lied singen was sie im Suff alles gemacht haben und dannach denken was hab ich getan oder wofür kann ich das denn gebrauchen was ich geklaut hab.
Biste bestimmt nicht der einzigste der so denkt im nachinhein.
Aber wie oben schon gesagt von Terek.SOlange du kein brieg von der Polizei bekommen hast und eine vorladung vor deiner nase hast.
Wo steht Herr...... sie sind beschuldigt in einer Straftat bla bla usw..
Solange würde ich nichts beim Bund Ansagen,wäre totaler Quatsch.
Mr. Greey-Goose, ich glaube ja nach Ihren Beiträgen hier, dass Sie sich schon häufiger bis zum Flimriss besoffen haben aber wie oft standen Sie den schon vor Gericht oder hatten Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden?
Kennen Sie eigentlich Dieter Nuhr? Nehmen Sie sich seine Worte doch zu Herzen. Es könnte nämlich sein, dass hier jemand Ihre tollen Tipps befolgt und damit fürchterlich auf die Nase fällt.
Zitat von: wolverine am 30. Juli 2010, 09:00:15
Mr. Greey-Goose, ich glaube ja nach Ihren Beiträgen hier, dass Sie sich schon häufiger bis zum Flimriss besoffen haben aber wie oft standen Sie den schon vor Gericht oder hatten Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden?
Kennen Sie eigentlich Dieter Nuhr? Nehmen Sie sich seine Worte doch zu Herzen. Es könnte nämlich sein, dass hier jemand Ihre tollen Tipps befolgt und damit fürchterlich auf die Nase fällt.
Könnten Sie dies vielleicht erläutern?
Vorallem den Zweiten Part :s?
Mit freundlichen Grüßen
Zitat von: frozen1337 am 30. Juli 2010, 11:08:54Könnten Sie dies vielleicht erläutern?
Vorallem den Zweiten Part :s?
http://de.wikiquote.org/wiki/Dieter_Nuhr - letztes Zitat auf der Seite ...
nana, das ist jetzt aber sehr direkt ;)
ZitatMr. Greey-Goose, ich glaube ja nach Ihren Beiträgen hier, dass Sie sich schon häufiger bis zum Flimriss besoffen haben aber wie oft standen Sie den schon vor Gericht oder hatten Kontakt mit Strafverfolgungsbehörden?
Kennen Sie eigentlich Dieter Nuhr? Nehmen Sie sich seine Worte doch zu Herzen. Es könnte nämlich sein, dass hier jemand Ihre tollen Tipps befolgt und damit fürchterlich auf die Nase fällt.
Dann erläutern sie mir doch mal die Tipps die man nicht befolgen sollte,und womit man auf die Nase fallen sollte ?
Nein das haben sie falsch erkannt,ich hatte nicht oft einen Filmriss.
Aber ja ich habe erfahrung mit dem Thema wegen behörden und auch mit dem gericht.
Und daher kann ich dazu auch Antworten und sagen wie es ist.
Zum weiteren ist mein Vater beim Gericht angestellt als Richter in Berlin.
Und ich denke da hab ich viel mitbekommen wie das so abläuft und wie man sich verhalten sollte.
Also überdenken sie ihre aussagen nochmal,und quasseln sie BITTE nix von irgendwelchen sachen wo sie keine ahnung haben.
Sie haben bestimmt viel wissen wenn es um die Bundeswehr geht und alles was damit zutun hat.
Aber in der Sache sehe ich nicht viel Wissen wie was abläuft.
Wie gesagt ich Spreche hier aus erfahrung wie was abläuft,weil ich es selber am eigenen Leid mitbekommen hab.
Und wie man sieht bin ich trotz diesen Fehlern die ich in der Jugend gemacht hab(jugendsünden) zur bundeswehr gekommen.
Und meine rede ist einfach nur das unser Kamerad hier sich nicht soein Kopf machen soll,wegen dieser kleinigkeit wenn er keinen Diebstahl begangen hat wie er sagt ;)
Wo kein Kläger da kein Richter.
Erstmal abwarten und sich keinen Kopf machen!
Vielleicht nochmal zur Bank gehen und sich entschuldigen wegen der nicht gewollten Aktion des Schildabreissens!
Ansonsten würde ich mir keinen Kopf machen!
ZitatWo kein Kläger da kein Richter.
Erstmal abwarten und sich keinen Kopf machen!
Vielleicht nochmal zur Bank gehen und sich entschuldigen wegen der nicht gewollten Aktion des Schildabreissens!
Ansonsten würde ich mir keinen Kopf machen!
So siehts aus !!!
Unser netter Freund,hat ja nichtmal einen Brief bekommen von irgendjemand wegen irgendeiner Straftat.
Also wird auch nicht ermittelt gegen Ihn.
Daher finde ich die ganze aufregung hier sowieso sinnlos.
Das er sich Gedanken macht wegen seiner Zukunft beim Bund.
Na, bei soviel Wissen und Erfahrung kann ich ja nur niederknien! Bisher sagt unser Fragesteller nur, dass er nicht mehr wirklich viel weiß, was da passiert ist. Aber er sagt, dass er dabei war und - zumindest zur Sachbeschädigung - einen Tatbeitrag geleistet hat. Da Ihr Vater ja Richter in Berlin ist (was uns ja schon fast zu Kollegen macht!) sind ihnen Begriffe wie "Mittäter" oder gar "bandenmäßige Begehung" absolut geläufig, oder.
Ich weiß z. B. noch nicht wie man überhaupt auf den bisher Vernommenen gekommen ist. Oder was man ihm zur Last gelegt hat und wie er sich darauf eingelassen hat. Vielleicht ergibt sich daraus, dass unser Fragesteller sich besser freiwillig stellt. Oder eben auch nicht weil man ihm nichts vorwirft. Dazu kommt noch: Er möchte ja zu seiner Tat stehen. Vielleicht bietet sich hier eine freiwillige Schadensbereinigung oder ein "Täter-Opfer-Ausgleich" an. Alles interessante Fragen, die Sie sicher bereits bedacht haben - bei dem Vater!
Sollte aber gegen ihn ermittelt werden - evtl. wegen gemeinschaftlichen (oder bandenmäßigen) Diebstahl oder Sachbeschädigung, er als Täter oder Tatbeteiligter identifiziert und verurtetilt werden, kann das seine Zukunft bei der Bw durchaus beeinflussen. Und man geht nicht immer straffrei aus bei solchen "Jugendsünden". Straftaten sind noch nicht sozialadäquat; fragen Sie Ihren Vater dazu oder einen, der tatsächlich das Richteramt bekleidet (obwohl ich hier oft lesen muss, dass in Berlin offensichtlich vieles anders ist als im Rest von Deutschland!). Suchen Sie ein bisschen und Sie werden hier Beiträge von Leuten finden, die in jungen Jahren zu wenigen TS verurteilt wurden und bei der Bw abgelehnt oder mit Sperrfrist von fünf Jahren belegt wurden. Sie haben keine Ahnung!!! Keine von Strafrecht, keine von Strafprozessrecht oder Prozesstaktik und erst recht nicht von Wehrrecht. Aber ich belege Ihnen das gerne an jedem Ihrer Beiträge wenn Sie das möchten und ich Zeit dazu habe!
Da haben sie völlig recht Herr Wolverine,
aber wie wir sehen hat der Fragesteller nichtmal einen brief bekommen.
Und von daher werden sie ihn ein wenig mit ihren Text grad Angst machen :D
Den ich schätze den Fragesteller so ein das er sich das ziemlich zu Herzen nimmt was sie grad schreiben.und verzweifelt im internet sucht wegen bandendilekten usw ;)
Und das ist vollkommen übertrieben wie ich finde.
Da ich fest der überzeugung davon bin das es zu nix größeren kommen wird.Solange es um dieses pappschlild geht ;)
Und da unser Frafesteller nichtmal einen brief der behörden bekommen hat,muss er sich keine gedanken machen.
Und jaaa wenn der Fragesteller sich freiwillig meldet ist das schön und gut,und zeichnet ihn auch 100% auf das er dafür grade steht was er getan hat.Aber selbst dann werden die Richter das sehen und wenn er dann wie oben erläutert von jemanden sich mit der Sparkasse in verbinung gesetzt hat und sich entschuldigt hat,wird sowas alles der Richter sehen und ihn zugute legen.
Und ich will Bitten kameraden wir reden hier wie es aussieht über ein Pappschild,was der Fragesteller ersetzen werden muss und damit ist die sache gut.
Und wenn der Täter und die betroffenen in dem fall die Sparkasse sich vorher geeinigt haben über den schaden wie es abläuft.
Wird der Staatsanwalt vermutlich nichtmal zu einer Anklage kommen lassen.
Wie gesagt wenn es denn das pappschild überhaupt war was mit sachbeschädigung und Diebstahl gemeint ist.;)
Also fragesteller mach dir keine sorgen solange es das ist. Und ihr nichts schllimmeres aus der Bank endwendet habt.
Ich glaube manche Leute haben hier einfach zuviel CSI Miami geguckt..oder die netten Richtersendungen auf Sat 1 und RTL
Es geht mir gar nicht darum jemandem "Angst zu machen", warum auch? Aber beim Bekannten des Fragestellers hat es von Juni bis heute gedauert, bis der Brief (ich vermute einmal Vernehmungsbogen) kam. Und was wird der da ´reinschreiben? Who know´s?
Der letzte, der hier über eine nichterfolgte Einstellung gejammert hat, war glaube betrunken Fahrrad gefahren. Und klar: Die Verteidigung: "Ich stehe zu meiner Tat und bereue sie und habe mich entschuldigt" ist völlig neu und absolut originell. Hätten Sie mir die nur früher verraten! Zig Verurteilte wären jetzt noch frei.
Fakt ist: Hier stehen Straftaten im Raum. Ich weiß nicht welche, wer sie begangen hat und was wie bewiesen werden kann. Ich weiß aber sicher, dass Straftaten und Verurteilungen sich in Bewerbungsverfahren niemals gut machen. Und im öffentlichen Dienst schon dreimal nicht! Wenn hier etwas zum Tragen kommt, kann es dumm ausgehen für unseren Starter. Hinzu kommt noch, dass Alkoholexzesse in Jugendjahren bei Bw-Bewerbern auch nicht wirklich gut ankommen. Alles andere ist der übliche pure bullshit.
ZitatIch weiß aber sicher, dass Straftaten und Verurteilungen sich in Bewerbungsverfahren niemals gut machen. Und im öffentlichen Dienst schon dreimal nicht! Wenn hier etwas zum Tragen kommt, kann es dumm ausgehen für unseren Starter. Hinzu kommt noch, dass Alkoholexzesse in Jugendjahren bei Bw-Bewerbern auch nicht wirklich gut ankommen.
Da geben ich Ihnen auch vollkommen recht und das wollte ich auch garnicht mit meinen äußerungen runterspielen.
Natürlich ist es besser wenn man nie mit einen gericht zutun hatte und besonders sachbeschädigungen kommen ganz schlecht wenn man im Öffentlichen Dienst Arbeiten will.
Es geht hier wohl nicht um das Schild alleine, sondern auch um den Alkohol.
Wobei der Alkoholgenuss bei erwachsenen Bürgern an sich noch keinen Straftatbestand darstellt, zumindest so lange man seine "beidseitige Facialis-Parese" noch einigermaßen geordnet nach Hasue bringt, ohne dass einem dabei weder das Genossene nochmals durch den Kopf geht, oder man dabei nicht andere -dann strafrechtlich relevante!- Dummheiten anstellt ;) !
Blutalkoholkonzentration wurde nicht festgstellt und steht nicht in den Akten. Aber das Tückische ist hier, wenn man es "schuldmindernd" einbringt, kommt es in´s Protokoll. Also entweder höhere Strafe akzeptieren oder die völlige Alkoholisierung zugeben und dafür weniger Strafe kassieren. Aber das wird erst akut wenn wirklich konkret ermittelt wird. Aber deshalb rät man immer nichts zu sagen ohne Anwalt! Der Laie reitet sich immer ´rein. Und wenn er nur zugibt, überhaupt vor Ort gewesen zu sein.
Im Übrigen ist man auch in Berlin nicht als Richter angestellt, sondern verbeamtet... und
... dies in Verbindung mit Ortographie, Satzbau und Wortwahl legt mir ebenfalls Ihre, Wolverines Vermutung nahe, dass unser Grey Goose in Wirklichkeit wenig Ahnung von juristischen Fragestellungen hat - vermutlich, weil er wahrscheinlich gerne einen Richter als Vater hätte...
Und noch ein bedenkenswerter Punkt: der TO fragt hier etwas, und ein völlig unbeleckter Laie antwortet "Mach Dir keine Sorgen, nix zu befürchten bei so ner Jugendsünde."
Da wir ja alle wissen, wie vertrauenswürdig Auskünfte auf irgendwelche Wahrscheinlichkeiten von Schlaumeiern in Foren sind, wird dem TO dann alles aus dem Gesicht fallen, sollte die Bw das anders sehen und ein Rechtsberater ihn mit einer Sperrfrist belegen. Wenn der TO selbst gar nicht mehr weiß, was er "verbrochen" hat, wie will dann ein Schwätzer trotz Richtervater die Chancen vorhersagen, ob und welche Folgen das auf eine Zukunft bei der Bw hat??
Fragesteller: "Kann ich mit meiner Wirbelsäule zum Bund?"
Schlaumeier mit Arztvater: "Klaro, hab ich auch, mach Dir keine Sorgen, gibt ohne Probleme T2!"
Musterungsarzt: "Ja, das ist ja mal ne ausgewachsene Skoliose. Sorry, T5."
ZitatIch glaube manche Leute haben hier einfach zuviel CSI Miami geguckt..oder die netten Richtersendungen auf Sat 1 und RTL
Naja, und andere Leute haben ein abgeschlossenes Jura Studium oder studieren es gerade. Aber verständlich, dass der Richtervater mehr wert ist. Zählt es dann auch noch mehr, wenn gleich beide Eltern Richter sind ? Dieser Person würde ich ja direkt beide Staatsexamen schenken, denn er hat die Rechtswissenschaft ja mit durch die Nabelschnur bekommen.
Ich würde mich Freuen wenn der Fragesteller in ein paar monaten das Ergebnis seinens Problems hier reinstellen würde.
Und wir dann sehen was daraus geworden ist.
Und wenn ihr richtig lesen würdet habe ich geschrieben das es natürlich besser ist ohne anzeigen und gerichtsverfahren sich zubewerben. ;)
Aber das diese kleinigkeit (pappschild) keien große sache ist,die ein Gericht für notwenig hält hart zubestrafen.
Das ist einfach Tatsache meine Lieben ;)
Und ich habe auch nicht geredet das er nix zubefürchten hat bei einer Anzeige oder einer Strafsache.
Es kommt immer nur drauf an was es für eine Sache war ;)
Und wie gesagt bei einen pappschild was man angeblich beschädigt haben soll.
Wird da kein Gericht der Welt eine verurteilung geben.
Höstens Sozialstunden wenn es mutwillig war.
Und wenn es so war wie der Fragesteller erläutert es kapput gegangen ist wegen eines angeblichen Schultertreffer, wird das gericht ihm zwar nicht glauben aber auch nicht das gegenteil beweißen können.Ohne irgendwelche zeugen oder viedeoaufnahmen.
Und solange das nicht gegeben ist,wird unser Fragesteller mit soeiner kleinigkeit keine verurteilung kriegen ;)
Was das für die bundeswehr heißt weiß ich nicht.
habe auch nie gesagt garkein problem.
Ich habe gesagt das ich es denke,dass es keine probleme geben wird ;)
Und ich kann nur wiederholen,dass ich mein Wissen nicht von mein Vater habe trotz seines Berufes sondern da nur wenige Information und erlebnisse herhabe ;).
Die Information kommen von mir selber,da ich es selber erlebt hab(leider)
Auch dummheit in der Kindheit.
Und das war weit schlimmer als ein Pappschild in einer Sparkasse zubeschädigen.
Und trotzdem bin ich bei der Bundeswehr jetzt.
Daher schließe ich diese argumente.
Desweiteren kommt es natürlich immer drauf an welcher Richter oder Richterin vor einen sitzt.
Wenn man pech hat findet ausgerechnet die es sooo schlimm und denkt sich so geht das nicht das muss hart bestraft werden,soein pech kann man durchaus haben.
Aber in den meisten fällen kommt man bei kleinigkeiten mit sozialstunden oder einer belehrung davon wenn es das 1.mal vor gericht ist ;)
Wenn es dumm läuft, sagt man einfach, dass "greey-goose" im Bw-Forum geschrieben hat, es würde nicht Dolles bei ´rauskommen. Also höchstens Sozialstunden, Frau Richterin. Sonst sage ich es Goose und dann ist hier Achterbahn.
Und Sozialstunden sind ja noch weniger als nichts. Unsere Suchfunktion sagt z. B.: http://www.bundeswehrforum.de/forum/bewerbung-einstellung/bewerbung-24343/
Genau sag einfach Greey Goose hat aber gesagt ;D
Und nochmal was es für die bundeswehr heißt,habe ich gesgat das ich es nicht weiß wie die das handhaben.
Ob für die Bundeswehr schon Sozialstunden reicht für ein Auschluss.
Aber was ich sagen kann und mir eigentlich sicher bin.
Das der Fragesteller mit wenig davon kommt.Weil es nicht weltbewegens war.
Aber gut wenn das schon für die Bundeswehr reicht,hat er halt Pech gehabt so ist das Leben.
Ist ja auch klar,natürlich nimmt man lieber jemand der gleiche Qualifikation hat und ohne strafakte unterwegs ist,als jemand der was verbrochen hat.
@ greey-goose
Wenn sie den Text mal genau gelesen, hätten Sie gesehen das der TE eine Bewerbung zum SAZ 9 laufen hat.
Was ist denn wenn sein Kolege auspackt und alle Beteiligten nennt? Dann kann es schnell passieren das gegen ihn ermittelt wird.
Macht sich sehr gut bei einer bewerbung zum SAZ.
Außerdem was ist das denn für ein Verhalten ich sauf mir den Kopf Dicht und wenn was passiert hatte ich halt ein Filmriss, und dann wird man schon nicht doll bestraft. Schon mal was gehört von "Verhalten eines Soldaten in der Öffentlichkeit"
Aber das wissen Sie sicherlich da Sie ja schon bei der BW sind.
ja klar ist es nicht toll sowas laufen zuhaben jetzt,wenn die SaZ 9 bewerbung grad läuft.
Habe ich auch nicht gesagt.das es eine glanztat war.
Und nix passieren kann.
Wie gesagt wenn der Kumpel auspackt und dann die beiden noch an ein netten Richter gelangen kann es natürich passieren das mehr draus wird.Aber davon will man ja mal nicht ausgehen.
Aber wir sollten dabei nicht vergessen das es wie es scheint um ein pappschild geht,dass es genau jetzt in der BEwerbung reinplatzt ist natürlich nicht schön.
Aber am besten der Fragesteller redet einfach mal mit seinen Freund und erläutert seine Situation und wenn es ein Guter Freund ist wird er ihn da auch raushalten,um die zukunft seines freundes zu gewährleisten.
Und wir sollten des weiterin nicht vergessen NOCH ist kein breif angekommen !
Wenn der Freund halt auspackt und er der Fragesteller beschuldigt wird einer sachbeschädigung teilgenommen zuhaben,und die Bundeswehr dadrauf konseqeunzen zieht,hat er ganz einfach Pech gehabt und lernt dabei raus nicht soviel zutrinken ;)
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 20:13:50
Und ich kann nur wiederholen,dass ich mein Wissen nicht von mein Vater habe trotz seines Berufes sondern da nur wenige Information und erlebnisse herhabe ;).
Hmm, nun doch nicht? Sind schon ein bißchen niedlich diese Einlassungen. Wenn das Ganze nicht so schwer zu lesen wäre...
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 20:13:50
Die Information kommen von mir selber,da ich es selber erlebt hab(leider)
Auch dummheit in der Kindheit.
Und das war weit schlimmer als ein Pappschild in einer Sparkasse zubeschädigen.
[...]
Desweiteren kommt es natürlich immer drauf an welcher Richter oder Richterin vor einen sitzt.
Wenn man pech hat findet ausgerechnet die es sooo schlimm und denkt sich so geht das nicht das muss hart bestraft werden,soein pech kann man durchaus haben.
Aber in den meisten fällen kommt man bei kleinigkeiten mit sozialstunden oder einer belehrung davon wenn es das 1.mal vor gericht ist ;)
Also ich lese daraus, daß die Spezialprävention mal wieder versagt hat, bzw. es geht ja wohl um Jugendstrafrecht, der erzieherische Ansatz fehlgeschlagen ist...
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 20:13:50
Und trotzdem bin ich bei der Bundeswehr jetzt.
Ich hoffe doch als Wehrpflichtiger. Bitte, sonst kriege ich heute Nacht Alpträume...
@ Terek
Wenn ich seine Texte in anderen Treads Richtig gelesen habe ist er macht er Freiwillig länger Grundwehrdienst.
Hoffentlich kommt er nicht auf die Idee sich als SAZ zu bewerben. Da kann man wirklich Alpträume bekommen ;D
ja genau FWDL23 mache ich meine Lieben :-*
Und tut mir leid,ich hätte aber aufjedenfall die vorrausetzung mich als SaZ zubewerben mit einen Abinotendurchschnitt von 2.1 ;D ;)
Aber keine sorgen meine Lieben,hatte nicht vor SaZ zumachen.
Da ich in mein Leben mir selber was aufbaun will und die bundeswehr als letzte möglichkeit sehe falls ich scheiter in diesen punkt.
Zur Bundeswehr kann ich dann immernoch gehen ;)
Da würde ich dann doch ehr noch die Polizei oder den Zoll vorschieben in meine Planung.
Also will damit nichts gegen den Bund sagen,wie es einige schlaumeier hier gleich wieder sagen würden oder so deuten würden ;)
Die Bundeswehr ist ne gute sache und auch wichtig für unser Land,aber nur zum Bund zugehen ohne was anderes ausprobiert zuhaben dafür habe ich nicht mein Abi gemacht.
Um dann weg von zuhause zusein mein ganzes Leben und nicht für meine Familie dazusein.
Für jeden der das kann,ist es eien gute sache und ein guter arbeit geber.
Natürlich nur mit reichlich Qualifikationen,ansonsten bringt der Bund auch nix ;)
Und ich mache FWDL um Lebenerfahrung zusammeln und mich weiter zubilden und neue eindrücke zukriegen vom Leben und viel erlebt haben will.
@ greey-goose
Dann wünsche ich Ihnen viel erfolg beim Erfahrungen sammeln.
Kleiner Tip Manchmal ist weniger mehr. ;)
Naja für eine Bewerbung bei der BW kommt es nicht immer auf den Abi Schnitt an,der mag ja Gut sein, interessant ist auch das Gespräch beim Psychologen und was der einen schönes schreibt.
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 22:08:51
.....
Da würde ich dann doch ehr noch die Polizei oder den Zoll vorschieben in meine Planung.
Also will damit nichts gegen den Bund sagen,wie es einige schlaumeier hier gleich wieder sagen würden oder so deuten würden ;)
Die Bundeswehr ist ne gute sache und auch wichtig für unser Land,aber nur zum Bund zugehen ohne was anderes ausprobiert zuhaben dafür habe ich nicht mein Abi gemacht.
Um dann weg von zuhause zusein mein ganzes Leben und nicht für meine Familie dazusein.
....
auch bei Polizei und Zoll kann es sein, das der Einsatz- und Wohnort einige hundert KM entfernt ist.
Zitatauch bei Polizei und Zoll kann es sein, das der Einsatz- und Wohnort einige hundert KM entfernt ist.
ja es KANN sein...aber nicht so wahrscheinlich wie bei der Bundeswehr !!!
es ist dort genau so wahrscheinlich wie bei der Bundeswehr.
Der Zoll ist eine Bundesbehörde. Dh auch dort wird Dir niemand eine Garantie geben, "heimatnah" eingesetzt zu werden.
Anders sieht es bei der Polizei (sofern nicht Bundespolizei) aus.
Dort ist der Einsatzort, sollte es die Landespolizei sein, zumindest auf das Heimatbundesland bzw das Bundesland, wo man sich bewirbt, beschränkt.
Bei der Bundespolizei verhält es sich so wie bei der Bundeswehr und Zoll.
BUNDESWEIT.
Oki bei der Bundespolizei kann das gut sein!!!
Aber ich meinte ja normale Polizei. :)
Und beim Zoll,das wusste ich noch nicht. muss ich ehrlich sagen
dachte wenn man sich für z.b meine Stadt Berlin bewirbt,dann wird man da auch eingesetzt wenn man erfolgreichh die bewerbungskreterien besteht
Schau Dir mal Zoll.de an!
Zum Thema Zoll und Versetzung:
Ich habe zwei Bekannte vom Zoll mit denen ich früher zusammen hier in Hamburg in der Oberfinanzdirektion (OfD) zusammen gearbeitet habe. Die OfD gliederte sich zu der Zeit in den Landesteil (Steuerverwaltung) und den Bundesteil (Zollverwaltung). Die OfD Land ist im Jahr 2005 aufgelöst worden. Zwei Jahre später wurden verschiedene OfDen der Zollverwaltung hier im Norden zusammengelegt.
Die beiden Bekannten sind im Zuge dieser Umstrukturierung versetzt worden und tun ihren Dienst nun in Frankfurt an der Oder.
... und mit seinem angeblichen Abitur hat sich unser Grey Goose als Troll identifiziert...
So falsches Deutsch mit so vielen Wort-, Orthographie- und Satzbaufehlern macht kein einziger Abiturient, weil er allein im Deutschunterricht nie über die 5 hinausgekommen wäre!
Don't Fedde The Troll!!!!
Diese Vermutung hatte ich auch schon. Oder aber die Qualität des Abiturs lässt rasant nach.
Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 22:08:51
Aber keine sorgen meine Lieben,hatte nicht vor SaZ zumachen.
Da ich in mein Leben mir selber was aufbaun will und die bundeswehr als letzte möglichkeit sehe falls ich scheiter in diesen punkt.
Zur Bundeswehr kann ich dann immernoch gehen ;)
Da ist er wieder, der Rettungsanker Bundeswehr....wenn ich sonst nichts im Leben schaffe, gehe ich halt zum Bund......
Dies ist meiner Meinung nach die voellig falsche Einstellung zum Leben.....
Und ich mutmasse nun einfach mal: Es wird wohl dazu kommen. Warum? Weil sowohl bei der Polizei als auch beim Zoll über jede Kleinigkeit ein Bericht geschrieben werden muss, und da sehe fuer Dich wirklich mehr als nur Schwarz. Was ist nur aus dem guten alten Abitur geworden :(
Aber es gibt ja immer noch das Psychologen gespräch bei der Bewerbung zum SAZ.
Oder fällt das weg wenn man sich von FWDL zum SAZ bewirbt?
Na ja, zumindest ist "greey-goose", der offensichtlich auch in Englisch nicht das hellste Licht an unserem Christbaum ist, weil er sonst wüßte, dass man die Graugans (grey goose) anders schreibt als er es tut ;) , ein Paradebeispiel dafür, warum Deutschland in der PISA-Studie so bescheiden abgeschnitten hat ;) !
Was viele Jugendliche heute auf der Straße von sich geben, ist wohl eher eine Mischung aus "Kanak-Sprak" ( http://de.wikipedia.org/wiki/Kanak_Sprak_%E2%80%93_24_Mi%C3%9Ft%C3%B6ne_vom_Rande_der_Gesellschaft ) und Sprachbehinderung!
Für "greey-goose": Wer mit den großen Pinkeln will, sollte neben dem Härchen, das tropft, noch MINDESTENS ein zweites haben ;) !
Also Leute nun seit doch nicht immer so Hart zu den Jungen Leuten.
Ich finde sowas muß es auch geben zur Belustigung der Reiferen Generation. ;D
Aber das ist heutzutage schon manchmal sehr Interessant wie die Jugend spricht.
Ich bin immer froh wenn wir auf Arbeit besuch von Behinderten bekommen die sind wirklich Normal.
Und nicht so Abgedreht wie unsere Jugend.
Also wenn man ab und zu mal was trinkt ist das ja inordnung. Ok wenn es eben einmal passiert ist dass man es übertrieben hat dann sollte man eben daraus lernen. Aber ich finde es erschreckend in welchem Alter Jugendliche betrunken durch die Straßen gehen und keine anderen Hobbys haben als sich jedes Wochenende ab zu schießen. Ich finde das sollte sehr kritisch betrachtet werden.
Zitat von: Jales am 29. Juli 2010, 23:32:46
ZitatAber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.
Denn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^
Richtig! :D
Das ist auch völliger Quatsch. Wenn du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird es meist nur noch schlimmer. Voraldingen, wenn Zeugen dabei waren und die was erzählen und du es abstreitest. Da fragt man dich aber warum du es abstreitest, weil du dich ja nicht mehr erinnern tust. Und schon sitzte im Zick Zack ^^
Also immer ganz vorsichtig sein. Wenn man sich nicht mehr erinnern kann, heisst das nicht das man davon kommt. Sonst würde sich ja jeder besaufen und irgendwelche Straftaten machen.
Ein guter Freund von mir hat erzählt, dass er mitten in der Nacht (ca. 02:30 Uhr!) von der Polizei angerufen und gefragt wurde, ob der der Vater von ... sei. Als er bejahte, wurde er gebeten, seinen 17-jährigen Sohn aus dem Polizeigewahrsam abzuholen, weil dieser volltrunken mit ein paar Freunden zusammen von der Polizei aufgegriffen wurde!
Er hat sich erkundigt, was er denn für die Ausnüchterung und den Gewahrsam bezahlen müsse und bekam einen Betrag benannt (ich glaube irgendetwas in der Gegend von € 80,--, aber ich bin mir nicht mehr sicher!). Daraufhin hat er wohl bei der Polizei nachgefragt, ob es teurer werden würde, wenn der Sohn dort auch noch den Rest der Nacht verbringe, was jedoch verneint wurde! Daraufhin hat er dem total verduzten Polizisten erklärt, dass er jetzt nicht einmal quer durch die Stadt fahre um seinen besoffenen Sohn abzuholen, weil er ihn sonst so lange verprügeln würde, bis er wieder nüchtern wäre! Man solle ihn morgen früh mitsamt dem Kater, den er dann wohl haben werde, nach Hause schicken und dann werde der Herr Sohn aus seinem Taschengeld die Übernachtungsspesen begleichen! Daraufhin hat er sich wieder schlafen gelegt!
Und ich weiß nicht, aber irgendwie kann ich ihn verstehen, oder ;) ?
Ach ja, "greey-goose" einen hab ich noch ;) :
Sie sollten sich vielleicht einmal den § 323 a des Strafgesetzbuches (StGB) zu Gemüte führen ( http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=323a ), bevor Sie in Zukunft "Rechtsberatung" leisten, die sich schon durch einfaches Googeln als vollkommen sinnbefreit heraus stellen ;) ! Ich bin wahrlich kein Jurist, aber dieser Paragraph ist für mich so was von eindeutig und steht in absolutem gegensatz zu Ihrem "Rat" ...
Fakt ist, wer sich auf Ihre schlauen Ratschläge verlässt, ist wohl wirklich verlassen, wenn es darauf ankommt!
Also den Vater kann ich vollkommen verstehen ;D
Wenn ich mal zurück denke möchte ich nicht wissen was mein Vater gemacht hätte wenn ich mit 17 Sturzbetrunken von der Polizei aufgegriffen worden wäre.
Selbstverständlich haben wohl alle mal in der Jugend gesoffen, aber man war sich auch über die Konsequenzen bewußt.
Das größte Problem war ja nicht die Polizei, sondern die Elter.
Aber sowas hat sich heutzutage eingebürgert, die Jugendlichen Saufen wie die Großen, aber vertragen wie die Kleinen.
Das ist ganz schön Traurig wenn man so manches mal ließt das schon wieder ein 13 Jähriger sturzbetrunken ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Naja der Gute § 323a StGB ist auch n Fall für sich.
Solange er sich nicht volllaufen lässt, um genau dann eine Straftat zu begehen, greift der nicht. Auch müsste der Gute dann geschätzte 3 Promille haben - und damit überhaupt noch laufen zu können, ist ne Kunst für sich.
Das sehe ich allerdings ein wenig anders ;) !
Der § 323 a StGB regelt genau dann, dass jemand wegen Vollrausches veurteilt wird, wenn dejeniger versucht, sich mit der Begründung "Ich war besoffen und wußte nicht, was ich tat!" aus der Verantwortung zu stehlen! Des wegen sind darin nämlich explizit die Worte "vorsätzlich" UND "fahrlässig" erwähnt ;) ! Somit sind nicht nur diejenigen zu bestrafen, die sich selbst in die Hose gemacht haben, sondern auch diejenigen, denen jemand anderes reingemacht hat ;) !
Kann hierzu mal ein Jurist was sagen ;) ? Sehe ich da eventuell was falsch, was "Jales" richtig sieht? Bitte um Aufklärung!
Zitat von: MediNight am 31. Juli 2010, 17:57:37
Kann hierzu mal ein Jurist was sagen ;)
*Ironie an*
Jetzt, wo man ihn braucht, ist greey-goose nicht da!
*Ironie aus*
Also ich bin der Auffassung, dass der §323a das Problem der actio libera in causa auffangen soll, und nicht denjenigen bestrafen soll, der sich betrinkt. Deswegen steht da drin auch davon was, dass der Täter Schuldunfähig gewesen sein muss, zum Zeitpunkt der Tatbegehung. Das ist in der Regel ab einen Promillewert von 3 anzunehmen, hängt aber natuerlich auch von der Person selbst ab.
Zitat von: Jales am 31. Juli 2010, 18:02:23... in der Regel ...
In der Regel tragen die Germanen rote Bärte ;) !
Und hier:
http://tilak.twoday.net/stories/3649698/
findet sich eine sehr interessante Sammlung von z. T. höchstrichterlichen Urteilen zu diesem Paragraphen ;) !
Mein Fazit aus dem Studium dieser Artikel: "Ein Rausch gibg meistens keinen "Rabatt" bei der Strafzumessung!"
Boah, falscher Link :D !
Der richtige ist hier:
http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/323a/1.html
...schon beeindruckend, womit sich unsere Ärzte hier im Forum auskennen...
Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass auch föllig nüchterne Leute frei gesprochen werden, obwohl alle Beweise da sind!
Hatte das Problem mal mit nem Dieb!
Nennt sich Beschaffungskriminalität!
Mittäterschaft würde man nur begründen können, wenn der Mittäter es im vollen Bewusstsein und mit Vorsatz mitmachen würde!
Es kommt aber im wesentlichen auf den Rechtsanwalt und den Richter an!
Diese kennen Ihre Papenheimer eh!
Hatte das Erlebnis, dass ein Richter zu einem der beiden Beklagten sagte, Guten tag Max, bist aber groß geworden!
Und dann kam die Verlesung der bestehenden Strafakte! Hat gut 10 Min gedauert ehe der Richter damit fertig war!
"Miguhamburg1", ich habe hier absolut keine "Blumen" verdient, weil ich lediglich gegoogelt und ein paar Artikel gelesen habe!
Die Juristerei an sich wird vermutlich immer ein Buch mit sieben Siegeln für mich bleiben ;) !
Der 323a StGB fängt tatsächlich nur die Fälle auf, die andernfalls wegen fehlender Schuld (über 3,1 0/00) nicht bestraft werden könnten. Die actio libera in causa ist wiederum das Korrektiv für den 323a StGB: wenn jemand vorsätzlich einen Vollrausch herbeiführt um dann den geplanten Mord zu begehen (vorsätzliche alic) bzw. sich in den Vollrausch versetzt und nicht bedenkt, dass er dann zu Straftaten begehen könnte (fahrlässige alic).
Es gibt zig verschiedene Erklärungsmodelle für die alic - eigentlich ist keine wirklich stimmig. Man möchte einfach nicht, dass jemand schwere Straftaten begeht und dann nicht wegen dieser sondern wegen Vollrausch bestraft wird.
Also hier, wo kein Blutalkoholwert feststeht, kommt Vollrausch nicht in Betracht.
ZitatNa ja, zumindest ist "greey-goose", der offensichtlich auch in Englisch nicht das hellste Licht an unserem Christbaum ist, weil er sonst wüßte, dass man die Graugans (grey goose) anders schreibt als er es tut Zwinkernd , ein Paradebeispiel dafür, warum Deutschland in der PISA-Studie so bescheiden abgeschnitten hat Zwinkernd !
Da muss ich DICH leider Enttäuschen mein kleiner.
Ich weiß ja nich was du hier labbern willst aber leider hab ich es genau Richtig geschrieben.
Denn Greey Goose der Edel-Wodka aus Frankreich wird leider so geschrieben..
ALso erstmal nachgucken und sich informieren was gemeint ist und dann vllt erst sein vorlauten mund aufmachen :D
Denn so blamierst du dich nur kleiner ;D
@ greey-goose
Das ist ein Brüller, da stellt sich jetzt die Frage wer sich mehr Blamiert hat.
Wenn man Alkohol als Nick nimmt.
Das von dir erwähnte Getränk schreibt man allerdings genauso wie das Tier
Ändert allerdings nix an der greisslichen deutschen Rechtschreibung.
Aber das verbuche ich jetzt mal als "Jugendlichen Leichtsinn"
Ja nee, is klar :D !
Der hier, oder ;) ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Grey_Goose
oder der hier:
http://www.greygoose.com/
Stellen wir also fest, lesen kann er auch nicht :D !
Si tacuisses, ... :D !
Das sind evtl. die Nebenwirkungen von franz. Edel-Vodka ;)
Und damit ist dann hier auch dicht. Weitere Nettigkeiten bitte per PM oder am liebsten gar nicht austauschen, Bitte Danke!